Einleitung
1. Historische Einleitung
Die Verkündung des Interims, auf dem Augsburger Reichstag 1548 zwang
alle protestantischen Reichsstände zu einer Auseinandersetzung mit
dem
kai
serlichen Willen. Den süddeutschen Reichsstädten blieb durch
kaiserliche
Truppenpräsenz und die damit verbundene militärische Überlegenheit
kaum
eine andere Möglichkeit als die Bestimmungen des Interims einzuführen.
Diejenigen protestantischen Territorien, die nicht unter diesem direkten
mili
tärischen Druck standen, vermieden eine unverzügliche Umsetzung des
Augs
burger Interims. In allen protestantischen Territorien
wurden jedoch
Theolo
gen befragt und zusammengerufen, um über das weitere
Vorgehen zu
bera
ten. Das Ergebnis solcher Beratungen waren Ordnungen, die
nicht unbedingt
publiziert, sondern den bestehenden Kirchenordnungen beigegeben
wurden.
hatte auf dem
Reichstag 1548 darauf
bestan
den, seine
Landstände an der Einführung des Interims zu beteiligen, sehr
zum Unwillen der
kaiserlichen Seite. Im Laufe des Sommers und Herbstes
konnten schließlich auf einem Landtag in
Ende des Jahres
1548 den
Ständen, nach langen, mühsamen Verhandlungen der kursächsischen
Räte und
Theologen, Vorschläge unterbreitet werden, wie die kirchlichen Zeremonien
zu
verändern seien, um dem Interim Rechnung zu tragen, ohne damit
gleichzeitig die
eigenen theologischen Grundpositionen aufzugeben.
So
wohl die Städte als auch die Ritterschaft äußerten auf dem
Landtag Bedenken, ob die vorgelegten Artikel
im Volk nicht zu großes
Ärgernis bereiten würden und verlangten Änderungen. Die
Städte erklärten
sogar unumwunden, dass sie eigentlich gerne alles beim
alten belassen und
nur der Not wegen zustimmen würden. Die Theologen versuchten zu
be
schwichtigen, indem sie erklärten,
dass die Artikel nicht das Werk einiger
weniger Theologen seien, vielmehr seien
Pfarrer und Superintendenten des
Kurfürstentums bei der Erarbeitung herangezogen
worden. Unchristliche
Missbräuche sollten trotz eigenen Nachgebens an
manchen Stellen
keines
falls wieder eingeführt werden. Sie
sähen daher keine Veranlassung, diese
Artikel zu verändern, da sie davon
überzeugten seien, dass dieselben ohne
Verletzung guter Gewißsen wohl können
angenommen und gehalten
wer
den.
Die Leipziger Landtagsvorlage wurde von den Ständen weder verabschiedet
noch als
Grundlage für eine neue Kirchenordnung angesehen. Der Kurfürst
befahl den Ständen zwar die Durchführung der Bestimmungen der
Artikel,
doch plante er weitere Verhandlungen mit den Bischöfen von und
und die Erstellung einer umfassenden
Kirchenordnung.
Diese neue Kirchenordnung sollte in Anlehnung an die Heinrichsagende
aus dem Jahr 1539 von ausgearbeitet werden. Zur
Durchführung der in Leipzig beschlossenen Artikel wurde im ersten
Viertel
des Jahres 1549 nichts unternommen, lediglich
Verbote gegen das Interim zu
predigen und zu publizieren ergingen. Dies mag auch
den Arbeiten an der
neuen Kirchenordnung geschuldet gewesen zu sein, wird
aber wohl
maßgeb
lich an der Abwesenheit von gelegen haben. Dieser hatte
nämlich
dem Ende des Leipziger Landtags verlassen,
um dem Sohn des
Kaisers, , nach entgegenzureisen.
Während der unterwegs war, begab
sich in den ersten
Wochen des Jahres 1549 an die Konzeption einer
neuen Kirchenordnung.
, oder den Wittenberger Theologen
kam
lediglich eine beratende Funktion zu, als die Ordnung bereits fertig
vorlag.
Bereits im März konnte die neue Ordnung dann an senden. Er bat den in seinem
Begleitschreiben
ausdrück
lich darum, sie zu prüfen, vor allem jedoch
schnell drucken zu lassen. Zum
einen sollten damit wohl weitere religionspolitische
Turbulenzen im
Kur
fürstentum vermieden, zum anderen Kaiser und König
zufriedengestellt
wer
den. reagierte, indem er die Kirchenordnung seinen Räten,
den Leipziger
und Wittenberger Theologen sowie den Bischöfen von und zur Überprüfung zusandte und Beratungen darüber für den
April in
ankündigte. Die Bischöfe antworteten
ablehnend und
ver
weigerten die Teilnahme an dem angekündigten
Verhandlungstag. Die
Theo
logen, Räte und Ständevertreter wurden aber für
den April zu Beratungen
nach einbestellt. Dort kam es zum Eklat, da der Pfarrer von ,
, sich weigerte die neue Kirchenordnung zu
akzeptieren, ja
sogar deutlich machte, dass eine Annahme des Interims oder der
neuen
Kir
chenordnung einer Anbetung des Teufels gleichkäme, also des
Abfalls vom
Christentum schlechthin. Die Verhandlungen wurden daraufhin
abgebro
chen und die Vertreter
der Landstände und der Ritterschaft baten um eine
Zu
sammenkunft der
Theologen, damit diese ein Gutachten erstellen könnten, da
in der Kirchenordnung
etliches enthalten sei, worüber man auf dem
Leip
ziger Landtag seinerseits
nicht gesprochen habe. Dies führte zu heftigen
Re
aktionen des und seiner Räte, die mit diesem
Ergebnis ihre
poli
tischen Ziele gefährdet sahen. Tatsächlich veränderte sich daraufhin aber
die Haltung der kurfürstlichen
Regierung gegenüber der neuen
Kirchenord
nung. Sie wurde fallengelassen,
noch ehe die Zusammenkunft der Theologen
in Ende April stattfand. Die kurfürstliche Politik wandte sich
stattdessen wieder der Linie des Leipziger Landtages zu, zumal dies mit der
Annahme
der Landtagsvorlage bereits ein vorzeigbares Ergebnis gezeitigt
hatte, das
Potential dazu besaß, die kaiserliche Seite zufriedenzustellen.
Um weitere, öffentlichkeitswirksame Streiigkeiten über die
Kirchenordnung
und die Leipziger Landtagsvorlage zu vermeiden, versuchte der
er
neut alle Äußerungen darüber zu unterbinden.
Damit erfolgte ein solches Verbot abermals kurz vor einer Reise des . begab sich nämlich Ende Mai zu . Dieser
scheint den zu schnelleren religionspolitischen Maßnahmen
ge
mahnt zu haben. Wie dies zu gewährleisten sei, darüber herrschte in
jedoch keine vollständige
Klarheit. Wieder holte
Gutachten
ein. Der Kanzler des Kurfürsten, ,
und
rieten dazu, lediglich einen Auszug aus der Leipziger
Landtagsvor
lage zu
veröffentlichen. Den Vorschlägen scheint die
kurfürst
liche Regierung dann auch
weitgehend gefolgt zu sein. Am 4. Juli 1549
erließ der zusätzlich ein Mandat in der
Religionsfrage. Hier
versicherte
nochmals, dass er nicht durch Veränderung der
Zere
monien Missbräuche erneut
einführen wolle. Er ermahnte zum Gehorsam
gegenüber der Obrigkeit, zur Umsetzung
der in dem Auszug
zusammenge
stellten Veränderungen und drohte allen mit
Strafe, die falsche Gerüchte über
seine angeblich
widerchristlichen Intentionen verbreiteten. Das mandat
wurde zusammen mit dem
erstellten Auszug nicht unverzüglich
veröffent
licht, sondern erst im Laufe des
Herbstes 1549 versandt wurde. Wie der
Text des Auszugs bekannt wurde, bleibt unklar. Da
jedoch
erst um Ostern 1549
in Richtung verließ, läßt sich
mit Sicherheit annehmen, dass er selbst über die Vorgänge in
noch gut informiert war und weiterhin über gute
Kontakte nach
verfügte. So hat
er schließlich den Text auch in seine Hände bekommen,
wo
rauf er
unverzüglich die hier edierte Schrift Widder den Auszug
publi
zierte. Durch seine Bezeichnung des Auszugs als kleines Interims
,
ver
suchte er die Bemühungen des Kurfürsten und seiner Räte und Theologen
zu
diskreditieren. Der Begriff Interim
war für ihn zum Synonym für die
Verleugnung der Wahrheit und für alle schädlichen Veränderungen in der
reformatorischen Kirche geworden.
2. Der Autor
Da die Wittenberger Universität durch den Schmalkaldischen Krieg für
ei
nige
Monate geschlossen werden musste und in ihrem Bestand gefährdet war,
floh nach , wo er bei Aufahme
fand und am dortigen Pädagogium lehrte. Nach dem Ende des Krieges
und
der Wiedereröffnung der Universität in , setzte sich gegen
das Interim ein und versuchte die
Wittenberger Theologen für seine Sicht der
Dinge zu gewinnen. Er wandte sich an . Er unterstellte, dass
die
kurfürstliche Regierung es nicht ehrlich mit meine, sondern
diesen nur für die
Durchsetzung ihrer Vorstellungen missbrauchen wolle. Er
stellte diesem zudem
die Gefahren von Zugeständnissen vor Augen.
Letzt
lich würden aus einer zu
großen Nachgiebigkeit nur Ärgernisse entstehen.
Die Wittenberger Theologen hingegen unterstellten wegen seiner
An
griffe Undankbarkeit
gegenüber den eigenen Lehrern, besonders nachdem er
um Ostern
1549
endgültig verlassen hatte. Gegen diese
Vorwürfe verteidigte er sich vehement. Offensichtlich sah zu
dieser
Zeit – in und fanden gerade die Beratungen über die neue
Kirchenordnung statt – kaum noch eine Möglichkeit, in zu
bleiben. Widerspruch gegen die Veränderungen wurde von
kurfürstlicher Seite
schließlich nicht geduldet, sondern explizit untersagt. Auf
Reisen nach
und wurde er von den dortigen Predigern in seiner
kom
promisslosen Haltung bestärkt. In ließ er sich
schließlich
nieder und kämpfte gemeinsam mit und gegen das Interim und die
sich daran anschließenden Änderungen in
protestantischen Territorien.
Mit der Publikation des Auszugs
zwischen Juli und September 1549 sah
sich
wohl in seinen schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Schließlich
war damit die
religionspolitische Grundlage im Kurfürstentum gelegt, um
konkrete
Veränderungen in den kirchlichen Riten herbeizuführen. hat
wahrscheinlich umgehend mit seiner
Schrift Widder den Auszug
geant
wortet. Damit, und mit den beiden offenen Briefen, die und im Oktober 1549 noch
wechselten, war der Bruch zwischen den
Wittenbergern und besiegelt.
Von nun an mischte sich von aus bis 1557 in
die
zahlrei
chen theologischen Streitigkeiten der Zeit ein. Von 1557 bis 1561 wirkte er
an der
Universität . Danach führte mit seiner Familie ein unstetes
Wanderleben, das ihn zunächst nach
(1562–1566), dann nach
(1566–1567), von dort weiter nach (1567–1573) und
schließlich
nach (1574–1575) führte,
wo er am 11. März
1575 starb.
3. Inhalt
antwortete mit der Schrift
Widder den Auszug
auf die im
Aus
vorgeschriebenen liturgischen
Veränderungen. Er setzt die
religionspo
zug
litischen Bemühungen des Kurfürsten
mit denen des Kaisers im Augsburger
Interim gleich und bezeichnet daher den
Auszug als das kleine Interim
.
Der Antichrist, so , sei ein
Meister der Verstellung, der nichts
unver
sucht lasse, um die wahre Lehre zu
vernichten. Nachdem er mit dem
Augs
burger Interim nicht überall erfolgreich
gewesen sei, versuche er es nun mit
dem Leipziger, dem Märkischen und dem
Fränkischen Interim. Die
pro
testantischen Obrigkeiten maßten sich in Augen demnach
Voll
machten an, die sie in geistlichen Fragen nicht besaßen.
Listig spreche der Satan von unbedeutenden Mitteldingen und habe nun
ei
nen
kleinen Koran aufgestellt, der einen Extrakt aus dem Leipziger Interim
darstelle.
Was darin aber konkret zu den Sakramenten, dem Katechismus usw.
geboten
werde, sei nichts Neues, sondern stets gelehrt worden. Die Verfasser
des Auszugs
versuchten damit jedoch, heimlich päpstliche Lehren wieder
einzuführen. Diese
Tendenz erkennt besonders in den
Artikeln zu
Taufe, Konfirmation, Abendmahl, Krankensalbung. In Bezug auf den
Artikel
zur Messe kritisiert er besonders die Wiedereinführung des Confiteor und
den Versuch aus der Feier der Kommunion ein theatralisches Schauspiel
zu
machen.
In der Frage der Kirchengewänder räumt er ein, dass diese vor Gott
tatsäch
lich ein Mittelding seien, doch wo man sie abgeschafft habe,
könnten sie
nicht ohne großes Ärgernis wieder eingeführt werden. In den
Stundengebe
ten sieht er die Anrufung der Heiligen verborgen und
mit dem Gebot,
Toten
gesänge zu halten, sollten offenbar die Seelmessen und
Vigilien wieder
ein
geführt werden. Beides erfülle den Zweck, päpstliche
Vorstellungen wieder
zur Geltung zu bringen und damit die Gewissen zu verführen.
Auch wenn
das kleine Interim
nicht mit Verfolgung und Absetzung der Pfarrer
durch
gesetzt werden solle, so werde es doch zu großen
Ärgernissen führen.
Um den schleichenden Abfall von Politikern und Theologen von der wahren
Lehre
deutlich vor Augen zu führen, erwähnt er einen kürzlich erhaltenen
Brief von . Dieser wird von als ein Vorbild für
Glaubensstärke und
Bekennermut dargestellt, da er seine privilegierte
Stel
lung als
Bischof und Kardinal aufgegeben habe, aus seinem Bistum nach
geflüchtet sei und von dort aus nun gegen den Papst
schreibe.
Die Schrift endet mit zwei Auszügen aus Schrift Wider Hans
, die gezielt zusammenstellt. Der erste Auszug mahnt
zu
stand
Worst
hafter Verweigerung von Mitteldingen und damit zur Treue zum
Evangelium.
Der zweite Auszug verfolgt das Ziel, die von der Obrigkeit
beanspruchte
Vollmacht, in Religionsfragen etwas gebieten zu wollen, als
papistisch
zu
desavouieren.
4. Ausgabe
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: Widder den ausszug || des Leipsischen Interims / || oder das kleine
Interim. ||
Durch Math. Flacium Illy= || ricum. || Ephe. 6. || Zu letzt
meine Brüder /
Seid starck in dem HErn / vnd || inn der macht seiner
stercke. Zihet an den
harnisch Gottes / || das jr bestehen kFnd gegen
dem listigen anlauff des Teuffels
|| (als da sind zu vnser zeit
die heimliche Spanische practiken / || vnd so
manicherley wol geschmFckte
Interim) Denn wir haben || nicht mit fleisch vnd blut
zu kempffen /
sondern mit Fürsten || die in der Finsternis dieser welt
herschen / mit den
b=sen Gei= || stern vnter dem Himel. Vmb des willen / so
ergreiffet den
har || nisch Gottes / Auff das jhr widderstehen kFnd an dem b=sen ||
tage
/ vnd inn alle ewrem thun bestehen mFget. [8] Blatt 4° (VD 16 F 1557)
Vorhanden in:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4669, Dg 4669â
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2356,
Ant.
2538(10)
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E 261,6
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
IREN
60/16 (2)
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 210-211(17)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 3603(9), Vg
1200,QK
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 24 000(15), 8 MS
25
860(30)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg.1112/13, Kirchg.1117d/3
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1211, Res/4 Polem. 3344,9
München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419(2:3)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 506.5 Theol. 4° (5) [benutztes
Exemplar], J 154.4 Helmst.(9), Ts 417(31), Yv 30.8 Helmst
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.203
Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 241/1476
Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC599/31
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 20.8.23.(2)
Vgl.
Vgl.
Vgl. die Vorgänge in und in . Im Kurfürsten ließ das Interim mit einer erklärenden Deklaration Agricolas drucken, und in wurde das sogenannte Auctuarium von den Theologen des Territoriums auf einer Synode Ende Oktober, Anfang November 1548 beraten und der bestehenden Kirchenordnung beigegeben. Vgl.
Vgl. die Verhandlungen des mit im März 1548
Selbst auf dem Landtag zu 1548 waren die Positionen der kurfürstlichen Räte und der Theologen noch nicht einheitlich. Vgl.
Vgl. die Leipziger Landtagsvorlage in:
Vgl. Antwort der Städte auf die Kirchenordnung der Theologen. 24. Dezember 1548, in: ; Antwort der Landstände auf die von den Theologen vorgetragene Kirchenordnung. 25. Dezember 1548, in:
Vgl. Antwort der Theologen an Ritterschaft und Städte. Nach 25. Dezember 1548, in: ; 2. Bedenken der Theologen zum Interim. Vor 25. Dezember 1548, in:
Vgl.
Vgl.
Vgl.
hatte bereits an der Erstellung der Cellischen Ordnungen im Jahr 1545 Anteil gehabt und übernahm für die neue Kirchenordnung auch Teile aus diesen älteren Ordnungswerken. Vgl. ; ;
Vgl. ;
Vgl. ;
Vgl.
Vgl. an . 18. März 1548, in:
Vgl. ;
Vgl. an . 11. April, in: ;
Vgl. ;
Während der Verhandlungen haben die kurfürstlichen Räte dann schnell deutlich gemacht, dass der Druck der Ordnung vorerst unterbleiben würde. Vgl. ;
Vgl.
Vgl. Kurfürstliches Ausschreiben. 25. April 1549, in: ;
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl. ;
21. April 1549. Vgl.
Vgl.
Vgl. dazu
Zur Biographie des Flacius vgl. I; ;
sollte sich ebenfalls mit einer Schrift gegen das Interim hervortun. Vgl. unsere Ausgabe
an . Ca. 21. Oktober 1548, in: ; an . Vor dem 16. Dezember 1548, in: ; APOLO= || GIA MATTHIAE FLA= || cij Illyrici ad Scholam Viteber= || gensem in Adiaphoro= || rum causa. || Eiusdem Epistola de eadem mate= || ria ad Philip. Melantho. || Item quaedam alia eiusdem || generis. || ... || [Magdeburg: Michael Lotther 1549] ( 16 F 1264); im selben Jahr erschien noch ein deutsche Übersetzung (VD 16 F 1266).
21. April 1549. Vgl.
Vgl. an . 17. Juli 1549, in: Bugenhagen, Briefwechsel, 454f.
an . 8. Juni 1549, in: ; Entschůldigung Mat || thiae Flacij Jllyrici / geschrieb) an die || Vniuersitet zu Wittemberg / der Mittelding || halben. || Jtem sein brieff an Philip. Melan= || thonem / sampt etlichen andern schrifften || dieselbige sach belangend. || Verdeudscht.|| [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 F 1266)
Vgl.
Kaufmann vermutet daher, dass die Schrift bald nach Juli 1549
veröffentlicht
worden sei. Vgl.
Vgl. offener Brief an . 1. Oktober 1549, in: ; ; offener Brief an . 20. Oktober 1549, in: ; EPISTOLA || PHILIPPI MELAN- || thonis, qua respondetur || Flaccio Illyrico. || [Wittenberg: Josef Klug 1549] (VD 16 M 3192), es erschien im selben Jahr noch eine weitere Auflage (VD 16 ZV 16954); RESPON=||SIO MATTHIAE FLA= || cij Illyrici ad epistolam Phi= || lippi Melanthonis. || ... || [Wittenberg: Michael Lotther 1549] (VD 16 F 1490).
Vgl. unten in der Edition der Schrift Anm. 15