Controversia et Confessio, Bd. 2


Gegenbericht - Einleitung

TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz

Einleitung



1. Historische Einleitung



Die den Ständen durch die kurfürstlichen Räten und Theologen auf dem
Leipziger Landtag Ende Dezember 1548 vorgelegten Artikel zur Verände
rung der Zeremonien in den Kirchen Kursachsens wurden nicht publiziert
und erlangten somit keine Gesetzeskraft. Auch die im kurfürstlichen Auftrag
von erstellte Kirchenordnung wurde nicht eingeführt.
Durch König Ferdinand zu entschlosseneren religionspolitischen Maßnah
men gedrängt, entschied sich der Kurfürst, einen Auszug aus der Leipzi
ger Landtagsvorlage
erstellen und publizieren zu lassen. Dies bedeutete
jedoch keineswegs eine Veränderung der bis dahin und weiterhin lavieren
den kurfürstlichen Religionspolitik. Denn der Auszug wurde nicht unver
züglich an die Superintendenten und Pfarrer des Kurfürstentums versandt.
Erst im September erreichte die Schrift die kursächsische Geistlichkeit mit
der Aufforderung, die Bestimmungen umzusetzen. Allerdings unterblieben
konkrete Maßnahmen, die dieser Forderung Nachdruck hätten verleihen kön
nen, weitgehend.



Der Verzicht auf Maßnahmen, um die Umsetzung der Bestimmungen zu
erzwingen, konnte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Publi
kation Auszugs eine entscheidende Veränderung eingetreten war. Für Än
derungen im Ritus bestand nun im Kurfürstentum eine legitime Grundlage.
In den Augen der Magdeburger Theologen setzte das Kurfürstentum Sachsen
damit das falsche Signal, ja es entfernte sich in einer zugespitzten Krisen
situation dadurch von der wahren Lehre. und publizierten die Leipziger Landtagsvorlage – polemisch als Leip
ziger Interim
verspottet – und den Auszug mit ihren Anmerkungen ver
sehen, um das konziliante Verhalten der Wittenberger Theologen scharf zu
kritisieren. verteidigte daraufhin im Gründlichen und wahr
haftigen Bericht samt einer Verantwortung
das Vorgehen der Wittenberger
und deren Zugeständnisse an die kaiserliche Religionspolitik in der Frage der
Wiedereinführung altgläubiger Zeremonien. Dies veranlasste zur Ab
fassung des hier edierten Gegenbericht[s]. Er tat dies nicht allein der Sache
wegen, sondern auch um der befürchteten Beeinflussung der Teilnehmer des
im November 1550 stattfindenden Landtags durch Verteidigung

der kurfürstlichen Religionspolitik die Spitze zu nehmen. Denn dort sollte
auch über die Belagerung verhandelt werden, da seit dem Sep
tember 1550 den Oberbefehls über die Bela
gerungstruppen vor führte, die die kaiserliche Reichsacht gegen
die Stadt exekutieren sollten. Insofern besaß Gegenbericht eine
doppelte Intention. Zum einen wollte er die reine lutherische Lehre gegen die
in seinen Augen schändlichen Veränderungen der Wittenberger verteidigen.
Zum anderen versuchte er, die unterstellte Intention, nämlich die
Teilnehmer des Landtages zu beeinflussen, seinerseits zu erreichen. Er sah in
der Handlungsweise des Kurfürsten und der gleichzeitigen Veröffentlichung
einen Zusammenhang und setzte das politisch-militärische Vor
gehen des Kurfürsten und die Verteidigung der Wittenberger Theologen durch
in Beziehung zueinander. Daraus entsprang bei ihm die Sorge vor
der vollständigen Vernichtung der Opposition – die physische durch Erobe
rung der Stadt, die ideelle durch Schriften der Wittenberger und ihrer Sympa
thisanten. Er befürchtete, dass der Widerstand auf diese Weise schließlich ge
brochen werden könnte und man sich letzten Endes doch an das Augsburger
Interim anpassen würde.



2. Der Autor



war einer der bedeutendsten Regensburger Theologen, der
für die Reichsstadt 1546 an dem Regensburger Religionsgespräch teilgenom
men hatte. 1547/48 versuchte er den Rat der Stadt zu bewegen, das kaiser
liche Interim abzulehnen. Der Druck des Kaisers auf die Verantwortlichen
der städtischen Politik ließ eine solche Entscheidung jedoch nicht zu. Seine
kompromisslose Haltung zwang Gallus letztlich zum Verlassen der Stadt.
Zunächst wandte er sich nach , wo er als Prediger und Dozent
wirkte. Da er die kompromissbereite Haltung der Wittenberger Theologen
nicht mittragen konnte, zog er 1549 nach weiter. Gemeinsam mit
, und wid
mete er sich dort dem Kampf gegen das Augsburger Interim. Mit den reli
gionspolitischen Entscheidungen im Kurfürstentum Sachsen rückte dann der
Kampf gegen die dort geplanten Veränderungen der kirchlichen Riten in den
Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Auch nachdem Gallus 1553 als Superintendent
nach gewechselt war, beteiligte er sich weiterhin an den theolo
gischen Streitigkeiten im Majoristischen und dem Osiandrischen Streit. Im
Streit über die Erbsündenlehre wurden und er dann zu Gegnern.



3. Inhalt



reagiert mit dem Gegenbericht auf Gründlichen und
wahrhaftigen Bericht samt einer Verantwortung
. Er stellt seiner Schrift den
120. Psalm voran, der um die Hilfe Gottes gegen die Verleumder bittet. Der
Bericht, der laut Aussage bereits ein Jahr alt sei, werde erst
jetzt veröffentlicht, so , weil die Adiaphoristen erwartet hätten, dass
die Magdeburger wegen der Belagerung nicht würden antworten können und
der Krieg überhaupt deren Ende mit sich bringen würde. Durch den Be
richt
werde das Leipziger Interim, zu dem sich vorher niemand habe beken
nen wollen, nun doch verteidigt. Doch nicht allein um eine Verteidigung han
dele es sich hier, sondern darum, ein Urteil über die Magdeburger zu sprechen
. Wenn die Antiadiaphoristen tatsächlich so aufrührerische Leute seien, wie
behauptet werde, hätten sie den Tod verdient. Tatsächlich scheuten sich die
adiaphoristisch gesinnten Gegner aber, mit Christus zu leiden, und würden
darüber zu Verfolgern Christi. Dafür sei der Umgang mit den Torgauer Predi
gern ein Beispiel, die aufgrund ihrer die adiaphoristischen Veränderungen
ablehnenden Haltung entlassen worden seien. Da sich jedoch der
Liebe zur göttlichen Wahrheit verpflichtet sehe und die Adiaphoristen mit
diesem Buch viele verführen könnten, habe er einen Gegenbericht verfasst.
Dabei beschränke er sich auf vier Kernthesen:



1. In der Lehre einen Kompromiss einzugehen, der darauf hinauslaufe,
zwischen Christus und dem Antichrist vermitteln zu wollen, ist Sünde. Die
Kompromissbereitschaft führe auch dazu, dass durch das Leipziger Interim
das Augsburger Interim eingeführt werde.



2. Da das Papsttum klar als das Reich des Antichrist gekennzeichnet werden
könne, käme eine Anerkennung der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt einer
Unterwerfung unter den Antichrist gleich. Hinter dem Augsburger Interim,
das durch das Leipziger Interim eingeführt werden solle, stecke zweifelsohne
das Papsttum und damit der Teufel. Diesem dürfe nicht nachgegeben werden.



3. Sowohl durch das Augsburger als auch durch das Leipziger Interim werde
die Obrigkeit ermächtigt, in rituellen Fragen Entscheidungen zu treffen. Zwar
müsse eine christliche Obrigkeit die rechte Lehre befördern und für eine gute
Kirchenordnung sorgen, doch dehne eine Obrigkeit ihren Aufgabenbereich
unzulässig aus, wenn damit eine Einigkeit mit den Verfolgern der Wahrheit
erreicht werden solle.



4. Dadurch, dass die Obrigkeit ihren Einfluss und damit menschliche Gebote
in Glaubensdingen durchzusetzen versuche, gehe die christliche Freiheit ver
loren; die Folge seien Sünde und Werkgerechtigkeit. Christus jedoch habe

Freiheit gegenüber menschlichen Satzungen gepredigt und selbst ausgeübt,
aus Rücksichtnahme auf die Schwachen und zur Erbauung der Kirche, nicht
aber zu deren Zerstörung und den Halsstarrigen zu Gefallen. Durch das
Interim würde die Wiedereinführung von Zeremonien aber als gutes Werk
vor Gott, ihre vorherige Abschaffung als Sünde bezeichnet, ja manche Zere
monien würden nicht einmal mehr als menschliche Satzungen, sondern als
Gottes Ordnung angesehen. Zugeständnis, Adiaphora um des Frie
dens willen anzunehmen, sofern sie das Gewissen nicht beschwerten, treffe
in der gegenwärtigen Situation nicht zu, da die Adiaphora eben nicht als
solche behandelt, sondern zu notwendigen Glaubensdingen gemacht würden.
Dies alles geschehe allein, um die Gegner zu befriedigen und zu hofieren,
wodurch sie nur noch halsstarriger würden. Die Schwachen im Glauben hin
gegen würden dadurch verunsichert und in die Irre geführt. führt als
Beleg dafür die Verhandlungen auf dem polnischen Reichstag von 1550 an,
auf dem sich die altgläubigen Bischöfe gegen die reformationsfreundliche
Haltung des polnischen Königs hatten durchsetzen können.



An diesen vier Gründen sei zum einen deutlich zu sehen, dass die Antiadia
phoristen
nicht, wie dies behaupte, aus Bosheit und ohne Zu
grundelegung der Heiligen Schrift argumentierten, und dass es zum anderen
keineswegs um Kleinigkeiten gehe. Die ganze christliche Lehre stehe auf
dem Spiel. Ein Christ habe eher zu leiden, statt sich zur Sünde verführen zu
lassen. Darüber hinaus würden sich die Antiadiaphoristen mit dieser Hal
tung keineswegs nur gegen die eigenen Lehrer, sondern sogar gegen Schwes
tern und Brüder, Väter und Mütter auflehnen, wenn damit der Ehre Gottes
gedient und eigenes Bekennen erforderlich wäre. verwahrt sich gegen
die Vorwürfe, er und seine Gesinnungsgenossen würden auch nütz­liche Zere
monien verwerfen, aus neutralia damnabilia machen, sie trügen Gefallen an
Unordnung, würden jede Gleichförmigkeit per se ablehnen und verstünden
die evangelische Freiheit nicht. Vielmehr betont er, dass Adiaphora in statu
confessionis et scandali
eben keine freien Mitteldinge mehr seien. Aus all
den vorgenannten Gründen werde klar ersichtlich, welche Haltung gegen
über dem Kaiser christlich und welche unchristlich sei. Sollte die im
Augsburger Interim erhobene Forderung nach Unterwerfung unter die
endgültigen Beschlüsse des Konzils von Trient aufgeben und stattdessen, wie
stets gefordert, ein allgemeines, freies und christliches Konzil bewilligen,
wäre ein Kompromiss denkbar. In diesem Sinne habe auch immer
argumentiert. Versprechungen die darüber hinausgingen seien unrecht, eben
wie die Zugeständnisse der Adiaphoristen. Wenn sich die Altgläubigen in der
Lehre den Evangelischen annähern sollten, könnten Zugeständnisse in den
Zeremonien gemacht werden, vergleichbar den Verhandlungen von 1541. Solange dies jedoch nicht geschehe, solle auch nichts verän
dert werden. Was Gott über die Evangelischen verhänge, müssten diese ak
zeptieren und notfalls leiden. Wenn Gott es zulassen wolle, dass der Kaiser
die Evangelischen vernichte, so würde sich von seinem Plan gewiss
nicht durch Zugeständnisse in den Adiaphora abbringen lassen. Daher lüden

die Evangelischen durch ihre Zugeständnisse große Schuld auf sich, da ihr
Handeln weder Gott noch den Kaiser zufrieden stellen würde. ist
überzeugt davon, dass die Kirche nur auf der Grundlage eines festen
Bekenntnisses bestehen und wachsen könne, und er ermahnt die sächsischen
Stände, seine Argumente zu bedenken. Außerdem kündigt er eine weitere,
noch umfangreichere Schrift an. Abschließend warnt er alle, die das Leip
ziger Interim annehmen, nochmals ausdrücklich, denn sie würden sich durch
die Verteidigung einer offenkundig schweren Sünde vor Gott, nämlich der
Abgötterei, schuldig machen. Falls die Adiaphoristen einen besseren
Entwurf für eine Kirchenordnung hätten, so sollten sie diesen zu einer gele
generen Zeit präsentieren, jedoch nicht solange Druck vonseiten des Papstss
und anderer Verfolger auf den Evangelischen laste. Mit dem Papst wolle man
sich gerne einigen, wenn dies freiwillig geschehen könne. bittet die
versammelten Landstände dann abermals, sich aller Abgötterei zu wider
setzen, sich nicht an den adiaphoristischen Maßnahmen zu beteiligen, die ei
ner Verfolgung Christi gleichkommen. Stattdessen sollten sie helfen, diese
zu beenden und, wenn nötig, um Christi willen selbst leiden.



4. Ausgabe



Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:



A: Gegenbericht auff || vnd der Adia= || phoristen gesuchte
glosen vber jhr || Leiptzigsch Interim / mit || einer trewen warnung || an
alle Chri= || sten. || Durch Antiadiapho= || risten /
Pfarrhern zu S. Vlrich der alten || Stadt . || 1. Thess. 5. ||
Den Geist dempfet nicht / Die weissagung || verachtet nicht / Pruͤfet aber
alles / || vnd das gute behaltet. || Gedruͤckt zu durch / Anno 1550. den er= || sten tag Nouembris. [10] Blatt 4°
(VD 16 G 276)



Vorhanden in:



, Stiftsbibliothek: P-442/Bb.11



, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 786



, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E
262,10



, Forschungsbibliothek: Theol.4 210c(4)



, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 1250,QK



, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Theol.XLI,7(18)



, Universitätsbibliothek: Kirchg.1112b/3



, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.205



, Herzog August Bibliothek: 231.161 Theol.(3), 248.13
Theol.(20), Alv Ef 104(20), Alv U 146(8), Alv V 567(19) [ unvoll
ständig], F 1435 Helmst.(17), G 80.4 Helmst.(16), H 130.4 Helmst.(19)
[benutztes Exemplar], Ts 393(5)


1

Vgl. Friedberg, Agenda; Vgl. , 98–100; , 562–567.

2

Vgl. , 100, und die Einleitung zu Nr. 6.

3

Vgl. Kurfürstliches Mandat zur Religionsfrage. 4. Juli 1549, in: , Nr. 396, S. 449f; Auszug, in: ebd., Nr. 397, S. 450–453.

4

Vgl. Begleitschreiben zum Auszug an die Superintendenten. (September 1549), in: , Nr. 446, S. 516.

5

Vgl. dazu Chalybaeus, Durchführung, passim.

6

Vgl.

7

Vgl.

8

Vgl. Gallus, Gegenbericht, A 2r, unsere Ausgabe Nr. 7, S. 741; , 158.

9

Vgl. DRTA.JR XIX,2, Nr. 180–199, S. 1012–1060; , bes. 622–644; , 182–199

10

Zur Biographie von Nikolaus Gallus vgl. , 17–61; Gerhard Simon, Art. Gallus, Nikolaus, in: ; Heinz Scheible, Art. Gallus, Nikolaus, in:

11

Vgl. und

12

 Vgl.