Einleitung
1. Historische Einleitung
Das Ergebnis zäher Verhandlungen zwischen evangelischen Theologen,
alt
gläubigen Bischöfen und kurfürstlichen Räten, die im Laufe
mehrerer
Mona
te an unterschiedlichen Tagungsorten
stattgefunden hatten, wurde den über
Weihnachten 1548/49 in versammelten Landständen des
albertini
schen Sachsen im Auftrag ihres Landesherrn, des , zur
Annahme
vorgelegt: der Entwurf einer neuen Kirchenordnung. Sie sollte
der
kaiserlichen Forderung nach weitgehender Wiederherstellung des
vor
reformatorischen Kultus in den protestantischen Territorien des Reichs
Ge
nüge tun, wie sie im sogenannten Augsburger Interim vom 15. Mai 1548
er
hoben wurde, und sie sollte dennoch zugleich das evangelische Bekenntnis
unangetastet bewahren. Dies suchten die Verfasser der Landtagsvorlage zu
erreichen durch die Unterscheidung zwischen einem unaufgebbaren
Kernbe
stand evangelischer Glaubenslehre und einem weiten Bereich
von neutralen
Mitteldingen oder Adiaphora, deren konkrete Ausgestaltung
ohne Bedeutung
für die ewige Seligkeit sei. Die Vertreter der Landstände
machten allerdings
zu etlichen Punkten Einwände geltend und nahmen den
Entwurf nicht an. Er
erlangte auch später keine Rechtskraft. versuchte die von
den
Gegnern polemisch Leipziger Interim
genannte Ordnung
dennoch
durchzu
setzen, indem er von eine neue Agende
erarbeiten ließ,
die zusammen mit einem Auszug aus dem Landtagsentwurf (kleines
Inte
) im Land verteilt werden sollte. Die Agende wurde im
April 1549 fertig,
rim
insbesondere der massive Einspruch verhinderte aber ihre
Annahme durch die
Ständevertreter bei einem Tag in ; bei
Beratun
gen in wurde die Agende schließlich von den anwesenden
Theolo
gen
akzeptiert, eine Veröffentlichung unterblieb jedoch. Der Auszug aus dem
Leipziger Landtagsentwurf wurde im Juli 1549 gedruckt, aber der Kurfürst
zögerte mit der Verteilung an die
Superintendenten und Amtleute bis in den
späten September des nämlichen
Jahres.
Sehr viel früher setzte jedoch bereits die Polemik gegen die Adiaphora
ein,
denn spätestens seit der Verlesung des Entwurfs vor den Landständen
war die
Zahl der Eingeweihten zu groß, als dass ein Bekanntwerden
der Pläne im
Land zu verhindern gewesen wäre; es entspann sich eine
heftige
Auseinan
dersetzung darum, was tatsächlich unter die
heilsirrelevanten Mitteldinge
zu zählen sei und was entweder grundsätzlich
oder doch in der gegebenen
Situation nicht ohne Verrat am eigenen Glauben
aufgegeben werden könne.
Geraume Zeit fand diese Diskussion
allerdings statt, ohne dass der
inter
essierten Öffentlichkeit die
einschlägigen Texte zur Verfügung gestanden
hätten. Zugleich wurden von
den Befürwortern des Landtagsentwurfs die
Gegner immer wieder beschuldigt,
ohne stichhaltigen Grund die Gemeinden
zu beunruhigen und Zank in der
Kirche zu verursachen. Mit der Verteilung
des kurfürstlichen
Einführungsmandats im September 1549 war eine neue
Stufe der Durchsetzung
der Neuerungen erreicht. Als im
Januar 1550 schließlich eine umfängliche
Verteidigungsschrift erscheinen
ließ, gaben
und wenig später
den Text des
Landtagsentwurfs und den Auszug daraus unter dem Titel Der
Theologen
in den Druck, um zusätzliche Materialien
ergänzt und mit
Bedenckenq
polemischen Glossen versehen.
2. Die Herausgeber
2.1
1516 in
geboren als Sohn des fürstlich-anhaltischen Rats und
Bürger
meisters
und dessen Ehefrau , bezog im
Juni 1530 die Universität , wo er 1537 zum Magister artium
pro
moviert wurde. Am 24. Januar
1540 beendete er seine theologischen Studien
mit einer
Disputation über die Erbsünde. Nach beinahe dreijähriger Tätigkeit
als
Rektor der Stadtschule in wurde
Ende 1542 auf
Empfeh
lung
und als Diakon nach berufen, wo
der Rat der
Stadt die Einführung der Reformation beschlossen hatte. Am 11.
April 1543 wurde von in ordiniert,
ehe er im Mai 1543 seinen
Dienst in antrat. Zur
gleichen Zeit
übernahm dort das Amt des Superintendenten, und
bei
de
betrieben bis 1548 den Aufbau des evangelischen Kirchenwesens. Sie
sprachen sich vehement gegen die Annahme des Augsburger Interims aus
und unterstützten den Rat der Stadt mit Gutachten und Stellungnahmen,
konnten aber nicht verhindern, dass der Rat unter dem Druck der
militäri
schen Macht des Kaisers dessen Ultimatum nachgab und das
Interim
schließ
lich am 30. Juni
bedingungslos annahm. Darauf verließen die evangelischen
Prediger am 1. Juli 1548 die Stadt. Seine schwangere Frau ließ
zu
nächst unter dem Schutz von Freunden in zurück, später brachte
er sie zu
seiner Mutter nach . Ehe er im
November 1548 nach
Wit
tenberg übersiedeln konnte, hielt sich unter anderem in , , , und auf, blieb währenddessen allerdings in
enger brieflicher Verbindung mit seiner Regensburger Gemeinde, über den Regensburger Ratskonsulenten . In Wittenberg
vertrat den schwer erkrankten Schlossprediger und
führte nach dessen
Tod den Predigtauftrag zunächst weiter, außerdem hielt er
Vorlesungen an
der Universität. Eine Rückkehr nach
war für
auf absehbare Zeit
ausgeschlossen, nachdem der Kaiser ein
entspre
chendes
Ansuchen des Rats abschlägig beschieden hatte.
wurden
mehrere
durchaus ehrenvolle Berufungen angetragen, so als Professor und
Hofprediger nach , als
Pfarrer nach , nach
oder ins ungarische . Im Oktober 1549 bot der
eine Anstellung in an. Beinahe gleichzeitig erging
an
ihn eine Berufung aus dem geächteten und von Belagerung
bedrohten , und verpflichtete sich zunächst
für ein Jahr als Pfarrer an der
dorti
gen Ulrichskirche; die damit
üblicherweise verbundene Superintendentenwürde
schlug er
allerdings aus. Zunehmend enttäuscht von der allzu
kompromiss
bereiten
Position seines Lehrers und der übrigen Wittenberger
Theologen, übersiedelte
mit seiner Familie am
11. November 1549
nach , ins Zentrum des Widerstandes gegen das
kaiserliche Interim.
Eine Rolle mag dabei auch gespielt haben, dass
’ Schwester seit 1541 mit dem Magdeburger
Stadtschreiber (
Mar
cellus)
verheiratet war, zumindest dürfte diese Verbindung der engen
Zu
sammenarbeit
zwischen Magdeburger Rat und Predigerschaft nicht nachteilig
gewesen sein.
Nachdem wohl bereits im August 1548 sein
antiinteri
mistisches Gutachten anonym in veröffentlicht hatte,
intensi
vierte er nun den publizistischen Kampf für die Erhaltung
des unverfälschten
Evangeliums an der Seite von , , und anderen. Auch als
der Passauer Vertrag es
ermög
lichte, 1553 nach zurückzukehren, wo er bis zu seinem Tod am
17. Juni 1570 das Superintendentenamt bekleidete, blieb er
freund
schaftlich verbunden.
beteiligte sich neben dem
Interimistischen und
dem Adiaphoristischen Streit auch am Majoristischen
und am Osiandrischen
Streit. Er unterstützte im Kampf gegen um die Geltung
des äußeren
Schriftsinns. In der Erbsündenfrage allerdings stimmte er nicht
mit
ihm überein. .
2.2.
Nachdem er zuvor bereits in
Texte gegen das Augsburger
Inte
rim hatte drucken lassen, war um Ostern 1549 aus
dort
hin übergesiedelt, um den Kampf gegen die Verfälschung des
Evangeliums,
wie sie nach seiner Auffassung durch und dessen
theolo
gische Helfer ins Werk gesetzt werden sollte, fortzusetzen
und zu verstärken.
Dabei bekleidete er kein kirchliches Amt in , sondern musste den
Lebensunterhalt für sich und seine Familie anderweit aufbringen.
3. Inhalt
Gemäß dem Titel der Veröffentlichung bieten die Herausgeber darin den Text
des Leipziger Landtagsentwurfs in vielfältig kommentierter Form, vermehrt
um
teilweise ebenfalls kommentierte Dokumente, die näheren Aufschluss
über
Entstehung oder Auswirkung des Entwurfs geben; darunter ist auch der
Auszug
aus dem Interim
.
[a] Vorrede
In ihrer Vorrede legen die Herausgeber dar, warum sie den
Leipziger
Land
tagsentwurf, das von ihnen so genannte Leipziger
Interim, erst so spät durch
den Druck in die Öffentlichkeit
bringen: Man hat sie von etlichen Seiten zur
Veröffentlichung
aufgefordert, damit die Legitimität ihres Kampfes gegen
die
Landtagsvorlage deutlich werde. Dennoch wollten sie den Text nicht
ver
öffentlichen, weil es ihnen fern lag, die angesehenen
Initiatoren zu
verun
glimpfen, zumal sie lange Zeit darauf hofften,
dass diese von ihrem falschen
Weg umkehrten.
[b] Sendbrief einer christlichen Person, welche mit auf dem Landtage zu
bei den Handlungen gewesen,
deshalben an einen guten Freund
ge
schrieben (19. August 1549)
Der Sendbrief ist als Begleitschreiben zu den Texten [d] und [e] zu
verstehen,
denn auf Blatt D 1r schreibt der Verfasser, er sende
dem Empfänger die
ge
samten Verhandlungsunterlagen des Leipziger
Landtags von Weihnachten
1548, soweit sie die Religion betreffen.
Verfasser ist ein nichttheologischer
Teilnehmer des Landtages, der in dem
Sendbrief darstellt, wie sehr man die
Vertreter der Stände gedrängt habe,
den Landtagsentwurf anzunehmen und
keine Einwände im Hinblick auf
die Vereinbarkeit mit der Augsburgischen
Konfession oder die
Wiedereinführung längst abgeschaffter altgläubiger
Miss
bräuche zu
erheben. Er weist darauf hin, dass die Bischöfe den entscheidenden
Satz
zur Auslegung des Landtagsentwurfs beigesteuert haben, indem sie –
un
geachtet aller anderweitigen Deutungsversuche und angeblichen
Abmilderun
gen – darauf beharrten, der Entwurf sei als
mit dem Augsburger Interim
über
einstimmend zu betrachten. Durch
Gottes Gnade sei es dank der Unbeirrbarkeit
der Landstände bislang nicht
zur Einführung gekommen, Gott wolle seine
be
drängte Kirche auch
weiterhin in der Erkenntnis seines Wortes erhalten.
[c] Tabellarische Übersicht über die schriftwidrigen Maßnahmen, die der
Landtagsentwurf vorsieht
Auf Blatt D 3v bieten die Herausgeber einen knappen Überblick über die
nach ihrer Auffassung unchristlichen Punkte, deren Einführung der
Landtags
entwurf der Theologen vorsieht; dabei unterscheiden sie
Lehrinhalte und
Ge
bräuche, die grundsätzlich gegen Gottes
ausdrückliches Wort verstoßen, von
an sich diskutablen
Mitteldingen, deren Wiedereinführung unter Zwang aber
Gottes Wort
widerstreitet.
[d] Text des Leipzigschen Interims, im Dezember des 48. Jahrs durch die
Theologen der versammelten Landschaft zu öffentlich aufgedrungen
Die Herausgeber bieten den authentischen Text des Landtagsentwurfs, jedoch
mit kritischen Anmerkungen versehen, die den Versuch, auf diese Weise dem
kaiserlichen Interim auch in Sachsen Eingang zu verschaffen,
abweisen und
brandmarken.
[e] Auf der Ritterschaft und Städte Bedenken der Herrn Theologen ihres
vorigen Berichts Erklärung
Die Theologen lehnen jegliche Änderung ihres Entwurfes ab, zumal sie ihn
in Verbindung mit nicht Anwesenden ausgearbeitet hätten. Die
Artikel seien
zum Besten der Kirche formuliert. Die Bedenken der Stände
hinsichtlich der
Ordination, der Firmung (einschließlich des Chrisams),
der Letzten Ölung
und der Messe (einschließlich des Fronleichnamsfestes
und des Confiteors in
der Meßliturgie) sowie der Fastengebote werden mit
dürren Worten
zurück
gewiesen. Um so intensiver ist der Text
von den Herausgebern glossiert
wor
den, um die Bedenken der Stände
zu bekräftigen und die haltlosen
Be
schwichtigungen der
stellungnehmenden Theologen, darunter ,
bloßzustellen.
[f]Unser Beschluss auf das Leipzigsche Interim
Mit dieser Stellungnahme der Herausgeber schließt der
Dokumentations
zusammenhang [b]–[f].
[g] Das Fürstliche Mandat, im Julio nach gehaltenem Landtage zu an
alle Amtleute und
Befehlshaber öffentlich im Druck ausgegangen (4. Juli
1549)
wendet sich mit
einem Erlass an seine Amtleute. Dabei
räumt er die Gefahr eines
Aufruhrs wegen der vermeintlichen
Wiedereinfüh
rung der
vorreformatorischen religiösen Missbräuche ein, beschwichtigt aber
zugleich, indem er betont, dass er nichts gegen Gottes Wort zu tun
gedenke.
Es gehe ihm vielmehr darum, seine Untertanen in Frieden und Ruhe
bei ihrer
christlichen Religion zu erhalten, im Gehorsam gegenüber dem
Kaiser. Die
Amtleute sollen deshalb ein Auge auf die örtlichen
Pfarrer haben, ob sie sich
den anliegenden Artikeln gemäß verhalten, und
gegebenenfalls Unbotmäßige
anzeigen, die dann durch das zuständige
Konsistorium oder die
Theologi
schen Fakultäten in und
zur Ordnung gerufen würden. Die
Amtleute sollen im übrigen die Beschlüsse
auch den Untertanen verkünden.
Es folgt [h] der Auszug des Leipzigschen Interims, versehen mit einigen
Glossen der Herausgeber.
[j] Ein Brief der Prädikanten aus der Mark an die Theologen zu ,
Montag nach Dreikönig 1549 [7. Januar 1549]
Obgleich das Schreiben stellenweise satirisch anmuten könnte, so ist es doch
im wesentlichen ernst gemeint und ein echter Brief der Berliner
Prediger an
ihre Wittenberger akademischen Lehrer, worin sie die
öffentliche Verlesung
der Jüterboger Vereinbarung zwischen und durch
dessen Hofprediger von der Kanzel
der Berliner Schlosskirche schildern und
um nähere Aufklärung hinsichtlich
unklar gebliebener Punkte bitten: 1. Sie
hätten gern eine schriftliche
Ausfer
tigung der Vereinbarung.
2. Es liegt ihnen an einer genauen Definition
des
sen, was Adiaphora
seien. 3. Sie bitten um eine genaue Anweisung, wie die
Krankensalbung zu
vollziehen sei. Gerade dieser Abschnitt mutet satirisch
an und hat auch zu
einer satirischen Erweiterung Anlass gegeben; der
Sach
verhalt
stellt sich jedoch anders dar, wenn man das Anliegen der Berliner
Prediger ernst nimmt, nicht einfach früheres, ehedem mit vermeintlich
guten
theologischen Gründen abgeschafftes altgläubiges Brauchtum wieder
aufzu
nehmen, sondern eine neue, dem Evangelium gemäße Form der
Krankensal
bung zu finden und einzuführen. 4. Die Prediger
erbitten schließlich den Rat
der Wittenberger, wie sie sich dazu verhalten
sollen, dass man gegenüber
dem Kaiser offenbar den irrigen Anschein
erwecken möchte, als akzeptierten
sie das Augsburger Interim in vollem
Umfang.
[k] Der letzte Beschluss zu einer Vermahnung
Die Herausgeber betonen noch einmal, wie schmerzlich Zweifel in
Glaubens
dingen empfunden werden und wie verwerflich deshalb die
Adiaphoristen
handelten, indem sie solche Zweifel säten. Nun
seien aber die Sachverhalte
eindeutig geklärt, und nur Mutwille könne noch
auf der adiaphoristischen
Auffassung und auf dem Leipziger Interim
beharren. Wer ein Schäflein des
Oberhirten Christus sein und bleiben
wolle, halte sich an vier Dinge: 1. Er
bleibe fest bei der Stimme seines
Erzhirten Christus und lasse sich durch
nichts davon abwendig
machen. 2. Er bekenne sich frei und offen zum
Evan
gelium und zur
Augsburgischen Konfession. 3. Er stelle sich darauf ein, zu
Gottes Ehre
und um der Wahrheit willen Verfolgung leiden zu müssen. 4.
Wenn Kreuz,
Verfolgung und Widerwärtigkeiten kommen, halte er fest am
Gebet für sich
selbst und für die Mitchristen. Allgemein rufen die
Herausge
ber zu wahrer Einigkeit unter den Christen auf, wobei sie den
Adiaphoristen
vorwerfen, sich demgegenüber auf die Seite der Feinde des
Evangeliums zu
schlagen. Der Text schließt mit einem Gebet um Gottes
baldiges richtendes
und rettendes Eingreifen.
Die Seite P 3r füllt[l] ein Spottgedicht Niemand
auf die Verfechter des
Leipziger Interims.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: ˜ Der Theologen || bedencken / odder (wie es durch die || ihren inn
offentlichem Druͤck genennet || wirdt) Beschluß des Landtages zu
Leiptzig / so im De= || cember des 48. Jars / von wegen des Auspurgi= ||
schen Jnterims gehalten ist / Welchs be= || dencken odder beschluß wir /
so
da || widder geschrieben / das || Leiptzigsche Jnterim || genennet
haben. ||
Mit einer Vorrede vnd Scho= || lien / was vnd warumb jedes
stuͤck ||
bisher fur vnchristlich dar= || in gestraffet ist. || Durch vnd || . || Psal:
125. || Die abweichen
auff jhre krumme wege / wirdt der || Herr wegtreiben
mit den
uͤbelthetern / Aber friede sey vber || Jsrael. || 2. Tim: 3.
|| Jhre torheit
wirdt offenbar werden jederman. || 1550. [Kolophon: Gedruckt
zu Mag=
|| deburgk durch .] [59] Bl. 4° (VD 16 S 926)
Vorhanden:
, Staatsbibliothek Preußischer
Kulturbesitz: 6 an: B.Diez 4 1843; Dm 716
, Stadtbibliothek: C
486(1).4
, Landesbibliothek: P I 5/34:3
, Sächsische Landes- und
Universitätsbibliothek: 3.A.9271,angeb.3
, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek: 8 MULERT
507(1); 8 TH IREN 60/16 (11)
, Forschungsbibliothek: Theol.4
210c(3)
, Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt: Vg 1249
, Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.160(2); 4
Theol.XLIII,4(11)
, DNB, Deutsches Schrift- und
Buchmuseum: III:58,3l
Lutherstadt , Bibliothek des
Lutherhauses: Ag 4 245 k; Kn
A 241/1479
, Bayerische Staatsbibliothek: 4
H.ref. 349 a
, Bibliothek der
Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419(2:4
, Österreichische Nationalbibliothek:
20.Dd.1039
, Herzog August Bibliothek:
173.3 Quod.(3); 183.20 Theol.(14);
183.28 Theol.(8); 193 Theol.(1); 216.13
Theol.(19); 230.34 Theol.(13);
231.161 Theol.(2); 250.12 Theol.(8); 257
Quod.(9); 455.3 Theol.(10); Alv U
146(2); G 672.4 Helmst.(19)
[benutztes Exemplar]; H 122.4 Helmst.(10); S
215.4 Helmst.(1)
, Ratsschulbibliothek: 12.8.11.(6);
8.7.2.(23)
Im Originaldruck wird mit Hilfe einer größeren Zahl graphischer Symbole
auf
die Anmerkungen der Herausgeber verwiesen, in unserer Ausgabe wurden
stattdessen eingeklammerte Großbuchstaben eingesetzt. Im Originaldruck
er
scheinen die Anmerkungen der Herausgeber in etwas kleinerer Type,
in
un
serer Ausgabe haben wir die Zusätze überdies kursiv
gesetzt, zum einen der
deutlicheren Unterscheidbarkeit wegen, zum andern als
Ausdruck der
Be
deutung, die die damaligen Herausgeber ihren
Anmerkungen beigemessen
haben, zum dritten zur Kennzeichnung des
Kommunikationsverlaufs. Im
textkritischen Apparat sind abschnittsweise
Abweichungen gegenüber
ander
weitigen Veröffentlichungen der
einschlägigen dokumentierten Stücke
be
rücksichtigt.
Zu den Verhandlungen in (2.–8. Juli 1548), (22.–24/25. August 1548), (18. Oktober 1548), (20.–22. November 1548) und (16. Dezember 1548) vgl. ; .
Infolge des Schmalkaldischen Krieges gehörten mit einigen anderen ehemals ernestinischen Gebieten auch der Kurkreis Wittenberg und die dortige Universität dazu. Zu den territorialen Veränderungen vgl. z. B.
Zum Leipziger Landtag, der vom 21.12.1548 bis zum 01.01.1549 stattfand, vgl. ;
Durch den Reichsabschied vom 30. Juni 1548 hatte das Interim Gesetzeskraft erlangt. kritische Edition des Textes in: Augsburger Interim. Zu den Reaktionen auf das Augsburger Interim vgl.
Vgl. Friedberg, Agenda.
Am 10. April 1549. Vgl. dazu ; zu Didymus auch Chalybaeus, Durchführung, 46–55.
28. April bis 1. Mai 1549, vgl. ;
Das begleitende kurfürstliche Mandat datiert vom 4. Juli 1549, vgl. unten S. 427, Z. 37f.
Vgl. .
Von den || TRADITIO || NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / || Christlicher warer be= || richt allen lieben Christen || in disen letzte vnd gefehr= || lichen zeitten / nuͤtzlich || zu wissen. || Durch / Doctorem / zusam= || men gezogen. || Psalm. 116. || Ich glaube / darumb rede ich. || Lucæ 17. || HERR stercke vns den glauben. || EME, LEGE, IVDICA. || – | M. D. L. [im Kolophon: Gedruͤckt durch .] (), 112 Bl. 8° [VD 16 P 2357].
Möglicherweise hatten die Vorbereitungen schon vor der Veröffentlichung von Schrift begonnen, nach der Übersiedelung von nach im November 1549; vielleicht brachte er auch einige der Dokumente mit. Dass über einschlägige Materialien verfügte, geht daraus hervor, dass er einem Brief aus Halle vom 6. September 1548 an den Regensburger Ratskonsulenten die Kopie eines Berichts über die Pegauer Verhandlungen beilegte, den er anscheinend während eines kurzen Aufenthalts in im August von einem Verwandten seines Schwagers (siehe unten bei Anm. 19) erhalten hatte; vgl. Auch den Text des Leipziger Interims schickte neben anderen Materialien 1549 nach ; vgl.
Zum folgenden vgl. .
Am 28. Januar 1544 hatte die Regensburger Arztochter geehelicht. 1558 heiratete er die Witwe , 1564 die Witwe ; vgl.
Der Regensburger Rat hatte den Predigern nicht nur empfehlende Zeugnisse mitgegeben, sondern ließ ihnen auch ihr Gehalt zugehen, mit der Maßgabe, ohne Rücksprache mit dem Rat keine dauerhafte Verpflichtung anderwärts einzugehen, unbeschadet vorübergehender Vertretungsdienste etc.; vgl. . war von 1523 bis 1567 als Ratskonsulent in tätig und von außerordentlicher Bedeutung auch für die kirchliche Entwicklung der Stadt, bereits 1525 hatte er mit wegen eines evangelischen Predigers verhandelt; vgl.
Vgl.
Vgl.
heute Banská Štiavnica, Slowakei. Die Stellenangebote bei .
Vgl.
Vgl.
Vgl. .
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vgl. neben den Ausführungen von
, 73–75, das bei Voit, Gallus, S. 103, Anm.
2, referierte Schreiben von an
vom 20. August 1548, das dort
erwähnte Bedenken dürfte das Gutachten des gewesen sein. Dagegen spricht auch
nicht die spätere Aussage des , sein Gutachten sei hernachmals
durch andere in druck kommen
(, Eine Disputation von Mitteldingen [VD 16
G 269], A 2v), denn die Verbindung zum Magdeburger Drucker
mag über
’ Schwager oder sonstige Mittelsleute
zustande gekommen sein.
starb in ; vgl.
So fand auch in den Jahren 1562–1566 mit seiner Familie Aufnahme in . Vgl. .
dürfte sich vor
allem durch private Lehrtätigkeit sowie durch sein rastloses Wirken
als Lektor und Publizist und durch Spenden finanziert haben
(). Zum
Lebensgang des
vgl. und
Ein Vergleich ergibt, dass VD 16 ZV 6352 (vorhanden Bayerische
Staatsbibliothek München: 4 H.ref. 349) sich von VD 16 S 926 lediglich
durch eine fehlende Klammer hinter genennet wirdt
auf dem Titelblatt
unterscheidet, ansonsten handelt es sich augenscheinlich um denselben
Satz.
Zur Sigle M
vgl. unten Anm. 174, zu Chalybaeus
Anm. 461, zu CR 7
Anm.
492.