Einleitung 1. Historische Einleitung
Zu Beginn des Jahres 1558 gab Herzog Albrecht die Anweisung, eine neue Kirchenordnung für das Herzogtum auszuarbeiten. Der Plan des Herzogs war, auf Grundlage seiner Confessio aus dem Jahr 1554,Vgl. dazu Spitta, Bekenntnisschriften. der gewährten Amnestie und einer neuen Kirchenordnung die Einheit der preußischen Kirche herzustellen. Doch gegen die Idee, das herzoglich Bekenntnis weiter als Dokument des Ausgleichs zu verwenden, erhob sich Widerspruch, da dies von den Gegnern Osianders als ungeeignet angesehen wurde. Verhandlungen unter den preußischen Theologen blieben erfolglos, da es Funck gelang, einen von ihm geforderten öffentlichen Widerruf hinaus zu zögern und dieser schließlich nicht veröffentlich wurde, wie eigentlich geplant.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 304–310. Stattdessen arbeiteten der Königsberger Professor Matthäus Vogel und er federführend an der Ausarbeitung der neuen Kirchenordnung. Da beide in der Öffentlichkeit als vehemente Verteidiger Osianders galten, stieß die Kirchenordnung, wiewohl zu ihr auswärtige Gutachten – unter anderem von Johannes Brenz und Philipp Melanchthon – eingeholt worden waren,Vgl. Fligge, Osiandrismus, 310–316. auf Ablehnung unter den preußischen Theologen, unmittelbar nachdem sie am 25. November 1558 in Kraft gesetzt worden war. Aufgrund des Widerstands von Teilen der Pfarrerschaft kam es in der folgenden Zeit, wie in der Vergangenheit schon häufiger geschehen, zu Amtsenthebungen und Landesverweisungen der Opponenten.Vgl. Fligge, Osiandrismus, z. B. 452, 471. Obwohl Funck während einer Reise in Wittenberg 1561 einen vollständigen Widerruf leistete, den Theologen der Universitäten Wittenberg und Leipzig seine Lehre darlegte, die von beiden Universitäten approbiert wurde und anschließend, nach seiner Rückkehr nach Preußen, in Königsberg auf Drängen seiner Gegner 1562 nochmals öffentlich widerrief und vier Predigten über Psalm 73 ganz in diesem Sinne verlas,Vgl. Fligge, Osiandrismus, 468f. In Wittenberg hatte er auch den theologischen Teil seines Berichts aus dem Jahr 1553 widerrufen. kam es zu keiner wirklichen Verbesserung der Lage im Herzogtum. Die vielen Jahre des Streits, in denen Funck sich massiv für Osianders Lehre eingesetzt und dementsprechend auf Herzog Albrecht ein- und an diversen Maßnahmen gegen seine Gegner mitgewirkt hatte, ließen ihn eine suspekte, ja gar verhasste Persönlichkeit bleiben.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 486f.
In dieser weiterhin aufgewühlten Situation kam mit Paul Scalich 1562 ein Abenteurer nach Preußen, der mithilfe seiner offensichtlich großen rhetorischen Begabung bereits in Württemberg und am Kaiserhof in Wien reüssiert hatte.Vgl. dazu und zum Folgenden Krabbel, Aus Paul Skalichs Leben; Hase, Hofprediger, 287–330; Fligge, Osiandrismus, 474–512. In Königsberg erwarb er sich rasch das Vertrauen von Herzog Albrecht und gewann erheblichen Einfluss auf die preußische Politik.
Die Ausweitung der Befugnisse Scalichs wurde vermutlich stark begünstigt dadurch, dass Herzog Albrecht am 22. September 1563 einen Schlaganfall erlitt. Seitdem entglitten ihm die Zügel der Regierung zusehends. Denn auch sein Schwiegesohn, Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg, mischte sich durch Mittelsmänner, die er in der Regierung Preußens installieren konnte, immer stärker in die Belange des Herzogtums und des Herzogs selbst ein und es wurde der Versuch unternommen, das Testament des Herzogs zu verändern.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 499. All diese politischen Verwicklungen veranlassten den preußischen Adel, der durch Scalichs Aufstieg und durch die Mecklenburger Initiativen aus Regierungsämtern verdrängt wurde,Vgl. Fligge, Osiandrismus, 496f. zum Eingreifen. Man wandte sich an den Lehnsherrn Herzog Albrechts, den polnischen König Sigismund II., um Hilfe.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 499f.
Der polnische König entsandte daraufhin 1566 eine Senatskommission nach Preußen, die massiv in die inneren Verhältnisse Preußens eingriff. Es kam zur Ausweitung der ständischen Privilegien und zur Verurteilung von mehreren Räten, die vor allem in mecklenburgischem Interesse gehandelt hatten. Scalich hatten fliehen können,Vgl. Fligge, Osiandrismus, 499f. doch Funck wurde aufgrund seiner Verwicklungen in die Vorgänge der vergangenen Jahre wegen Hochverrats angeklagt und am 28. Oktober 1566 hingerichtet.Vgl. Hase, Hofprediger, 331–373; Fligge, Osiandrismus, 512–518.
In diesem Zusammenhang kam es zu weitreichenden Veränderungen in der Religionspolitik. Bereits in den Jahren 1564/65 waren die für die Kirche in Preußen bedeutsamen beiden Bischofstühle von Pomesanien und Samland vakant geworden. Funck hatte sich noch als Bischofskandidat ins Spiel gebracht.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 498. Doch vor seinem Tod wurden auf einem Landtag zu Beginn des Oktober 1566 Georg von Venediger und Joachim Mörlin als potenzielle Bischofskandidaten ins Auge gefasst. Venediger wurde dann auch auf den pomesanischen Bischofstuhl berufen und setzte sich seinerseits bei Mörlin dafür ein, dass dieser nach Preußen zurückkehrte. Mörlin erklärte sich trotz einiger Bedenken bereit, bei der Neuordnung der Kirchen in Preußen mit zu helfen. So wurde er Bischof von Samland, und Martin Chemnitz wurde sein Koadjutor. Gemeinsam erarbeiteten sie 1567 für Herzog Albrecht die Repetitio Corporis Doctrinae,REPETITIO COR= || PORIS DOCTRINAE || ECCLESIASTICAE. || Oder || Widerholung der Summa || v] jnhalt / der rechten / allgemeynen / Christlichen || Kirchen Lehre / wie die selbige in der Augspurgi= || schen Confession / Apologia / vnd Schmalkaldischen artickeln begriffen / Vnd || im Hertzogthumb Preussen / || angenommen / Kuͤrtzlich zusammen verfasset. || || (CONFESSIO || Oder bekentnus des Glau= || bens || Vberantwort Keyserlicher Mayestat: || zu Augspurg. || Anno M.D.XXX. || Sambt der Apologia. ||) [v. (Philippus Melanchton / ||)] (Aus dem Latein ver= || deutschet / durch || Justum Jonam. ||) (Artickel / so da hetten sollen || auffs Concilium / zu Mantua || vberantwort werden || Durch D. Mart. Luth. geschrieben / vnd erstlich || im Druck ausgangen / Anno M.D.XXXVIII. ||) (Von der Gewalt vnd || Oberkeit des Bapsts ||) [v. Philipp Melanchthon] (Von der Bischoffen Ge= || walt vnd Jurisdiction. ||) [v. Philipp Melanchthon] [Königsberg: Johann Daubmann, 1567] (VD 16 P 4795). Im selben Jahr erschien eine weitere Auflage der Schrift in Eisleben bei Andreas Petri (VD 16 P 4794). die an Melanchthons Lehre anknüpfte. Mit der Erstellung dieses später Corpus Doctrinae Prutenticum genannten Werks verbunden war die endgültige Distanzierung des Herzogs von der Lehre Osianders.Vgl. Wengert, Defending Faith, 430. In der hier edierten Schrift fasste Mörlin dann zusammen, welche Lehre fortan im Herzogtum Preußen gelten sollte.
2. Der AutorJoachim MörlinZu ihm vgl. Einleitung zu unserer Ausgabe Nr. 9. war 1554 aufgrund seiner notorischen Gegnerschaft zu Osiander seines Amtes in Königsberg enthoben und aus dem Herzogtum Preußen ausgewiesen worden. Mit den Prozessen des Jahres 1566 veränderte sich die (kirchen)politische Lage in Preußen grundsätzlich und Mörlin wurde von Herzog Albrecht nach Preußen das Amt eines Bischofs von Samland angetragen.
Nach seiner Rückkehr nach Preußen ordnete Mörlin die dortige Kirche auf der Basis des Corpus Doctrinae Prutenticum vollständig neu. So wurde eine neue Kirchenordnung für das Herzogtum erstellt, und Mörlin führte in den Pfarreien des Herzogtums Visitationen durch. Sein hier edierter Treuherziger Bericht darf wohl als Reaktion auf Erfahrungen während dieser Visitationen angesehen werden.
3. InhaltDie Schrift gliedert sich in drei Teile. Zunächst stellt Mörlin die aus seiner Sicht richtige Weise dar, über die Gerechtigkeit zu sprechen. Hier nennt Mörlin das eindeutige Bekenntnis zum christologischen Dogma der Zwei-Naturen-Lehre als Grundvoraussetzung. Christus, als wahrer Mensch und wahrer Gott, habe den Menschen die Gerechtigkeit durch seinen Gehorsam, durch sein Leiden und Sterben erworben und die Erlösung in seinem Blut ermöglicht.
Im zweiten Teil erkennt Mörlin die entscheidenden Irrtümer Osianders darin, dass er die Einheit der beiden Naturen Christi aufhebe und die Gerechtigkeit allein der göttlichen Natur Christi zubillige. Darum missachte er die Bedeutung des Gehorsams, des Leidens und Sterbens sowie des Blutes Christi.
Im dritten Abschnitt nennt Mörlin zunächst fünf Vergehen, deren sich die Anhänger Osianders schuldig gemacht hätten. Sie seien (1.) von der wahren Lehre abgefallen und hätten (2.) eine falsche Lehre gefördert. Sie hätten sich (3.) von den wahren Kirchen abgesondert und (4.) auf diese Weise den Gegnern ein schlechtes Beispiel gegeben. Mit all dem hätten sie (5.) Gott gelästert.
Im Anschluss an diese Auflistung erstellt Mörlin einen Katalog mit Maßnahmen, die von den Anhängern Osianders vorzunehmen seien, damit sie wieder in die wahre Kirche aufgenommen werden könnten. Um dies zu ermöglichen, müssten sie (1.) ihre Schuld bekennen und Buße tun. Danach sei es notwendig, sich (2.) mit ihren Brüdern in der Kirche auszusöhnen. Schließlich müsste (3.) die falsche Lehre verdammt werden.
Mörlin insistiert auf diesem Vorgehen, indem er die Argumentation, Osiander sei der Urheber der Lehre gewesen und darum der Schuldige, als Ausrede brandmarkt, die von Gott nicht anerkannt werde. Jeder einzelne Anhänger Osianders trage selbst die Verantwortung dafür, dass er einer falschen Lehre gefolgt sei. Wer jedoch die Verantwortung nicht übernehme und nicht entsprechend des geschilderten Maßnahmenkatalogs handele, dem werde Gott nicht vergeben und der stehe weiterhin außerhalb der Kirche. Darum könnten ihm keine Sakramente gespendet werden.
4. AusgabeNachgewiesen werden kann eine Ausgabe: A: Trewhertziger / gar || kurtzer vnd gruͤntlicher Bericht / || fuͤr fromme einfeltige hertzen / welche die || Lehr Osiandri noch jrr machet. || Joachimus Moͤrlin Doctor / || Bischoff auff Samland. || Psal: 25. || HERR zeige mir deine Wege / vnd lehre || mich deine steige / Leite mich in deiner warheit etc. || Gedruckt zu Koͤnigsperg bey || Johann Daubman / Anno || 1570.|| (VD 16 ZV 11077).
Vorhanden in:Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/169 R [benutztes Exemplar]