Controversia et Confessio, Bd. 7


Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554) – Einleitung Nr. 14: Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554) – Einleitung

Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554) – Einleitung Nr. 14: Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554) – EinleitungNr. 14 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2023-05-23 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

Einleitung 1. Historische Einleitung

Nach dem Tod Osianders 1552 übernahm Johann Funck die Führungsrolle unter dessen Anhängern in Preußen. Er veröffentlichte 1553 seinen Bericht in dem er einerseits die Rechtfertigungslehre Osianders verteidigte und andererseits den Streitverlauf ganz im Sinne der osiandrischen Partei deutete.Vgl. unsere Ausgabe Nr. 13, S. 707–784. Dies provozierte Widerspruch von Joachim Mörlin, der eine Historia der Kontroverse publizierte,HISTORIA || Welcher gestalt sich || die Osiandrische schwermerey im || lande zu Preussen erhaben / vnd wie die= || selbige verhandelt ist / mit allen || actis/ beschrieben || Durch || Joachim Moͤrlin D. vnd Superinten= || dent zu Brunschwig. || || [Magdeburg, Michael Lotther, 1554] (VD 16 M 5879). und Funcks Bericht veranlasste Flacius, die hier edierte Verlegung zu verfassen.

Flacius opponierte mit seiner Verlegung jedoch nicht allein gegen Funck, sondern gleichzeitig gegen die Handhabung der Kontroverse durch Herzog Albrecht von Preußen. Dieser hatte 1553 mit seinem Ausschreiben,VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin || Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] (VD 16 P 4780). mit dem weitere Steitigkeiten auf der Grundlage der Württemberger GutachtenVgl. dazu unsere Ausgabe Nr. 12, S. 667–694. unterbunden werden sollten, sowie mit der Entlassung MörlinsMörlin wurde von Herzog Albrecht am 14. Februar 1553 aus seinen Diensten entlassen und des Landes verwiesen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 361. für erheblichen Unmut unter den Theologen und Adligen in Preußen gesorgt.

Ob Flacius von den Gegnern der osiandrischen Rechtfertigungslehre in Preußen zur Abfassung der hier edierten Schrift angeregt wurde, lässt sich nur vermuten. Eindeutig belegbar ist die finanzielle Unterstützung des Druckvorhabens durch preußische Adlige. Kaspar von Nostitz, Burggraf Packmohr, Antonius von Borcke und Wilhelm von Truchsess veranstalteten im Herbst 1553 eine Geldsammlung für Flacius, damit dieser seine Verlegung veröffentlichen konnte.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 218, mit Anm. 174. Die Preußen wussten somit über die Publikationsabsichten des Flacius auf jeden Fall Bescheid und unterstützten diese tatkräftig, sodass die Schrift vermutlich in den ersten Wochen des Jahres 1554 erscheinen konnte.

2. Der Autor

FlaciusZu ihm vgl. die Einleitung zu Nr. 8, S. 239f. verfügte wohl spätestens seit seiner gemeinsam mit Nikolaus Gallus veröffentlichen EntgegnungVgl. unsere Ausgabe Nr. 8, S. 247–420. auf Osianders Bekenntnis Von dem einigen MittlerVgl. OGA 10, Nr. 488/496, S. 49–300. 1552 über hervorragende Informationskanäle zu den Gegnern Osianders in Preußen und wurde von diesen als wortgewaltiger sowie streiterfahrener Unterstützer offensichtlich hoch geschätzt. Denn die Sammlung von Geldern unter preußischen Adligen als Druckkostenzuschuss für die hier edierte Schrift belegt zum einen die Bedeutung, die eine Intervention des Flacius für die Gegner Osianders in Preußen besaß. Zum anderen wird daran deutlich, dass die antiosiandrische Opposition im Herzogtum durch Publikationen öffentlichen Druck auszuüben versuchte, um so die dortigen politischen Entscheidungsgänge zu beeinflussen und insbesondere Herzog Albrecht zu einem Umdenken zu bewegen.

3. Inhalt

Die Schrift gliedert sich in zwei Teile. Der kürzere erste Teil (A 1v–B 2r) stellt eine Auseinandersetzung mit dem Streitverlauf dar. In dem umfangreicheren zweiten Teil (B 2r–D 2v) setzt sich Flacius inhaltlich mit Funcks Verteidigung der osiandrischen Rechtfertigunglehre auseinander.

Den ersten Teil untergliedert Flacius in sieben Punkte, mit denen er den Beweis zu führen versucht, dass Funck und seine Mitstreiter während des gesamten Streits nicht nur inhaltlich geirrt, sondern sich auch unanständig verhalten haben. Zunächst wirft Flacius seinen Gegnern vor (1.), dass sie bei einem so wichtigen Streitgegenstand wie der Rechtfertigungslehre nicht umgehend öffentliche Schriften hätten publizieren sollen, sondern sich zuvor mit anderen Theologen augsburgischer Konfession hätten beratschlagen sollen. Flacius folgert aus diesem Verhalten, dass sie sich bereits ihr Urteil gebildet hatten, bevor man andere Theologen in den Prozess der Wahrheitsfindung eingebunden hatte. Darum schenkt Flacius dem Angebot Osianders und seiner Anhänger, sie würden sich gerne belehren lassen, keinen Glauben und erkennt darin lediglich eine Täuschungsabsicht. Denn es sei zugelassen worden, dass Osiander und seine Anhänger all diejenigen, die sich zur Confessio Augustana bekannt hätten, schwer attackiert und diffamiert hätten. Flacius bemängelt sodann (2.), dass den Gegnern Osianders eine öffentliche Verteidigung ihrer Position lange Zeit nicht zugestanden worden sei, obwohl in der gleichen Zeit Osiander weiter hätte publizieren dürfen. Flacius kritisiert (3.) die Versendung des Bekenntnisses Osianders an verschiedene Kirchen, ohne dass auch Mörlins Bekenntnis mit versendet worden sei. In der herzoglichen Forderung, die Gutachten zu Osianders Bekenntnis vier Monate lang geheim zu halten, erkennt Flacius die Absicht, die Kirche zu spalten. Weiterhin hinterfragt Flacius (4.) das Vorgehen, das württembergische Gutachten, welches vermittelnd ausfiel, an andere Kirchen senden zu lassen, damit diese Osiander nicht verdammten. Daraufhin attackiert Flacius (5.) das Verfahren, Mörlin erst zu einem Schiedsrichter im Streit zu bestellen, um ihn anschließend unverzüglich für parteiisch zu erklären, als er sich gegen Osiander wandte. Dieses Vorgehen habe sich mit dem Versuch, Gutachten der anderen Kirchen zu Osianders Bekenntnis zu erhalten, wiederholt (6.). Denn zunächst sei erklärt worden, man werde sich deren Urteilen unterwerfen, um diese dann jedoch ebenfalls als parteiisch abzulehnen, nachdem sich herausgestellt habe, dass sie unisono Osianders Lehre verwarfen. Zuletzt fasst Flacius all dies zusammen (7.), indem er Osiander und seinen Mitstreitern vorwirft, dass ihr Ziel stets gewesen sei, allein seine Lehre zu beschützen und zum Sieg zu verhelfen. Die Suche nach der Wahrheit habe hingegen zurückstehen müssen. Dies sei soweit gegangen, dass man sich in Preußen nicht die Mühe gemacht habe, all die negativen Gutachten der anderen Kirchen zu lesen. Flacius führt als Beweis für diese Anschuldigung Osianders Schrift Schmeckbier an. Osiander habe all die Schriften, die er darin unangemessen heftig angreife, nicht so schnell lesen können. Den ersten Teil beschließt eine Klage des Flacius darüber, dass man sich in Preußen nicht auf die rechtgläubigen Gutachten der Gegner Osianders stütze. Flacius verbindet dies mit einem höchst polemischen Angriff auf Andreas Aurifaber, den er als Drahtzieher hinter der Verweigerung, der Wahrheit zu folgen, erkennt.

Der zweite Teil der Schrift wird von Flacius ebenfalls in sieben Punkte untergliedert. In ihnen setzt sich Flacius inhaltlich mit den Aussagen Funcks auseinander und widerlegt diese.

Zunächst (I.) widerspricht er Funcks Unterstellung, als verträten Osianders Gegner diverse Vorstellungen von dem Begriff Gerechtigkeit. Danach (II.) widerlegt Flacius die Auslegungen Funcks zu Dan 9,24 (die Gerechtigkeit sei nicht das Leiden Christi, sondern Gott selbst) und Prov 10,2 (die Erlösung vom Tod sei eine Eigenschaft der Gerechtigkeit). Er kritisiert (III.) Funcks Argumentation mit juristischen und philosophischen Termini, um die Verwendung des Begriffs Gerechtigkeit zu schärfen. Dabei diskutiert er die Frage der wesentlichen Gerechtigkeit Gottes. Hier weist er die Auffassung zurück, als gebe es eine wesentliche Gerechtigkeit Gottes, die man mit Gottes Gnade und Barmhezigkeit gleichsetze und daneben existiere eine weitere, die Gottes Zorn darstelle. Dies hieße zwei Götter zu machen. Flacius fährt (IV.) fort, sich mit den juristischen und philosophischen Argumenten Funcks zu beschäftigen und thematisiert dabei Aussagen Osianders zur Einwohnung der göttlichen Gerechtigkeit Christi im Menschen. Dies heiße nichts weniger, so Flacius, als die Forderung zu erheben, dass der Mensch vergöttlicht werden solle. Demgegenüber verteidigt Flacius die Auffassung, dass dem Menschen durch den Glauben an Christus und dessen stellvertretendes Leiden und Sterben die Gerechtigkeit von Gott zugerechnet werde. In vier Unterpunkten erläutert er die Eigenschaft der Gerechtigkeit selbst geht: 1. Durch die Gerechtigkeit erhält der Mensch das ewige Leben. 2. Funcks Argumentation, dass Gott in Christus das Leben und die Gerechtigkeit sei, ist ein Trugschluss. 3. Flacius wendet sich gegen die Ansicht, dass die Erlösung des Menschen und das Wesen Christi in eins gesetzt werden können. 4. Die Gerechtigkeit ist nicht das, was den Menschen zum Guten antreibt, sondern das Gute selbst. Weiterhin (V.) bekräftigt Flacius die Position, dass Paulus unter Gerechtigkeit verstehe, Christus zu erkennen und Anteil zu haben an der Kraft seines Leidens und Sterbens. Daraufhin wendet er sich (VI.) gegen Funcks Darstellung von der Menschheit Christi. Schließlich verwirft er (VII.) die Ansicht, dass die Gerechtigkeit Gott selbst sei, da diese Sünde und Tod, trotz deren Größe und Macht, überwinde. Vielmehr müsse das Gesetz, aus dem Sünde und Tod folgten, überwunden werden, denn ohne dieses gäbe es Sünde und Tod nicht und sie besäßen keine Macht. Indem Christus das Gesetz mit seinem Gehorsam in seinem Leiden und Sterben überwunden habe, sei es ihm gelungen, zugleich Sünde und Tod zu überwältigen.

Zuletzt beschäftigt sich Flacius kurz mit von Funck angeführten Zitaten (Irenäus von Lyon, Augustinus, Luther) und legt dar, dass Funck diese Autoritäten ungerechtfertigterweise zu seinen Gunsten anführt, da er sie falsch verstehe. Abschließend bittet Flacius um das Erbarmen Gottes, damit der Streit bald ein Ende finde und polemisiert dabei nochmals gegen Andreas Aurifaber.

4. Ausgabe

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:

A: Verlegung des vn= || warhafftigen vngegruͤndten berichts || Hansen Funckens / von der O= || siandrischen schwer= || merey. || durch || Matthiam Flacium Jllyricum. || Die grewliche vnerhorte schwermerey der Osian= || drischen Goͤtter inn Preussen / so im newen jarstag || dieses 1554. jars ist offentlich vom Eichorn gepre= || digt worden. || Gleich wie der Vater wonet im Son / vnd wider= || umb der Son im Vater / Also vnd gleicherweise wonen sie || auch in vns / Denn wir seind fleisch von seinem fleisch / vnd || beine von seinem bein / etc. Desgleichen schwermet auch || Osiander / da er also spricht / Gleich wie Gott in Christo || wonet / also wonet er auch in vns. | Vor dieser vberteufflischer schwermerey sol sich || huͤten / wem seiner seelen heil vnd seligkeit / Gott vnd das || ewige leben lieb ist. || [Magdeburg: Christian Rödinger d. Ä., 1554] (VD 16 F 1518).

Vorhanden in:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Dm 982â̂; Dm 1242

Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2636(2)

Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/145R; Theol.4 683(22)

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 77 L 1063(8); Ii 4990

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1236; Res/4 Polem. 3344,20 [benutztes Exemplar]

München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München: 4 Theol.5362:5

New York, Union Theological Seminary: D 1220

Regensburg, Staatliche Bibliothek: 999/4Theol.syst.559(36; 999/4Theol. syst.533(5

Wittenberg, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek: Kn A 178/1168; LC434/15

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 251.18 Theol.(8)