Europäische Religionsfrieden Digital

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1Warhafftiger Abdruck
2Etzlicher von Kay-
3ser , ,
4(Hochlöblichster seligster gedechtnüs) Und der jetzo
5Regierenden Römischen Kayserlichen, auch zu
6 und Königlichen , Unserm
7Allergnedigsten Herrn, den Herrn Landständen und
8Ständen des Marggraffthumbs Aller
9gnedigst verliehenen Privilegien, ertheilten Confir-
10mationen und Decreten, derer verzeichnüs im
11nachfolgenden blat zubefinden.

121615.

13Gedruckta zu durch .

14

15[...]1

16IX.
17Kaysers
18Assecuration uber das exercitium
19Religionis,
20de dato den 5. Septembris,
21Anno 1611.

22Wir
23 von Gottes gnaden zu
24, ,
25, König etc., Ertz-
26hertzog zu , Hertzog
27zu , Marggraff zu
28, inn , zu
29, , und
30 Hertzog, Marggraff zu etc.
31Bekennen offentlich mit diesem Brieff und thun kund
32aller Männiglich vor Uns unsere Erben und Nach-
33kommende Könige zu , als wir Uns gegen
34dem Wolgebornen, Gestrengen, Ehrenvhesten und
35Ersamen N.N. unserer getrewen Stände des Marg-
36graffthumbs zu Jüngst auffn
37Schloß gehaltenen General Landtag damahls ge-
38volmechtigten Abgesandten, sub dato den Zwey vnd
39Zwantzigsten Tag des Monats May dieses ablauf-
40fenden Sechzehenhundert und Eylfften Jahres, un-
41ter andern Vorreversiert, ihnen den Ständen, ehe und
42zuvorn die Uns im Landt die schuldige Pflicht leisten
43würden, wegen des Exercitii Religionis gnugsame
44assecuration zuertheilen.

45Das Wir demnach solchen genedigst nachkom-
46men und Sie, die Stände, hierüber vorsichern wollen,
47thun auch solches in krafft diß Brieffes, Meinen und
48Wollen, daß sie inhalts angezogenen Reverses (der
49dann von Uns hiermit confirmiret sein soll) bey dem
50freyen exercitio Religionis Augspurgischer Confes-
51sion, allermassen sie dessen bey Zeiten vnserer hochge-
52ehrten Herren Vorfahren weylandt Kayser
53 und hochlöblicher ange-
54dencken, auch der jetzigen Zei-
55ten, in Kirchen und Schulen in posses und übunge ge-
56wesen, jetzo noch sein, Und wie es bey eintrettung un-
57ser Königlichen Regierunge befunden, von Männig-
58lichen ungehindert, ruhig und unturbiret gelassen,
59auch von darüber geschützet und gehandthabet
60werden; Jedoch das ingleichen herentgegen den Ca-
61tholischen, Geistlichen und Weltlichen, von nieman-
62desten an ihren Gotteßdienst von alters hero haben-
63den Rechten und Gerechtigkeiten, auch Geistlichen
64Intraden, keine hinderung, Eintrag oder verkürtzung
65beschehen, sondern jedes theil bey dem jenigen, wessen
66es befuget, hinfüro Standthafft vorbleiben solle,
67alles getrewlich und ungefehrlich.

68Und gebieten hierauff jetzo und künfftigen un-
69sern Landtvoigten, Hauptleuten, Pflegern, Vor-
70wesern und Räthen in Städten des Marggraff-
71thumbs und sonsten allen unsern Un-
72terthanen und Getreuen, wes Würden, Standes
73oder Wesens die sein, daß sie mehrgemelte unsere ge-
74horsame Stände erwehntes Marggraffthumbs
75 uber obgedachten freyen exercitio Re-
76ligionis Augspurgischer Confession schützen und
77handthaben, darwider Niemandesten in keinerley we-
78ge zuthun gestatten, bey vormeidung unserer schweren
79Straff und Ungnad.

80Ob auch wider diese unsere Assecuration in wa-
81serley weise was vorgenommen würde, soll doch das-
82selbe alles nichtig und unkräfftig sein. Solches mei-
83nen ernstlich, Mit Uhrkundt diß Briefes, besie-
84gelt mit unserm Königlichen anhangenden Insiegel.
85Geben in unser Stadt , den Fünfften Tag
86des Monats Septembris, Nach Christi unsers lieben
87Herrn und Seligmachers Geburt im Sechze-
88henhundert vnd Eylfften Jahr, Unserer Reiche des
89 im Dritten und des im
90Ersten Jahr.

91.
92Ad mandatum S[uae] Reg[iae]
93Maiest[atis] proprium,
94.


Textapparat

a Korrigiert aus: Gedruck.

Sachliche Anmerkungen

1 Das Inhaltsverzeichnis (S. 3-4) und der Text der anderen in der Sammlung enthaltenen Privilegien (S. 5-55) sind in der vorliegenden Edition nicht aufgenommen.