Einleitung 1. Historische Einleitung
Schon im Jahr 1551 sah sich Herzog Albrecht erstmals genötigt, wenn auch noch anonym, mittels eines veröffentlichten Bekenntnisses deutlich zu machen, dass das Herzogtum Preußen nicht von der Confessio Augustana abgefallen sei.Bekentnus: einer || Christlich) person: || welche ein zeitlang / mit vn= || grund beschüldiget / als solt || sie / von dem Leiden / Sterben / v] Blutuer= || gissen vnsers HERRN Jesu Christ || nicht recht halten / Gebets weiss ge= || stellet / || [Königsberg: Hans Lufft, 1551] (VD 16 B 1535); es erschienen 1551/52 noch zwei weitere Auflagen dieser Schrift (VD 16 B 1536f). Zu den diversen Bekenntnisschriften des Herzogs vgl. auch Spitta, Bekenntnisschriften. Seit 1552 arbeitete der Herzog weiter an diesem Bekenntnis. Der Gedanke war dabei, sein persönliches Bekenntnis zu einer allgemeinen Confessio weiter zu entwicklen, auf deren Grundlage die preußische Kirche wieder geeint werden könnte.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 216.
Johann Brenz erhielt eine erste Fassung der Schrift schon im April 1553 zur Einsichtnahme.Vgl. Johann Brenz an Herzog Albrecht von Preußen. 16. April 1553, in: Anecdota Brentiana Nr. 193, S. 365f (366); Spitta, Bekenntnisschriften, 24f; die erste Fassung ist abgedruckt bei Spitta, Bekenntnisschriften, 30–41. Später bat Andreas Aurifaber um die Meinung von Brenz, damit das Bekenntnis mit einer Vorrede von ihm veröffentlich werden könne. Im September teilte der Württemberger Reformator daraufhin dem preußischen Herzog mit, dass er das Bekenntnis, mit Anmerkungen versehen, an Herzog Christoph von Württemberg gesendet habe. Dieser wiederum habe es für sinnvoll erachtet, das Exemplar an Philipp Melanchthon weiterzuleiten. Denn es bestand bei den Württembergern und bei Herzog Albrecht zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung, dass Verhandlungen zwischen Melanchthon und Brenz den Streit um die Rechtfertigungslehre Osianders beenden könnten.Vgl. Johann Brenz an Herzog Albrecht von Preußen. 28. September 1553, in: Analecta Brentiana Nr. 11, S. 272f (272); Fligge, Osiandrismus, 220.
Herzog Christoph unterstützte die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Lehreinheit in Preußen nach Kräften. Im Mai 1554 entsandte er daher den Tübinger Theologieprofessor Dr. Jakob Beurlin und den herzoglichen Rat Dr. Rupert Dürr nach Preußen, um zwischen den Streitparteien zu vermitteln.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 229–256.
In der Zwischenzeit hatten durch die Kritik des neu ernannten Präsidenten des Samlandes, Johann Aurifaber, an dem BekenntnisDas Schreiben Aurifabers ist abgedruckt bei Spitta, Bekenntnisschriften, 61–75. weitere Verhandlungen stattgefunden, so dass bei Ankunft der Württemberger Gesandten zwei weitere Fassungen vorlagen,Die beiden Dokumente sind abgedruckt bei Spitta, Bekenntnisschriften, 41–61 (zweite Fassung), 85–101 (dritte Fassung). deren letzte von den Württembergern mit den Theologen der Stadt Königsberg, den Ratgebern Herzog Albrechts und dem Herzog selbst intensiv diskutiert wurde. Das Resultat dieser Beratungen war die Fassung vom 13. Juli 1554,Diese Fassung ist abgedruckt bei Spitta, Bekenntnischriften, 101–125. die im Juli/August von den Württembergern, Johann Aurifaber sowie von den bisherigen Königsberger Gegnern Osianders, Georg Venediger und Peter Hegemon, approbiert wurde.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 234, 238. Damit schien ein Erfolg für den Herzog in greifbare Nähe zu rücken.
Währenddessen zerschlugen sich die Hoffnungen auf eine Zusammenkunft von Brenz und Melanchthon.Vgl. Johann Brenz an Herzog Albrecht von Preußen. 23. Juni 1554, in: Analecta Brentiana, Nr. 18, S. 289f. Der Wittenberger Theologe lehnte dies nämlich ab, ebenso verweigerte er die Approbation des herzoglichen Bekenntnisses. Denn er befürchtete das Entstehen weiterer Streitigkeiten.Philipp Melanchthon an Herzog Albrecht von Preußen. 24. August 1554, in: CR 8, Nr. 5655, Sp. 332f., bes. 333 (MBW 7268). Die Datierung erfolgt nach MBW; das CR gibt den 20. August 1554 als Abfassungsdatum an.
Brenz hingegen griff die Intention des Herzogs auf, die dieser mit dem Bekenntnis verfolgte. Der Württemberger Theologe schlug Herzog Albrecht vor, das Bekenntnis durch die preußischen Theologen bestätigen zu lassen, damit es danach gedruckt werden könne. Durch die Herstellung der Einheit unter den preußischen Theologen auf der Basis des herzoglichen Bekenntnisses könne es gelingen, weitere mögliche Angriffe auf die Lehre Osianders, insbesondere durch Joachim Mörlin, zu unterbinden.Vgl. Johann Brenz an Herzog Albrecht von Preußen. 23. Juni 1554, in: Analecta Brentiana, Nr. 18, S. 289f.
Herzog Albrecht berief daraufhin die Theologen seines Landes für den 2. September 1554 zu einer Synode nach Königsberg. Die Verhandlungen zwischen den Württemberger Gesandten und den preußischen Theologen während der Synode brachten einzig die Erkenntnis, dass die überragende Mehrheit der preußischen Theologen weiterhin auf der Durchführung (Execution) der Maßgaben bestanden, die in den 1551 eingeholten Gutachten zu Osianders Bekenntnis Von dem einigen Mittler mitgeteilt worden waren. Mehr noch, die Synode wurde gleich zu Beginn gesprengt, da die Osiandergegner dessen Anhänger unter der Theologenschaft von den Beratungen ausschlossenVgl. Fligge, Osiandrismus, 240. und die Forderung erhoben, dass alle Schriften Osianders, Johann Funcks, Johann Eichhorns und Herzog Albrechts Ausschreiben aus dem Jahr 1553Vgl. VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin || Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] (VD 16 P 4780). verbrannt werden sollten.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 243. Außerdem stellten sich die Württemberger Vermittler im Verlauf der Gespräche auf die Seite der Gegner Osianders und wurden damit selbst Teil einer Streitpartei.Vgl. Acta Prutenica cum Wirtenbergensibus legatis. 1554, in: Analecta Brentiana, Nr. 19, S. 290–311; sowie die Briefe der Gesandten und der Brief Johann Funcks an Herzog Albrecht im Herbst 1554, ebd., Nr. 20–22, S. 311–314. Diese Entwicklungen und Forderungen stellten für den Herzog eine unannehmbare Zumutung dar. In dieser Situation sah er sich genötigt, die Synode aufzulösen und tat dies am 24. September 1554 mit dem hier edierten Abschied.
2. Der AutorHerzog AlbrechtZu ihm vgl. die Einleitung zu Nr. 4, S. 119f. war zunächst an den Beratungen mit den Württemberger Theologen über sein Bekenntnis intensiv beteiligt. In diesen Gesprächen wies er darauf hin, dass er von den Positionen, die er in den 1551/52 veröffentlichten Bekenntnissen sowie in seinem 1553 publizierten Ausschreiben vertreten hatte, nichts zurücknehmen könne, da dies sonst den Anschein erwecke, als würde er widerrufen.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 232f.
Durch die eigenen Veröffentlichungen hatte sich der Herzog für ihn deutlich wahrnehmbar in eine problematische Lage gebracht. Denn zum einen war er auf diese Weise Teilnehmer und Partei in der theologischen Kontroverse geworden. Er konnte nicht länger glaubwürdig kommunizieren, dass seine Maßnahmen und Äußerungen auf Vermittlung zielten. Zum anderen hatte er in und mit seinen Publikationen einer Öffentlichkeit seine Argumentationslinien präsentiert, die für ihn schließlich unhintergehbar wurden, je erbitterter die Kontroverse geführt wurde. Denn jegliche Kompromissbereitschaft oder von ihm geduldete Beanstandung an Osianders Lehre von der Rechtfertigung, wäre ihm 1554 als ein Widerruf und damit als ein Schuldeingeständnis ausgelegt worden, was einen für ihn nicht tolerablen Angriff auf seine persönliche Integrität und seine herzogliche Reputation bedeutet hätte.
Insofern war es aus seiner Sicht eine logische Konsequenz, wenn er die württembergischen Gesandten nicht länger an seinen Beratungen teilhaben ließ, als diese für die Positionen der Gegner Osianders Partei ergriffen.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 246f.
3. InhaltDer Abschied hebt zunächst hervor, dass die Pfarrer des Herzogtums auf der Befolgung der kirchlichen Gutachten, die als Antwort auf Osianders Bekenntnis Von dem einigen Mittler nach Preußen gesendet worden seien, bestanden und schließlich ihn, den Herzog, um eine Entscheidung ersucht hätten.
Darum befiehlt der Herzog, dass alle Pfarrer seines Landes entsprechend der Lehre der Declaratio und der Confessio der württembergischen Theologen lehren und predigen sollen. Diese Dokumente folgten nämlich der Lehre Luthers, des Urbanus Rhegius, des Antonius Corvinus und Melanchthons.
Zum Vorbild ihrer Gemeindeglieder sollen die Pfarrer zukünftig alle Streitigkeiten unterlassen. Die Präsidenten, Achidiakone und Archipresbyter werden aufgefordert, die Pfarrer dahingehend zu beaufsichtigen und Verstöße gegen das Gebot, Einheit und Frieden zu wahren, zu melden, um diejenigen bestrafen zu können, die sich diesem Gebot widersetzen.
Der Herzog behält es sich außerdem vor, gegen Angriffe gegen seine Person vorzugehen. Entsprechend dieser Anordnungen sollen sich alle verhalten und in ihre Gemeinden zurückkehren.
4. AusgabenNachgewiesen werden können zwei deutsche und eine lateinische Ausgabe:
A: Abschied || Des Durchleuchtigsten Hochgebornen Fuͤrsten vnnd || Herrn / Herrn Albrechten des Eltern / || Marggraffen zu Brandenburg / in || Preussen / etc. Hertzogen etc. dar= || nach sich alle vnnd jedere || jhrer F. G. Fuͤrsten= || thumbs Pfarherrn || vnwegerlich hal= || ten sollen. || Gegeben zu Königßperg den 24. || Septembris im 1554. Jar. [Nürnberg: Georg Merckel] (VD 16 P 4777) Vorhanden in: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dm 1 R; Sz 4484 a München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Liturg. 1 [benutztes Exemplar] Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/4Theol.syst.855(4) Wittenberg, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek: Kn A 178/1164 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 106.1 Quod.(9); 198.14 Hist.(80); 523.22 Theol.(8) Würzburg, Universitätsbibliothek: an: Germ.247 B: Abschied || Des Durchlaͤuchtig || sten Hochgebornen Fuͤrsten vnnd || Herrn / Herrn Albrechten des Eltern / || Marggraffen zu Brandenburg / in || Preussen etc. Hertzogen etc. dar= || nach sich alle vnnd jedere || jhrer F. G. Fuͤrsten= || thumbs Pfarherrn || vnwegerlich hal= || ten sollen. || Gegeben zu Königßperg den 24. || Septembris im 1554. Jar. || Gedruckt zu Koͤnigsperg in Preussen durch Johann || Daubman / Anno 1554. den || 27. Septembris. (VD 16 P 4776) Vorhanden in: Berlin, Staatsblitothek Preußischer Kulturbesitz: Sz 4483 a Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.Pruss. 193,misc. 2; Hist.Pruss. 206,2 Rostock, Universitätsbibliothek: Jb 1140 Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.496 Wittenberg, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek: LC465/30 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 216.13 Theol.(11); 240.15 Quod.(1) C: Recessus || Illustrissimi || Principis ac Domini, || Domini Alberti Senioris, Marchionis || Brandenburgensis, Prussiae, etc. Ducis, etc. || cui sine recusatione, omes et sin= || guli Ditionis ipsius Parochi || obediant. || Promulagtus Konigsperg#, || XXIIII Septembris. || Anno || M.D.LIIII. || Excusum Regiomonte || Prussi#, in officina Ioannis || Daubmanni. || (VD 16 P 4778). Vorhanden in: Coburg, Landesbibliothek: P I 5/34:14 Leipzig, Universitätsbibliothek: St.Nicolai.628/5 München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Hom. 47#Beibd.1 Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 79.W.71