Controversia et Confessio, Bd. 2


Wider den Auszug des Leipsischen Interims (Magdeburg 1549) – Einleitung

Wider den Auszug des Leipsischen Interims (Magdeburg 1549) – Einleitung Der Adiaphoristische Streit (1548-1560) Controversia et Confessio Matthias Flacius Illyricus TEI-P5 konforme Kodierung durch Timo Steyer Nicole Krämer Controversia et Confessio Herausgegeben von Irene Dingel Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz Bearbeitet von Jan Martin Lies Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz Bearbeitet von Ulrich Johannes Schneider Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz DFG Elektronische Ausgabe nach TEI P5 Herzog August Bibliothek WolfenbüttelLetzte Änderung: Available at (c) Herzog August Bibliothek WolfenbüttelUniversitäts- und Landesbibliothek DarmstadtLetzte Änderung: CC-By-SA 4.0

Erstellt im Editionsprojekt Controversia et Confessio. Basiert auf einer Vorlage des Classical Text Editors.

Erstellt in Kooperation zwischen dem IEG Mainz und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel

Einleitung
1. Historische Einleitung


Die Verkündung des Interims, auf dem Augsburger Reichstag 1548 Vgl. DRTA.JR XVIII, 2, 1799–1802. zwang
alle protestantischen Reichsstände zu einer Auseinandersetzung mit dem kai
serlichen Willen. Den süddeutschen Reichsstädten blieb durch kaiserliche
Truppenpräsenz und die damit verbundene militärische Überlegenheit kaum
eine andere Möglichkeit als die Bestimmungen des Interims einzuführen.Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Augsburger Interim, Nr. 4, S. 117–119; Nr. 8, S. 241–247.
Diejenigen protestantischen Territorien, die nicht unter diesem direkten mili
tärischen Druck standen, vermieden eine unverzügliche Umsetzung des Augs
burger Interims. In allen protestantischen Territorien wurden jedoch Theolo
gen befragt und zusammengerufen, um über das weitere Vorgehen zu bera
ten. Das Ergebnis solcher Beratungen waren Ordnungen, die nicht unbedingt
publiziert, sondern den bestehenden Kirchenordnungen beigegeben wurden.  Vgl. die Vorgänge in Brandenburg und in Brandenburg-Ansbach. Im Kurfürsten Brandenburg ließ Joachim II. das Interim mit einer erklärenden Deklaration Agricolas drucken, und in Brandenburg-Ansbach wurde das sogenannte Auctuarium von den Theologen des Territoriums auf einer Synode Ende Oktober, Anfang November 1548 beraten und der bestehenden Kirchenordnung beigegeben. Vgl. Nischan, Interimskrise, 262; EKO 11,1, 290–292, 325–331.



Kurfürst Moritz von Sachsen hatte auf dem Reichstag 1548 darauf bestan
den, seine Landstände an der Einführung des Interims zu beteiligen, sehr
zum Unwillen der kaiserlichen Seite.  Vgl. die Verhandlungen des Kurfürsten mit Kaiser Karl V. im März 1548 in: DRTA.JR XVIII,2, Nr. 181, S. 1743–1751. Im Laufe des Sommers und Herbstes
konnten schließlich auf einem Landtag in Leipzig Ende des Jahres 1548 den
Ständen, nach langen, mühsamen Verhandlungen der kursächsischen Räte und
Theologen,  Selbst auf dem Landtag zu Leipzig 1548 waren die Positionen der kurfürstlichen Räte und der Theologen noch nicht einheitlich. Vgl. Herrmann, 106–110. Vorschläge unterbreitet werden, wie die kirchlichen Zeremonien
zu verändern seien, um dem Interim Rechnung zu tragen, ohne damit
gleichzeitig die eigenen theologischen Grundpositionen aufzugeben.  Vgl. die Leipziger Landtagsvorlage in: PKMS 4, Nr. 212, S. 254–260. So
wohl die Städte als auch die Ritterschaft Kursachsens äußerten auf dem
Landtag Bedenken, ob die vorgelegten Artikel im Volk nicht zu großes
Ärgernis bereiten würden und verlangten Änderungen. Die Städte erklärten
sogar unumwunden, dass sie eigentlich gerne alles beim alten belassen und
nur der Not wegen zustimmen würden.  Vgl. Antwort der Städte auf die Kirchenordnung der Theologen. 24. Dezember 1548, in: PKMS 4, Nr. 222, S. 265; Antwort der Landstände auf die von den Theologen vorgetragene Kirchenordnung. 25. Dezember 1548, in: ebd., Nr. 223, S. 265f. Die Theologen versuchten zu be
schwichtigen, indem sie erklärten, dass die Artikel nicht das Werk einiger
weniger Theologen seien, vielmehr seien Pfarrer und Superintendenten des
Kurfürstentums bei der Erarbeitung herangezogen worden. Unchristliche
Missbräuche sollten trotz eigenen Nachgebens an manchen Stellen keines
falls wieder eingeführt werden. Sie sähen daher keine Veranlassung, diese
Artikel zu verändern, da sie davon überzeugten seien, dass dieselben ohne
Verletzung guter Gewißsen wohl können angenommen und gehalten wer
den.  Vgl. Antwort der Theologen an Ritterschaft und Städte. Nach 25. Dezember 1548, in: ebd., Nr. 224, S. 266; 2. Bedenken der Theologen zum Interim. Vor 25. Dezember 1548, in: ebd., Nr. 225, S. 267.

Die Leipziger Landtagsvorlage wurde von den Ständen weder verabschiedet
noch als Grundlage für eine neue Kirchenordnung angesehen.  Vgl. Wartenberg, Melanchthon und die sächsisch-albertinische Interimspolitik, 97f. Der Kurfürst
befahl den Ständen zwar die Durchführung der Bestimmungen der Artikel,
doch plante er weitere Verhandlungen mit den Bischöfen von Naumburg und
Meißen und die Erstellung einer umfassenden Kirchenordnung.  Vgl. Herrmann, 110–114.

Diese neue Kirchenordnung sollte in Anlehnung an die Heinrichsagende  Vgl. EKO I, 264–281.
aus dem Jahr 1539 von Georg III. von Anhalt  Georg III. hatte bereits an der Erstellung der Cellischen Ordnungen im Jahr 1545 Anteil gehabt und übernahm für die neue Kirchenordnung auch Teile aus diesen älteren Ordnungswerken. Vgl. Sehling, Kirchengesetzgebung, 96f; Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, 204–232; EKO I, 291–304. ausgearbeitet werden.  Vgl. Sehling, Kirchengesetzgebung, 95f; Herrmann, 137–145. Zur
Durchführung der in Leipzig beschlossenen Artikel wurde im ersten Viertel
des Jahres 1549 nichts unternommen, lediglich Verbote gegen das Interim zu
predigen und zu publizieren ergingen. Dies mag auch den Arbeiten an der
neuen Kirchenordnung geschuldet gewesen zu sein, wird aber wohl maßgeb
lich an der Abwesenheit von Kurfürst Moritz gelegen haben. Dieser hatte
nämlich dem Ende des Leipziger Landtags Sachsen verlassen, um dem Sohn des
Kaisers, Philipp, nach Trient entgegenzureisen.  Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 562; Herrmann, 137.



Während der Kurfürst unterwegs war, begab sich Georg III. in den ersten
Wochen des Jahres 1549 an die Konzeption einer neuen Kirchenordnung.
Johann Pfeffinger, Joachim Camerarius oder den Wittenberger Theologen kam
lediglich eine beratende Funktion zu, als die Ordnung bereits fertig vorlag.  Vgl. Herrmann, 138; 140.
Bereits im März konnte Georg III. die neue Ordnung dann an Kurfürst
Moritz senden.  Vgl. Georg III. von Anhalt an Kurfürst Moritz. 18. März 1548, in: PKMS 4, Nr. 305, S. 352. Er bat den Kurfürsten in seinem Begleitschreiben ausdrück
lich darum, sie zu prüfen, vor allem jedoch schnell drucken zu lassen. Zum
einen sollten damit wohl weitere religionspolitische Turbulenzen im Kur
fürstentum vermieden, zum anderen Kaiser und König zufriedengestellt wer
den. Kurfürst Moritz reagierte, indem er die Kirchenordnung seinen Räten,
den Leipziger und Wittenberger Theologen sowie den Bischöfen von Naum
burg und Meißen zur Überprüfung zusandte und Beratungen darüber für den
April in Torgau ankündigte. Die Bischöfe antworteten ablehnend und ver
weigerten die Teilnahme an dem angekündigten Verhandlungstag. Die Theo
logen, Räte und Ständevertreter wurden aber für den April zu Beratungen

nach Torgau einbestellt.  Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 563; Herrmann, 138f. Dort kam es zum Eklat, da der Pfarrer von Torgau,
Gabriel Zwilling, sich weigerte die neue Kirchen­ordnung zu ak­zeptieren, ja
sogar deutlich machte, dass eine Annahme des Interims oder der neuen Kir
chenordnung einer Anbetung des Teufels gleichkäme, also des Abfalls vom
Christentum schlechthin.  Vgl. Gabriel Zwilling an Georg III. von Anhalt. 11. April, in: PKMS 4, Nr. 331, S. 381f; Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 46–58. Die Verhandlungen wurden daraufhin abgebro
chen und die Vertreter der Landstände und der Ritterschaft baten um eine Zu
sammenkunft der Theologen, damit diese ein Gutachten erstellen könnten, da
in der Kirchenordnung etliches enthalten sei, worüber man auf dem Leip
ziger Landtag seinerseits nicht gesprochen habe. Dies führte zu heftigen Re
aktionen des Kurfürsten und seiner Räte, die mit diesem Ergebnis ihre poli
tischen Ziele gefährdet sahen.  Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 564; Herrmann, 148–150. Tatsächlich veränderte sich daraufhin aber
die Haltung der kurfürstlichen Regierung gegenüber der neuen Kirchenord
nung. Sie wurde fallengelassen, noch ehe die Zusammenkunft der Theologen
in Grimma  Während der Verhandlungen haben die kurfürstlichen Räte dann schnell deutlich gemacht, dass der Druck der Ordnung vorerst unterbleiben würde. Vgl. Ißleib, Das Interim in Sachsen, 567; Herrmann, 151–154. Ende April stattfand. Die kurfürstliche Politik wandte sich
stattdessen wieder der Linie des Leipziger Landtages zu, zumal dies mit der
Annahme der Landtagsvorlage bereits ein vorzeigbares Ergebnis gezeitigt
hatte, das Potential dazu besaß, die kaiserliche Seite zufriedenzustellen.  Vgl. Herrmann, 150.
Um weitere, öffentlichkeitswirksame Streiigkeiten über die Kirchenordnung
und die Leipziger Landtagsvorlage zu vermeiden, versuchte der Kurfürst er
neut alle Äußerungen darüber zu unterbinden.  Vgl. Kurfürstliches Ausschreiben. 25. April 1549, in: PKMS 4, Nr. 351, S. 396f; Chalybaeus, Durchführung des Leipziger Interims, 65–70.



Damit erfolgte ein solches Verbot abermals kurz vor einer Reise des Kur
fürsten. Moritz begab sich nämlich Ende Mai zu König Ferdinand. Dieser
scheint den Kurfürsten zu schnelleren religionspolitischen Maßnahmen ge
mahnt zu haben. Wie dies zu gewährleisten sei, darüber herrschte in Kur
sachsen jedoch keine vollständige Klarheit. Wieder holte Moritz Gutachten
ein. Der Kanzler des Kurfürsten, Dr. Ludwig Fachs, und Philipp Melan
chthon rieten dazu, lediglich einen Auszug aus der Leipziger Landtagsvor
lage zu veröffentlichen. Den Vorschlägen Melanchthons scheint die kurfürst
liche Regierung dann auch weitgehend gefolgt zu sein.  Vgl. Herrmann, 167–169. Am 4. Juli 1549
erließ der Kurfürst zusätzlich ein Mandat in der Religionsfrage.  Vgl. PKMS 4, Nr. 396, S. 449f. Hier
versicherte Moritz nochmals, dass er nicht durch Veränderung der Zere
monien Missbräuche erneut einführen wolle. Er ermahnte zum Gehorsam
gegenüber der Obrigkeit, zur Umsetzung der in dem Auszug zusammenge
stellten Veränderungen und drohte allen mit Strafe, die falsche Gerüchte über

seine angeblich widerchristlichen Intentionen verbreiteten. Das mandat
wurde zusammen mit dem erstellten Auszug  Vgl. PKMS 4, Nr. 397, S. 450–453. nicht unverzüglich veröffent
licht, sondern erst im Laufe des Herbstes 1549 versandt wurde.  Vgl. Herrmann, 169–171; Ißleib, Das Interim in Sachsen, 567f. Wie der
Text des Auszugs Flacius bekannt wurde, bleibt unklar. Da Flacius jedoch
erst um Ostern 1549  21. April 1549. Vgl. Grotefend, Zeitrechnung, 204. Wittenberg in Richtung Magdeburg verließ,  Vgl. Preger, Flacius I, 74f. läßt sich
mit Sicherheit annehmen, dass er selbst über die Vorgänge in Kursachsen
noch gut informiert war und weiterhin über gute Kontakte nach Wittenberg
verfügte. So hat er schließlich den Text auch in seine Hände bekommen, wo
rauf er unverzüglich die hier edierte Schrift Widder den Auszug publi
zierte. Durch seine Bezeichnung des Auszugs als kleines Interims, ver
suchte er die Bemühungen des Kurfürsten und seiner Räte und Theologen zu
diskreditieren. Der Begriff Interim war für ihn zum Synonym für die
Verleugnung der Wahrheit und für alle schädlichen Veränderungen in der
reformatorischen Kirche geworden.  Vgl. dazu Dingel, Flacius als Schüler Luthers und Melanchthons, 79–89.



2. Der Autor


Da die Wittenberger Universität durch den Schmalkaldischen Krieg für ei
nige Monate geschlossen werden musste und in ihrem Bestand gefährdet war,
floh Flacius  Zur Biographie des Flacius vgl. Preger, Flacius I und II; Oliver K. Olson; Art. Flacius Illyricus, Matthias, in: TRE 11 (1983), 206–214; Dingel, Flacius als Schüler Luthers und Melanchthons, 79–83. nach Braunschweig, wo er bei Nikolaus Medler  Medler sollte sich ebenfalls mit einer Schrift gegen das Interim hervortun. Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1: Reaktionen auf das Augsburger Interim, Nr. 12. Aufahme
fand und am dortigen Pädagogium lehrte. Nach dem Ende des Krieges und
der Wiedereröffnung der Universität in Wittenberg, setzte sich Flacius gegen
das Interim ein und versuchte die Wittenberger Theologen für seine Sicht der
Dinge zu gewinnen. Er wandte sich an Melanchthon. Er unterstellte, dass die
kurfürstliche Regierung es nicht ehrlich mit Melanchthon meine, sondern
diesen nur für die Durchsetzung ihrer Vorstellungen missbrauchen wolle. Er
stellte diesem zudem die Gefahren von Zugeständnissen vor Augen. Letzt
lich würden aus einer zu großen Nachgiebigkeit nur Ärgernisse entstehen.  Matthias Flacius Illyricus an Philipp Melanchthon. Ca. 21. Oktober 1548, in: MBW 5340; Matthias Flacius Illyricus an Philipp Melanchthon. Vor dem 16. Dezember 1548, in: MBW 5382; APOLO= || GIA MATTHIAE FLA= || cij Illyrici ad Scholam Viteber= || gensem in Adiaphoro= || rum causa. || Eiusdem Epistola de eadem mate= || ria ad Philip. Melantho. || Item quaedam alia eiusdem || generis. || ... || [Magdeburg: Michael Lotther 1549] ( 16 F 1264); im selben Jahr erschien noch ein deutsche Übersetzung (VD 16 F 1266).
Die Wittenberger Theologen hingegen unterstellten Flacius wegen seiner An
griffe Undankbarkeit gegenüber den eigenen Lehrern, besonders nachdem er

um Ostern 1549  21. April 1549. Vgl. Grotefend, Zeitrechnung, 204. Wittenberg endgültig verlassen hatte.  Vgl. Johannes Bugenhagen an König Christian III. von Dänemark. 17. Juli 1549, in: Bugenhagen, Briefwechsel, 454f. Gegen diese
Vorwürfe verteidigte er sich vehement.  Matthias Flacius Illyricus an Philipp Melanchthon. 8. Juni 1549, in: MBW 5556; Entschůldigung Mat || thiae Flacij Jllyrici / geschrieb) an die || Vniuersitet zu Wittemberg / der Mittelding || halben. || Jtem sein brieff an Philip. Melan= || thonem / sampt etlichen andern schrifften || dieselbige sach belangend. || Verdeudscht.|| [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1266) Offensichtlich sah Flacius zu dieser
Zeit – in Torgau und Grimma fanden gerade die Beratungen über die neue
Kirchenordnung statt – kaum noch eine Möglichkeit, in Wittenberg zu
bleiben. Widerspruch gegen die Veränderungen wurde von kurfürstlicher Seite
schließlich nicht geduldet, sondern explizit untersagt. Auf Reisen nach
Lüneburg und Hamburg wurde er von den dortigen Predigern in seiner kom
promisslosen Haltung bestärkt.  Vgl. Preger, Flacius I, 74f. In Magdeburg ließ er sich schließlich
nieder und kämpfte gemeinsam mit Nikolaus von Amsdorf und Nikolaus
Gallus gegen das Interim und die sich daran anschließenden Änderungen in
protestantischen Territorien.



Mit der Publikation des Auszugs zwischen Juli und September 1549 sah
sich Flacius wohl in seinen schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Schließlich
war damit die religionspolitische Grundlage im Kurfürstentum gelegt, um
konkrete Veränderungen in den kirchlichen Riten herbeizuführen. Flacius hat
wahrscheinlich umgehend mit seiner Schrift Widder den Auszug geant
wortet.  Kaufmann vermutet daher, dass die Schrift bald nach Juli 1549 veröffentlicht worden sei. Vgl. Kaufmann, Ende der Reformation, 324. Damit, und mit den beiden offenen Briefen, die Flacius und Melan
chthon im Oktober 1549 noch wechselten,  Vgl. Melanchthons offener Brief an Flacius. 1. Oktober 1549, in: CR 7, Nr 4604, Sp. 477–482; MBW 5643; Flacius’ offener Brief an Melanchthon. 20. Oktober 1549, in: MBW 5655; EPISTOLA || PHILIPPI MELAN- || thonis, qua respondetur || Flaccio Illyrico. || [Wittenberg: Josef Klug 1549] (VD 16 M 3192), es erschien im selben Jahr noch eine weitere Auflage (VD 16 ZV 16954); RESPON=||SIO MATTHIAE FLA= || cij Illyrici ad epistolam Phi= || lippi Melanthonis. || ... || [Wittenberg: Michael Lotther 1549] (VD 16 F 1490). war der Bruch zwischen den
Wittenbergern und Flacius besiegelt.



Von nun an mischte sich Flacius von Magdeburg aus bis 1557 in die zahlrei
chen theologischen Streitigkeiten der Zeit ein. Von 1557 bis 1561 wirkte er
an der Universität Jena. Danach führte Flacius mit seiner Familie ein unstetes
Wanderleben, das ihn zunächst nach Regensburg (1562–1566), dann nach
Antwerpen (1566–1567), von dort weiter nach Straßburg (1567–1573) und
schließlich nach Frankfurt am Main (1574–1575) führte, wo er am 11. März
1575 starb.



3. Inhalt


Flacius antwortete mit der Schrift Widder den Auszug auf die im Aus
zug vorgeschriebenen liturgischen Veränderungen. Er setzt die religionspo
litischen Bemühungen des Kurfürsten mit denen des Kaisers im Augsburger
Interim gleich und bezeichnet daher den Auszug als das kleine Interim.



Der Antichrist, so Flacius, sei ein Meister der Verstellung, der nichts unver
sucht lasse, um die wahre Lehre zu vernichten. Nachdem er mit dem Augs
burger Interim nicht überall erfolgreich gewesen sei, versuche er es nun mit
dem Leipziger, dem Märkischen und dem Fränkischen Interim.  Vgl. unten in der Edition der Schrift Anm. 15 Die pro
testantischen Obrigkeiten maßten sich in Flacius’ Augen demnach Voll
machten an, die sie in geistlichen Fragen nicht besaßen.



Listig spreche der Satan von unbedeutenden Mitteldingen und habe nun ei
nen kleinen Koran aufgestellt, der einen Extrakt aus dem Leipziger Interim
darstelle. Was darin aber konkret zu den Sakramenten, dem Katechismus usw.
geboten werde, sei nichts Neues, sondern stets gelehrt worden. Die Verfasser
des Auszugs versuchten damit jedoch, heimlich päpstliche Lehren wieder
einzuführen. Diese Tendenz erkennt Flacius besonders in den Artikeln zu
Taufe, Konfirmation, Abendmahl, Krankensalbung. In Bezug auf den Artikel
zur Messe kritisiert er besonders die Wiedereinführung des Confiteor und
den Versuch aus der Feier der Kommunion ein theatralisches Schauspiel zu
machen.



In der Frage der Kirchengewänder räumt er ein, dass diese vor Gott tatsäch
lich ein Mittelding seien, doch wo man sie abgeschafft habe, könnten sie
nicht ohne großes Ärgernis wieder eingeführt werden. In den Stundengebe
ten sieht er die Anrufung der Heiligen verborgen und mit dem Gebot, Toten
gesänge zu halten, sollten offenbar die Seelmessen und Vigilien wieder ein
geführt werden. Beides erfülle den Zweck, päpstliche Vorstellungen wieder
zur Geltung zu bringen und damit die Gewissen zu verführen. Auch wenn
das kleine Interim nicht mit Verfolgung und Absetzung der Pfarrer durch
gesetzt werden solle, so werde es doch zu großen Ärgernissen führen.



Um den schleichenden Abfall von Politikern und Theologen von der wahren
Lehre deutlich vor Augen zu führen, erwähnt er einen kürzlich erhaltenen
Brief von Pietro Paolo Vergerio. Dieser wird von Flacius als ein Vorbild für
Glaubensstärke und Bekennermut dargestellt, da er seine privilegierte Stel
lung als Bischof und Kardinal aufgegeben habe, aus seinem Bistum nach
Graubünden geflüchtet sei und von dort aus nun gegen den Papst schreibe.



Die Schrift endet mit zwei Auszügen aus Luthers Schrift Wider Hans
Worst, die Flacius gezielt zusammenstellt. Der erste Auszug mahnt zu stand
hafter Verweigerung von Mitteldingen und damit zur Treue zum Evangelium.
Der zweite Auszug verfolgt das Ziel, die von der Obrigkeit beanspruchte
Vollmacht, in Religionsfragen etwas gebieten zu wollen, als papistisch zu
desavouieren.


4. Ausgabe


Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:



A: Widder den ausszug || des Leipsischen Interims / || oder das kleine
Interim. || Durch Math. Flacium Illy= || ricum. || Ephe. 6. || Zu letzt
meine Brüder / Seid starck in dem HErn / vnd || inn der macht seiner
stercke. Zihet an den harnisch Gottes / || das jr bestehen kFnd gegen
dem listigen anlauff des Teuffels || (als da sind zu vnser zeit
die heimliche Spanische practiken / || vnd so manicherley wol geschmFckte
Interim) Denn wir haben || nicht mit fleisch vnd blut zu kempffen /
sondern mit Fürsten || die in der Finsternis dieser welt herschen / mit den
b=sen Gei= || stern vnter dem Himel. Vmb des willen / so ergreiffet den
har || nisch Gottes / Auff das jhr widderstehen kFnd an dem b=sen || tage
/ vnd inn alle ewrem thun bestehen mFget. [8] Blatt 4° (VD 16 F 1557)


Vorhanden in:


Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4669, Dg 4669â



Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2356,
Ant. 2538(10)



Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E 261,6



Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
IREN 60/16 (2)



Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 210-211(17)



Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 3603(9), Vg
1200,QK



Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 24 000(15), 8 MS
25 860(30)



Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg.1112/13, Kirchg.1117d/3



München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1211, Res/4 Polem. 3344,9



München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419(2:3)



Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 506.5 Theol. 4° (5) [benutztes
Exemplar], J 154.4 Helmst.(9), Ts 417(31), Yv 30.8 Helmst



Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.203



Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 241/1476



Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC599/31



Zwickau, Ratsschulbibliothek: 20.8.23.(2)