Controversia et Confessio, Bd. 2


04 - Einleitung(kursiv), Flacius Gallus Bedencken

TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz

Einleitung

1. Historische Einleitung


Das Ergebnis zäher Verhandlungen zwischen evangelischen Theologen, alt
gläubigen Bischöfen und kurfürstlichen Räten, die im Laufe mehrerer Mona
te an unterschiedlichen Tagungsorten stattgefunden hatten, wurde den über
Weihnachten 1548/49 in versammelten Landständen des albertini
schen Sachsen im Auftrag ihres Landesherrn, des , zur
Annahme vorgelegt: der Entwurf einer neuen Kirchenordnung. Sie sollte
der kaiserlichen Forderung nach weitgehender Wiederherstellung des vor
reformatorischen Kultus in den protestantischen Territorien des Reichs Ge
nüge tun, wie sie im sogenannten Augsburger Interim vom 15. Mai 1548 er
hoben wurde, und sie sollte dennoch zugleich das evangelische Bekenntnis
unangetastet bewahren. Dies suchten die Verfasser der Landtagsvorlage zu
erreichen durch die Unterscheidung zwischen einem unaufgebbaren Kernbe
stand evangelischer Glaubenslehre und einem weiten Bereich von neutralen
Mitteldingen oder Adiaphora, deren konkrete Ausgestaltung ohne Bedeutung
für die ewige Seligkeit sei. Die Vertreter der Landstände machten allerdings
zu etlichen Punkten Einwände geltend und nahmen den Entwurf nicht an. Er
erlangte auch später keine Rechtskraft. versuchte die von den
Gegnern polemisch Leipziger Interim genannte Ordnung dennoch durchzu
setzen, indem er von eine neue Agende erarbeiten ließ,
die zusammen mit einem Auszug aus dem Landtagsentwurf (kleines Inte
rim
) im Land verteilt werden sollte. Die Agende wurde im April 1549 fertig,
insbesondere der massive Einspruch verhinderte aber ihre
Annahme durch die Ständevertreter bei einem Tag in ; bei Beratun
gen in wurde die Agende schließlich von den anwesenden Theolo
gen akzeptiert, eine Veröffentlichung unterblieb jedoch. Der Auszug aus dem
Leipziger Landtagsentwurf wurde im Juli 1549 gedruckt, aber der Kurfürst

zögerte mit der Verteilung an die Superintendenten und Amtleute bis in den
späten September des nämlichen Jahres.


Sehr viel früher setzte jedoch bereits die Polemik gegen die Adiaphora ein,
denn spätestens seit der Verlesung des Entwurfs vor den Landständen war die
Zahl der Eingeweihten zu groß, als dass ein Bekanntwerden der Pläne im
Land zu verhindern gewesen wäre; es entspann sich eine heftige Auseinan
dersetzung darum, was tatsächlich unter die heilsirrelevanten Mitteldinge
zu zählen sei und was entweder grundsätzlich oder doch in der gegebenen
Situation nicht ohne Verrat am eigenen Glauben aufgegeben werden könne.
Geraume Zeit fand diese Diskussion allerdings statt, ohne dass der inter
essierten Öffentlichkeit die einschlägigen Texte zur Verfügung gestanden
hätten. Zugleich wurden von den Befürwortern des Landtagsentwurfs die
Gegner immer wieder beschuldigt, ohne stichhaltigen Grund die Gemeinden
zu beunruhigen und Zank in der Kirche zu verursachen. Mit der Verteilung
des kurfürstlichen Einführungsmandats im September 1549 war eine neue
Stufe der Durchsetzung der Neuerungen erreicht. Als im
Januar 1550 schließlich eine umfängliche Verteidigungsschrift erscheinen
ließ, gaben und wenig später den Text des
Landtagsentwurfs und den Auszug daraus unter dem Titel Der Theologen
Bedenckenq
in den Druck, um zusätzliche Materialien ergänzt und mit
polemischen Glossen versehen.

2. Die Herausgeber

2.1


1516 in geboren als Sohn des fürstlich-anhaltischen Rats und Bürger
meisters und dessen Ehefrau , bezog im
Juni 1530 die Universität , wo er 1537 zum Magister artium pro
moviert wurde. Am 24. Januar 1540 beendete er seine theologischen Studien

mit einer Disputation über die Erbsünde. Nach beinahe dreijähriger Tätigkeit
als Rektor der Stadtschule in wurde Ende 1542 auf Empfeh
lung und als Diakon nach berufen, wo
der Rat der Stadt die Einführung der Reformation beschlossen hatte. Am 11.
April 1543 wurde von in ordiniert,
ehe er im Mai 1543 seinen Dienst in antrat. Zur gleichen Zeit
übernahm dort das Amt des Superintendenten, und bei
de betrieben bis 1548 den Aufbau des evangelischen Kirchenwesens. Sie
sprachen sich vehement gegen die Annahme des Augsburger Interims aus
und unterstützten den Rat der Stadt mit Gutachten und Stellungnahmen,
konnten aber nicht verhindern, dass der Rat unter dem Druck der militäri
schen Macht des Kaisers dessen Ultimatum nachgab und das Interim schließ
lich am 30. Juni bedingungslos annahm. Darauf verließen die evangelischen
Prediger am 1. Juli 1548 die Stadt. Seine schwangere Frau ließ zu
nächst unter dem Schutz von Freunden in zurück, später brachte
er sie zu seiner Mutter nach . Ehe er im November 1548 nach Wit
tenberg übersiedeln konnte, hielt sich unter anderem in , , , und auf, blieb währenddessen allerdings in
enger brieflicher Verbindung mit seiner Regensburger Gemeinde, über den Regensburger Ratskonsulenten . In Wittenberg
vertrat den schwer erkrankten Schlossprediger und
führte nach dessen Tod den Predigtauftrag zunächst weiter, außerdem hielt er
Vorlesungen an der Universität. Eine Rückkehr nach war für
auf absehbare Zeit ausgeschlossen, nachdem der Kaiser ein entspre
chendes Ansuchen des Rats abschlägig beschieden hatte. wurden
mehrere durchaus ehrenvolle Berufungen angetragen, so als Professor und
Hofprediger nach , als Pfarrer nach , nach
oder ins ungarische . Im Oktober 1549 bot der eine Anstellung in an. Beinahe gleichzeitig erging an
ihn eine Berufung aus dem geächteten und von Belagerung bedrohten , und verpflichtete sich zunächst für ein Jahr als Pfarrer an der dorti
gen Ulrichskirche; die damit üblicherweise verbundene Superintendentenwürde

schlug er allerdings aus. Zunehmend enttäuscht von der allzu kompromiss
bereiten Position seines Lehrers und der übrigen Wittenberger
Theologen, übersiedelte mit seiner Familie am 11. November 1549
nach , ins Zentrum des Widerstandes gegen das kaiserliche Interim.
Eine Rolle mag dabei auch gespielt haben, dass ’ Schwester seit 1541 mit dem Magdeburger Stadtschreiber ( Mar
cellus) verheiratet war, zumindest dürfte diese Verbindung der engen Zu
sammenarbeit zwischen Magdeburger Rat und Predigerschaft nicht nachteilig
gewesen sein. Nachdem wohl bereits im August 1548 sein antiinteri
mistisches Gutachten anonym in veröffentlicht hatte, intensi
vierte er nun den publizistischen Kampf für die Erhaltung des unverfälschten
Evangeliums an der Seite von , , und anderen. Auch als der Passauer Vertrag es ermög
lichte, 1553 nach zurückzukehren, wo er bis zu seinem Tod am
17. Juni 1570 das Superintendentenamt bekleidete, blieb er freund
schaftlich verbunden. beteiligte sich neben dem Interimistischen und
dem Adiaphoristischen Streit auch am Majoristischen und am Osiandrischen
Streit. Er unterstützte im Kampf gegen um die Geltung
des äußeren Schriftsinns. In der Erbsündenfrage allerdings stimmte er nicht
mit ihm überein. .

2.2.


Nachdem er zuvor bereits in Texte gegen das Augsburger Inte
rim hatte drucken lassen, war um Ostern 1549 aus dort
hin übergesiedelt, um den Kampf gegen die Verfälschung des Evangeliums,
wie sie nach seiner Auffassung durch und dessen theolo
gische Helfer ins Werk gesetzt werden sollte, fortzusetzen und zu verstärken.
Dabei bekleidete er kein kirchliches Amt in , sondern musste den
Lebensunterhalt für sich und seine Familie anderweit aufbringen.

3. Inhalt


Gemäß dem Titel der Veröffentlichung bieten die Herausgeber darin den Text
des Leipziger Landtagsentwurfs in vielfältig kommentierter Form, vermehrt
um teilweise ebenfalls kommentierte Dokumente, die näheren Aufschluss
über Entstehung oder Auswirkung des Entwurfs geben; darunter ist auch der
Auszug aus dem Interim.

[a] Vorrede
In ihrer Vorrede legen die Herausgeber dar, warum sie den Leipziger Land
tagsentwurf, das von ihnen so genannte Leipziger Interim, erst so spät durch
den Druck in die Öffentlichkeit bringen: Man hat sie von etlichen Seiten zur
Veröffentlichung aufgefordert, damit die Legitimität ihres Kampfes gegen
die Landtagsvorlage deutlich werde. Dennoch wollten sie den Text nicht ver
öffentlichen, weil es ihnen fern lag, die angesehenen Initiatoren zu verun
glimpfen, zumal sie lange Zeit darauf hofften, dass diese von ihrem falschen
Weg umkehrten.

[b] Sendbrief einer christlichen Person, welche mit auf dem Landtage zu
bei den Handlungen gewesen, deshalben an einen guten Freund ge
schrieben (19. August 1549)


Der Sendbrief ist als Begleitschreiben zu den Texten [d] und [e] zu verstehen,
denn auf Blatt D 1r schreibt der Verfasser, er sende dem Empfänger die ge
samten Verhandlungsunterlagen des Leipziger Landtags von Weihnachten
1548, soweit sie die Religion betreffen. Verfasser ist ein nichttheologischer
Teilnehmer des Landtages, der in dem Sendbrief darstellt, wie sehr man die
Vertreter der Stände gedrängt habe, den Landtagsentwurf anzunehmen und
keine Einwände im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Augsburgischen
Konfession oder die Wiedereinführung längst abgeschaffter altgläubiger Miss
bräuche zu erheben. Er weist darauf hin, dass die Bischöfe den entscheidenden
Satz zur Auslegung des Landtagsentwurfs beigesteuert haben, indem sie – un
geachtet aller anderweitigen Deutungsversuche und angeblichen Abmilderun
gen – darauf beharrten, der Entwurf sei als mit dem Augsburger Interim über
einstimmend zu betrachten. Durch Gottes Gnade sei es dank der Unbeirrbarkeit
der Landstände bislang nicht zur Einführung gekommen, Gott wolle seine be
drängte Kirche auch weiterhin in der Erkenntnis seines Wortes erhalten.

[c] Tabellarische Übersicht über die schriftwidrigen Maßnahmen, die der
Landtagsentwurf vorsieht


Auf Blatt D 3v bieten die Herausgeber einen knappen Überblick über die
nach ihrer Auffassung unchristlichen Punkte, deren Einführung der Landtags
entwurf der Theologen vorsieht; dabei unterscheiden sie Lehrinhalte und Ge
bräuche, die grundsätzlich gegen Gottes ausdrückliches Wort verstoßen, von
an sich diskutablen Mitteldingen, deren Wiedereinführung unter Zwang aber
Gottes Wort widerstreitet.

[d] Text des Leipzigschen Interims, im Dezember des 48. Jahrs durch die
Theologen der versammelten Landschaft zu öffentlich aufgedrungen


Die Herausgeber bieten den authentischen Text des Landtagsentwurfs, jedoch
mit kritischen Anmerkungen versehen, die den Versuch, auf diese Weise dem
kaiserlichen Interim auch in Sachsen Eingang zu verschaffen, abweisen und
brandmarken.

[e] Auf der Ritterschaft und Städte Bedenken der Herrn Theologen ihres
vorigen Berichts Erklärung


Die Theologen lehnen jegliche Änderung ihres Entwurfes ab, zumal sie ihn
in Verbindung mit nicht Anwesenden ausgearbeitet hätten. Die Artikel seien
zum Besten der Kirche formuliert. Die Bedenken der Stände hinsichtlich der
Ordination, der Firmung (einschließlich des Chrisams), der Letzten Ölung
und der Messe (einschließlich des Fronleichnamsfestes und des Confiteors in
der Meßliturgie) sowie der Fastengebote werden mit dürren Worten zurück
gewiesen. Um so intensiver ist der Text von den Herausgebern glossiert wor
den, um die Bedenken der Stände zu bekräftigen und die haltlosen Be
schwichtigungen der stellungnehmenden Theologen, darunter ,
bloßzustellen.

[f]Unser Beschluss auf das Leipzigsche Interim


Mit dieser Stellungnahme der Herausgeber schließt der Dokumentations
zusammenhang [b]–[f].

[g] Das Fürstliche Mandat, im Julio nach gehaltenem Landtage zu an
alle Amtleute und Befehlshaber öffentlich im Druck ausgegangen (4. Juli 1549)


wendet sich mit einem Erlass an seine Amtleute. Dabei
räumt er die Gefahr eines Aufruhrs wegen der vermeintlichen Wiedereinfüh
rung der vorreformatorischen religiösen Missbräuche ein, beschwichtigt aber
zugleich, indem er betont, dass er nichts gegen Gottes Wort zu tun gedenke.
Es gehe ihm vielmehr darum, seine Untertanen in Frieden und Ruhe bei ihrer
christlichen Religion zu erhalten, im Gehorsam gegenüber dem Kaiser. Die
Amtleute sollen deshalb ein Auge auf die örtlichen Pfarrer haben, ob sie sich
den anliegenden Artikeln gemäß verhalten, und gegebenenfalls Unbotmäßige
anzeigen, die dann durch das zuständige Konsistorium oder die Theologi
schen Fakultäten in und zur Ordnung gerufen würden. Die
Amtleute sollen im übrigen die Beschlüsse auch den Untertanen verkünden.


Es folgt [h] der Auszug des Leipzigschen Interims, versehen mit einigen
Glossen der Herausgeber.

[j] Ein Brief der Prädikanten aus der Mark an die Theologen zu ,
Montag nach Dreikönig 1549 [7. Januar 1549]


Obgleich das Schreiben stellenweise satirisch anmuten könnte, so ist es doch
im wesentlichen ernst gemeint und ein echter Brief der Berliner Prediger an
ihre Wittenberger akademischen Lehrer, worin sie die öffentliche Verlesung

der Jüterboger Vereinbarung zwischen und durch dessen Hofprediger von der Kanzel
der Berliner Schlosskirche schildern und um nähere Aufklärung hinsichtlich
unklar gebliebener Punkte bitten: 1. Sie hätten gern eine schriftliche Ausfer
tigung der Vereinbarung. 2. Es liegt ihnen an einer genauen Definition des
sen, was Adiaphora seien. 3. Sie bitten um eine genaue Anweisung, wie die
Krankensalbung zu vollziehen sei. Gerade dieser Abschnitt mutet satirisch
an und hat auch zu einer satirischen Erweiterung Anlass gegeben; der Sach
verhalt stellt sich jedoch anders dar, wenn man das Anliegen der Berliner
Prediger ernst nimmt, nicht einfach früheres, ehedem mit vermeintlich guten
theologischen Gründen abgeschafftes altgläubiges Brauchtum wieder aufzu
nehmen, sondern eine neue, dem Evangelium gemäße Form der Krankensal
bung zu finden und einzuführen. 4. Die Prediger erbitten schließlich den Rat
der Wittenberger, wie sie sich dazu verhalten sollen, dass man gegenüber
dem Kaiser offenbar den irrigen Anschein erwecken möchte, als akzeptierten
sie das Augsburger Interim in vollem Umfang.

[k] Der letzte Beschluss zu einer Vermahnung


Die Herausgeber betonen noch einmal, wie schmerzlich Zweifel in Glaubens
dingen empfunden werden und wie verwerflich deshalb die Adiaphoristen
handelten, indem sie solche Zweifel säten. Nun seien aber die Sachverhalte
eindeutig geklärt, und nur Mutwille könne noch auf der adiaphoristischen
Auffassung und auf dem Leipziger Interim beharren. Wer ein Schäflein des
Oberhirten Christus sein und bleiben wolle, halte sich an vier Dinge: 1. Er
bleibe fest bei der Stimme seines Erzhirten Christus und lasse sich durch
nichts davon abwendig machen. 2. Er bekenne sich frei und offen zum Evan
gelium und zur Augsburgischen Konfession. 3. Er stelle sich darauf ein, zu
Gottes Ehre und um der Wahrheit willen Verfolgung leiden zu müssen. 4.
Wenn Kreuz, Verfolgung und Widerwärtigkeiten kommen, halte er fest am
Gebet für sich selbst und für die Mitchristen. Allgemein rufen die Herausge
ber zu wahrer Einigkeit unter den Christen auf, wobei sie den Adiaphoristen
vorwerfen, sich demgegenüber auf die Seite der Feinde des Evangeliums zu
schlagen. Der Text schließt mit einem Gebet um Gottes baldiges richtendes
und rettendes Eingreifen.


Die Seite P 3r füllt[l] ein Spottgedicht Niemand auf die Verfechter des
Leipziger Interims.

4. Ausgaben


Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:


A: ˜ Der Theologen || bedencken / odder (wie es durch die || ihren inn
offentlichem Druͤck genennet || wirdt) Beschluß des Landtages zu
Leiptzig / so im De= || cember des 48. Jars / von wegen des Auspurgi= ||
schen Jnterims gehalten ist / Welchs be= || dencken odder beschluß wir /
so da || widder geschrieben / das || Leiptzigsche Jnterim || genennet
haben. || Mit einer Vorrede vnd Scho= || lien / was vnd warumb jedes
stuͤck || bisher fur vnchristlich dar= || in gestraffet ist. || Durch vnd || . || Psal: 125. || Die abweichen
auff jhre krumme wege / wirdt der || Herr wegtreiben mit den
uͤbelthetern / Aber friede sey vber || Jsrael. || 2. Tim: 3. || Jhre torheit
wirdt offenbar werden jederman. || 1550. [Kolophon: Gedruckt zu Mag=
|| deburgk durch .] [59] Bl. 4° (VD 16 S 926)


Vorhanden:


, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 6 an: B.Diez 4 1843; Dm 716


, Stadtbibliothek: C 486(1).4


, Landesbibliothek: P I 5/34:3


, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 3.A.9271,angeb.3


, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 MULERT
507(1); 8 TH IREN 60/16 (11)


, Forschungsbibliothek: Theol.4 210c(3)


, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 1249


, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud.Theol.160(2); 4
Theol.XLIII,4(11)


, DNB, Deutsches Schrift- und Buchmuseum: III:58,3l


Lutherstadt , Bibliothek des Lutherhauses: Ag 4 245 k; Kn
A 241/1479


, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 349 a


, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419(2:4


, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.1039


, Herzog August Bibliothek: 173.3 Quod.(3); 183.20 Theol.(14);
183.28 Theol.(8); 193 Theol.(1); 216.13 Theol.(19); 230.34 Theol.(13);
231.161 Theol.(2); 250.12 Theol.(8); 257 Quod.(9); 455.3 Theol.(10); Alv U
146(2); G 672.4 Helmst.(19) [benutztes Exemplar]; H 122.4 Helmst.(10); S
215.4 Helmst.(1)


, Ratsschulbibliothek: 12.8.11.(6); 8.7.2.(23)


Im Originaldruck wird mit Hilfe einer größeren Zahl graphischer Symbole
auf die Anmerkungen der Herausgeber verwiesen, in unserer Ausgabe wurden
stattdessen eingeklammerte Großbuchstaben eingesetzt. Im Originaldruck er
scheinen die Anmerkungen der Herausgeber in etwas kleinerer Type, in un
serer Ausgabe haben wir die Zusätze überdies kursiv gesetzt, zum einen der
deutlicheren Unterscheidbarkeit wegen, zum andern als Ausdruck der Be
deutung, die die damaligen Herausgeber ihren Anmerkungen beigemessen
haben, zum dritten zur Kennzeichnung des Kommunikationsverlaufs. Im
textkritischen Apparat sind abschnittsweise Abweichungen gegenüber ander
weitigen Veröffentlichungen der einschlägigen dokumentierten Stücke be
rücksichtigt.

1

Zu den Verhandlungen in (2.–8. Juli 1548), (22.–24/25. August 1548), (18. Oktober 1548), (20.–22. November 1548) und (16. Dezember 1548) vgl. ; .

2

 Infolge des Schmalkaldischen Krieges gehörten mit einigen anderen ehemals ernestinischen Gebieten auch der Kurkreis Wittenberg und die dortige Universität dazu. Zu den territorialen Veränderungen vgl. z. B.

3

 Zum Leipziger Landtag, der vom 21.12.1548 bis zum 01.01.1549 stattfand, vgl. ;

4

 Durch den Reichsabschied vom 30. Juni 1548 hatte das Interim Gesetzeskraft erlangt. kritische Edition des Textes in: Augsburger Interim. Zu den Reaktionen auf das Augsburger Interim vgl.

5

Vgl. Friedberg, Agenda.

6

 Am 10. April 1549. Vgl. dazu ; zu Didymus auch Chalybaeus, Durchführung, 46–55.

7

 28. April bis 1. Mai 1549, vgl. ;

8

 Das begleitende kurfürstliche Mandat datiert vom 4. Juli 1549, vgl. unten S. 427, Z. 37f.

9

 Vgl. .

10

Von den || TRADITIO || NIBVS, CERE= || MONIIS, || Oder Mitteldingen / || Christlicher warer be= || richt allen lieben Christen || in disen letzte vnd gefehr= || lichen zeitten / nuͤtzlich || zu wissen. || Durch / Doctorem / zusam= || men gezogen. || Psalm. 116. || Ich glaube / darumb rede ich. || Lucæ 17. || HERR stercke vns den glauben. || EME, LEGE, IVDICA. || – | M. D. L. [im Kolophon: Gedruͤckt durch .] (), 112 Bl. 8° [VD 16 P 2357].

11

 Möglicherweise hatten die Vorbereitungen schon vor der Veröffentlichung von Schrift begonnen, nach der Übersiedelung von nach im November 1549; vielleicht brachte er auch einige der Dokumente mit. Dass über einschlägige Materialien verfügte, geht daraus hervor, dass er einem Brief aus Halle vom 6. September 1548 an den Regensburger Ratskonsulenten die Kopie eines Berichts über die Pegauer Verhandlungen beilegte, den er anscheinend während eines kurzen Aufenthalts in im August von einem Verwandten seines Schwagers (siehe unten bei Anm. 19) erhalten hatte; vgl. Auch den Text des Leipziger Interims schickte neben anderen Materialien 1549 nach ; vgl.

12

Zum folgenden vgl. .

13

 Am 28. Januar 1544 hatte die Regensburger Arztochter geehelicht. 1558 heiratete er die Witwe , 1564 die Witwe ; vgl.

14

 Der Regensburger Rat hatte den Predigern nicht nur empfehlende Zeugnisse mitgegeben, sondern ließ ihnen auch ihr Gehalt zugehen, mit der Maßgabe, ohne Rücksprache mit dem Rat keine dauerhafte Verpflichtung anderwärts einzugehen, unbeschadet vorübergehender Vertretungsdienste etc.; vgl. . war von 1523 bis 1567 als Ratskonsulent in tätig und von außerordentlicher Bedeutung auch für die kirchliche Entwicklung der Stadt, bereits 1525 hatte er mit wegen eines evangelischen Predigers verhandelt; vgl.

15

 Vgl.

16

 Vgl.

17

heute Banská Štiavnica, Slowakei. Die Stellenangebote bei .

18

 Vgl.

19

 Vgl.

20

 Vgl. . Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vgl. neben den Ausführungen von , 73–75, das bei Voit, Gallus, S. 103, Anm. 2, referierte Schreiben von an vom 20. August 1548, das dort erwähnte Bedenken dürfte das Gutachten des gewesen sein. Dagegen spricht auch nicht die spätere Aussage des , sein Gutachten sei hernachmals durch andere in druck kommen (, Eine Disputation von Mitteldingen [VD 16 G 269], A 2v), denn die Verbindung zum Magdeburger Drucker mag über ’ Schwager oder sonstige Mittelsleute zustande gekommen sein.

21

starb in ; vgl.

22

So fand auch in den Jahren 1562–1566 mit seiner Familie Aufnahme in . Vgl. .

23

dürfte sich vor allem durch private Lehrtätigkeit sowie durch sein rastloses Wirken als Lektor und Publizist und durch Spenden finanziert haben (). Zum Lebensgang des vgl. und

24

 Ein Vergleich ergibt, dass VD 16 ZV 6352 (vorhanden Bayerische Staatsbibliothek München: 4 H.ref. 349) sich von VD 16 S 926 lediglich durch eine fehlende Klammer hinter genennet wirdt auf dem Titelblatt unterscheidet, ansonsten handelt es sich augenscheinlich um denselben Satz.

25

Zur Sigle M vgl. unten Anm. 174, zu Chalybaeus Anm. 461, zu CR 7 Anm. 492.