1Warhafftiger Abtruckh /
2Deß
3ZWiſchen der Kaͤyſ :
4May : Vnſers Allergnaͤdigiſten Herꝛn / ꝛc.
5der Churfuͤrſtl : Durchl : zu Sachſen / auffgerichten
6gemainen FriedensSchluß / vnd deßwegen ergangenen
7Kayſ : publication Patents.
8Gedruckt zu Wienn in Oeſterꝛeich / bey
9Michael Rickhes / am Lubeckh/ Jm Jahr
10M. DC. XXXV.
11WJr Ferdinand
12der Ander / von Gottes
13Gnaden / Erwoͤhlter Roͤmiſcher
14Kayſer / zu allen zeiten Mehrer deß
15Reichs in Germanien / zu Hun⸗
16garo / Boͤhaimb / Dalmatien /
17Croatien / Sclavonien / ꝛc. Koͤnig / Ertzhertzog zu Oe⸗
18ſterꝛeich / Hertzog zu Burgundt / zu Brabandt / zu
19Steyer / zu Kaͤrndten / zu Crain / zu Luͤtzemburg / zu
20Wuͤrttemberg / Ober vnd Nider Schleſien / Fuͤrſt zu
21Schwaben / Marggraue deß H. Roͤmiſchen Reichs /
22zu Burgaw / zu Maͤhren / Ober vnd Nider Laußnitz /
23Gefuͤrſter Graue zu Habſpurg / zu Tyrol / zu Pfirdt /
24zu Kyburg / vnd zu Goͤrtz / ꝛc. Landgraue in Elſaß / Herꝛ
25auff der Windiſchen Marckh / zu Portenawvnd Sa⸗
26lins. Embieten vnd fuͤegen allen Vnſern vnd deß
27H. Reichs Churfuͤrſten / Fuͤrſten / Staͤnden / vnd Mit⸗
28gliedern / was Nam̄en / Standt / wuͤrden vnd weeſens
29die ſeyn / denen diß Vnſer offen Patent / oder glaubwuͤr⸗
30dige vidimierte Abſchrifften dauon (welchen Wir
31nicht weniger / dann den Originalien ſelbſten / voll⸗
32kommenen glauben zugeſtellt haben woͤllen) zukombt /
33hiemit zuwiſſen
/ Vnd haben E. L. L. A. A. vnd Jhr/
34ohne das ſeyder Vnſerer ſchweren angetrettenen Kayſ.
35Regierung / vnd darinnen von Vns angeſtellten hand⸗
36lungen / vnd vnderſchiedlich vorgenommenen Tracta⸗
37ten / mit mehrerm abnehmen koͤnnen / was maſſen Wir /
38auß obligendem Kay. Ambt / darzu Wir von dem All⸗
39maͤchtigen Gott beruffen ſeynd / auß ſonderbahrer Vaͤt=
40terlicher Lieb / Trew vnd zunaigung / ſo Wir zu dem
41H. Roͤmiſchen Reich / Vnſerm geliebten Vatterlandt /
42Teutſcher Nation, getragen / vnd noch Vns nichts
43hoͤhers vnd embſigers anligen laſſen / als wie daſſelbi⸗
44ge / nach ſo vielfaͤltig außgeſtandenem Krieg vnd Blut⸗
45vergieſſung / widerumb in friedlichen ſtandt geſetzt / dar⸗
46bey erhalten / vnd aller frembder Dominat, außlaͤn⸗
47diſchen Potentaten vnd Nationen / dauon abgewen⸗
48det werde / Geſtalt Wir dann auch kein aintzige aper-
49tur, dardurch Wir zu dieſem gemainnutzigen zweckh
50zugelangen / in hoffnung geſtanden / auß handen ge⸗
51laſſen / vnd jederzeit in troͤſtlicher zuuerſicht / gegen Gott
52gelebt / Er werde dermahl eins ſeinen Vaͤtterlichen
53Segen verleyhen / damit dieſe Vnſere ſorgfaͤltige be⸗
54muͤhung / den gewuͤnſchten effect erꝛaichen moͤge /
55Wie Wir dann deßwegen im verwichenen Sechtzehen⸗
56hundert vier vnd dreyſſigiſten Jahr / als Wir vermit⸗
57telſt Fuͤrftl. Perſonen verſtanden / daß deß Churfuͤrſten
58zu Sachſen L. vermoͤg erthailten gewiſſen beſchaidts /
59ſich vnter andern dahin erklaͤrt / daß / da Vns / eine zu=
60ſam̄enſchickung Vnſerer / vnd beſagtes Churfuͤrften zu
61Sachſen L. Raͤthe / an einem bequemen orth im Koͤ⸗
62nigreich Boͤhaimb / beliebig waͤre / Sy Jhr ein ſolches
63auch wurden gefallen laſſen / Als haben Wir Vnſere
64gevollmaͤchtigte Commiſſarien , zu Anſtell : vnd
65Schlieſſung ſolcher friedtlichen Tractaten verord net/
66welche dieſelbige anfaͤngklichen zu Leuthmeritz vnd
67Pirna fuͤrgenom̄en vnd continuiert, vnd anjetzo vol=
68lendt zu Prag mit beſagtes Churfuͤrſten zu Sachſen L.
69geuollmaͤchtigten Geſandten / geſchloſſen / vnd ſolchen
70Friedenſchluß auffgerichtet / wie E. L. L. A. A. vnd Jhr /
71hiebey getruckter / zuemfangen haben / Ob wir nun zwar
72gern geſehen / daß die zeit vnd laͤufften alſo beſchaffen
73waͤren geweſen / daß E. L. L. A. A. vnd Jhr / entweder
74perſoͤhnlich / oder durch dero gevollmaͤchtigte Raͤthe /
75vnd Geſandten / ſolchen Tractaten beywohnen / vnd
76dieſelbige mit gemainem zuthuen / berathſchlagen / vnd
77ſchlieſſen hetten moͤgen / So haben doch die ſtaͤtts ge⸗
78wehrte beharꝛliche Krieg / vnd vorbrechende Feindtsge⸗
79faͤhrlichkeiten / ſolches nicht zulaſſen wollen / Damit
80aber Vns dieſe occaſion, zu Erlangung deß Frie⸗
81den / auch nicht entgehen thue / haben Wir rathſamer
82zuſeyn befunden / beruͤhrte Tractaten in dem Namen
83Gottes vortſetzen zulaſſen / Jedoch dergeſtalt / (wie
84ſolches auch in dem Friedenſchluß außtrucklich verſe⸗
85hen) daßder / dißmahls auß vnumbgaͤngklicher noth
86gebrauchte modus, dem H. Roͤmiſchen Reich / vnd
87deſſen ſambt oder ſonderlichen Gliedern / ſonſt zu ewi⸗
88gen Tagen / keine præjudicierliche Consequenz ,
89oder beſchwerlichen eingang bringen / oder von jemandt
90vor ein Exempel angezogen werden ſolle / Verſehen Vns
91auch gaͤntzlich / E. L. L. A. A. vnd Jhr / werden hieraus
92Vnſere Vaͤtterliche vorſorg / zu beruhigung deß H.
93Roͤm : Reichs zuuerſpuͤren haben / dannenhero zu deſ⸗
94ſen annemmung bequemen / auch deme ſich im wenig⸗
95ſten nicht zu widerſetzen gemaint ſeyn / Zumahlen hier⸗
96durch einmahl Vnſer hochbeaͤngſtigtes Vatterlandt
97Teutſcher Nation,widerumb erquickhet / vnd viel Tau⸗
98ſent Chriſten / ſo vmb den lieben werthen Frieden / ſo lang
99wehemuͤtig geſchryen vnd verlanget / getroͤſtet werden /
100Wann Wir dann eine vnumbgaͤngkliche nothturfft zu⸗
101ſeyn befinden / olchen getroffenen Fridenſchluß / zu men⸗
102nigklichs wiſſenſchafft / gelangen zulaſſen / Als haben
103Wir ſolches / vermittels diß Vnſers offenen Patents /
104ins werck zuſtellen / den fuͤeglichiſten weeg zuſeyn / erach⸗
105tet / Befehlen demnach E. L. L. A. A. vnd Euch hiemit
106gnedig vnd ernſtlich / Sie wollen / in erwegung jetzt an⸗
107gezogener vmbſtaͤndt vnd Vrſachen / vnd wegen der
108Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / deß Vatterlandts / auch
109der ſchweren obligenden Pflichten vnd Ayden / damit
110Vns / vnd dem H. Reich E. L. L. A. A. vnd Jhr / ver⸗
111wandt ſeyet / in Ewrem Gebieth / ſolche Pacification /
112zu mennigklichs wiſſenſchafft / offentlich publiciern,
113auch den gegenwertigen Friedenſchluß / in allen vnd je⸗
114den Puncten / belieben vnd annehmen / darauff deroſel⸗
115ben geworben Volck / auß dero Mitſtaͤnde Landen /
116wuͤrcklich abfordern / vnd wegk nem̄en / von der zeit an
117niemanden dardurch ainigen weitern ſchaden zufuͤegen
118laſſen / daſſelbige Volck / mit Vnſerer Kaͤy: Armada
119conjungiern, vnd dauon mehr nicht / als ſo viel deſſen
120E. L. L. A. A. vnd Jhr / zu etwas beſetzung / deroſelben
121veſten Plaͤtz / nothwendig beduͤrfftig / behalten / zugleich
122mit in dero die Acceptation dieſes Friedenſchluſſes /
123beſagender Erklaͤrung / ob / vnd mit wie viel Volck Sie
124ſich mit Vnſerer Kay. Reichs Armada conjungiern
125koͤnnen vnd wollen / vnd in was fuͤr zuſtaͤndt vnd or-
126dre daſſelbig ſich befinden thue / andeutten / vnd deſſen
127noch vor verflieſſung deren zehen Tag / nach publicie=
128rung vnd erlangter wiſſenſchafft dieſes Friedens / ent=
129weder mit gebuͤhrendem reſpect, gegen Vns ſelbſten /
130oder da daſſelbe vor verflieſſung ſolcher zeit / wegen vn⸗
131ſicherheit der Straſſen / vnd weite deß weegs / gegen
132Vns ſelbſt zuthun / E. L. L. A. A. vnd Euch / nicht wol
133muͤglich were / an ſtatt Vnſer / Vnſers fr : geliebten
134Sohns / deß Koͤnigs zu Hungarn vnd Boͤhaimb / oder
135der Churfuͤrſten zu Maintz / Coͤlln / Bayern / oder
136Sachſen LL. L L L. ſambt oder ſonders / oder Vnſern
137Kaͤy. General Befelchshabern / welche am nechſten /
138oder gelegniſten / deutlichen vn̄ klar berichten / damit man
139alßdan̄ wiſſen moͤge / wie ſich gegen Jedem zuverhalten /
140An deme / wie obſtehet / vollbringen E. L. L. A. A. vnd
141Jhr / Vnſern gnaͤdigiſten gefaͤlligen / auch ernſtlichen
142endtlichen Willen vnd mainung. Geben in Vnſe⸗
143rer Statt Baden / den zwoͤlfften Juni / Anno Sechtze⸗
144henhundert fuͤnff vnd dreyſſig / Vnſerer Reiche deß Roͤ⸗
145miſchen im Sechtzehenden / deß Hungeriſchen im Si=
146bentzehenden / vnd deß Boͤhaimbiſchen im Achtzehenden
147Jahr.
148Ad Mandatum Sac: Cæſ:
149Majeſtatis proprium.
150KVndt vnd zu=
151wiſſen / ſey hiemit Je=
152dermaͤnigklichen / Nach dem
153die Roͤm: Kaͤyſ: auch zu Hun⸗
154garn vnd Boͤhaimb Koͤnigl :
155Mayeſtaͤt / vnſer Allergnaͤdi⸗
156giſter Herꝛ / ꝛc. als Ober=
157haupt / gantz eyfferig dahin getrachtet / vnd die Chur⸗
158fuͤrſtl : Durchl : zu Sachſen / ꝛc. als eine vornehme
159Seule deß H. Roͤmiſchen Reichs / darzu trewlich co-
160operiert,wie / vnd auff was maſſe doch ein Chriſtli⸗
161cher / Allgemainer / Erbarer / billicher / vnd ſicherer
162Friede / in dem H. Roͤmiſchen Reich / wider auffgerich⸗
163tet / vnd daſſelbe / nach ſo vielen lang gewehrten Krie=
164gen / vnd daruͤber außgeſtandenen Elend / Noth vnd
165Zerſtoͤrung / erquicket / der Blutstuͤrtzung einſten ein
166Ende gemacht / vnd das geliebte Vattterlandt / der
167HochEdlen Teutſcher Nation, von endtlichem Vn=
168dergang / erꝛettet werden moͤchte.
169Daß Sie darauff / vnd zuſolchem hailſamen ge⸗
170mainnutzigen Ende / weil man bey diſem laidigen Vn=
171weeſen / vnd ſonderlich wegen dero auffs Reichs Bo=
172den / ſich noch befindenden außlaͤndiſchen Nationen,
173vnd Kriegs Partheyen / zu keiner allgemainen Reichs:
174oder andern gemainen Verſamblungen / ſicherlich ge⸗
175langen koͤnnen / beederſeits dero Raͤthe / vnd Gevoll⸗
176maͤchtigte / anfaͤngklich nacher Leithmaritz / von dan⸗
177nen nacher Puͤrna / vnd endtlich auff Prag geſchickt /
178vnd Sich / dem Reich zu Nutz vnd Ehren : der Teut⸗
179ſchen Nation, vnd beederſeits reſpectivè, Koͤnig⸗
180reichen / Chur : Fuͤrſtenthumb / Landen vnd Leuten / zu
181Troſt vnd Rettung : vnd dem gemainen Weeſen zum
182beſten / nachfolgenden gemainen Friedenſchluß / ver⸗
183glichen / vnd vertragen haben.
184ANfaͤngklich / bleibt es wegen der Mediat=
185Stiffte / Kloͤſter / vnd anderer Geiſtlichen Guͤ=
186ter / vnd deren ſamptlichen Zubehoͤrungen / welche der
187Augſpurgeriſchen Confeſſion Verwandten Chur :
188Fuͤrſten / vnd Staͤnde deß H: Roͤmiſchen Reichs
189Vorfahren / noch vor dem auffgerichten Paſſawiſchen
190Vertrag / oder ReligionFrieden / eingezogen vnd in⸗
191nen gehabt / bey dem klaren Buchſtaben / vnd Verord⸗
192nung / deß angeregten hochbethewrten ReligionFrie⸗
193dens / allerdings vnd durchauß.
194Was aber anlangen thut die lmmediatStifft /
195vnd Geiſtliche Guͤter / ſo vorm Paſſawiſchen Ver⸗
196trag / oder ReligionFrieden eingezogen worden / ſowol
197auch die jenige Stiffte vnd Geiſtliche Guͤter / welche
198nach gedachtem Paſſawiſchen Vertrag / oder Reli⸗
199gionFrieden / in der Augſpurger. Confeſſions Ver⸗
200wandten / gewalt kommen / die ſeyen gleich Mediat
201oder lmmediat(darunter dann auch die freye welt=
202liche Stifft / ſo dann die Maiſterthumb / vnd Com⸗
203menthureyen der Ritterlichen hohē Orden / mit begrif⸗
204fen ) Jſt es endtlich dahin verhandelt / daß dieſelbe
205jetzt bemeldten Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnden / ſo vilSie
206deren Anno tauſent ſechshundert ſiben vn̄ zwaintzig /
207den zwoͤlfften Novemb. ſtylo novo, innen gehabt / be⸗
208ſeſſen vn̄ gebraucht / nichts außgeſchloſſen / wie es auch
209genannt werden moͤchte / ohne ainigen An : vnd Zu=
210ſpruch / vnder was prætext / Schein oder Vorwenden
211auch ſolches geſchehen koͤndte / oder moͤchte auff
212Viertzig Jahr / von dato dieſer beſchloßnen Ver⸗
213gleichung anzurechnen / geruhigklich verbleiben / auch
214was einem vnd andern ein zeithero daran eingezogen /
215vnd Sie entſetzt / voͤllig / vnd plenariè,jedoch ohne Er=
216ſtattung ainiger / Nutzung / Schaden oder Vnkoſten /
217die ein Thail an dem andern prætendieren wolte / ꝛc.
218reſtituiert werden.
219Vnd weilen am zwoͤlfften Nov. ſtylo novo , An.
220ſechzehenhundert ſiben vnd zwaintzig / etliche Biſthum̄ /
221vnd andere geiſtliche Guͤter / ſo nach außweiſung diſes
222FridensSchluſſes / denen Augſp. ConfeſſionsVer=
223wanten / auf obbemelte Viertzig Jahr bleiben ſollen / mit
224Einquartierūg vnd Kriegsvolck belegt / oder wider der⸗
225ſelben Jnhaber / Reſcript,Befelch / vnd Verordnung /
226ergangen ſeyn moͤgen / Damit nun vber kurtz oder lang
227kein zweyfel entſtehe / ob durch ſolche Einquartierungē /
228vnd dergleichen Militariſche Ordinantzien / als auch
229Reſcript vnd befelch / der Jnnhaber Poſſeſs geaͤndert /
230oder dermaſſen geſchwecht zuſeyn / erachtet werden
231koͤndte / daß dieſelbige Stiffte vnter deß vorhergehen⸗
232den Paragraphi diſpoſition nit mehr gehoͤrig waͤren /
233Als hat man ſich dahin vergliechen / daß vorbeſagte.
234KriegsEinquartierungen / vn̄ dergleichen Militariſche
235Ordinantzen / auch Reſcript, Verordnung vnd Be⸗
236felch / ſo in bemelten Stifften ergangen / keines wegs
237zu Nachthail / weniger zu auffhebung der Jnhabung /
238welche in offtbeſagten Stifften / vnd andern Geiſt⸗
239lichen Guͤtern der Augſp : Confeſſion zugethane.
240Staͤndt / vermoͤg erlangter Poſtulationen oder Ele=
241ctionen / noch am zwoͤlfften Novemb. ſtylo novo
242Anno Tauſent ſechshundert zwaintzig ſiben gehabt/
243gemaint ſeyen / ſondern vngeachtet alles deſſen / die je⸗
244nige fuͤr Jnhaber zuhalten / vnd der diſpoſition deß
245nechſt vorhergehenden Paragraphi zugenieſſen haben
246ſollen / in deren Namen / noch am beſagtem zwoͤlfften
247Novemb. ſtylo novo Anno Tauſent ſechshundert
248ſiben vn̄ zwaintzig / die Regierung deſſelben Biſthums /
249Stiffts / Kloſters / oder andern Geiſtlichen Guts /
250wuͤrcklich gefuͤhrt worden.
251Jedoch nemmen Jhre Kaͤyſ : May : hieruon ex=
252preſsè auß / die jenige Stifft / Kloͤſter / Kirchen / vnd
253andere Geiſtliche Guͤter / welche den Catholiſchen
254auff die von baiden Thailen judicialiter eingebrach⸗
255te Acta / vnd utrinq; beſchehene Submiſſion (dahin
256auch vnter andern der ſamptlichen Herꝛn Churfuͤr⸗
257ſten / Anno Tauſent ſechhundert ſiben vnd zwaintzig
258zu Muͤlhauſen eroͤffnetes bedencken gehet) in einem
259vnd anderem particular fall / durch Gerichtlich pub-
260licierte Vrthail / an Jhrem Kaͤyſ: Hoff / oder Cam⸗
261mergericht zu Speyer / vor oder nach den zwoͤlfften
262Novemb. ſtylo novo Anno Tauſent ſechshundert
263ſiben vnd zwaintzig zuerkandt / vnd etwa vmb dieſelbe
264Zeit noch nicht zur Execution gebracht / dann ſolche
265ſollen nachmals dem StandtRechtens vnterworffen
266bleiben / vnd der Execution halben ergehn was ſich
267nach außweiſung deß Relgion vnd : LandtFridens
268wirdt gebuͤhren.
269Es ſoll aber bey den jenigen Stifften vnd Geiſt⸗
270lichen guͤeteren / von welchen obiger § . Waß aber
271anlangen thut ꝛc. diſponirt, Zeit wehrender
272verwilligter viertzig Jahren / in Geiſt : vnd Weltlichen
273ſachen / in dem Standt / wie es den zwoͤlfften Novemb.
274ſtylo novo Anno Tauſent ſechshundert ſiben vnnd
275zwaintzig geweſen / allerdings verbleiben / auch die
276Religion betreffend / beim Exercitio der Catholiſchen
277Religion / Jtem den menſibus papalibus, prima=
278rijs precibus Canonicaten, Præbenden Bene=
279ficien, an denen Orthen / wo angeregte Catholiſche
280Religion / vnnd was jetzo vorgehendt mehrgemel⸗
281det / am zwoͤlfften Novemb. ſtylo novo Anno Tau=
282ſent ſechshundert ſiben vnnd zwaintzig / noch in vbung
283geweſen / darbey gelaſſen / ins kuͤnfftig auch noch weiter.
284obſerviert, deßgleichen die Kloͤſter vnd Religioſen
285ſo dieſelbe Zeit von den Catholiſchen verſehen worden /
286auch hinfuͤhro jhnen vnperturbiert gelaſſen / da ain⸗
287nige enderung darſeider damit gemacht / ſolche wider
288abgethan / vnd alles in denStandt wie es Anno Tau=
289ſent ſechshundert ſiben vnnd zwaintzig den zwoͤlften.
290Novemb. ſtylo novo geweſen / wider geſetzt / vnd fuͤr
291die Catholiſche erhalten / auch wann etwann in den=
292ſelben Kloͤſtern ein Catholiſcher abſturbe / ein anderer
293an deſſen Stelle genommen / vnnd wider diſes alles die
294Catholiſche keines wegs graviert, auch kein Eintrag
295vnter einigem prætext ſchein oder vorwenden darge⸗
296gen geſtattet / oder ainiges darwider lauffendesStatu=
297tum,Juramentum,oder Capitulation guͤltig ſein /
298gut gehaiſſen oder allegiert werden.
299ln ſpecie ſollen die obgemelte Stifft vnd dern
300Capitul diſe viertzig Jahr vber / bey jhrem Standt / we⸗
301ſen / Rechten / vn̄ Gerechtigkeiten / inſonderheit in caſu
302vacantiæ, bey jhren Electionen vnnd Poſtulatio=
303nen, vnuerhinderlich gelaſſen / dieſelbige Electionen
304vnd Poſtulationen auch / die weren nun ſeithero deß
305zwoͤlfften Novemb. ſtylo novo Anno Tauſent ſechs=
306hundert ſiben vnnd zwaintzig / auff Catholiſche oder
307Augſpurgiſche ConfeſſionsVerwanthe vorgegan⸗
308gen / oder moͤchten ins kuͤnfftig / ſo lang die bewilligte
309Viertzig Jahr wehren / entweder auff Catholiſche
310oder Augſpurgiſchen Confeſſions Verwante fallen /
311nicht angefochten werden / vnd es ohn ainiges diſpu⸗
312tat, ob der Electus oder Poſtulatus der Catholi⸗
313ſchen Religion oder Augſpurgiſchen Confeſſion zu=
314gethan / dieſe viertzig Jahr vber / ſein verbleibē dabey ha⸗
315ben / jedoch aber in ſolchen Stifften / es ſeye gleich bey
316Lebzeiten deß Jnhabers oder ſede vacante / die Ele⸗
317ction oder Poſtulation geſchehen / oder falle noch
318kuͤnfftig auff einen Catholiſchen oder Augſpurgiſchen
319ConfeſſionsVerwanten / vigore hujus pacti pub=
320lici, bey dem jenigen ReligionsStandt / ſo wohl die
321Catholiſche Religion / ingleichē die menſes papales,
322preces primarias, Canonicaten, præbenden vnd
323beneficien, Kloͤſter / vnd Religioſen, als die Aug⸗
324ſpurg : Confeſſion betreffende / allerdings vngeaͤn⸗
325dert gelaſſen werden / wie es ſich im ſelbigen Stifft noch
326am zwoͤlften Novemb. ſtylo novo Anno Tauſent
327ſechshundert ſiben vnd zwaintzig befunden.
328Anlangendt die Seſſiones vnd Vota, bey den
329Reichs : vnd Deputation : auch Cam̄ergerichtlichen
330Viſitation, vnd Reviſion Taͤgen / deren ſich ſonſt die
331Augſp. ConfeſſionsVerwandte Staͤndt / wegen der
332in ihrer Jnhabung begriffenen / oder krafft diſes Frie⸗
333densSchluſſes / wider dahin gelangendenlmmediat=
334Stiffte / hetten gebrauchen woͤllen / iſt es darbey ver⸗
335blieben / daß dieſelbe Seſſiones vnd Vota,die benann⸗
336te Viertzig Jahr vber / beyſeits geſtellt / vnd dieſelbe
337Conventus vnd Verꝛichtungen nichts deſto weniger
338von der Kaͤyſ : May : vnd andern darzu gehoͤrigen
339ReichsStaͤnden / reſpectivè außgeſchrieben / forth⸗
340geſtellt / vnd verꝛichtet werden ſollen / Jn den Craiſen
341aber / wo die Augſp. ConfeſſionsverwandteStaͤndt /
342als Jnnhaber eines oder mehrer lmmediatStiffts /
343Seſſiones vnd Vota hergebracht / ſollen Sie jhnen /
344wie vor dieſem / alſo auch kuͤnfftig / die verglichene Vier=
345tzig Jahr vber gelaſſen werden.
346Damit auch nach verflieſſung der ſo offt ange⸗
347zogenen Viertzig Jahren / die liebe Poſteritet / vmb all
348ſolcher ſo lang vnd ferꝛn hinauß geſtillter Strittigkei⸗
349ten willen / nicht abermahls in Vnruhe vnd weiterung
350gerathe / ſondern vielmehr gute Lieb vnd Eynigkeit er⸗
351halten werde / So ſolle noch vor außgang der bewillig⸗
352ten Viertzig Jaͤhrigen zeit / durch zuſammenſetzung
353Fridliebender Staͤnde von baiderley Religionen / in
354gleicher anzahl / oder dero hierzu Bevollmaͤchtigter
355Raͤthe / Bottſchafften / vnd Abgeſandten / alle euſſeriſte
356bemuͤhung / ſorg vnd fleiß dahin angewendet werden /
357ob die Sach angeregter Geiſtlicher Guͤter halber /
358mit beederthail belieben / auff einnmahl koͤndt zugrundt
359vergliechen werden.
360Darmit aber dieſelbe Vergleichung / nicht gar zu
361lang vnd faſt biß auff die letzte zeit geſpart werde / So
362ſolle Sie / auffs laͤngſt innerhalb den nechſten Zehen
363Jahꝛen / von dato vorgenom̄en / vnd ſo vil als Menſch:
364vnnd muͤglich iſt / zu Ende gebracht werden / jedoch
365gantz vnuerkuͤrtzt / vnd vngeringert / deren vber ſolche
366zehen Jahr / an denen bewilligten Viertzig Jahren / alß⸗
367dan noch reſtierender Zeit.
368Wuͤrde aber ſolches nicht erfolgen / ſo ſoll nach
369außgang der bemelter Viertzig Jahren / jeder theil in
370dem jenigen Rechten ſtehen / welches er den zwoͤlfften
371Nouemb. ſtylo novo Anno Sechzehenhundert ſiben
372vnd zwaintzig gehabt hat / ſich deſſelbigen ſo guet oder
373ſchwach es damals geweſen / guͤetlich oder Rechtlich
374zugebrauchen / vnd ſoll deßwegen kein Theil wider den
375andern / vnerkandtes ordenlichen Rechtens / zu den
376Waffen greiffen / die Roͤm : Kay : May : auch ſolches
377andern zuthun nicht geſtatten / weniger fuͤr ſich die
378Staͤndt damit beſchweren.
379Vnnd behalten Jhre Kaͤyſ : May : fuͤr ſich vnnd
380dero nachkomben am Reich alß Oberhaubt / Jhr auff
381den fall der nicht vergleichung / oder weittern Strittig⸗
382kheiten die gebuͤhrende hochheit vnd lurisdiction vnd
383die Strittige faͤhle / zwiſchen denen Partheyen / ſowohl
384an dero Kaͤy: Hoff / (doch mit zuziehung etlicher Chur:
385Fuͤrſten vnd Staͤnde deß Reichs / Raͤthe / von gleicher
386anzahl beeder der Catholiſchen Religion / vnd Augſp.
387Confeſſion zugethan / welche ihrer Pflicht / damit
388Sie jhren Herꝛn ſonſt verwandt / zu dieſem Actu / zu⸗
389vorher erlaſſen / vnd in dieſen Sachen / in beſondere
390Aydspflicht zur Juſtitz / darinnen ohne ainiges anſe⸗
391hen der Perſon / vnd welcher Religion ein oder andere
392Parthey zugethan / dem ReligionFrieden / vnd Reichs⸗
393Conſtitutionen gemaͤß / zuuerfahren / genomben
394werden ſollen ) als an dero Kaͤyſ : Cam̄ergericht al⸗
395lenthalben / nach vorgehender gnugſamber Verhoͤr /
396vnd vermittels ordentlicher Proceſs, in jeder Sach / ab⸗
397ſonderlich zueroͤrtern / wie auch die manutention
398deß Religion : vnd ProphanFriedens / tragenden
399Kaͤy: hohen Ampts wegen / vnd nach außweiſung der
400ReichsAbſchiede / vnd Kaͤyſ : WahlCapitulation /
401zuexercirn, billich zuuor.
402Denen Catholiſchen / ſoll weiter nichts von Jhren
403ErtzStifft / Kloͤſtern / vnd andern Geiſtlichen Guͤtern /
404die Sie noch am zwoͤlfften Novemb. ſtylo novo, An=
405no Sechzehen hundert ſiben vnd zwaintzig / jnnen ge⸗
406habt / oder auch vermoͤge dieſes FriedensSchluſſes /
407wider bekomben ſollen / demſelbigen zugegen / im wenig⸗
408ſten entzogen / ſondern / da jhnen etwas weitter genom⸗
409men / oder abgeſtrickt wuͤrde / ſollen Sie deſſen alsbaldt
410vnverzuͤglich reſtituirt werden.
411Da Sie auch ſonſten wider den Religion : vnd
412Prophan:oder auch dieſenFrieden / in etwas beſchwert
413wurden / ſollen Sie befuegt ſeyn / deßwegen Jhre Kay.
414May: an dero Kay : Hoff / oder bey dem Kay : Cam⸗
415mergericht anzulangē / die ſollen dan̄ / nach außweiſung
416deß Religion:vnd Prophan : oder auch diſes Fridens /
417vnd anderer Reichs Conſtitutionen vnd Ordnun⸗
418gen / die heilige Juſtitz adminiſtrieren.
419Ebenmaͤſſig / ſoll es auch gehalten werden / mit
420den Augſpurgiſchen Confeſſion Verwandten / das
421nemblich Jhrer keiner wider den Religion : vnd Pro⸗
422phan : Friden / noch auch wider diſen Frieden / oder wi⸗
423der andere ReichsConſtitutiones vnd Ordnungen /
424im wenigſten grauiert / oder jhnen von denen Stifft
425vnd Geiſtlichen Guͤtern / ſo ſie vormahls gehabt / vnd
426jhnen nach außweiſung dieſes FriedenSchluſſes / blei⸗
427ben ſollen / etwas entzogen wuͤrde.
428Das Ertzſtifft Magdeburg betreffent / iſt es vmb
429deß lieben Friedens willen / dahin gelangt / daß Chur⸗
430fuͤrſtl : Durchl: zu Sachſen / fr : geliebter Sohn / Her⸗
431tzogs Auguſti zu Sachſen / Guͤlich / Cleue / vnd Berg /
432Fuͤrſtl: Gn: / daſſelbige / auff jhre vbrige Lebtage / in=
433nen haben / vnnd genieſſen moͤgen / vnd ſollen Seine
434Fuͤrſtl: Gn: darinnen / nicht perturbiert / noch gehin⸗
435dert werden.
436Was die Seſſion vnd Votum, wegen dieſes
437Ertzſtiffts / auch Reichs : Deputation : vnd Cam̄er⸗
438gerichtlichen Viſitation : vnd Reuiſion Taͤge an=
439langt / ſolle es darmit allerdings / wie oben / wegen an=
440derer / von denen / der Augſp. Confeſſion Verwand⸗
441ten Staͤnden / inhabenden hohen Stifften / geordnet
442vnd vergliechen / auch / wegen dieſes Ertzſtiffts / gehal=
443ten werden / vnd die Reichs : Deputations : vnd
444Cam̄ergerichtliche Viſitation: vnd ReuiſionsTaͤge /
445oh behindert deß Magdeburgiſchen / dißfalls beyſeits
446geſtellten Voti , von nun an wider forthgehen / vnd
447weiter nicht auffgehalten / noch geſperꝛt ſeyn / Jn dem
448Niderſaͤchſiſchen Craiß aber / behalten Jhre Fuͤrſtl :
449Gn : vnd das Ertzſtifft / wegen der Direction, Voti,
450vnd Seſſion, das jenige / wie es hergebracht.
451Es ſolle auch das Ertzſtifft Magdeburg / die
452offt beruͤhrte Viertzig Jahr vber / in Geiſt: vnd Welt⸗
453lichenSachen / auch die Catholiſch Religion / Menſes
454papales, preces primarias, Canonicaten, Præ-
455benden vnd beneficien, Kloͤſter vnd Religioſen /
456ſowohl die Augſpurg. Confeſſion, vnd in caſu Va-
457cantiæ, die Wahl vnd poſtulation betreffende / al=
458lerdings / wie oben bey den Biſtumben vnd Stifften / ſo
459von zeit dieſer geſchloßnen Handlung an / denen Aug=
460ſpurg. Confeſſions Verwandten / auff Viertzig Jahr
461verbleiben / ins gemein vergliechen worden / vnveraͤn⸗
462derlich gehalten werden.
463Wegen der vier Reſpectiuè Herꝛſchafften / vnd
464Empter / Querfuͤrth / Guͤtterbockh Dama /
465vnd Borgkh / iſt es vmb des lieben Fridens willen /
466auch dahin gelangt / das der Herr Churfuͤrſt / ſolche /
467zu ſeiner beſſern Contentirung vnd beruhigung / ein=
468nemmen / vnd vom Ertzſtifft Magdeburg / zu Lehen
469recognoſciern / auch ſo lang behalten vnd genieſſen
470moͤge / biß Sie mit ſeiner Churfuͤrſtl : Durchl : gu=
471ten belieben vnd Willen / per æquipollens, wider
472außgewechßelt wuͤrden / jedoch dem Reich vnd Nider⸗
473Saͤchſiſchen Craiß / an den Reichs : vnd Craiß⸗
474Stewren / vnd andern gemainē anlagen / vnabbruͤchig /
475dann ſolche Jhre Churfuͤrſtl: Durchl: proportiona-
476biliter zutragen ſchuldig / Wie auch deßwegen ſeiner
477Churfuͤrſtl : Durchl : von dem DombCapitul vnd
478Landtſchafft / eine Schrifftliche einbewilligung zuer⸗
479theilen / vnd von ſeiner Churfuͤrſtl: Durchl: mit ehi-
480ſtem wuͤrcklich zuerheben / vnd ſollen ſeine Churfuͤſtl:
481Durchl : ermelter Empter halben / nicht angefochten
482werden.
483Vber dieſes / iſt auff gnedigſte erinderung / aller⸗
484hoͤchſtgedachter Jhrer Kay: May: damit des Herꝛn
485Marggraffen / Chriſtian Wilhelms zu Branden⸗
486burg Fuͤrſtl: Gn: zu dero beſſern vnderhalt / ein gewiſ⸗
487ſes an geldt / auff ihꝛ lebenlang / auß dem Ertzſtifft
488Magdeburg / Jaͤhrlich geraicht werden moͤchte / mit
489Seiner Churfuͤrſtl : Durchl : wegen dero Herrn
490Sohns / Hertzogen Auguſti Fuͤrſtl: Gn: abgeredt /
491vnd vergliechen worden / daßSeiner des Herrn Marg⸗
492graffen Fuͤrſtl: Gn: / auf jhr Lebenlang / (vnd lenger
493nicht) Jaͤhrlich Zwoͤlff Tauſendt ReichsTahler in
494ſpecie / jedes Jahrs auff zween Termin / halb auff /
495Oſtern / vnd halb auff S. Michaelis, zu Leiptzig in
496den Meſſen daſelbſt / vnd zwar mit dem Erſten Ter⸗
497min / nach verflieſſung eines halben Jahrsfriſt / von
498zeit erlangter Poſſeſſion, zurechnen / anzufahen /
499an ſeiner deß Herrn Marggraffen Fuͤrſtl: Gn Leu⸗
500the / ſo deſtwegen gevollmaͤchtiget / vnd bey der Ertz⸗
501biſchofflichen Magdeburgiſchen RendtCam̄er ſich
502angeben wurden / auß des ErtzſtifftsRenthen vnd Ge⸗
503fellen / (welche dann ſo vil darvon fuͤr Hertzogen Au=
504guſti Fuͤrſtl: Gn: gehoͤren / hiemit wuͤrcklich verpfen⸗
505det ſein ſollen) gewiß vnd vnfehlbar / gegen Quittung
506ſollen gereicht vnd erlegt werden / jedoch / ſtehet hoch⸗
507gedachts Hertzogs AuguſtiFuͤrſtl : Gn: beuor / wegen
508all ſolcher Summa / der Jaͤhrlichen Zwoͤlff Tauſendt
509Reichs Thaler / mit zuziehung des Domb Capituls
510vnd der Landtſchafft / dem herkomben gemaͤß / eine
511Anlag im Ertzſtifft zumachen / damit vermitlſt derſel⸗
512ben Collect, der ErtzBiſchofflichen RendtCam̄er /
513voͤllig erſetzt werde / waß / dieſelbe zu hochgedachts
514Herrn Marggraffen Fuͤrftl: Gn. Jaͤhrlichen Depu-
515tat, anwenden muͤeſſen.
516Was den Augſpurg. ConfeſſionsVerwand=
517ten / alſo / wie vor geſetzt / bewilliget worden / da ha⸗
518ben Jhre Kay : May: außtruͤckhlichen bedingt / das
519es nicht ſoll dahin verſtanden werden / alß ob dardurch
520der Luͤbeckhiſche Friedenſchluß / de Anno Tauſendt
521ſechshundert neun vnd zwaintzig / wie ſolcher zwiſchen
522Jhrer Kay: May: vnd der Koͤnigl. Wuͤrde zu Denne⸗
523marckh / Norwegen / aufgerichtet worden / in einigem
524Paſſe / ſolte aufgehoben / oder geaͤndert ſein / ſondern
525es ſoll bey deſſelben inhalt / allerdings gelaſſen werden.
526Wie dann Jhrer Kay : May : geliebten Herrn
527Sohn / Ertzhertzogs Leopoldi Wilhelms Hochfuͤrſtl:
528Durchl: / neben andern / auch das Biſthumb Halber⸗
529ſtadt / nach inhalt jhrer Poſtulation vnd Capitula-
530tion, gelaſſen / Vnd es im Ertzſtifft Bremen / mit der
531Catholiſchen Religion / vnd Augſp. Confeſſion,vnd
532deren freyen vbung / in dem Standt diſe Viertzig Jahr
533vber / erhalten werden ſoll / wie es den zwoͤlfften Nou.
534ſtylo nouo / Anno Tauſent ſechshundert ſiben vnd
535zwaintzig darin̄en geweſen / vnd oben von andernStiff⸗
536ten / in ſpecie dem Ertzſtifft Magdeburg vergliechen
537worden.
538Die von der Freyen Reichs Ritterſchafft / ſol⸗
539len bey dem Exercitio Augſpurg. Confeſſion, wie
540es der ReligionFridt mit ſich bringt / ruhig gelaſſen /
541vnd ihnen / daruͤber / gantz kein eintrag gethan / ſon⸗
542dern dafern etwan einiger beſchehen waͤre / Sie dar⸗
543wider reſtituirt werden.
544Jn den ReichsStaͤtten / ſolle es mit denen / mit
545welchen albereit in diſem Krieg / Jhre Kay : May : in
546particulari accordieren laſſen / bey denſelbigen Ac⸗
547corden bleiben / mit allen andern ReichsStaͤtten
548aber / bey dem Religionsfridt / durch vnd durch / ge⸗
549laſſen werden.
550Wegen der Stadt Donawerth / iſt dieſes ab⸗
551geredt / wann zuvor / der Churfuͤrſtl : Durchl : in
552Bayrn / dero auffgewandte Kriegsvnkoſten widerumb
553erſtattet / das alßdann / an bemelter Statt reſtitu-
554tion, kein mangel ſeyn / auch von diſer ſachen ferner
555vnderredung / etwo hernechſt bey Reichszuſamenkunff⸗
556ten zupflegen / Jhre Kay: May: vnd Hoͤchſtgedachte
557Churfuͤrſtl: Durchl: in Bayren / ſich vielleicht nicht
558wuͤrden zuwider ſeyn laſſen.
559Was der Roͤm : Kay : May : ErbKoͤnigreich
560Boͤhaimb vnd andere dero Oeſterꝛeichiſche Erblaͤn⸗
561der betrifft / haben bey allerhoͤchſtgedachter Jhrer
562Kay. May. Seine Churfuͤrſtl: Durchl: zuSachſen /
563zum aller inſtaͤndigiſten / hoͤchſt : vnd fleißigiſten an=
564gehalten / damit gedachtes freye Exercitium,der vn=
565geaͤnderten Augſpurg. Confeſsion, an orth vnd en=
566de / wo es Anno Tauſent ſechshundert vnd zwoͤlff
567ſich befunden / gleicher geſtalt hinfuͤro frey vnd vn=
/
568gehindert / zu vnd nachgelaſſen werden moͤge / auch
569ſolches / mit anfuͤhrung vieler vnderſchidtlicher moti⸗
570ven,eyfrig urgirt, vnd darvon in keinerley weeg wei⸗
571chen wollen / allein Jhre Kay : May : / wie offt vnd vil⸗
572faͤltig auch darumb anſuchung gethan worden / iſt hier⸗
573zu gar nicht zubewegen geweſen / ſondern haben viel⸗
574mehr hierentgegen / allerhandt bedencken / vnd neben
575andern mehrern : auch diſes erindern laſſen / daß man
576Jhrer Kay:May: (weil derAugſpurg. Confeſsions=
577Verwandten Staͤndt / eigner gemachter Regul / viel⸗
578feltigen ſuchen vnd begehren nach / die Religion / vnd
579deren einfuͤhrung / der Landsfuͤrſtl: Hochheit anhaͤngig
580ſeyn ſolte) ein ſolches auch nicht zuentziehen / willens
581ſeyn / vnd deroſelben anmuethen wurde / Dann was ei⸗
582nem Standt im Reich recht / das muͤſte ja dem an⸗
583dern / zumahlen Jhrer Kay:May:ſelbſt / nicht vnrecht /
584noch verbotten ſein / Welches dan̄ / daß Jhr Kay:May:
585nicht darein willigen wollen / Seine Churfuͤrſtl:
586Durchl : vngern vernommen / vnd anders gewuͤnſcht /
587weil aber Jhre Kay : May : / dabey ſo feſt beſtanden /
588Alß iſts dabey allerdings gebliben / vnd haben Jhre
589Kay : May : ſich wegen Schleſien / abſonderlich re⸗
590ſoluiert / wegen der Laußnitz aber / mit Jhrer Chur⸗
591fuͤrſtl. Durchl. / einen ſonderbahren Vertrag auffge⸗
592richt / mit dem es ſeyn bewenden hat.
593Nach dem auch / von Jhrer Churfuͤrſt: Durchl: zu
594Sachſen / geſucht vnd begert worden / das mehrer
595gleichheit der Religion / am Kay. Cam̄ergericht in⸗
596troduciert / vn̄ nach dem jetzigen Catholiſchen Cam⸗
597mer Richter / ein Augſpur. ConfeſſionsVerwandter /
598vnd nach abgang deſſelben / wider ein Catholiſcher / vnd
599alſo forthan / per vices geordnet / vier Præſidenten /
600darunter zween Catholiſche / vnd zween Augſpurg.
601ConfeſſionsVerwandte / beſtelt / vnd die anzahl der
602Augſpurg. Confeſſion Verwandten Aſſeſſorum /
603dem numero / der Catholiſchen Beyſitzer / gantz gleich
604gemacht werden moͤchte / der geſtalt / daß von nun an /
605die Roͤm: Kay. May. / auch alle Churfuͤrſten vnnd
606Craiße / welche jetzo oder kuͤnfftig / zu præſentiren ha⸗
607ben / eytel der Augſpurg. Confeſſion Verwandte
608præſentirn / ſo lang vnd viel / biß die Aſſeſſores beeder
609Religionen / in numero pares ſeyen / ſo offt dan̄ kuͤnff⸗
610tig / ein Aſſeſſor abgienge / das Cammergericht die
611Roͤm : Kay. May. oder den jenigen Churfuͤrſten /
612oder Craiß / an welchem ſelbigen mahls / die Præſen⸗
613tation wehre / berichten ſolten / von was für Reli⸗
614gion / zu erhaltung einer gleichen Anzahl / die præſen⸗
615tandi ſeyn muͤſten.
616Alß iſt dieſer Articul / biß zu einer ehiſten zuſam⸗
617menkunfft / der Staͤnde deß Reichs / beeder Religion⸗
618verwandten / außgeſetzt worden / ſo baldt man aber /
619wirdt zuſamben kom̄en / ſoll ſolcher anderweith fuͤr ge⸗
620genom̄en / Jnmittels aber / vnd biß derſelbige erledigt /
621es bey voriger gemeiner CammergerichtsOrdnung /
622ohne aͤnderung gelaſſen / vnd die geliebte luſtitz ohne
623anſtandt / adminiſtriert, auch mit vnderhaltung deß⸗
624Cammergerichts / vnd deſſen bezahlung / vorige Ord⸗
625nung in acht genom̄en werden.
626Die bißher geſteckte ordinari viſitationes vnd
627Reuiſiones deß Cam̄ergerichts / ſollē nunmehr wider
628angehen vnd befoͤrdert werden / Weil aber mit groſſem
629ſchaden deß Reichs / ſolche vber dreyſſig Jahr lang
630gantz angeſtanden / vnd erligen blieben / dahero nicht
631nur in gemainen gebrechen deß Cam̄ergerichts / ſon⸗
632dern auch / in etlich Tauſent / hoch beſchwerlich zuſam⸗
633men auffgewachſenen Reviſion ſachen / fuͤr den erſten
634anfang / viel zuthun ſeyn wirdt / Als iſts vergliechen /
635daß ein extra ordinari viſitation / gleich wie in An=
636no Tauſent ſechshundert geſchehen / vermittelſt eines
637Deputationtags angeſtellt / vnd von der Roͤm: Kaͤy:
638May : auch ſchickender Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnde
639Geſandten / alle Imperfection erkuͤndiget / von deren
640remedierung gerathſchlagt / ein modus / wie den
641auffgehaͤufften Reviſion ſachen / ſchleunig vnd recht
642abzuhelffen / erſonnen / auff dem nechſten ReichsTage /
643der Roͤm : Kaͤyſ : Mayeſt : / vnd ſamptlichen Reichs⸗
644Staͤnden / referiert,ein gemainer Schluß daruͤber ge⸗
645faſt / nichts deſtoweniger aber inmittelſt mit den Jaͤhr⸗
646lichen ordinari Viſitationen, darmit keine weittere /
647vnd newe lmperfection vnd haͤuffung vorgehe / trew⸗
648lich vnd fleiſſig verfahren werden.
649Den Kaͤyſ: Reichs HoffRath betreffendt / haben
650wegen Jhr Kay: May: / dero Geſandte ſich nochmah⸗
651len erklaͤrt / daß bey erſter Reichsverſamblung / die ver⸗
652faſte ReichsHoffrath Inſtruction / den geſambten
653Herꝛn Churfuͤrften / inhalts der Kaͤy: Capitulation,
654zu jhrem gutachten vbergeben / vnd derſelben außtruͤck⸗
655lich mit eingeruckt werden ſolle / daß dieReichsStaͤndt
656ins gemain / mitCommiſſionen / nicht vbereylt / noch
657Mandata ſine clauſula, indifferenter, vnd auſſer
658deren in Rechten nachgelaſſen / vnd geordncten faͤhle /
659wider Sie decretiert werden ſollen / Weilen aber
660auch Seine Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / darbey
661ferner geſucht / daß der ReichsHoffrath / ebner geſtalt
662in gleicher anzahl der Religion / beſetzt werden moͤchte /
663vnd die Kay: Geſandten / darwider eingewendt / daß
664die beſtellung des ReichsHoffraths / von beeden Re⸗
665ligions verwandten / in gleicher anzahl / im Roͤm:
666Reich nicht herkom̄en / derwegen auch ein ſolches Jh⸗
667rer Kay: May: / nicht zu zumuthen / waͤren aber deß
668gnedigſten erbietens / das / wie Sie vnd dero Loͤbliche
669Vorfahren am Reich / qualificirte ſubiecta , der
670Augſpurg. Confeſſion zugethan / von Jhrem Reichs
671Hoffrath nicht außgeſchloſſen / alſo wolten Sie die⸗
672ſelben / auch hinfuͤro gnedigiſt zu befoͤrdern / nicht vn⸗
673terlaſſen / Alß iſt dieſer Punct / auff weitere kuͤnfftige
674beredung / zwiſchen der Roͤm: Kay : May: / vnd dem
675Hochloͤb : Churfuͤrſtl: Collegio (doch ohne einigen
676abbruch / Jhrer Kay : May. Authoritet, luriſdi-
677ction vnd Hochheit)außgeſetzt worden / vnd haben
678Jhre Kay: May. / bey ſo beſchehener außſetzung / deſ⸗
679ſelben Puncten / Jhro reſeruirt, das vnter deſſen / vnd
680bis das die angeregte vnderredung / vnd mit Jhrer
681Kay : May: / allergnedigiſten guten einwilligen / die
682vergleichung deſſelben Puncten erfolge / Jhre Kay.
683May. Jhro ſelbſt / vnd Jhrem Kay: Reichs Hofrath
684in einigem ſtuckh / zumahl auch an handthabung vnd
685Execution,dieſes gegenwertigen Friedens ſchluſſes /
686gantz nichts wolten geſperꝛt / noch entzogen haben.
687Der Augſpurg. Confeſſions verwandten /
688Chur: Fuͤrſten vnd Staͤnde des Reichs / Agenten
689vnd Procuratorn, ſollen am Kay. Hoff / wann Sie
690ſich ſonſten / wie die Reichs Hofraths Ordtnung mit
691ſich bringt / gebuͤhrendt legitimiern, vnd Jhrer Kay.
692May. verordnung / ſo der Agenten vnd Procurato-
693rum halben / an dero Kayſerl. Hof gemacht / gemaͤß
694verhalten / gleich wie bey der Hochloͤbl. Kayſern /
695Maximiliani II.,Rudolphi II., vnd Matthiæ zei=
696ten / vnweigerlich geduldet / vnd in keinerley weg / vmb
697der Religion willen / angefochten werden.
698So ſolle auch keine Sach / durch die Roͤm.Kay.
699May. vom Kay. Cam̄ergericht / an Kay. Reichs=
700Hofrath abgefordert / waß einmahl am Cam̄erge=
701richt / præueniendo Rechthaͤngig gemacht / vnd da=
702hin gehoͤrig iſt / daſelbſt gelaſſen vnd erledigt / vnd vn=
703wiſſendt / der ſaͤmbtlichen ReichsStaͤndt / dem Cam=
704mergericht / kein Kay. Geſetz / gegeben werden.
705Jn der Pfaͤltziſchen Sach / alß vber welcher / die
706Jahr hero / viel grauſame motus , vnruhe vnd be⸗
707ſchwerung / vorgangen / haben die Churfuͤrſtl. Durchl.
708zu Sachſen / ꝛc. inſtaͤndig darauff getrungen / das die⸗
709ſelbe / ſo wohl. in puncto der Chur Wuͤrde / alß der
710Landen / gaͤntzlich vnd zugrundt / moͤchte beygelegt / vnd
711vertragen werden.
712Dieweil aber Weltkuͤndig / es auch das Hoch=
713loͤbl. Churfuͤrſtl. Collegium, zu Muͤlhauſen Anno
714Tauſent ſechs hundert ſiben vnd zwaintzig / alſo befun⸗
715den / das der Proſcribirte Pfaltzgraff Friderich / al=
716les des vnheils / ſo in Jhrer Kay. May. ErbKoͤnig⸗
717reich Boͤhaimb / vnd folgendts im Roͤm. Reich / ent=
718ſtanden / ein HaubtAnfaͤnger vnnd Vrſacher / vnd
719Jhre Kay. May. / ſambt dero hoͤchſtgehrten Hauß/
720daruͤber in viel Million Schulden / vnd andere groſſe
721Schaͤden kom̄en / auch theils Erblaͤnder / wegen des
722auffgewendten Kriegs Vnkoſtens / dahinden laſſen
723muͤſſen / vnd daher / von Jhrer Reſolution, wie ſtarck
724vnd eyfferig auch Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen/
725ſich darumb bemuͤhet / nicht weichen wollen.
726Alß ſoll es / bey dem jenigen / ſo Jhre Kay.
727May. / wegen derſelben Chur : vnd Lande / fuͤr Jhre
728Churfuͤrſtl. Durchl. in Bayrn / vnd die Wilhelmi=
729ſche lineam, auch ſonſt gemacht / ſo wohl / was Jhre
730Kay. May. / wegen etlicher geweſener Pfaͤltziſcher die⸗
731ner Guͤeter / angeordnet / allerdings verbleiben / Doch
732ſoll weylandt Churfuͤrſt. Friderichs deß Vierdten /
733Pfaltzgraffen bey Rhein / hinderlaßnen Frawen Wit=
734tiben / Jhr Leibgeding / ſo viel Sie deſſen richtig liqui=
735dirn wirdt / paſſirt , vnd deß proſcribierten Kin=
736dern / wann Sie ſich vor Jhrer Kaͤy. May. gebuͤhr=
737lich humilirn , ein Fuͤrſtl. Vnderhalt / auß Kaͤyſerl.
738Gnaden / vnd nicht auß Schuldigkeit / gemacht wer⸗
739den.
740Die Tylliſchen Erben / ſollen von dem / im Hertzog⸗
741thumb Braunſchweig ſuccedirenden Landtsfuͤr=
742ſten / vnd deſſen Erben vnd Succeſſorn, jhrer aſſig-
743nierten / vnd von denen Hertzogen zu Braunſchweig
744vnd Luͤnenburg / vormahls beliebten / vnd zuzahlen
745bewilligten, Viermahl hundert Tauſent
746Reichsthaler / in Acht Jahren / nach einander /
747jedes Jahr in der Leiptzigiſchen Oſtermeß / vnd zwar
748Anno Sechtzehenhundert ſiben vnd dreyſſig / zum Er⸗
.
749ſtenmahl / mit Fuͤnfftzig Tauſent Reichsthaler / ſampt
750einem zwey Jaͤhrigen Zinnß von der gantzen Summa /
751je fuͤnff vom hundert gerechnet / vnd dann in der Oſter⸗
752meß / Anno Sechtzehenhundert acht vnd dreyſſig / wi⸗
753derumb mit Funfftzig Tauſent Reichsthaler / ſampt
754einem ein Jaͤhrigen Zinnß / von dem Reſt der Haupt⸗
755Sum̄ / abermahls nur fuͤnff vom hundert gerechnet /
756vnd ſo forthan / deß vbrigen Reſts / jedesmahls zu
757ſampt dem Zinnß / in Annis Sechtzehenhundert neun
758vnd dreyſſig / vnd ſechtzehenhundert vnd viertzig / & ſe=
759quentibus , bezahlt / vnd vnter deſſen / bey Jhrer hy=
760pothec vn̄ Aſſignation,gelaſſen / Jn verbleibūg aber
761der bezahlung eines oder andern Termins / wider⸗
762umb zu jhrer vorigen Poſſeſſion, der aſſignierten
763Empter / reſtituirt werden.
764Die vor dato dieſes FriedensSchluß / in derſel⸗
765ben Schuldtſach erſchienene Zinße / wie auch die / auß
766denſelben Emptern / ſchon erhobene Nntzungen / ſollen
767vmb Friedens vnd Ruhe willen / compenſirt / vnd alle
768daruon geweſene Forderungen / beederſeits geſtillt ſeyn.
769Wegen der Hertzogen von Meckhelburg / haben
770Jhre Kaͤy.May. / ſich vmb gemaines Fridens willen /
771vnd auß hoͤchſtangeborner guͤte / auch vmb Jhrer
772Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / beharꝛlichen Inter⸗
773ceſſion willen / dahin erklaͤrt / Es wolten Jhre Kaͤyſ.
774May. / Sie / die beede Hertzogen / (woferꝛn Sie gegen⸗
775wertigen FriedensSchluß / danckbarlich / vnd wuͤrck⸗
776lich acceptirn, vnd ſich ſolchem gemaͤß verhalten /
777auch deme / Jhrethalben / ſonderbahr begriffenem Me⸗
778morial / gebuͤhrendt nachkom̄en werden) widerumb zu
779Kay : Hulden vnd Gnaden auffnem̄en / vnd bey Landt:
780vnd Leuthen / gantz ruhig verbleiben laſſen.
781Die Reſtitution betreffende / ſollen der Roͤm:
782Kay : May :/ Jhrem Ertzhauße / auch allen dero aſsi⸗
783ſtierenden Chur:Fuͤrſten vndStaͤnden / ſo dan / allen
784jhren Kriegsverwandten / vn̄ dero Raͤthen / Dienern /
785Landſtenden / vnd vnderthanen / auch OrdensLeuͤthen /
786vnd in gemein / allen vnd jeden angehoͤrigen Geiſt :
787vnd Weltlichen / Societet vnd Communen / nie⸗
788manden außgenom̄en / in ſpecie auch dem Hertzogen
789zu Lothringen / vnd ſeinen angehoͤrigen / von den Aug⸗
790ſpurg. ConfeſſionVerwanthenStaͤnden / alle Jhre
791Churfuͤrſtenthumb / Fuͤrſtenthumb / Graff:vnd Herꝛ⸗
792ſchafften / Landt: vnd Leuthe / Schloͤſſer / Paͤſſe / Ve=
793ſtungen / ligende Gruͤnde / vnd aller enden / zuſtehende
794Rentten / Guͤlten / Nutzungen / Gefoͤll / vnd alle oͤr⸗
795ther / welche ſeider Anno Sechtzzehenhundert vnd
796dreyſſig endtſtandener Vnruhe / nach deß Koͤnigs
797Guſtavi Adolphi in Schweden / ankunfft / auffs
798Reichsboden / eingenom̄en worden / ſouil Jhre Kay:
799May: / vnd dero aſsiſtierende / zu gedachter zeit / in
800Poſſeſs gehabt / oder jhnen / vermoͤge dieſes Schluſſes /
801ſonſt gebuͤhrt / Sie moͤchten es in Anno Sechtzehen⸗
802hundert vnd dreyſſig in poſſeſsione gehabt haben /
803oder nicht / was / vnd wie viel Sie / die Augſpurg. Con⸗
804feſsions verwandte / daruon noch ſelbſt in haͤnden ha⸗
805ben / ohnwaigerlich reſtituirt , vnd eingeraumbt wer⸗
806den / Jedoch ohne erſtattung auffgehobener Nutzun⸗
807gen / erlittnen Kriegsſchaden / vnd auffgewandter Vn⸗
808koſten / auch ohn einige demolierung, oder zufuͤgung
809vnd geſtattung einiges fernern vorſaͤtzlichen Scha⸗
810dens / wie auch ohne abfuͤhrung Geſchuͤtzes / vnd an⸗
811derer / an denſelben oͤrthern annoch befindlichen mo-
812bilien, auſſerhalb / was jeder thail / an Stuckhen vnd
813Munition , ſelbſt dahin geſchafft / oder mitgebracht /
814vnd ſollen die Vnderthanen / da ſie an einem oder an⸗
815dern orth / Pflicht gelaiſtet / vn̄ ſich verwandt gemacht /
816hieruon loß gezehlt werden.
817Was aber / die außwertige Potentaten vnd Na-
818tionen, in ſpecie die Cron Franckreich / Schweden /
819vnd andere / die nicht ReichsStaͤnde / noch deſſen
820Glieder ſeyn / oder daſſelbige anjetzt recognoſciern,
821oder gleich ReichsStaͤnde / vnd deſſen Glieder waͤren /
822jedoch zu dieſem Frieden / ſich nicht bekennen / noch
823demſelbigen gemaͤß verhalten wurden / in handen ha⸗
824ben / zu deſſen allen wuͤrcklichen / vnfehlbaren Reſtitu-
825tion, vnd wider erlangung / ſollen Jhre Churfuͤrſtl.
826Durchl. zuSachſen / ſo wol die andere Augſpurg.
827Confeſsions Verwandten / Chur : Fuͤrſten vnnd
828Staͤnde / wann Sie dieſes Friedens mit genieſſen wol=
829len / der Roͤm : Kaͤy : May: / vnd denen Catholiſchen/
830mit geſambter Handt / vnd Zuthat / in Krafft dieſes
831Vertrags vnd Friedenſtandts / auch auffgerichten ge⸗
832mainen LandtFriedens / vnd Reichs Ordnung / ohn
833allen anſtandt helffen / auff maß vnd weiſe / wie dar⸗
834uon vnten bey der Execution deß Friedenſchluſſes /
835mit mehrerm beredt worden.
836Doch verſtehet ſichs in allweg / daß in dem nechſt
837vorher gehenden periodo , gemelten Puncts / der
838Reſtitution, nicht gemaint / auch nicht begriffen ſeyn /
839die jenige Geiſt : vnd WeltlicheGuͤter / ſo zwar Anno
840Sechtzehenhnndert vnd dreyſſig / noch in Catholiſcher
841Staͤnden haͤnden geweſen / Jedoch aber / krafft vnder⸗
842ſchiedener Puncten dieſes Friedensſchluſſes / den Aug⸗
843ſpurg. ConfeſsionsVerwandten / bleiben ſollen.
844Dargegen ſollen vnd wollen Jhr Kaͤyſ : May : /
845vnd ſamtbliche CatholiſcheStaͤnde / vnd dero Kriegs=
846verwandte / auch hinwiderumb allenAugſpurg. Con-
847feſsions verwandten / Churfuͤrſten / Fuͤrſten / vnnd
848Staͤnden deß Reichs / vnd dero Raͤthen / Dienern /
849Landtſtaͤnden / vnd Vnderthanen / vnd ins gemain / al=
850len vnd Jeden / jhren angehoͤrigen / vberall niemandt /
851(alß die ſo vō der Amniſtia excipirt ſein) außgenom=
852men / reſtituiern, vn̄ einraumben / vnd gleicher geſtalt/
853die Vnderthanen von der Pflicht / die ſie an einem oder
854andern orth gelaiſtet / vnd ſich darmit verwandt ge⸗
855macht / loß zehlen / was von dero Churfuͤrſtenthumbē/
856Fuͤrſtenthumben / Landen vnd Leuthen / Veſtungen /
857Schloͤſſern / Paͤſſen / ligenden Gruͤnden / vnd aller en⸗
858den im Reich zueſtehenden Renthen / Guͤlten vnd Nu=
859tzugen / vnd allen Orthen / wie die Namen haben / ſei⸗
860der Anno Sechtzehenhundert vnd dreyſſig / entſtande=
861ner Vnruhe / nach ankunfft deß Koͤnigs in Schweden /
862auffs Reichs boden / von allerhoͤchſtgedachter Jhrer
863Kaͤyſ : May : / dero aſſiſtierenden Chur : Fuͤrſten /
864vnd Staͤnden / auch Kriegsverwandten / occupiert
865geweſen / oder den Augſpurg. Confeſſionsverwand=
866ten / vermoͤge dieſes Friedenſchluſſes / bleiben ſollen /
867vnd ſolches gleichsfalls ohne demolierung, oder zu=
868fuͤgung vnd geſtattung / einiges ferꝛnern vorſetzlichen
869Schadens / wie auch ohne abfuͤhrung Geſchuͤtzes /
870oder andern / an denſelben oͤrthern / annoch befindlichen
871mobilien , auch ohne erſtattung auffgehobener Nu=
872tzung / erlittner KriegsSchaͤden / vnd auffgewendter
873Vnkoſten / auſſerhalb was jeder thail an Stucken vnd
874Munition , wie oben gemelt / ſelbſt dahin geſchafft/
875oder mit ſich gebracht.
876Neben vnd vber diſem / haben vmb Fridens willen /
877die Roͤm : Kaͤyſ : May: auch verwilligt / daß / was bey
878der / im NiderSaͤchſiſchen Craiß / Anno Sechtzehen=
879hundert fuͤnff vnd zwaintzig / entſtandenen Vnruhe /
880occupiert worden / darunder dann in ſpecie, die
881Veſtungen Wolffenbuͤttel vnd Nienburg / mit gemaint /
882jhren rechten Herꝛn / vnd alles / was Jhre Kay: May: /
883vnd der aſſiſtierende,ſonſten mehr / von Staͤtten vnd
884Veſtungen / derer oͤrther / in jhren haͤnden haben / Aller=
885maſſen / wie obgemelt / ohne abſtattung der auffgehob⸗
886nen Nutzungen / ohne abfuͤhrung noch daſelbſt verhan⸗
887denen Geſchuͤtzes / oder andern mobilien (auſſerhalb
888was an Stuckhen vnd munition,Sie / vnd die Ca=
889tholiſchen / dahin bringen laſſen ) ſollen vnwaigerlich
890reſtituirt werden / Jedoch beſchaidenlich / vnd alſo :
891Was Churfuͤrſtl : Durchl : zu Sachſen / im Koͤ⸗
892nigreich Boͤhaimb / vnnd Hertzogthumb Schleſien /
893etwann noch jnnen hat / daß ſollen vnd wollen Seine
894Churfuͤrſtl. Durchl. in zehen Tagen / nachempfahūg
895dieſes / mit Kay : May : Handt vnd Secret Jnſigel be⸗
896kraͤfftigten Friedens / ohn allen auffenthalt / reſti-
897tuiern, Jhr Kriegsvolck / daruon abfuͤhren / vnd der
898Kay. May. (oder deroſelben hierzu in ſpecie gevoll⸗
899maͤchtigten Befelchshabern / die Plaͤtz vnd Veſtungen /
900ſo ſie etwann jnnen haben / abtretten / damit kein an⸗
901ders / als das Kaͤy : Volck / dieſelbige præoccupiern
902muͤge / da auch etwann ander Volck / noch darinnen
903lege / wollen Jhre Churfuͤrſtl. Durchl. daſſelbige / wo
904Jhre Kay: May: / es allergnedigiſt begehren wurden /
905mit ihrer / alsdann im Namen Jhrer Kay: May: vnd
906deß H. Reichs / fuͤhrenden Armada / herauß bringen
907helffen
Eben auch am ſelbige Tag / da die Reſtitution
908der Kay : May : in Boͤhmen vnd Schleſien beſchicht /
909ſollen vnd wollen gleich ſo wol die Kaͤy : May : der
910Churfuͤrftl : Durchl : zu Sachſen / reſtituieren,vnd
911abtretten / alles / was von dero Churfuͤrſtenthumb /
912oder andern Jhren zugehoͤrigen Landen / Jhrer Kaͤyſ.
913May : / oder dero Herꝛn Aſſiſtenten Kriegsvolck /
914alsdann in beſatzung noch haben moͤchten.
915So dann / ſollen vnd wollen Jhr Churfuͤrſtl :
916Durchl. mit erſt angeregter Kay : ReichsArmada,
917verhelffen / daß auch den Catholiſchen im Reich / das
918Jhrige / dieſem Vertrag vnd Friedensſchluß gemaͤß /
919zum ſchleunigſten / widerumb eingeraumbt werde /
920Es moͤchten ſich gleich / die andern Augſpurg. Con-
921feſſions Verwandte / Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnde / zu
922dieſem Accord , bekennen / vnd demſelbigen gemaͤß
923verhalten / oder nicht.
924Entgegen ſoll von Jhrer Kay : May : vnd den
925Catholiſchen / mit geſambter handt vnd zuthat / eben⸗
926maͤſſige Huͤlff / Rettung / vnd wider erlangung deß
927jhrigen / Jeden Augſpurg. Confeſſions verwandten /
928ſo viel ihm / nach außweiſung dieſes Friedensſchluſſes
929gebuͤhrt / gedeyen vnd widerfahren.
930Jnmaſſen dann auch hiemit außtrucklich bedingt
931worden / daß der Churfuͤrſtl. Durchl. zu Branden⸗
932burg / wann Sie ſich zu dieſer pacification verſtehen /
933vnd in allem bequem̄en ( wie Sie dann von dieſem
934Frieden nicht außgeſchloſſen / noch vnder den Exci-
935piendis ab amniſtia gemaint ſeyn) die Anwartung /
936vnd daruͤber habende Belehnung an den Pom̄eri chen
937Landen / vnd ſonſten / allerdings verbleiben / von Jhr
938Kaͤyſ. May: / auch dieſelbe darbey geſchutzt werden
939ſolle.
940Nicht allein aber / wegen der Pom̄eriſchen Lande /
941ſondern auch ſonſt in gemain / ſoll man conjunctis
942viribus , ſich dahin bemuͤhen / daß der Ober : vund
943NiderSaͤchſiſche Craiß / von frembden / vnd inſonder⸗
944heit den Schwediſchen / vnd andern darinn ligenden /
945vnd diſem Friedenſchluß ſich nicht gemaͤß verhalten⸗
946den Kriegsvolck / liberiert, ſolches vons Reichs Bo⸗
947den abgeſchafft / vnd da es nicht guetwillig weichen
948wurde / mit zuſamben geſetzter macht / darauß ge⸗
949bracht / die Plaͤtze / welche es beſetzt / daruon befreyet /
950vnd jhren vorigen Herꝛn / vnd denen Sie / vermoͤge die⸗
951ſes Friedensſchluſſes gehoͤren / vnwaigerlich widerum̄
952eingeraumbt werden.
953Eben deßgleichen / ſoll auch im Weſtphaliſchen
954oder Nider Rheiniſchen Craiß / vnd ſonderlich an dem
955Weeſerſtromb / geſchehen / damit auch von / vnd auß
956denſelben Orthen / dem Reich / in ſpecie auch Jhrer /
957Kaͤy. May. Erb Koͤnigreich vnd Landen / weiter keine
958gefahr / dahero zugezogen werden moͤge / ſondern die⸗
959ſer Frieden einem jeden ſeine ruhe bringe.
960Wann ſolches geſchehen / oder man deſſen beeder⸗
961ſeits / in wuͤrcklicher Arbeit begriffen / ſollen dem Fuͤrſt⸗
962lichen Hauß Braunſchweig vnd Luͤnenburg / ſo es
963dieſem Friedenſchluß ſich accommodiern / vnd ſeine
964vires, zu deſſelbigen vollſtreckhung / mit der Kaͤy. May.
965vnd deß H. Reichs Armaden, zuſamben ſetzen wird /
966die Veſtung Wolffenbuͤttel / vnd alle andere oͤrther /
967Veſtungen vnd Plaͤtze / ſo hochgedachtem / Hauß zu=
968ſtaͤndig / vnd vermuͤge dieſes Friedensſchluſſes gebuͤh⸗
969ren / reſtituiert, vnd abgetretten werden.
970Ein gleichmaͤſſiges ſoll mit andern Plaͤtzen /
971welche Jhre Kaͤy. May. vnd die Catholiſchen / etwan̄
972der Orthen / innen haͤtten / gegen alle die jenige / denen
973ſolche vorhin zugeſtanden ſeyn / geſchehen.
974Wann auch im Chur Rheiniſchen / Ober Rhei⸗
975niſchen / Bayeriſchen / Schwaͤbiſchen / vnd Fraͤncki⸗
976ſchen Craiß / der Roͤm. Kaͤyſ. May. vnd den Catho⸗
977liſchen / ſampt jhren Mitverwandten / Jnſonderheit
978dem Hertzogen von Lothringen / vnd ſeinen angehoͤri⸗
979gen / das jhrige / plenariè, wie obvermelt / reſtituiert,
980vnd alle andere Beſatzungē außgeſchafft / wollen Jhre
981Kaͤyſ. May. reciprocè , denen Augſpurg. Con⸗
982feſſions Verwandten / in jetztgemelten Craißen / ſo
983ſich zu dieſem Accord / gleicher geſtalt bekennen / vnd
984denſelbigen vollziehen helffen werden / die von jhren
985Landen inhabende Veſte / Plaͤtz vnd oͤrther / widerumb
986abtretten / vnd einraumben / auch auß Regenſpurg
987die Guarniſon abfuͤhren laſſen.
988Ob aber gleich Jhre Kay. May. ſolcher geſalt
989etliche oͤrther in bemelten Craißen noch beſetzt behieltē /
990ſo hats doch dieſe klaͤrlich abgeredte mainung / daß die
991Staͤnde / welchen ſelbige veſte oͤrther zuſtehen / nit ſollen
992ſchuldig ſein / von jhren Landt vnd Leuthen laͤnger auß⸗
993zubleiben / oder ſich derſelbigen Regierung zuenthaltē /
994noch auch / ſolche Kaͤy. Reichsbeſatzungen / auß dem
995jhrigen zubeſolden vnd zuverſorgen / vnd ſolchen Laſt
996allein zutragen / ſondern auß den gemainen Reichs⸗
997Contributionibus,ſoll die Vnderhaltung deß jeni⸗
998gen Volcks / ſo vber die ordinaria,bey friedtlichen zei⸗
999ten / gewoͤhnliche præſidia,noch weiter zur Beſatznng
1000eingelegt wirdt / hergenom̄en werden.
1001Es ſoll auch / von denſelben Beſatzungen / keinem
1002Standt / an ſeinen Obrigkeitlichen / vnd andern Juri=
1003bus, ſo dann Einkunfften vnd Intraden, aniger ein=
1004halt vnd eintrag beſchehen / ſondern er deren vngehin⸗
1005dert / wann er ſich zu dieſem Friedenſchluß / wuͤrcklich
1006bekennen / vnd demſelbigen gemaͤß verhalten thut / alles
1007deß jenigen genieſſen / weſſen er vorhin befugt geweſen /
1008vnd jhme/ in dieſem Schluß nicht benom̄en iſt .
1009Wegen deß Hertzogs von Lothringen / iſt hiermit
1010inſonderheit bedingt vnd abgeredt worden / daß Er / zu
1011allen ſeinen Landt vnd Leuthen / Schloͤſſern / Paͤſſen /
1012Veſtungen / ligenden Gruͤnden / Nutzungen / Guͤlten /
1013vnd Gefaͤllen / Hochheiten / Wuͤrden vnd Gerechtig=
1014keiten / allenthalben / wie Er dieſelbe noch in Anno
1015Sechtzehenhundert vnd dreyſſig gehabt / nichts auß⸗
1016genom̄en / reſtituiert, vnd darbey erhalten / auch nicht
1017nachgeſehen werden ſolle / daß weiter etwas an ſeinen
1018Veſtungen demoliert,oder jhme ainiger vorſetzlicher
1019Schaden zugefuͤgt werde / Solte es aber / vber zuver⸗
1020ſicht / geſchehen / ſoll ſolches von Jhrer Kaͤy: May: / vnd
1021von denen diſen Fridenſchluß beliebenden Chur: Fuͤr⸗
1022ſten vnd Staͤnden des Reichs / an den Verurſachern /
1023vnd Helffers Helffern / nicht vngeandtet noch vnge⸗
1024rochen gelaſſen werden.
1025Die Veſtung Philipsburg gehoͤrt nicht mit in
1026diſen ReſtitutionsPunct / ſondern Jhre Kay: May:
1027haben Jhr reſerviert, es darmit zuhalten / wie Sie es
1028fuͤr Sich / vnd daß H. Reich / am beſten befinden.
1029Vnnd wirdt ſolches wie alles andere / Treuͤlich /
1030Erbar / ohne alle arge Liſt / vnd gefaͤhrde / verſtanden /
1031vnd das damit nach Teuͤtſcher Erbar:vnd auffrichtig⸗
1032keit gehandelt werde.
1033Was dann bey diſer / ab Anno ſechtzehenhundert
1034vnd dreyſſig / biß dato gewehrten Kriegsuͤbung / die
1035bißherige Interims beſitzer / gegen einem vnd andern
1036Nachbarn aſſeriert, vnd zubehaupten ſich vnderſtan⸗
1037den / ſolle keinem Theil / vorthail oder ſchaden bringen /
1038ſondern bey dem jenigen / was vor derſelben Kriegs=
1039uͤbung / uͤblich / billich vnd recht war / gelaſſen werden.
1040Alle vnd jede Kriegsgefangene / deren Princi⸗
1041paln / ſich dieſer Friedenshandlung allerdings wuͤrck⸗
1042lich bequemben / ſollen zu allen vnd jeden Thailen ohne
1043einig Loͤſegelt / von publicierung dieſes Friedens /
1044binnen Monaths friſt / erledigt / vnd auff freyen fueß
1045geſtellet werden / doch daß die jenige / welche ſich allbe⸗
1046raith geſchaͤtzt / oder eine Ranzion verſprochen / die⸗
1047ſelbige erlegen / vnd durchgehendts / alle Gefangene /
1048es ſey gleich eine Ranzion von jhnen verſprochen oder
1049nicht / die vnkoſten / welche auff ſie in wehrender cu-
1050ſtodia ergangen / erſtatten ſollen.
1051Zwiſchen der Roͤm: Kay: May: / vnnd denen
1052ſam̄tlichen Catholiſchen / Jhro aſſiſtierenden Chur:
1053Fuͤrſten vnd Staͤnden deß Reichs auch allen dero
1054Kriegsverwandten / an einem / vnd dannSeiner Chur⸗
1055fuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / ꝛc. wie auch allen andern /
1056jhrer bißherigen KriegsPartheyen / zugethan geweſe⸗
1057nen / der Augſpurg. Confeſſion verwandten Staͤn⸗
1058den / am andern Theil / wann ſie ſich ſambt oder ſonders
1059zu dieſem Friedenſchluß / vnd zu deſſen gaͤntzlicher voll⸗
1060ſtreck: vnd handthabung / alsbaldt nach deſſelben
1061publication , vnd an jeden St ndt / davon gelan⸗
1062gen en wiſſenſchafft / vor verflieſſung deren drunten
1063beſtimbten zehen Tage / vnd alſo ohn ainige verzoͤge⸗
1064rung / wuͤrcklich bequemen / denſelben annemben / aller⸗
1065dings darein verwilligen vnd ſich darzu verbunden
1066machen / iſt eine vollkom̄ene Amniſtia, alles deſſen / ſo
1067bey dieſer letzten Kriegs uͤbung von Anno Sechtzehen⸗
1068hundert vnd dreyſſig an / im H. Roͤmiſchen Reich / nach
1069ankunfft deß Koͤnigs in Schweden auffs Reichsbo⸗
1070den / zwiſchē jhnen vorgegangen / vn̄ was darzu vrſach
1071gegeben / geſtifftet vnd auffgerichtet / vnd alle mißhel⸗
1072ligkeit / vnmuth vnd widerwillen / ſo darbey entſprun⸗
1073gen / vnd dahero auff waßerley wege es auch geſchehen
1074moͤchte / herfuͤr geſucht werden koͤndte / gaͤntzlich auffge⸗
1075hoben / der geſtalt / vnd alſo / daß derſelben von keiner
1076ſeythen / weiter in vnguetem / nicht zugedencken / noch
1077derowegen ein theil wider den andern / weder durch guͤ⸗
1078te oder Recht / vnter einigerley ſchein / nichts zu præ-
1079tendiern,noch vorzuwenden / Jnſonderheit aber auch
1080der Kriegs vnkoſten / vnd zugefuͤgten Schaͤden hal⸗
1081ben / ſo wol Jhre Kay: May: / dero Hauß / vnd ſambt⸗
1082liche Catholiſche Churfuͤrſten / Fuͤrſten vnd Staͤnde /
1083gegen die andere KriegsParthey die Augſpurg. Con=
1084feſſions verwandte / vnd dann auch dieſelbe hinwi⸗
1085derumb / gegen Jhre Kay.May: / dero Hauß / vnd al⸗
1086lerſeits Catholiſche Staͤnde / weder jetzo noch kuͤnff⸗
1087tig / nichts ſuchen / ſondern alles durchauß geſuncken/
1088vnd gefallen / vnd auß Kaͤy. Macht vnd vollkommen⸗
1089heit / auch Crafft dieſes Friedensſchluſſes aufgeho=
1090ben / vnd abgethan ſeyn ſoll.
1091Jn ſolche Amniſtia ſollen auch Jhrer Kay.
1092May. / Jhres Haußes / vnd deren Jhr aſſiſtieren=
1093den Catholiſchen / vnd anderer Kriegsverwandten /
1094vnd dann Seiner Chrfuͤrſtl. Durchl: zu Sachſen/
1095vnd der anderen auff derſelben ſeythe / mit geweßnen
1096Augſpurg. Confeſſions verwandten Staͤnde / Erben
1097vnd Nachkom̄en / Lande vnd Leuthe / So dan̄ alle hohe
1098vnd nidere KriegsOfficier , vnd gantze Soldateſca,
1099ins gemain / ſo wol beſtellte Raͤthe vnd Diener / ſie ha⸗
1100ben Namen / wie ſie wollen / vom Hoͤchſten biß zum Ni⸗
1101drigiſten / vnd vom Nidrigiſten biß zum Hoͤchſten / ohne
1102einigen vnderſchidt / ingleichem alle Rathsverwandte /
1103in Reichs : oder andernStaͤtten / auch dero bediente /
1104vn̄ in Sum̄a / Jedermaͤniglich / ſo einer oder der andern
1105Parthey / bey obgeſetzter Kriegsuͤbung / verwandt vnd
1106zugethan geweſen / an Leib / Leben / Ehre / Wuͤrde / Frey⸗
1107heit / Haab / Guͤetern / Lehen / Rechten / Gerechtigkei⸗
1108ten / Standt vnd Ambt / kraͤfftig mit eingeſchloſſen / vnd
1109deßwegen wider Sie / vnd dero Erben / in geſambt vnd
1110ſonders / ſo wenig / als wider das Haupt vnd Glieder
1111ſelbſt / auch ſonſten von keinem / dieſem Krieg zugethan
1112vnd verwandt geweßnem Standt / wider deß andern /
1113auch darbey intereſſiert geweßnen Standts Offi-
1114cierer, Raͤthe / Diener vnd Vnderthanen / vnder kei⸗
1115nerley ſchein vnd prætext, wie ſolches jmmer Namen
1116haben / vnd erſonnen werden moͤchte / zu ewigen zeiten /
1117in vnguetem nichts gedacht / noch denſelben etwas vor⸗
1118geruckt / viel weniger geandet vnd gerochen / auch den
1119Staͤnden deß Reichs ſelbſt / vnd ſonſt andern ins ge⸗
1120main / an deren von der Roͤm: Kaͤyſ: Mayeſt / vnnd
1121dem H. Reich / oder auch durch einen oder mehr Staͤn⸗
1122de / von einem oder mehrern ſeiner mitStaͤnde / tragen⸗
1123der Lehen / vnd andern Gerechtigkeiten / nichts / ſo im
1124thun oder laſſen vorgegangen / wie auch keine vnter⸗
1125bliebene muettung / oder verſaumbnus / ſo etwa wegen
1126vorgeweßener dieſer letzten Kriegs vnruhe beſchehen /
1127beygemeſſen / oder anige beſchwerdte zugezogen wer⸗
1128den / ſondern alles ſo vorgangen / gentzlich abgethan /
1129verloſchen vnd auffgehoben ſein.
1130Es ſoll auch / wann ſeither Anno ſechtzenhun=
1131dert vnd dreyſſig am Kay: Reichshoffrath Rechtliche
1132Termin angeſetzt worden / vnd die Partheyen darauff
1133nicht erſchinen weren / oder jhre notturfft / gebuͤhrendt
1134nicht eingebracht haͤtten / ſolches jhnen gleichsfals zu
1135keinem Nachthail vnd abbruch / ihres Rechtens / ge=
1136raichen.
1137Es ziehen aber Jhre Kay: May. / von diſer Am=
1138niſtia, per expreſſum auß / die Boͤhaimiſche vnnd
1139Pfaͤltziſche haͤndel vnd Sachen / vnd was denenſelben
1140anhaͤngt / Vnd weil Jhre Kaͤy. May. ſolche zudem⸗
1141pfen / ſich vnnd Jhr Hauß in ſchwaͤre Laͤſte ſteckhen /
1142vnd wie obgedacht / etliche Jhre Erblaͤnder zuruckhe
1143laſſen / vnd entrathen muͤſſen / So haben Jhre Kay.
1144May. / Jhr / die erſtattung derentwegen auffgewand⸗
1145ter KriegsVnkoſten / vnd verurſachten Schaͤden / bey
1146den Verurſachern / Helffern / vnd befuͤrderern / ſo viel
1147derſelben mit Jhrer Kay. May. / durch andere Ver⸗
1148traͤge / oder ſonſt nicht allberait vergliechen / oder auß⸗
1149geſoͤhnt/ noch weiter zuſuchen vorbehalten.
1150Ferner ziehen auch Jhre Kaͤy. May. auß dieſer
1151Amniſtia, etliche Perſonen vnd Guͤter / von welchen
1152Jhre Kay : May: / der Churfuͤrſtl. Durchl.zu Sach⸗
1153ſen / ein ſpecial communication, ſchriftlich thun
1154laſſen / vnd zugleich vmb Friedens vnd ruhe willen /
1155milteſte erbiettung gethan / die außnamb auß der Am⸗
1156niſtia gantz / vnd zumahl nicht weiter zuerſtrecken / als
1157in dieſem Friedenſchluß / vnd in derſelbigen ſchrifftlichen
1158ſpecial communication klaͤrlich gemeldet iſt.
1159Weil dann Jhre Kay. May. / auff ſolchen par=
1160ticular Außzug / allergnedigiſt beſtanden / Jhre Chur⸗
1161fuͤrſtl. Durchl. auch nicht befinden koͤnnen / daß vmb
1162ſo bewandter vorbehaltung willen / die hailſame
1163Reichsberuhigung einige ſtundt zuhindern / So haben
1164es Seine Churfuͤrfl. Durchl. endtlich vmb Friedens
1165willen / darbey verbleiben laſſen / vnd ſoll ſolcher Auß=
1166zug / vnd deſſen ſpecification, wie ſie in einem neben⸗
1167Receſs,vnter heutigem dato verfaſt / eben ſo kraͤfftig
1168vnd guͤltig ſeyn / auch daruͤber gehalten werden / ſo wol
1169als wann ſie von worten zu worten dieſem Vertrag
1170ſpeciatim einverleibt
1171Doch haben Jhrer Kay: May: ſich darneben al=
1172lergnedigiſt erklaͤrt / daß / wann nach publicierung
1173ſolcher ſpecification ein oder ander außgenombene
1174Perſon / ſich bey deroſelben vnuerlaͤngt anmelden / vnd
1175Gnad begehren wuͤrde / ſie nach beſchaffeuheit der
1176ſachen / jhnen allen den weeg / zu jhrem Kaͤyſ. Gnaden=
1177thron zukommen / hierdurch nicht geſperꝛt haben wol=
1178ten.
1179Welche Staͤndt mit Jhrer Kay : May: beraith
1180particulariter accordiert, die ſollen bey jhrem Ac=
1181cord gelaſſen werden / entgegen aber nicht befuͤgt ſeyn /
1182etwas mehrers / als in denenſelbigen jhnen verwilli⸗
1183get / auß dieſem Frieden zubegehren / oder aber ſich deß
1184jenigen / was ſie in ſelbigen particular Accorden zu=
1185geſagt / durch dieſen zuentbrechen.
1186Dann dieſer Friede wirdt zu dem Ende ge-
1187macht / damit die werthe Teutſche Nation , zu vori=
1188ger Integritet, tranquillitet, libertet , vnd ſiche⸗
1189rung / reduciert, vnd die Roͤm: Kaͤy: May : vnd dero
1190hohes Ertzhauß / auch alle Chur : Fuͤrſten vnd Staͤn⸗
1191de deß Reichs / ſo nicht dauon außgenom̄en / vnd ſich
1192darzu bekennen / ohne vnderſchiedt der Catholiſchen
1193Religion vnd Augſpurg. Confeſſion / zu dem jhrigen
1194reſtituiert, vnd darbey erhalten werden / ſo lang vnd
1195viel auch / biß daß ſelbige zu werck gerichtet / ſoll nicht
1196geruhet noch gefeyert werden.
1197Zu deſſen allen wuͤrcklichen vnd gluͤcklichen voll⸗
1198ſtreckhung vnd handthabung / ſolle Jhre Kay: May:/
1199als das Oberhaupt im Reich / armiert verbleiben / zu
1200derſelben ſoll Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / vnd al⸗
1201ler andern Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnde Kriegsvolck /
1202(auſſerhalb was Sie obgehoͤrter maſſen / zu beſetzung
1203jhrer veſten Plaͤtz behalten) ſtoſſen / vnd Jhrer Kay.
1204May. / vnd dem Reich / zu exequierung vnd handt⸗
1205habung / dieſes Friedensſchluſſes / Pflicht laiſten / vnd
1206alſo auß allen Armaden, ein HauptArmada ge⸗
1207macht werden / die ſoll haiſſen vnd genendt werden /
1208Der Roͤm : Kaͤy : May : vnd deß H. Roͤ⸗
1209miſchen Reichs Kriegsheer / Auß demſel⸗
1210ben Kriegsheer / ſoll von Jhrer Kaͤy. May. Jhrer
1211Churfuͤrſtl. Durchl. zuSachſen / ein anſehenlich Cor=
1212pus zu derſelben hohen general Commando, gelaſ⸗
1213ſen werden / das vbrige Volck / alles miteinander /
1214ſoll immediatè vnter Jhrer Kay: May: / geliebteſten
1215Herꝛn Sohn der Koͤnigl: Wuͤrde zu Hungarn vnnd
1216Bohaimb / hoͤchſten general Commando,vnd wem
1217es Jhre Kay. May: / nechft deroſelbigen / von Jhret⸗
1218vnd deß H. Reichs wegen / gantz oder zum thail zu di-
1219rigiern,allberait vertrawt hetten / oder noch vertra⸗
1220wen wuͤrden / ſeyn vnd bleiben / Vnd mit ſolchem Kaͤyſ.
1221ReichsKriegsheer / vnd deſſen vnderſchiedenen Cor-
1222poribus, ſoll wider alle die Jenige / ſo ſich dem Frieden
1223widerſetzen / oder das jenige / was demſelben nach / ei⸗
1224nem jegklichen reſtituiert werden ſoll / nit reſtituirn,
1225oder Jhre Kay : May. vnd das Reich / noch weitter
1226verunruhigen wuͤrden / nach anweiſung vnd verordt⸗
1227nung / Jhrer Kaͤyſ : May: / zu vollziehung dieſes Frie⸗
1228densſchluſſes / gegangen werden / Jnmaſſendeßwegen
1229ein beſonders Memorial, vnter heuͤtigem dato auff⸗
1230gerichtet / darinnen mit mehrerm zubefinden / wie es
1231mit einem vnd andern ſoll gehalten werden.
1232So viel aber Armaden ſeyn werden / auch alle
1233dero Generaln, General Leutenandt / Feldtmar⸗
1234ſchalckh / vnd ins gemain alle vnd jede denſelben ver⸗
1235wandte Perſonen / von der hoͤchſten biß auff die nidri⸗
1236giſte / ſollen der Roͤm. Kay. May. / vnd dem H. Reich /
1237Trew / holdt / gehorſamb / vnd gewertig ſeyn / jhr einiges
1238abſehen allergehorſambſt auff die Roͤm: Kay. May. /
1239als auff das einige Oberhaupt / vnd auff das H. Roͤ⸗
1240miſche Reich / ſonderlich aber auch auff die handtha⸗
1241bung dieſes Friedensſchluſſes / fuͤhren / vnd der Roͤm:
1242Kaͤy. May. / vnd H. Roͤmiſchen Reich / wie ſolches die
1243ReichsOrdnung vermag / vber die jenige Pflicht / ſo
1244deroſelben Jhr Volck allberait vorhin gelaiſtet / mit
1245ſonderbahren Pflichten: / ſich hierauff verwandt ma⸗
1246chen / Doch ſollen die Koͤnigl. Wuͤrde zu Vngarn vnd
1247Boͤhaimb / vnd die Churfuͤrſten deß Reichs / da deren
1248einer oder mehr im Namen der Roͤm. Kay. May. / vnd
1249deßH. Reichs / einen Generalat fuͤhrte / vnd alſo auch
1250die Churfuͤrſtl. Durchl. zu Sachſen / perſoͤhnlicher
1251Aydtspflicht erlaſſen / vnd ſich an deme begnuͤgt wer⸗
1252den / daß Sie ſolchen jhren hohen Kriegsbefelch / auff
1253Jhre der Roͤm: Kay: May. vnd dem H. Reich / ohne
1254daß gelaiſtete tewre Ayde oder doch auff reſpectivè
1255Koͤn: vnd Churfuͤrſtl: Ehr vnd Wuͤrde / Trew vnnd
1256Redtligkeit anAydtsſtatt nem̄en / Alle andere Kriegs⸗
1257Haͤupter aber / vnd ins gemain alles Volck / ſoll die
1258Pflicht wuͤrcklich ablegen.
1259Die Inſtructiones,auch ArtickulsBrieffe /wol=
1260len Jhre Kaͤy. May auß deß H. Reichs Abſchieden
1261vnd Ordnungen / beylaͤuffig ziehen / acht darauff ge⸗
1262ben / vnd daruͤber halten laſſen / daß zu verſchonung /
1263deß ohne daß ſehr exhaurierten Vatterlandts / alle
1264Inſolentien verhuͤtet / gute Kriegsdiſciplin / wider
1265auffgerichtet / vnd die KriegsExpeditiones, zu ſchleuͤ=
1266nigiſter erꝛaichung deß allgemainen hoch deſiderier=
1267ten Friedenzwecks / zum vorſichtigiſten angeſtelt / auch
1268die Quartier / ohne vnderſchiedt der Religion oder
1269Standts / doch der Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnde Re⸗
1270ſidenzen vnd Veſtungen / wie auch der außſchreiben⸗
1271den ReichsStaͤtte( welche aber dargegen die Einquar⸗
1272tierung vffm Lande oder ſonſt nach Proportion er=
1273ſetzen ſollen) damit znverſchonen / gleich außgethailt
1274werden moͤgen.
1275Vnd weil ohnmuͤglich / zu allgemainen Reichs⸗
1276Craiß : vnd deputations verſamblungen / dißmahls
1277zugelangen / vnd doch eine Anlage gemacht ſeyn will /
1278es gehe gleich einsmahls ( welches Gott gnaͤdig ver⸗
1279leyhe ) zu gaͤntzlichem Frieden / oder zu vnderhaltung
1280noch etlichen Kriegsvolcks / Als verſiehet man ſich /
1281es werde kein Chur : Fuͤrſt vnd Standt deß Reichs /
1282noch auch die Freye Reichs Ritterſchafften / oder
1283AnſeeStaͤtte / bedenckhens haben / ſtracks / mit vnd ne⸗
1284ben jhrer Acceptation dieſes Friedensſchluſſes / hun⸗
1285dert vnd zwaintzig Monath / nach dem Einfachen Roͤ⸗
1286merzug / zubewilligen / vnd ſolche in Sechs gleichen zie⸗
1287len / benandtlich den erſten Septembris, vnd erſten
1288Decembris , dieſes noch lauffenden / vnd den erſten
1289Martij, erſten Junij, erſten Septembris vnd erſten
1290Decembris, deß nechſtkuͤnfftigen Sechzehenhundert
1291ſechs vnd dreyſſigſten Jahrs / in die Legſtatt / deren je⸗
1292der Standt / von deß Reichs Pfennigmaiſter / den
1293Reichsſatzungen vnd dem Herkom̄en nach / berichtet
1294werden ſoll / an guter Reichsmuͤntz / doch der Reichs⸗
1295thaler hoͤher nicht / als vmb anderthalben Gulden /
1296oder neuntzig kreuͤtzer / angeſchlagen / ohnfailbahr zuer=
1297legen / damit vmb ſo viel deſto mehr die diſciplina mi=
1298litaris wider angerichtet / vnd andere Exorbitanz vn̄
1299vnordnung / welche beym Kriegsweſen / in ermang⸗
1300lung der ordenlichen zahlung / gemainigklich folgen
1301thut / verhuͤtet werden moͤge.
1302Kein Standt ſoll alsdann ſchuldig ſeyn / zugleich
1303zu contribuirn, vnd auch die Laſt deßQuartiers zu=
1304ertragen / oder die verpflegung der Soldateſca , vmb⸗
1305ſonſt zukommen zulaſſen / Sondern der Kay. May. /
1306vnd deß Reichs Commiſſarij , welche nach dieſem
1307Schluß / abſonderlich hiezu zuuerordnen / ſollen dar⸗
1308fuͤr ſorgen / daß richtige gleichmaͤſſige verpflegungs⸗
1309ordinanz gemacht vnd gehalten / vnd was jeder
1310Standt / oder deſſelben Vnderthanen / an Profiandt
1311vnd Fuͤtterung / liefern / Jhnen hingegen an den Con-
1312tributionen abgezogen / oder auß dem ReichsPfen⸗
1313ningmaiſter Ambt / wider herauß gegeben / vnd nach⸗
1314getragen werde.
1315Weil aber den gemainen Staͤnden / ſehr ſchwer
1316ſeyn wuͤrde / alle von deroſelben zeit an / auff die obge⸗
1317dachte Kaͤy. Reichs Armaden gehende Koſten / voll⸗
1318koͤm̄lich / vnd zu gaͤntzlicher abſtattung / zutragen / oder
1319auch denen Staͤnden / welche vber die proportion /
1320auß noth vnd zwang deß Kriegs / vor andern Staͤn⸗
1321den leiden muͤſſen / jhre Schaͤden auß den KriegsCon-
1322tributionen, welche von den Staͤnden nach vn̄ nach
1323bewilligt worden / zuerſetzen / So ſolle es nicht darumb
1324die mainung haben / daß die Staͤndt deß Reichs / ſchul⸗
1325dig ſeyn ſolten nachzutragen vnd zuerſtatten / was vber
1326die KriegsContributionen, ſo ſie nach vnd nach be⸗
1327willigen / auff den Krieg gehet / ſondern es ſoll deſto
1328embſiger auff erſpar : vnd einziehung aller vermeydt⸗
1329licher Vnkoſten / vnd auff eine ringerung der anzahl
1330deß Kriegsvolcks / alſo daß die Kay. vnd deß H. Roͤ⸗
1331miſchen ReichsArmada, in vnderſchiedenen Corpo=
1332ribus, der gefahr adæquiert,vnd nicht vber die noth⸗
1333turfft ſtarck ſey / geſehen / wie auch auff eine vollkom⸗
1334mene beruhigung deß Reichs / vnd alſo auff foͤrder⸗
1335lichiſte gaͤntzliche abdanckung deß Kriegsvolcks / trew⸗
1336lich getrachtet werden / wie dann die Roͤm:Kay: May:
1337mit Rath vnd beliebung der Herꝛn Churfuͤrſten / einen
1338Reichstag / auffs ehiſt / außſchreiben wollen / auff daß /
1339wann man je weiter kriegen muͤſte / alles / was ferner
1340bey der Militia zu conſideriern , auff ſelbigem
1341Reichstag mit geſambter Staͤnde / ordentlichem zu-
1342thun / eroͤrthert werde / Jnmittelſt ſoll nachmals weder.
1343das gantze Reich / Teutſcher Nation / noch einiger
1344Standt deſſelben / einigs weegs / zu den Nachtraͤgen /
1345oder ſonſt / zu einiger Zahlung / welche nicht ins ge⸗
1346main verwilliget wirdt / obligiert ſeyn / ſondern es
1347mag denen / die ſich dieſem Friedenſchluß / entweder
1348gar nicht / oder doch nicht gnugſamb bequem̄en / vnd
1349an deß Vatterlandts / deſto laͤnger wehrender koſtbah⸗
1350rer Armatur,ſchuldig ſeynd / da ſich deren vber verhof⸗
1351fen / ainige finden ſolten / deſto ſtaͤrcker zugeſprochen /
1352vnd die erſetzung auß deme / ſo denſelben zuſtehet / ver⸗
1353moͤg der Reichsordnung geſucht werden.
1354Kombt man dann einmahl wider / zur laͤngſt ge⸗
1355wuͤnſchten beruhigung / deß lieben Vatterlandts Teut⸗
1356ſcher Nation, ( dahin man dann ederzeit euſſeriſt vn̄
1357trewlich ſich zubemuͤhen) vnd ſ baldt nur wegen der
1358ſich widerſetzenden / darzu zugelangen / So ſollen alle
1359vnd jede Einquartierungē / Sam̄el:vnd Muſterplaͤtze /
1360KriegsStewren / vnd andere den Reichsſatzungen zu⸗
1361wider lauffende beſchwerungen / mit denen das Reich
1362eine zeithero belegt / vnd beladen geweſen / ins kuͤnfftig
1363allerdings vnd durchauß fallen / vnnd ſich derſelben
1364nimmermehr angemaſt werden.
1365Deßgleichen ſoll auch alsdan̄ keine einige Kriegs⸗
1366verfaſſung im H. Roͤmiſchen Reich / weder vom Haupt
1367noch Gliedern zuwider der Kaͤy. Wahl Capitula⸗
1368tion / den ReichsAbſchieden vnd Craißverfaſſungen
1369fuͤrgenommen werden.
1370Es ſoll auch wegen keiner Sach / es ſey dieſelbige
1371in dieſem tractat außgeſtellt / vergliechen oder nicht /
1372inſonderheit auch wegen der Pfaͤltziſchen Sache nicht /
1373der Kay. Conceſſion / Belehnung vnd verordtnung
1374zuwider / einige Außlaͤndiſche Kriegsmacht auff deß
1375Reichsboden zukom̄en / geſtattet / oder da Sie / wider
1376verhoffen / je darauff kaͤme / doch mit geſambten zuthun
1377daruon wider wegk gebracht werden.
1378Ferner ſollen in : vnd mit auffrichtung dieſes
1379Friedensſchluß / vnd deſſen publication,alle vnd jede
1380Uniones, Ligæ, fœdera, vnd dergleichen Schluͤſſe /
1381auch darauff gerichtete Aydt vnd Pflichte / gaͤntzlich
1382auffgehoben ſeyn / vnd ſich ainig vnd allein an die
1383Reichs:vnd Craiß verfaſſungen / vnd an dieſe gegen⸗
1384waͤrtige pacification gehalten werden / Doch ver⸗
1385ſtehet ſich ſolches gar nicht auff eine auffhoͤbung der
1386Churfuͤrſtlichen Verein.
1387Eben ſo wenig verſtehet es ſich auff der Roͤm:
1388Kaͤyſ : May : vnd dero hohen Ertzhaußes / oder auch
1389auff anderer Chur : Fuͤrſten oder Staͤnde Confir⸗
1390mierte Erbainigung.
1391So ſolle auch dardurch der dreyen Chur : vnd
1392Fuͤrſtlichen Haͤuſer / Sachſen / Brandenburg / vnd
1393Heſſen / vhralte von den Roͤmiſchen Kaͤyſern Confir⸗
1394mierte Erbainigung vnd Erbverbruͤderung ohnbe⸗
1395ſchadet ſeyn.
1396Die Roͤm. Kaͤy. May. wollen mit den außwer⸗
1397tigen Chriſtlichen Potentaten vnd Gewaͤlten / welche
1398derſelben / vnd dem H. Reich jhre beruhigung / Ehr /
1399vnd Wuͤrde / auch Landt vnd Gebiete nit verhindern/
1400gute eynigkeit vnd vertrewliches vernehmen erhalten /
1401vnd den Jhrigen reciprociertes ſichers hin: vnd her
1402raiſen / auch vngehinderte freye Commercia , nach
1403innhalt ihrer Kaͤy. Wahl Capitulation , vnd deß
1404ReichsSatzungen / geſtatten.
1405Es wollen auch Jhre Kaͤy. May. allerſeits Chur:
1406Fuͤrſten vnd Staͤnde deß H. Roͤmiſchen Reichs / mit
1407Recht vnd Gerechtigkeit / nach inhalt der fundamen=
1408tal Geſetze / Guͤldenen Bull / vn̄ anderer Loͤbl. Reichs⸗
1409Conſtitutionen , ſo dann / lauth dieſes Vertrags /
1410auch mit ſanfftmuth vnd guͤte regieren / vnd denſelben
1411Kay:Freundtſchafft / Hulden / Gnad vnd guts erwei⸗
1412ſen / vnd maͤnnigklich bey gleich vnd recht / darinn doch
1413jedes Reichs grundtveſte / vnd gluͤckſeligkeit beſtehet /
1414verbleiben laſſen / wie auch das gantze Roͤmiſche Reich
1415bey ſeiner wolhergebrachten Libertet, Freyheit / vnd
1416Hochheit / wie dann auch Religion:vnd ProphanFrie⸗
1417den / jederzeit erhalten vnd ſchuͤtzen.
1418Die Churfuͤrſten / Fuͤrſten / vnnd Staͤnde deß
1419Reichsaber / ſambt vnd ſonders / ſollen auch zufoͤrderſt
1420vnd hinwiderumb der Kaͤy. May : allen ſchuldigen
1421vnderthenigiſten Reſpect,Ehr / gehorſamb / Liebe vnd
1422Trew / ſtandthafftig erzaigen / vnd in allem / wie
1423trewen vnd gehorſamen Churfuͤrften / Fuͤrſten vnd
1424Staͤnden gebuͤhrt / ſich verhalten.
1425Auch ſolle zwiſchen den Catholiſchen vnd Augſp.
1426Confeſſions verwandten Staͤnden / das alte gute
1427auffrechte Teutſche vertrawen / widerumb erhoben/
1428trewlich forthgepflantzt / vnd alles das jenige / ſo miß⸗
1429verſtandt / oder weiterung gebehren moͤchte / vmb deß
1430allgemainen beſtes willen / fleiſſig vnd zeitlich verhuͤtet
1431werden.
1432Baide / die Catholiſche vnd Augſp. Confeſſions
1433verwandte Chur : Fuͤrſten vnd Staͤnde / ſollen mit ein=
1434einander zu handthabung Friedt: vnd Rechtens / ge⸗
1435trewlich concurrieren, vnd Jhrer Kay: May. / als
1436dem Oberhaupt / hierzu allen ſchuldigen Reſpect , ge⸗
1437horſamb vnd beyſtandt erweiſen.
1438Vnd weil das H. Roͤmiſche Reich / ohne den ſo
1439weißlich auffgerichten Landtfrieden / nit beſtehen kan /
1440Als ſoll auch derſelbige von Haupt vnb Gliedern / je⸗
1441derzeit trewlich obſerviert , vnd fuͤr augen gehabt /
1442vnd daruͤber / zu mahl bey dieſen grauſamen / eine zeither
1443haͤuffig eingeriſſenen Vnordnungen / vnd faſt ohne
1444ſchew veruͤbten gewalthaten / mit groſſem ernſt vnd
1445eyffer gehalten / vnd ein jeder contravenient / nach
1446aller ſchaͤrffe / ohne anſehen ainiger Perſon / geſtrafft
1447werden / damit eines Exempel / ein ſchroͤcken vieler ſeyn
1448moͤge.
1449Vnd da einer oder anderer Standt ſich den
1450ReichsGeſetzen vnd Executions Ordnungen / vnd
1451dieſem Friedensſchluß zuwider / in verfaſſung ſtellete /
1452Werbung vnd Kriegsvolck annem̄e / vnd daruon auff
1453erinderung der Kay: May: / welche von den außſchrei⸗
1454benden Staͤnden / der angrentzenden Craiße / ſampt
1455oder ſonders / deſſen vnverzuͤglich aviſiert werdē ſolle /
1456nicht guͤtlich abſtehen wolte / ſoll wider denſelben nach
1457inhalt der Reichs fundamental Geſetze / vnd ande⸗
1458rer hailſamen Conſtitutionen, auch dieſer Pacifi=
1459cation,mit Kaͤy. Ernſt verfahren / vnd darinnen aller⸗
1460ſeits deß H. Reichs Geſetzen vnd Ordnung nachge⸗
1461gangen / vnd dieſelbige in acht genommen werden.
1462Was in dieſem Friedensſchluß / vnd deſſen Ne⸗
1463ben Receſſen, keine ſonderbahre Erklaͤrung vnnd
1464deciſion hat / darinn ſoll es allerdings bey deß H.
1465Reichs fundamental Geſetzen / auch hoch vnd tew⸗
1466er verpoͤnten Religion: vnd ProphanFrieden / ſo wohl
1467andern hailſamen Reichs Conſtitutionibus vnd
1468Ordnungen / vnd wann auch in denſelben keine ſonder⸗
1469bahre diſpoſition befindtlich / bey Verordnung ge⸗
1470mainer Kaͤy. Rechte gelaſſen werden.
1471Was aber dieſem wolbedaͤchtigen Friedensſchluß
1472zuwider vnd entgegen / oder hinderlich vnnd ſchaͤdtlich
1473ſeyn moͤchte / es hab auch namen / wie es jmmer wolle /
1474daß ſoll zu keiner zeit / von niemand / wer der auch were /
1475angezogen / oder vorgewendet werden / ſondern alles
1476vnd jedes / ſo fern vnd weit es dieſem Friedensſchluß /
1477vnd deſſen in ſich haltenden Puncten / Articuln, vnnd
1478mainungen / nachthailig / abbruͤchig / vnd hinderlich
1479ſeyn koͤndte / es ſeye gleich gerichtlich verordnet / oder
1480auſſer Gerichts verhandelt / vnd habe nahmen / wie
1481es wolle / hiermit vnd in Krafft dieſes gaͤntzlichen / vnd
1482zu grunde auffgehebt ſeyn / auch von nun an / vnd zu
1483ewigen tagen / weder inn : noch auſſerhalb Gerichts /
1484zu hintertreibung / gloſſierung, Declaration, oder
1485Limitation, dieſes Vergleichs / weder permodum
1486Actionis,noch Exceptionis (auſſerhalb was dro⸗
1487ben / wegen der Geiſtlichen Guͤter / einem jeden vff den
1488fall entſtehender weitterer vergleichung / nach verflieſ⸗
1489ſung der daſelbſt beſtimbter Jahr / zu ſeinem Rechten
1490vorbehalten) allegiert, vnd eingefuͤhrt / viel weniger
1491jchtwas darauff erkendt / decretiert, ſententio-
1492niert,oder exequiert werden / Sondern ſolcher Ver⸗
1493gleich / wie derſelbe in ſeinen klaren deutlichen Wort⸗
1494ten vnd Buchſtaben lauttet / als eine veſte vnveraͤnder⸗
1495liche norm, Regul vnd Richtſchnur / eines auffrech⸗
1496ten / beſtaͤndigen / ewigwehrenden vnauffloͤßlichen Frie⸗
1497dens / in allen hohen vnd nidern Gerichten / wie auch
1498auſſerhalb derſelben gehalten / vnd do deme zuwider
1499vber zuuerſicht / auch ins kuͤnfftige von jemanden / was
1500ſtandts / wuͤrden / oder weſens der auch waͤre / de fa⸗
1501cto, directo, oder per indirectum vorgenom̄en / im=
1502petriert, oder motu proprio erfolgen / oder ſonſten
1503einigerley weiß gehandelt wuͤrde / ſoll daſſelbe jetzo als=
1504dann / vnd dann als jetzt / gantz vnd allerdings vnguͤl=
1505tig / vnd ipſo facto , null vnd nichtig ſeyn / vnd als
1506wann es nicht ergangen / vnd vorgenom̄en / gehalten
1507vnd geachtet werden.
1508Vnd wollen Jhre Kaͤy: May: dieſe gantze Paci-
1509fications handlung / bey Jhren Kaͤy. Wuͤrden vnd
1510Worten / fur Sich vnd Jhre Nachkom̄en am Reich /
1511auch dero Ertzhauß / ſtaͤtt / vnuerbruͤchlich / vnd auff⸗
1512richtig halten / vnd vollziehen / deren ſtracks vnwaiger⸗
1513lich nachkom̄en vnd geleben / vnd daruͤber jetzo oder
1514kuͤnfftig / weder auß vollkom̄enheit / oder einigen an⸗
1515dern ſchein / wie der Namen haben moͤchte / nichts fuͤr⸗
1516nehmen handlen oder außgehen laſſen / noch jemandt
1517andern von jhrentwegen zuthun geſtatten.
1518Jngleichem thut Jhre Churf. Durchl. zu Sach⸗
1519ſen vor Sich / Jhre Erben vnd Nachkom̄en / vnwider⸗
1520rufflich / bey dero Chur : vnd Fuͤrſtlichen Wuͤrden /
1521Standt vnd Namen / verſprechen vnd zuſagen / daß
1522Sie alle das jenige / ſo in dieſer Pacifications handt⸗
1523lung verſehen / es ſey per modum pacti , oder reſer=
1524vati einkom̄en / vor Sich / Jhre Erben vnd Nachkom⸗
1525men / auch Landt / Leuth / Vnderthanen / alſo trewlich
1526vnd veſte halten / vnd darwider in keinerley wege han⸗
1527deln ſollen noch wollen / noch jemand andern von jhret⸗
1528wegen zuthun geſtatten /
vnd da Jhre Kaͤy. May. dero
1529hohes Hauß vnd aſſiſtierende,oder auch Jhre Chur⸗
1530fürſtl. Durchl. vnd dero Mitverwandte / oder jemand /
1531ſo in dieſem Vertrage begriffen / vnd ſich mit gleicher
1532verpflichtung darein begibet / mit thaͤttlicher hand⸗
1533lung / oder ſonſten vergewaltigung leiden / oder dem⸗
1534ſelben das ſeine vorenthalten wuͤrde / denſelben wollen
1535Jhre Kay : May : vnd Churfuͤrftl. Durchl. getrewe
1536huͤlffe / Rath vnd beyſtandt / in Krafft deß hieruͤber auf⸗
1537gerichteten gemainen Landtfriedens / Reichsordnung
1538vnd / dieſes Vertrags vnd Friedenſtandts / ſamptlich
1539vnd ſonderlich laiſten / vnd ſolle alſo dieſes alles Kaͤy=
1540ſerlich / Koͤnigklich / Churfuͤrſtlich / Fuͤrſtlich / Erbar
1541vnd vffrichtig / veſt vnd kraͤfftig / gehalten werden.
1542Vnd wann nun dieſer Friedensſchluß / von den
1543andern Geiſtlichen vnd Weltlichen Chur: Fuͤrſten /
1544vn̄ Staͤnden / oder doch dem mehrernTheil gleichsfals
1545beliebt vnd bekraͤfftiget / ſoll er vmb deß boni publici
1546willen / als eine gemaine Reichsbewilligung / gelten /
1547auch von Jhrer Kaͤyſ. May. dero ReichsHoffrath /
1548ſo wol dem Kaͤyſerlichen Cam̄ergericht zu Speyer /
1549tragenden Kaͤyſerlichen Ambtswegen / darauff jeder⸗
1550zeit zuſprechen / anbefohlen werden / Geſtalt dann
1551Jhre Kaͤyſ : May : als das Oberhaupt / ſich darzu
1552Kaͤyſerlich erklaͤrt / Seine Churfuͤrſtl. Durchl. zu
1553Sachſen auch ihres Thails / daß ſolches geſchehen
1554moͤge / bewilliget / vnd derogleichen von denen / ſo dieſen
1555Vertrag annehmen / vnd ſich darzu verbunden / auch
1556zubeſchehen.
1557Vnd ſoll auch Seiner Chürfuͤrſtl. Durchl. zu
1558Sachſen / zu derſelben vnd ſambtlicher Augſpurg.
1559Confeſſions verwandter Staͤnde / gehoͤrender ſiche⸗
1560rung / der Herꝛn Catholiſchen Chur : Fuͤrſten / vnnd
1561Staͤnde / allerſeits oder deß mehrern theils / vnd was
1562die hohen Ertz : vnnd Stifft belangt / zugleich der
1563Domb Capitul beliebung vnd bekraͤfftigung dieſes
1564Vertrags / originaliter ehiſtes vberſchicket / auch
1565hierinnen keinem Standt / Er ſey einer oder der an⸗
1566dern Religion zugethan oder verwandt / einige Auß⸗
1567flucht / oder verzoͤgerung nicht verſtattet / ſondern eine
1568durchgehende gleichheit hierinnen gehalten / vnd trew⸗
1569lich / Teutſch vnd vffrecht in allem verfahren werden /
1570Jnmaſſen dann auch deſſen von Kaͤyſerl : vnd Koͤn :
1571Mayeſt : Seine Churfuͤrſtl. Durchl : zu Sachſen / ꝛc.
1572vnd dero Augſpurg. Confeſſions verwaudte Mit⸗
1573Staͤnde / hiermit Kaͤyſerlich vnnd Koͤniglich ver⸗
1574ſichert ſeyn ſollen.
1575Schließlich haben ſich Jhr Kaͤyſ. May : vnnd
1576Churfurſtl. Durchl. zu Sachſen / bedaͤchtlich erin⸗
1577nert / daß auſſer eines gemainen Reichs : oder je zum
1578wenigſten DeputationTags / dergleichen daß gantze
1579Reich betreffende hohe Schluͤſſe nicht zumachen /
1580Geſtalt dann auch Jhre Kaͤy. May : vnd Churfuͤrſt:
1581Durchl. ( da es nur die jetzige / mit ſogar ſonderbah⸗
1582ren ſchweren Vmbſtaͤnden / vmbgebene klaͤgliche
1583Reichs bewandtnus / geſtattet / vnd kein ſonderbahre
1584eylend vnuerzuͤglich rettungs Mittel / erfordert hette)
1585ſolches gern ſorgfaͤltig in acht genom̄en / Jſt ſich dem⸗
1586nach verwahrt worden / vnd wirdt nachmalhs hiemit
1587klaͤrlich bedingt / daß der / dißmahls auß vnumbgaͤng⸗
1588licher Noth gebrauchte modus , dem H. Roͤmiſchen
1589Reich / vnd deſſen ſambt / oder ſonderlichen Gliedern /
1590ſonſt zu ewigen Tagen / keine præjudicierliche con-
1591ſequenz / oder beſchwerlichen Eingang bringen / oder
1592von Jemandt vor ein Exempel / angezogen werden
1593ſolle.
1594Zu Vrkundt / ſeynd dieſer Brieffe drey auff
1595Pergamen originaliter außgefertiget / deren jeder
1596von Roͤm : Kay : May: / auch Churfuͤrſtl. Durchl.
1597zu Sachſen / vor Sich vnd dero Nachkom̄en / ſelbſt⸗
1598haͤndig vnderſchrieben / vnnd mit anhaͤngung dero
1599Kaͤyſ: vnd Churfuͤrſtl: Jnſigel verwahrt / vnd daß
1600eine Exemplar der Kay: Mayeſtaͤt / das andere Jh=
1601rer Churfuͤrſtl. Gn. zu Maintz / zu dero Reichs⸗
1602Cantzley / das dritte Jhrer Churfuͤrſtl. Durchl. zu
1603Sachſen / zugeſtellt worden. Geſchehen zu
1604Prag / den dreyſſigiſten May / Anno Chriſti vnſers
1605Erloͤſers vnnd Seeligmachers Ein tauſent Sechs=
1606hundert vnd fuͤnff vnd dreyſſig.