Einleitung
1. Historische Einleitung
Nachdem auf dem Leipziger Landtag im Dezember 1548 kontrovers
über die
Leipziger Landtagsvorlage
debattiert worden war, erkannte , dass die Landtagsvorlage
keine solide Grundlage für eine
Neuordnung des Kultus in seinem Territorium darstellte. Auch die im
Frühjahr 1549 durch neu erstellte Kirchenordnung
wurde nicht in Kursachsen
eingeführt. Bei einem Besuch in sah sich
durch zu entschlossenerem
religionspoli
tischen Handeln gedrängt. Daher ließ er einen Auszug
aus der Leipziger
fertigen
und zu Beginn des Juli 1549 drucken. Da der
Landtagsvorlage
Auszug
nicht unverzüglich, sondern erst im September an die
Pfarrer und
Superintendenten versandt wurde und auch nur vereinzelt Maßnahmen zur
Umsetzung der Bestimmungen desAuszug[s]
unternommen wurden,
än
derte sich an den kirchlichen Riten im Kurfürstentum nur wenig.
Durch die Publikation und Versendung des Auszug[s]
trat in Kursachsen
dennoch
eine neue Situation ein, da für Änderungen im Ritus nun eine
legitime Grundlage
bestand. Für die nach geflüchteten
Theolo
gen bewahrheiteten sich damit ihre schlimmsten Befürchtungen. Das
gab, so sahen sie es, die wahre Lehre, die Lehre ,
auf, um sich den Altgläubigen aus Furcht
anzubiedern. Dass die
Wittenber
ger Theologen, die mit gemeinsam gelebt und gelehrt hatten, sich
ver
meintlich dazu hergaben, verstärkte die ablehnenden Reaktionen
zusätzlich.
war einer der
Hauptbeteiligten an den Verhandlungen
ge
wesen, die zur Entstehung derLeipziger Landtagsvorlage
geführt hatten.
Er fühlte sich daher durch die publizistischen Angriffe auf diese und auf den
Auszug
besonders herausgefordert. Bevor er den hier
edierten Gründ
veröffentlichte,
lichen und wahrhaftigen Bericht samt einer Verantwortung
war er bereits mit der Schrift Von den Traditionibus
im Januar
1550 zur
Verteidigung der entgegenkommenden Haltung der Wittenberger
Theologen
in Fragen der Zeremonien und Riten öffentlich aufgetreten.
hatte darauf mit
seiner Schrift Widder die neue Reformation
reagiert, in
der er auch persönlich heftig attackierte. Überdies gaben
und die Leipziger
Landtagsvorlage
und den Auszug
mit
ihren Kommentierungen versehen heraus.
antwortete mit der
hier vorliegenden Schrift dann sowohl auf die Edition der Leipziger
Land
und des
tagsvorlageAuszug[s]
als auch die Angriffe des auf seine
Person.
Die von geäußerte Vermutung
erscheint plausibel, dass
mit der
Verteidigung der kurfürstlichen Religionspolitik die Teilnehmer des
Ende Oktober
1550 beginnenden Landtag im Kurfürstentum beeinflussen
wollte, da dort auch über das kurfürstliche Vorgehen gegen die Stadt und damit auch gegen die Kontrahenten der
Wittenberger Theologen
verhandelt werden sollte.
war nämlich auf dem 1550 nach
einberufenen Reichstag der Oberbefehl
über das Belagerungsheer
übertragen worden, das die Reichsacht gegen die Stadt
exekutieren sollte.
wird somit wohl im
Frühsommer mit der Abfassung der Schrift
begonnen haben. Als frühestmöglicher
Zeitpunkt dafür ist wohl April 1550
anzunehmen, da
anscheinend das
Magdeburger Bekenntnis
kann
te.
soll jedoch recht schnell auf die
hier edierte Schrift
reagiert haben. Sein Gegenbericht
datiert auf den 1. November
1550. Es
steht daher zu vermuten, dass der Gründliche und wahrhaftige
Bericht samt
wohl frühestens im August, eher im September
1550
einer Verantwortung
erschien. Denn sollte die Schrift bereits Monate vor dem Landtag
bekannt
gewesen sein, wäre der Verweis von auf die angeblich intendierte
Einflussnahme durch seine Schrift auf die versammelten
Land
stände wenig stichhaltig.
2. Der Autor
wurde am 27. Dezember 1493 in
geboren. Ab dem Jahr
1499 besuchte er die Lateinschule zu .
Früh
zeitig schlug er die geistliche Laufbahn ein. Im
Jahr 1515 wurde er Akolyth
und drei Jahre später
Subdiakon in . Nach kanonischem Recht
ei
gentlich noch zu jung, erhielt er einen Dispens und konnte daher nach Ostern
1518 bereits zum Priester geweiht werden. Als Priester amtierte
er zunächst
in , doch noch im
Jahr 1518 wechselte er nach . Ab 1521 war er als
Stiftsprediger in angestellt. Dort
kam er zu Beginn der zwanziger Jahre mit der Lehre in Kontakt. Als
sich in seinen Predigten
zunehmend reformatorische Gedanken wiederfinden
ließen, geriet er unter den
Verdacht der Ketzerei. Dies veranlasste ihn 1523
nach zu fliehen, wo er das Studium der
Theologie aufnahm. In
den Jahren 1527 bis 1530 bekleidete er das Amt des Predigers
in . Dort
heiratete er im Jahr 1528
, mit der er
später
vier Kinder hatte. Wegen seiner reformatorischen Predigt scheint er vom
Bischof von aus vertrieben worden zu sein. Er
wech
selte in kurfürstliches Gebiet und wurde Prediger in Kloster . Seine
dortige Predigttätigkeit zog
offensichtlich zahlreiche reformatorisch gesinnte
Bürger der nahegelegenen
Stadt an, die zu ihm in den
Gottesdienst
kamen und denen er das Abendmahl unter beiderlei Gestalt reichte, was
ihn
bei höchst
unbeliebt machte. Im Jahr 1532
wech
selte er ins Pfarramt nach ,
wo er bis 1539/40 blieb. Die Jahre
1539/40 führten durch den Tod zu reformatorischen
Verän
derungen im und damit auch zu größeren
Veränderungen in Leben. Er wurde von Anfang
an bei der
Ein
führung der Reformation im Herzogtum maßgeblich beteiligt.
Nachdem er
zwischenzeitlich kurz nach
zurückgekehrt war, bekleidete er ab
1540 in die Stelle
eines Superintendenten.
Dort übernahm er ab dem Wintersemester 1541/42 exegetische Vorlesungen
an der
Universität, nachdem er im Jahr 1541 den Grad eines
Baccalaureus
Biblicus erlangt hatte. Im Herbst 1543 wurde
er zum Licentiaten und zum
Doktor der Theologie promoviert. Im folgenden Jahr trat
dann in
die
theologische Fakultät der Universität Leipzig ein. 1549 bekam
er
schließ
lich die zweite theologische Professur übertragen. Die
theologische Nähe
zu zeigte sich darin, dass er in
seinen
Vorlesungen vornehmlich die Loci communes
behandelte.
Neben diesen akademischen Tätigkeiten war der Leipziger Superintendent
auch stark
mit den organisatorischen Fragen der Kirche befasst. Im Jahr 1542
führte er die Reformation in den Schönburgischen Gebieten um
ein. Im gehörte er 1544/45 zu den
Theologen, die von
zusammengerufen wurden, um
eine Kirchenordnung für das
Herzogtum zu erstellen. So entwickelte sich
zu einem der
wichtigsten Theologen des . Zu den Verhandlungen
über den Umgang mit dem Interim
in den Jahren 1548/49 wurde er darum,
mit Ausnahme des Verhandlungstages in , stets hinzugezogen. war somit einer der
Hauptbeteiligten an den Verhandlungen im Herbst
1548, die zur Erstellung der Leipziger Landtagsvorlage
führten. Somit
kann es nicht verwundern, wenn er sich dann auch bei deren
Verteidigung
besonders engagierte. Nachdem er bereits im Januar 1550 die umfangreiche
Schrift Von den Traditionibus
verfasst hatte,
publizierte er den hier
edier
ten Gründlichen und wahrhaftigen
Bericht samt einer Verantwortung
.
Allerdings soll dieses Werk, so behauptet , nicht vollständig von
ihm verfasst worden sein. Er habe (...)
zum bekentnus vnnd fernerm Bericht
Vgl. den unten edierten Text, H 3v–H 4r; S. 706.
teilt die Schrift
somit
der sachen auch diesen gruͤndlichen,
waren bericht, wie droben erzelt, lassen
inn Druck ausgehen, der fuͤr einem
Jar durch einen Gelehrten, frommen,
rechtschaffenen Christen gestelt ist
worden, der bey den Hendeln inn dieser
sachen von den Adiaphoris gewesen,
(...).
in einen von einem angeblich anonymen Verfasser geschriebenen
Gründli
und in seine
chen und wahrhaftigen BerichtVerantwortung
.
Dabei
lässt sich die Schrift insgesamt jedoch in vier Teile gliedern: die
Vorrede
, den
Bericht
, die Verantwortung
und den Beschluss
. kann mit
Ausnahme des
Bericht[s]
zweifelsfrei als Autor der anderen Teile
identifi
ziert werden
und soll daher auch im Folgenden als solcher bezeichnet
wer
den.
Neben der Unklarheit über die Verfasserschaft stellt der Bericht
auch
insoweit eine Besonderheit dar, als er wohl im Gegensatz zu den anderen
Teilen vor
der Drucklegung bereits handschriftlich kursierte. Auf diesem
Wege könnte er zu gelangt sein, der ihn dann herausgab. Dafür
spricht, dass in den Verfasser desBericht[s]
erkannte. Er
berief sich dabei auf nicht genannte Zeugen, die des Scribenten hand
gese
und ihm [] mitteilten,
hen habendas es sein [
Hand
selbst scheint dazu keine Stellung
genommen zu
schrift] nicht ist.
haben, was als
Bestätigung seiner Annahme auffasste.
Außerdem stellte inhaltliche
Ähnlichkeiten zwischen dem Bericht
und jenem Epicurisch[en] Buch
fest, das
1549 in der Landschaft
ebenfalls handschriftlich kursierte und gegen das er bereits geschrieben
hatte. Leider konnte bisher weder der Autor jenes Epicurisch[en] Buch[s]
noch
eine Ausgabe desselben identifiziert werden. Aufgrund der Wiedergabe
einiger
Aussagen des Epicurisch[en] Buch[s]
in der Gegenschrift des lassen sich bei einem Vergleich
einige pauschale Übereinstimmungen
mit dem von veröffentlichten Bericht
feststellen, und auch die
Anonymität der Verfasser beider Texte stellt eine interessante
Parallele dar.
Allerdings offenbart ein solcher Vergleich auch erhebliche
Differenzen
zwi
schen beiden Schriften. Dennoch könnte es sein, dass der Autor des
Epi
und des handschriftlich im Umlauf befindlichen
curisch[en] Buch[s]
Be
identisch
ist.
richt[s]
Eine Aussage in der
Vorrede
scheint jedoch in seltsamem
Wi
derspruch zu seiner eben zitierten
Ablehnung der Autorschaft am Bericht
zu stehen. Er habe als der wenigste, der
dieser sachen gelegenheit weis vnd
Diese
darbey zum grossen theil gewesen, diesen Bericht
vngeschickter weise, doch
Gott lob warhafftig, so viel noͤtig,
zusammen gefasset.
Zusammen
ließe sich einerseits dahingehend verstehen,
dass eine
fassung
nicht von
ihm stammende Vorlage bearbeitet haben könnte. Das Ergebnis
dieser Bearbeitung wäre
dann der Bericht
gewesen. Er könnte somit den
handschriftlich kursierenden
Bericht
, eventuell zusätzlich das
Epicu
redaktionell
überarbeitet und als Grundlage für seine
risch[e] Buch
Zu
benutzt haben.
Allerdings kann es auch andererseits sein,
sammenstellung
dass er mit dieser Formulierung andeuten
will, dass er selbst die
Ver
handlungen und deren Ergebnisse
zusammengefasst hat. Auffällig ist
näm
lich, dass in beiden zitierten
Passagen ausdrücklich auf die intimen
Kennt
nisse des Autors über die
religionspolitischen Verhandlungen in Kursachsen
hingewiesen wird, die als Beteiligter zweifelsfrei
besaß. Die
Ver
fasserschaft des Bericht[s]
müsste dann doch ihm
zugesprochen werden,
womit man der Auffassung folgen würde, der in
ein
deutig den Autor desBericht[s]
wie derVerantwortung
erblickte.
Falls der Autor gewesen
sein sollte, ließen sich zwei mögliche
Gründe für die Verwirrung um die
Verfasserschaft annehmen. Da der
Be
durch seine detaillierte
historische Argumentation tatsächlich nur von
richt
jemandem verfasst worden sein kann,
der über ausgezeichnete Kenntnisse
der kurfürstlichen Religionspolitik im Laufe der
vierziger Jahre verfügte,
könnte der Grund für Ablehnung der Verfasserschaft sein, dass
er
nicht als unzuverlässiger, indiskreter Ratgeber gelten wollte, und es
verbirgt
sich hinter dem Versteckspiel Vorsicht. Ein zweiter möglicher
Erklärungs
ansatz wäre, dass es sich um eine von aufgebaute Fiktion handelt.
Vielleicht versuchte er eine imaginäre Person als Autor zu erzeugen, die die
Wittenberger Sicht der Dinge teilte und damit die Zahl von deren
Verteidi
gern angeblich erhöhte. Letzlich kann nicht endgütig entschieden
werden, ob
es sich bei um den Autor, den Kompilator oder nur
den
Heraus
geber
des Bericht[s]
handelt.
Die Versuche zu Vereinheitlichung der Gebräuche und der Erstellung einer
Kirchenordnung für das Kurfürstentum beschäftigten auch über
das Jahr
1550 hinaus. Noch im Jahr 1555 schlug er die von
1549 maßgeblich erstellte Kirchenordnung als Grundlage einer
ein
heitlichen Regelung der Zeremonien im neuen Kurfürstentum Sachsen
vor.
Dieser Vorstoß wurde aber von mit der Sorge um das weitere
Ausbrechen von Streitigkeiten
abgelehnt.
Ab dem Jahr 1555 war Professor primarius und Senior der
theolo
gischen Fakultät der Universität . Durch das Abhalten zweier
Dispu
tationen in
diesem Jahr löste er den synergistischen Streit aus.
erwies sich in diesem Streit
abermals als ein entschiedener Anhänger
melan
chthonischen Gedankenguts.
An den Entwicklungen innerhalb des Kurfürstentums Sachsens nahm bis ins hohe Alter Anteil, so
an dem Dresdner Konvent im Jahr 1571.
Am 4. Advent
1572 hielt seine letzte Predigt; am 1. Januar
1573
verstarb er und wurde zwei Tage später in der Leipziger
Nikolaikirche
beige
setzt.
3. Inhalt
Die Schrift lässt sich in
vier Teile untergliedern: die Vorrede, den
Bericht
, die Verantwortung
und den Beschluss
. In der Vorrede
schil
dert
das Wirken des Teufels in
dieser betrübten und gefährlichen
Zeit, der versuche, die Gemeinde Gottes zu
zerstören. Er bemühe sich, die
reine Lehre mit Missbräuchen zu verdunkeln und mit
Gewalt zu
unter
drücken; er versuche, die Schüler gegen ihre Lehrer
aufzuhetzen und diese
überall verdächtig und verachtet zu machen. Doch solle
sich niemand durch
den Streit über die Adiaphora verunsichern lassen, da es schon
zur Zeit der
Apostel Kontroversen gegeben habe. Er, , sei durch die
gegenwär
tig
kursierenden, teilweise anonymen Schriften mit ihren Unwahrheiten dazu
veranlasst
worden, diesen Bericht zusammenzufassen, da er an den religions
politischen
und theologischen Verhandlungen in Kursachsen teilgenommen
habe und daher gut
unterrichtet sei. Es solle erstens darlegt werden, was schon
vor dem Krieg von den
Adiaphora gelehrt worden sei, zweitens, was
Ursa
chen, Beweggründe und
Maßgaben der Verhandlungen gewesen und drittens,
welche die strittigen Artikel
seien. Daraus solle ersichtlich werden, dass der
reinen Lehre kein Abbruch
getan und dass kein Missbrauch eingeführt
wor
den, dass vielmehr alles aus
christlichen Beweggründen geschehen sei.
Der anschließende Bericht
, der umfangreichste Teil der Schrift, geht
chro
nologisch vor und schildert zuerst Entwicklungen vor dem
Schmalkaldischen
Krieg. Durch
und seien die Hauptartikel
der christlichen
Lehre wieder in rechter Weise gelehrt worden. Gleich zu
Beginn der
Refor
mation habe es auch Irrlehrer gegeben, die durch falsch
verstandene
christ
liche Freiheit die äußerliche Zucht zerrüttet hätten.
Vieles, was von diesen
fälschlicherweise an Zeremonien und Gebräuchen abgeschafft
worden sei,
habe wieder
eingeführt, anderes weiterhin geduldet. Daher sei er von
den Schwärmern
auch als Päpstler
gescholten worden. Der Bericht
führt für diese Sicht
zahlreiche Belege aus den Schriften und Briefen
an. Anhand der Confessio Augustana und der Apologie wird belegt,
dass
von den Wittenberger Theologen in den Jahren 1548/49 keine Veränderungen
in
den Zeremonien bei der Messfeier vorgenommen worden seien. Um dies zu
unterstreichen, wird zusätzlich auf bestehende Kirchenordnungen für und für deutsche Territorien verwiesen, in
denen ebenfalls dieselben
Zeremonien aufgeführt würden. Es sei schändlich,
so wird zitiert,
wenn der
Versuch unternommen werde, aus neutralen Dingen
verdammens
werte Dinge zu
machen. So habe sich auch zu dem aus
dem Religionsgespräch
1541 hervorgegangenen Buch verhalten und sich,
die Mitteldinge betreffend, milde gezeigt. Weil aber nun nicht allein in
Ober
deutschland fast alle alten Gebräuche abgeschafft worden seien und
Unord
nung eingetreten sei, auch von dort aus Versuche unternommen
worden
seien, Ansichten auf die sächsische Kirche zu übertragen und als
Päpstler
zu brandmarken,
hätten die sächsischen (albertinischen) Pfarrer
und Superintendenten ihren
Landesherrn () Mitte der
vierziger
Jahre bereits gebeten, für eine einheitliche Ordnung Sorge zu
tragen.
Daraufhin hätten Zusammenkünfte der Theologen stattgefunden, und
obwohl
es nie völlige Einheitlichkeit in den Gebräuche gegeben habe, so sei
damals
doch ein Unterricht
erstellt, allen Pfarrern mitgeteilt und auch
vorgelegt worden, wie und
welche Zeremonien und Gebräuche zukünftig
gehalten werden sollten, und habe sein Wohlgefallen und
Zustim
mung zu dieser Ordnung mitgeteilt.
Die Darstellung der Ereignisse nach dem Schmalkaldischen Krieg beginnt
mit
Hinweisen auf die Wiedereröffnung der Universitäten zu und
durch und dessen Amnestie für alle
sächsischen
Theologen, die sich während des Krieges negativ über die herzogliche
An
lehnung an den Kaiser geäußert hatten. Erwähnt wird ebenso die Zusage
des
neuen Kurfürsten, am Religionsstand keine Veränderungen vornehmen zu
wollen. Auf dem Reichstag habe aber das Interim
erstel
len lassen, um äußerlichen Frieden zu gewährleisten und die religiösen
Fragen bis zu einem Konzilsentscheid zu regeln. Da ohne
seine Landstände jedoch nichts
habe beschließen wollen, habe er
einen Landtag in abgehalten, um über die Bestimmungen des Interims
beraten zu
lassen. Im Folgenden wird detailliert von den zahlreichen
Zusam
menkünften der Wittenberger Theologen und der kurfürstlichen Räte im
Herbst und Winter 1548 berichtet. Dabei wird besonders die
Gleichförmig
keit der theologischen Stellungnahmen mit vorherigen
Beschlüssen
hervor
gehoben. Überdies seien keine Neuerungen vorgenommen
worden, da die
Gebräuche und Zeremonien in der sächsischen Kirche ohnehin schon
größtenteils so gehalten würden, wie sie nun auch festgelegt worden seien.
In
äußerlichen Dingen, welche die Gewissen nicht belasten würden, könne die
Obrigkeit Entscheidungen treffen, die befolgt werden müssten. Alles andere
würde
glaubensschwache Menschen nur in Verwirrung führen. Berechtigter
Widerstand dürfe
darum nur zur rechten Zeit und in Bezug auf zentrale
Glaubensfragen
geleistet werden. Daher sei es notwendig, sich zu versichern,
ob ein Widerstand
gerechtfertigt sei, oder ob man das Volk durch übereiltes
Vorgehen nicht in noch
größere Gefahren bringe. Auf dem Landtag zu
und in der Kirchenordnung seien, gemäß der Confessio
Augustana und den überkommenen alten Riten, Regelungen getroffen
worden, die von
den Gegnern unzulässiger Weise und in höchst giftiger,
verleumderischer Art
angegriffen würden.
Der Gliederung der Leipziger Artikel
weitgehend entlanggehend, werden
sodann die einzelnen Artikel zu den Adiaphora, der Autorität der Kirche und
der
Kirchendiener, der Taufe, der Firmung, der Buße, der letzten Ölung, der
Messe, den
Festtagen, den Gesängen, dem Fleischessen und dem Chorrock
erläutert. Die
Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelungen wird betont,
in
dem erneut
Übereinstimmungen mit der Confessio Augustana und Aussagen
hervorgehoben werden.
Seine Verantwortung
beginnt mit der Darstellung der
angeb
lichen Verwirrung und
Gehässigkeit von und , die sich auch
direkt gegen
seine Person gerichtet hätten. Deshalb werde er zu einer
Reak
tion getrieben.
Er verweist auf seine bis dahin bereits veröffentlichten
Schrif
ten in
der Sache und bestreitet energisch den Vorwurf, die theologischen
Zugeständnisse in
den Leipziger Artikeln
und dem Auszug
seien
aus Furcht, Vorteilsnahme oder
Korruption gemacht worden.
besteht
keineswegs allein auf seiner, sondern auf der Rechtgläubigkeit aller
Witten
berger Theologen. Es seien in der zentralen Frage der
Rechtfertigung eben
keine Zugeständnisse gemacht worden, und die gesamten
Verhandlungen
hätten auch nicht heimlich stattgefunden, sondern Landstände, Pfarrer
und
Superintendenten hätten daran mitgewirkt. Besonders intensiv setzt sich
mit der Kritik des auseinander, dessen Vorwürfe er
teil
weise wörtlich zitiert. Um diese zu entkräften, verweist er auf den
Bericht
und auf seine bereits früher gemachten Aussagen, indem er
längere Passagen
aus seiner Schrift Von den Traditionibus
abermals abdruckt.
Dabei
unter
scheidet er zwischen unveränderbaren, da von Gott eingesetzten
Dingen, wie
der Lehre und dem Gebrauch der Sakramente, und veränderbaren, da
von
Menschen eingesetzten Dingen, wie äußerlichen Zeremonien und
Gebräu
chen. Was die unveränderbaren Dinge anbelangte, seien keine
Änderungen
vorgenommen worden. Nur in veränderbaren Dingen habe man
Zugeständ
nisse gemacht und daher sei der obrigkeitlichen Anordnung auch
Gehorsam
zu leisten. Zur Verstärkung der eigenen Argumentation wiederholt
dann die
diesbezüglichen Aussagen sowie den allgemeinen
Argumenta
tionsgang des
Bericht[s]
nochmals. und wirft er dabei
erneut
Undankbarkeit gegen die eigenen Lehrer vor und erhebt schwere
Vorwürfe gegen sie,
weil sie ihre Gemeinden durch ihren Weggang nach
ungerechtfertigter Weise im Stich
gelassen hätten. Doch würden
sie sich dessen noch als besonderer Standfestigkeit im
Glauben rühmen und
das Verhalten der Wittenberger durch ungerechtes Schmähen
verteufeln.
Schließlich fasst im
Beschluss
seine Gedanken zusammen und
betont, dass nichts Wesentliches in der
Lehre verändert sei, dass der Teufel
vielmehr durch diese Kritik Verwirrung und
Unordnung stiften wolle. Es sei
verwunderlich, dass und gegenwärtig so über die Adiaphora
streiten würden, obwohl in der Vergangenheit dies ausdrücklich
nicht
getan habe. Den Leser fordert er schließlich auf, Verständnis für seine
Schrift
zu zeigen. Die Angriffe hätten ihn dazu gebracht, sich in dieser Weise
öffentlich zu verantworten, wie auch Paulus und Augustinus sich gegen
verleumderische Reden verteidigt hätten. Er selber wolle über die Dinge
nicht
weiter streiten und den Teufel damit erfreuen, sondern Gott um Einigkeit bitten.
4. Ausgabe
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: Grüntlicher vnd || Warhafftiger Bericht der || vorigen vnd jetzigen / für
vnd ||
nach dem Kriege ergangen Hand= || lungen / von den Adiapho= ||
ris oder Mittel= ||
dingen. || Sampt einer Christlichen kur= || tzen
verantwortung / || . ||
Allen lieben
Christen nützlich || vnd tröstlich zu wissen. || AD GALAT. I.
|| Si adhuc
hominibus placerem, Christi || seruus non essem. || M. D. L. ||
[92]
Blatt 8° [Kolophon: Gedruckt zu || durch ||
Anno || 1550.] (VD 16 P 2326)
Vorhanden in:
, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz:
Dm 702
, Forschungsbibliothek: Th 349
, Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt: AB 155 774(2)
, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8
Theol.XXIII,2(3)
, Universitätsbibliothek: Cb 1837/1
, Ratsbücherei: Th 497(1)
, Bibliothek der
Ludwig-Maximilian-Universität: 8 Theol.2610
, Österreichische Nationalbibliothek: 78.J.43
, Herzog August Bibliothek: 1158
Theol.(4), 825 Theol.(1)
[benutztes Exemplar], 988.2 Theol.(3), S 329.8
Helmst.(2)
Die Randglossen unserer Edition sind im Original kursiv und in Antiqua
gesetzt im
fortlaufenden Text enthalten. Dies scheint, da es sich bei der
Länge des Texts um
vergleichsweise wenige Glossen handelt, aus
pragma
tischen Gründen, wohl um
Platz und Papier zu sparen, erfolgt zu sein. Wir
bieten sie jedoch in margine, um
ihre Bestimmung zur Kommentierung und
Vertiefung der behandelten Themen
hervorzuheben.
Vgl. ; Vgl. ;
Vgl. ;
Vgl. Kurfürstliches Mandat zur Religionsfrage. 4. Juli 1549, in: ; Auszug, in:
Vgl. Begleitschreiben zum Auszug an die Superintendenten. (September 1549), in:
Vgl. dazu
Vgl.
Vgl.
Vgl. Von den || TRADITIO||NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / ||
Christlicher warer be = ||richt ... || Durch / Doctorem / zusam= ||
men gezogen. || ... || [Franfurt/Oder: Nikolaus Wolrab 1550] (VD 16 P 2357);
die Vorrede der Schrift datiert auf den Tag Conuersionis Pauli
, also auf
den 25. Januar 1550: Vgl. ebd., A 5v
Vgl. Widder die newe Re= || formation D. Pfeffingers / des || Meisnischen Thumbherrn. || Durch || ... || [: 1550] (VD 16 F 1562); im selben Jahr erschien eine weitere Ausgabe (VD 15 F 1561).
Vgl.
Vgl. Gallus, Gegenbericht, A 2r, ;
Vgl.
Vgl. zu den Verhandlungen auf dem Reichstag über die Belagerung und um den Oberbefehl
Vgl.
Vgl.
Zum folgenden vgl. ; Georg Müller,; ; Karl Friedrich Ulrichs, ; ; Hellmut Zschoch,
Vgl. dazu
Vgl.
Vgl. Wider den Euange= || listen des heiligen Chorrocks / || . || || ... || [: 1552] (VD 16 F 1558), B 1r, in: ; vgl. auch
Vgl. Gruͤndliche verle= || gung aller Sophisterey / so Juncker || Jssleb/ D. Jnterim / Morus / / D. || Geitz in seinem gruͤndlichen bericht vnd jhre gesel= || len / die andere Adiaphoristen / das Leipsische || Jnterim zu beschoͤnen / gebrauchen.|| Durch . || ... || [: 1550] (VD 16 F 1410), C 3r.
Vgl. Flacius, Wider den Evangelisten des heiligen Chorrocks, B 1r.
Vgl. Flacius, Gründliche Verlegung aller Sophisterei, J 1v.
Vgl. Eine schrifft widder ein recht || Heidnisch ja Epicurisch Buch der Adiapho= || risten / darin das Leiptzische INTERIM ver= || teidiget wird / sich zu huͤten fuͤr den jtzigen || Verfelschern der waren Religion / || sehr nuͤtzlich zu || lesen. || ... || [: 1549] (VD 16 F 1493); im selben Jahr erschien noch eine weitere Ausgabe dieser Schrift (VD 16 F 1492).
Es sei auf die Betonung des Gehorsams gegenüber der Obrigkeit und der Möglichkeit von Zugeständnissen in Notsituationen verwiesen. Vgl. Flacius, Wider ein recht heidnisch, epicurisch Buch, A 2v–A3 r.
So die angeblichen Aussagen, dass die Zehn Gebote in der Not übertreten werden dürften, dass das Volk gottesfürchtig gewesen sei, solange die papistische Kirchenordnung gehalten worden sei und dass zum Vorreiter der erklärt wurde. Vgl. ebd., A 2v–A 3r, B 1v–B 2r.
Vgl. unten A 5r–v; S. 657f.
Vgl. dazu
Anders ; Kaufmann
verweist dort auf eine Aussage in der er die Autorschaft der Schrift Von den Traditionibus
(VD 16 P 2357) unumwunden als die seine anerkennt. Zum Bericht
stellt er
fest, dass er ihn habe ausgehen
lassen. Er verwendet damit exakt dieselbe
Formulierung wie die hier edierte Schrift selbst (vgl. unten H 3v–H 4r). Dies
kann daher nicht zwangsläufig als ein Bekenntnis zur Autorschaft gewertet
werden. Vielmehr lässt die Formulierung weiterhin offen, ob der Autor, der Kompilator oder
nur
der Herausgeber des Bericht[s]
ist. Auch der Hinweis Kaufmanns, dass
der Titel der 1559 publizierten Schrift , Nochmals gründlicher,
klarer, wahrhaftiger Bericht
, nur dann Sinn ergebe, wenn auch der Bericht
aus
dem Jahr 1550 aus Feder stamme, ist nicht zwingend.
Schließlich war Name
untrennbar mit der Gesamtpublikation des Gründlichen und wahrhaftigen
Berichts samt einer Verantwortung
verbunden, auch wenn er nicht der
Autor des Bericht[s]
gewesen sein sollte.