Controversia et Confessio, Bd. 7


Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554)

Flacius, Verlegung des Berichts Hansen Funcks (1554)Nr. 14 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2023-05-23 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

Das erste teil der Verlegung von dem handel oder Process.

VON dem ersten teil der Schrifft des Funckens, oder von seinem bericht von dem Process oder streidt, wil ich itzt nicht viel sagen, denn solchs stehet denen besser an, so darbey vnd darneben seindt gewesen. Jedoch wil ich nur, so viel ich aus jren gedruckten schrifften habe vernomen, kuͤrtzlich melden
vnd antzeigen:

Es mag Funck oder auch andere seine mitschwermerLuther verwendete das Wort Schwärmer häufig, um seine Gegner als Ketzer und Irrlehrer zu brandmarken. Vgl. Diekmannshenke, Schlagwörter der Radikalen, 337–340; Jan Martin Lies, Art. Schwärmer, in: Lies, Schneider, 95 Schmpfwörter, 194f. von dem handel schreiben, sagen vnnd berichten, was sie nur wollen, jhr widderpart sehr verunglimpffen vnd sich dargegen schmuͤcken vnd putzen,Tautologie: schmücken. Vgl. Art. putzen 9), in: DWb 2, 594. so ist dennoch gewislich war, das von der Osiandrischen part nicht alleine in der sache selbst,
sondern auch im Process oder handlung der sachen, nur hoͤchlich vnd groͤblich sey gesuͤndiget worden.

Denn zum ersten, weil sie auch der Augspurgischen Confession gewesen vnd zwar noch heutiges tages sein wollen,Osiander wurde von Beginn der Kontroverse an vorgeworfen, von der Confessio Augustana abzuweichen. Er nährte diesen Verdacht, indem er sich nicht klar zu ihr bekannte und stattdessen behauptete, es gebe einen Unterschied zwischen einem Gelehrten und einem Wittenberger Doktor. Der Wittenberger Doktor schwöre nämlich gegen den Sohn Gottes, bei der Confessio Augustana zu bleiben und dass jeder Mensch, außer Melanchthon, ein Lügner sei. (Andreas Osiander an Joachim Mörlin. 19. April 1551, in: OGA 9, Nr. 455, S. 623f, bes. 624). In der Folge des Osiandrischen Streits wurde die rechtmäßige Berufung auf die Confessio Augstana zu einem der Kontroverse inhärenten eigenen Streitpunkt. Vgl. die zahlreichen Belegstellen zur Confessio Augustana bei Stupperich, Osiander in Preussen; OGA 9 und 10. Herzog Albrecht hatte sich selbst und sein Land in der Vergangenheit eindeutig als Teil der Bekenner der Augsburgischen Konfession positioniert. Vgl. Tschackert, Urkundenbuch II, Nr. 1061, S. 348f, bes. 349. vnd klar gesehen, das von dem hohen artickel vnser rechtfertigung sich ein solcher harter vnd hefftiger streit
zwischen den gelerten zu Koͤnigsbergk erhaben, solten sie je billichrechtmäßiger Weise. ein wenig sich haben bedacht vnnd beradtschlaget vber solcher wichtiger vnd streitiger sachen, auch mit andern gelerten vnd Kirchen derselbigen Confession anhengig, ehe sie durch offentliche, gedruckte schriffte die newe lehr in die Kirche Gottes hetten ausgestrewet vnd eingedrungen. Auff das sie nicht jr
gent den armen, geringen vnnd schwachen Christen einen jrthumb oder gifft oder ergernis furlegeten,Vgl. Mt 18,6. so nicht alzugleich von solcher spitzfuͤn-digkeit koͤnnen recht vrteilen, noch sich dafur huͤten oder bewaren.

ES ist aber billich vnd numahls auch gewoͤnlich, das man in keiner Kirchen nichts zu drucken nachgibet,erlaubt. Vgl. Art. nachgeben 1.b.β), in: DWb 13, 58. es sey denn sache, das man von erst gewis
weis, das es den Christen gut vnnd nuͤtz vnd den schwachen, geringen Christen nicht ergerlich sey.Zur Aufgabe und Bedeutung von Zensur in der Reformationszeit vgl. z. B. Hasse, Zensur. Weil denn nu die Osiandrische in Preussen solche newe lehr mit offentlichen, gedruckten schrifften der Kirchen Christi haben auffgehencket,aufgeladen, aufgenötigt. Vgl. Art. aufhängen 2), in: DWb 1, 662. sie weidlichleidenschaftlich (im negativen Sinn). Vgl. Art. weidlich II.B.1.d), in: DWb 28, 607f. fortgetrieben vnd hin vnd widerüberall hin, überall herum. zerstrewet,verteilt. so ists eine gewisse anzeigung,sicheres Zeichen. das sie alzu mal, sonderlich die Herrn, diese
newe lehr haben fur recht noͤtig vnd nuͤtz der gemeine Christi erkennet vnd dafur gehalten. Dieses ist aber aller dingvollkommen, ganz und gar. Vgl. Art. allerdings, in: DWb 1, 221. wider alle billigkeit vnd gewonheit der Process, das man die sache eheschon, bereits. geurteilt, hat ehe sie vor ein ordentlich gericht kommen vnd gebracht ist worden, wil geschweigen, ehe man die widerpart recht angehort vnd vernomen hat.

Das aber die Osiandrischen furgeben: Ja, es hat der offentliche druck der lehr Osiandri keine gefahr oder schaden koͤnnen bringen, denn er hat sich allezeit erboten, das er gerne wolte weichen von seiner meinung, so er einer bessern aus der h. schrifft wuͤrde berichtet.Osiander tat dies z. B. im Vorwort zu seiner Schrift Von dem einigen Mittler. Er fügte dem Angebot jedoch gleichzeitig eine Drohung an. Andreas Osiander, Von dem einigen Mittler (1551), in: OGA 10, Nr. 488, S. 96,20–24: Die jungen unzeitigen [voreiligen] schreiber aber wil ich hiemit gewarnet haben, sie wolten mich mit unrechtmessigen lesterschrifften, dermassen Michel Roting neulich wider mich hat augegeben [vgl. unsere Ausgabe Nr. 3], unangetastet lassen, dan ich gedenck den eseln die lewenhaut also abzuziehen [Sprichwörtlich: ein Dummkopf, der sich als wichtig und bedeutsam ausgibt. Nach einer Fabel des Äsop, in der ein Esel eine Löwenhaut findet, sie überwirft und daraufhin Mensch und Tier erschreckt, vgl. Röhrich, Lexikon II, 395f], das sie niemand mer zu schrecken unterstehn, sonder von yderman gespottet werden sollen. Darauff antworte ich also: das solchs erbieten nie mehr, weder vom Osiandro noch von seinem teil, hertzlichehrlich, wirklich. Vgl. Art. herzlich 2), in: DWb 10, 1252f. ist
gemeinet worden, wie ichs denn hernacher mit Gottes huͤlffe wil beweisen. Jtzundt aber sage ich nur so viel, das man das vnkraut nicht so leichtlich kan ausgethenausjäten. als einseen vnnd, das man ehe die gewissen kan verwirren denn zu rechte bringen. Es haben viel Ketzer jre jrthume widderruffen, aber damit ist das Fewr noch nicht auffgehaben,Tautologie: getilgt, in Sinne von: gelöscht. Vgl. Art. aufheben 9), in: DWb 1, 665f. gestillet vnd vertilget worden.

Was wil man aber daruon sagen, das man dem Osiandro hat zugelassen, im offentlichem drucke nicht alleine seine lehr auszubreiten,Gemeint ist wohl Osianders Schrift Von dem einigen Mittler / De unico mediatore aus dem Jahr 1551. Vgl. OGA 10, Nr. 488/496. sondern auch alle Kirchen vnd Lerer, so sich haben lassen hoͤren vnd verheissen, bey der Augspurgische Confession zu beharren, auffs aller grewlichste zu schenden vnd schmehen, als weren sie von Christo vnnd seiner waren lehr abge
fallen, vnd solchen jren abfal auch mit einem eide bestetiget vnd bekrefftiget.Osiander hatte in seiner Schrift gegen Melanchthon schwere Vorwürfe gegen den Doktoreid in Wittenberg erhoben und behauptet, dass man aus der Confessio Augustana nicht ersehen könne, wie wir gerechtfertigt werden und was die gerechtigkeit des glaubens sey. Vgl. Andreas Osiander, Widerlegung Philippi Melanchthons (1552), in: OGA 10, Nr. 522, S. 571–670 (Zitat: 576,21). Jst das ein rechter Christlicher Process?

Zum andern hat man den andern gelerten in Preussen, so wider Osiandrum gewesen seindt, lang nicht wollen zulassen, das sie was darwider drucken mochten. Denn ob man jhnen solchs wol hat vorheissen, so hat man sie doch
im druck dermassen verhindert vnd auffgehalten,Laut herzoglichem Mandat war es allen Theologen untersagt, Streitschriften zu publizieren, doch Osiander hielt sich nicht daran. Allerdings wurde er vom Herzog dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, bes. 158–161; Fligge, Osiandrismus, 55, 70, 75. das fast anderthalbe jar, nach dem Osiander hat angefangen offentlich zu drucken, ist verlauffen, ehe ein einigeeinzige. schrifft Moͤrlini ist in Preussen ausgegangen,Vermutlich: EPISTOLAE || QVAEDAM IOACHIMI MORLIN || Doctoris Theologiae, ad D. || Andream Osiandrum, || Et Responsiones. || [Wittenberg: Hans Lufft, 1551] (VD 16 M 5873). zuuor aber gantz vnd gar nichts, vnd seindseit. der zeit auch nichts, so doch Osiander in der Zeit etliche mehr schrifften hat lassen ausgehen, sonderlich sein Stinckbier,Andreas Osiander, Schmeckbier (1552), in: OGA 10, Nr. 538, S. 742–796.
welches dermassen, von wegen der vnerhorten Gotteslesterung, grewlicher scheltwort vnd grausamen schmehens, stincket, das wenn der leidigeklassisches Epithethon des Teufels: widerwärtige, elende. Vgl. Art. leidig 3), in: DWb 675f. Teuffel aus der hellen selbs solte einen gestanck anrichten, ers nicht konte wol erger noch stinckender machen. Vnd die solche vnfletige stinckbier alda lassen druͤcken vnd widerdruͤcken, predigen vns in dem gleichwol, das wir mit
reden fein eingezogenruhig, zurückhaltend. Vgl. Art, einziehen 12.a), in: DWb 3, 355. vnd bescheiden sein solten.

Zum dritten, da man der Kirchen meinung iudicia oder censuras vber Osiandri lehr hat begeret vnd gefodert,Herzog Albrecht forderte Gutachten von seinen Theologen über die Position Osianders in der Rechtfertigungslehre an. Vgl. dazu unsere Ausgabe Nr. 4. hat man auch darneben seine buͤcher vbersendet, so viel man jr immer gehabt, aber seiner widerpart nicht ein einige schrifft oder bericht. Nu were es ja billich, recht vnnd Christlich
gewest, das man auch D. Moͤrlins bekentnisGemeint ist Osianders Bekenntnis vom 9. Juni 1551, das dieser nach Aufforderung des Herzogs erstellt hatte. Vgl, dazu Stupperich, Osiander in Preussen, 153. Das Bekenntnis ist abgedruckt in: VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin || Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] ( VD 16 P 4780), C 2r–C 3v. hette mit geschicket, denn es heist also: Man sol beide teil hoͤren.Sprichwörtlich. Vgl. Art. Theil 12), in: Wander 4 (1876), 1144. Ja, werden sie villeicht sagen, sie war noch nicht gedruckt. Ey lieber, warumb hat man nicht gewar-tet, bis so lang D. Moͤrlins buch auch were ausgegangen, welchs nur bald hette koͤnnen geschehen? Ja, warumb hat man den druck so offt vorhindert vnd
auffgehalten? Jtem: warumb hat man doch nicht zum wenigsten die schrifften der widerpart Osiandri mit vbersendet, so im anfang des F. ausschreibens seindt gedruͤcket,Die Stellungnahmen von Staphylus, Mörlin, Venediger, Hegemon finden sich im Ausschreiben Albrechts aus dem Jahr 1553 (VD 16 P 4780), B 3v–E 1r. die dazumal albereit vberantwortet waren. Jst das recht procedirt, wenn man nur auff einer part bericht lesset vrteilen?

Jch moͤchte furwar auch gerne wissen, warumb man doch begeret hat, auff
vier gantzer monat lang heimlich zu haben die Kirchen vrteil?Vgl. Ausschreiben Albrechts (1551), F 1r, in: unsere Ausgabe Nr. 4, S. 127,28f. Jch halte es aber fur gewis, das solche Osiandrische pracktikenIntrigen, Anschläge. Vgl, Art, Praktik 3.b), in: DWb 13, 2053. dahin sey gericht gewesen, auff das nicht jrgent eine Kirche sich konte oder vermoͤchte mit der ander vnterreden oder conferiren, cum collatio sit mater ueritatis, auch damit nicht eine Kirche erfaren koͤnte, was die ander hette geurteilet von Osiandri
lehr vnnd stimmete also jr vrteil mit der ander, auff das sich eine vneinigkeit in den Kirchen vrteilen, wo nicht in der meinung, doch in den worten, zutruͤge, welche der Sophist darnach sehr meisterlich zu seinem vorhaben vnd vorteil hette koͤnnen gebrauchen etc.

Zum vierden so balt man hat vernomen, das die wirtembergische Theologen
etwas gelinder von Osiandri lehr vnd seinen jrthumen geredt vnd geurteilet denn andere Kirchen, hat man auch flucksschnell. Vgl. Art. flugs, in: DWb 3, 1847f. widerumb an sie geschrieben, sie sollen jr bedencken auch andern Kirchen der Augspurgischen Confession mitteilen,Die Württemberger Theologen hatten auf die Übersendung von Osianders Schrift Von dem einigen Mittler mit einem vermittelnden Gutachten reagiert, Herzog Albrecht versuchte auf Grundlage dieses Gutachtens dann zunächst innerhalb seines Landes einen Kompromiss zwischen den streitenden Theologen zu erzielen, womit er jedoch scheiterte. Er wandte sich daraufhin abermals nach Württemberg, übersandte die negative Reaktion der Gegner Osianders und erbat ein neuerliches Gutachten, das die Württemberger nicht allein an ihn, sondern auch an die kursächsischen Theologen senden sollten, damit diese ihr Urteil auf einer breiteren Informationsbasis fällen könnten. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 265–271; Wengert, Defending faith, 196–208. auff das andere gelerte dadurch verursacht wurden, den Osiander nicht zu uerdammen, sondern jm viel mehr beyfal zu geben. Warumb hat
man aber nicht viel mehr den andern Theologis geschrieben, das sie jre iudicia vnd meinung vom Osiandro den Wirtenbergern widerumb hetten mitgeteilet, ob sie auch darmit konten bewegt werden, die jr-thumeIn der Custode: thuͤme. Osiandri desto besser vnnd ernster zu uerdammen. Sihe, das mus alles vnparteisch gehandelt sein vnnd heissen.

Zum fuͤnfften bedenck doch lieber Christ, ob dieses sey parteisch oder vnparteisch gehandelt oder procedirt. Nachdem sich der streidt zwischen Osiandro vnd etlichen andern gelerten in Preussen erhaben,erhoben hat. ist erstlich D. Moͤrlin ankomen vnd hat keiner part beyfal gethan, als der sie sache noch nicht recht verstanden. Demselbigen D. Moͤrlin hat der Fuͤrst beuohlen, er
solte sich der sachen annemen, vleissig erkuͤndigen vnd darauff bedacht sein, ob ers vermoͤchte zu uerrichten oder zu uertragen, hat jhn also fast zu einem Richter oder ScheidsmanSchiedsmann, Schiedsrichter. Vgl. Art. Scheidsmann, in: DWb 14, 2417. in der sachen gesetzet.Mörlin war aufgrund seiner Kritik am Augsburger Interim aus Göttingen ausgewiesen worden und kam am 13. September 1550 in Königsberg an. Während einer persönlichen Zusammenkunft mit Herzog Albrecht am 14. Januar 1551 eröffnete dieser Mörlin dann seinen Plan, eine gütliche Einigung von Osiander mit seinen Königsberger Gegnern erzielen zu wollen und bat Mörlin, dabei die Rolle des Vermittlers zu übernehmen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 113f (zur Ankunft Mörlins in Preußen), 124f (zur Bitte des Herzogs um Vermittlung). Der ist nu seinem Herrn hierinne gehorsam gewesen, hat allen muͤglichen vleis (wie aus den gedruͤckten episteln Osiandri vnd Moͤrlini zu sehen)Vgl. Anm. 22. furgewendet vnd sich
auffs vleissigste erkuͤndiget, was doch Osiander oder sein widerpart in solchen streitigen sachen lehre, wer bey der Warheit stehe oder der luͤgen anhange.Zur Vermittlungstätigkeit Mörlins vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 124–136; Fligge, Osiandrismus, 64–67. Nach dem er aber aus Goͤttlicher verleihung vornommen, das Osiander einen schedlichen jrthumb inn die Kirche wolte einfuͤren, ist er der Warheit beygefallen vnnd hat seine meinung beyde, dem Fuͤrsten vnd der
Kirchen, angezeiget;Am 11. April 1551 äußerte Mörlin in einer Audienz bei Herzog Albrecht erhebliche Zweifel an der Rechtgläubigkeit Osianders. Diese Zweifel wurden für Mörlin nach zwei öffentlichen Vorlesungen Osianders am 16./17. April 1551 zur Gewissheit. Nachdem sein Versuch scheiterte, Osiander zu überzeugen, verurteilte er dessen Rechtfertigungslehre massiv in Briefen und Predigten. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 137f (zur Audienz und den öffentlichen Vorlesungen Osianders), 139–141 (zu Mörlins Versuchen, Osiander zu überzeugen), 144–147 (zum Briefwechsel zwischen Mörlin und Osiander), 154–158 (zur Kanzelpolemik); Fligge, Osiandrismus, 67–73. als bald nu solches geschehen hat man flucks angefangen, den Richter fur parteisch zu halten vnd jm auch endlich vbel darumb gelonet.Mörlin wurde vom Herzog am 14. Februar 1553 aus seinen Diensten entlassen und des Landes verwiesen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 361.

Weiter hat auch F. D.Fürstliche Durchlaucht. der Augspurgischen bekentnis verwandte Kirche vnd lerer hoͤren wollen, jhnen derhalben in sonderheit geschrieben vnd des Osi
andri bekentnis darneben geschicketVgl. Ausschreiben Herzog Albrechts (1551), unsere Ausgabe Nr. 4. vnd sie also zu Richter in der sachen gesetzet. Disse alzumal haben nach Gottes schickung fast eintrechtiglich die Confession vnnd lehre Osiandri verdammet,Vgl. die detaillierte Darstellung bei Wengert, Defending faith. ausgenomen die Wirtembergische, so in jrer letzten schrifft an F.D. in Preussen beken-nen, das sie zuuor von der sach nicht haben vrteilen wollen, sondern nur mittel vnd
wege furgeschlagen zu einer vergleichung.Vgl. die Literaturangaben in Anm. 35.

Nachdem aber die Osiandrische vermercket, das alle Kirchen vnd gelarten, so vmb das vrteil von F. D. seindt angelangetangefragt. worden, jhre lehre verdammet, so haben sie als bald solche Richter auch als parteisch [sic] verworffen, ja auch mit grewlichen lesterschrifften offentlich als die vngelerteste vnnd
groͤbste toͤlpel vor der gantzen welt ausgeschrien vnd ausgeruffen.Vgl. z. B. Andreas Osiander, Widerlegung der Antwort Philipp Melanchthons (1552), in: OGA 10, Nr. 522, S. 561–670; Ders., Schmeckbier (1553), in: OGA 10, Nr. 538, S. 742–796.

Wil man nu also mit der sache procedirn, das man die jenige, so jr vrteil wider vns gefellet (vnangesehen, das man sie zuuor als Richter daruͤber bestelt, gebeten vnd gesetzt hat), so schentlich, so grob vnd vnuersohnen mit offentlichen gedruckten schrifften sol schenden, schmehen vnnd lestern, nachgeben
vnd verhengen. Hilff, lieber Gott, wenn wirdt wol eine sache verrichtet, geurteilet vnd geschlichtet werden? Heist aber das recht in der sache procedirn, so mag der Teuffel auch wol gerecht sein vnd heilig heissen.

Jch setze es aber, das noch jrgent villeicht die Osiandrische, die EnglischeIronische Bemerkung des Flacius: Osiander werde wohl noch die Engel als Richter anrufen. oder SchlaurafflendischeDie Bezeichnung Schlaraffenland begegnet erstmals 1494 bei dem Straßburger Humanisten Sebastian Brant (Narrenschiff, cap. CVIII); die Vorstellung vom Schlaraffenland wurde vor allem durch eine Dichtung des Nürnberger Schuhmachers und Meistersingers Hans Sachs volkstümlich. Falsche Propheten, so Luther, würden die Menschen nicht auf das Evangelium, sondern auf das Schlaraffenland verweisen. Flacius spielt damit auf die trügerische und lügnerische Komponente an, die der Vorstellung vom Schlaraffenland inhärent ist. Es handelt sich damit um eine Polemik, da von schlaraffenländischen Theologen kaum wahrhaftige Antworten zu erlangen sind. Vgl. Art. Schlaraffenland 1 und 2), in: DWb 15, 495–498. Kirchen werden zu Richter setzen vnd jre Theo
logos bitten, das sie vber diesen streit ein vrteil fellen; wenn nu diese Schlaurafflendische Theologi rechte Christliche Theologi seindt, welche, wie Christus vnd Paulus gebieten, Ja, Ja oder Nein, NeinVgl. Mt 5,37; II Kor 1,17–20; Jak 5,12. von einem solchem wichtigem handel oder sachen muͤssen sagen oder vrteilen, die werden gewislich auch bald sprechen: Dieser hat vnrecht vnd seine lehre ist falsch, die andern
haben recht. Mit diesen halten wirs etc. Thun sie das, so behuͤte sie Gott vor den Osiandrischen lestermeulern vnd jhren Stinckbieren. Also verwerffen, schenden vnd schmehen mit of-fentlichen gedruckten schrifften alle Richter noch einander, so Osiandro vnrecht geben. Was ist das anders, denn das man keinen baum kan finden, wie man vom Marcolpho ein sprichwort
gemacht, daran man gerne hengen wolte?Anspielung auf das im 16. Jahrhundert populäre Spruchgedicht von Salomo und Markolf. Der zum Tod durch Erhängen verurteilte Markolf darf sich auf Geheiß des Königs den Baum dafür selbst aussuchen. Die Diener des Königs führen ihn zu diesem Zweck durch das tal Josaphat zur Stadt Jericho und schließlich gen Arabia, || viel der pawm warn da, || der Markolfus keinen erkoß, || die diner auch der mwe [Mühe] verdroß. || Also gepunden furtn sie in || dem konig wider heim hin || vnd sagtn im die geschicht, || daz sie funden des pawms nicht, || den Markolfus wolt erwelen. Vgl. Salomo und Markolf, 1803–1817; zu den lateinischen und deutschen Ausgaben des Gedichtes: VD 16 S 1477–1488; vgl. zudem: Hartmann, Spruchgedicht, 66–69; Griese, Salomo und Markolf; Art. Markolf, in: Wander 3 (1873), 463.

Letzlich darff ich das mit warheit wol sagen, ja, ich konte es sehr leichtlich beweisen (wiewol es bereit ist bewiesen), das die Osiandristen nie nichtnie nicht als besonders starke Verneinung: absolut nicht, überhaupt niemals. Vgl. Art. nie III), in: DWb 13, 740. in dem gantzen process die warheit haben gemeinet oder gesuchet, sondern daraufff seindt jhre gedancken, hertz, muth vnd sinne gestanden vnd dahin
alles gerichtet, so viel jnen immer muͤglich, das jres Propheten Schwermerey nur oben schwebete vnd empor ginge, es were durch recht oder vnrecht, gewalt oder betrug. Denn wenn sie von hertzen die warheit gesucht hetten, so hetten sie mit nichten, fur der erkentnis,vor der Beurteilung seiner (Osianders) Lehre durch die Kirche. jrem Propheten sollen zulassen, mit so vielen schrifften seine schwermerey als eine offentliche warheit in die
Kirche Christi auszustrewen vnd einzudringen. Sonderlich aber hetten sie jm ia nicht gestaten [dürfen], so hefftig zu schreiben wider alle andere lerer in vnsern Kirchen, viel weniger, sie so jemerlich zu schenden vnd aus zu holhipeln.schmähen, verlästern, verspotten. Vgl. Art. hohlhippeln, in: DWb 10, 1718f.

Jtem: hette man die warheit gesucht, man hette nicht als bald so leichtfertich
so viel vrteil so vieler Kirchen der Augspurgischen Confession, welche man doch von jnen zuuor ernstlich hat begeret, verachtet vnd verworffen, ja, wol dazu nicht nachgegeben, das man sie mit solchen bitterhonischenbesonders spöttischen. vnd Teufflischen lesterschrifften vnd Stenckbieren auffs aller ausserste hette ausgetragenzum Klatsch- und Tratschgespräch gemacht. Vgl. Art. austragen 2), in: DWb 1, 1001. vnd geschendet, sondern also gesaget, sonderlich der N. N.Gemeint ist wohl Herzog Albrecht. Dafür spricht der Inhalt und der autoritative Charakter der folgenden, fiktiven Ansprache an Osiander. Den Herzog offen zu kritisieren und ihm ein Fehlverhalten vorzuwerfen, was Flacius hier intendiert, verbot sich aufgrund seines hohen Standes. Darum verwendete Flacius die Abkürzung N.N. (Nomen nominantum).:
Lieber herr Osiander, wir haben an so viel frome gelerte leute geschrieben vnnd von jnen darneben gnediglich vnd freundtlich begeret, sie sollen vns jre meinung fein deutlich vnd klar von diesem streit anzeigen. Derhalben wollen wir in keinem wege zugeben, das jr sie also bald mit offentlichem druck also schentlich vnd vbel sollet ausrichtenabfertigen, aburteilen. Vgl. Art. ausrichten 6), in: DWb 1, 937f. vnd schenden, sondern
wollen jm also thun:wir wollen vielmehr so verfahren. wir muͤssen durch vnd mith rath, beisein vnd verwilligung der Kirchen dieses Fuͤrstenthumbs, etliche Gottfuͤrchtige, verstendige vnnd vnparteische personen bestellen, die sollen solche von vns auffgebrachteeingeworbene, angeforderte. Vgl. Art. aufbringen 8), in: DWb 1, 630. vrtheil auffs vleissigste vberlesen vnd in Gottes furcht betrachten, oder vleissiglich bewegen,erwägen. Vgl. Art. bewegen 4), in: DWb 1, 1769. ob sie auch gnugsam vnd recht mit
Gottes wort vberein stimmen, oder darinnen gegruͤndet seindt oder nicht. Befinden wir nu, das sie mit der warheit vnd Gottes wort recht vberein komen, so mussen wir sie annemen. Befinden wir aber anderst, so wollen wir euch zugeben,gestatten. Vgl. Art. zugeben 4), in: DWb 32, 400. das jr solchen herrn freundtlich mit offentlichen schrifften anzeiget, worinne sie doch neben der warheit seindt hergegangen vnd jr
gefeiletund sie (die Wahrheit) verfehlt. haben etc.

Aber man hat nicht alleine solchs nicht gethan oder also mit guter weil oder raum oder mit besonderm vleis die warheit gesucht, sondern man hat auch vieler kirchen vrteil verachtet, ja auch darzu verdammet, ehe man sie hat gelesen oder nur gesehen, welchs ich nicht alleine vom Osiandro, sondern auch
von einem andern konte beweisen.Eventuell eine ironische Anspielung auf Herzog Albrechts Rolle im Streit. Aber es ist gnug, wenn ichs nur vom Osiandro beweise.

ES ist aus des Osiandri Stinckbier offentlich zu sehen, das er solch buͤchlein so bald geschrieben hat, als er nur die vrteil der Kirchen bekomen. Nu ists vnmuͤglich, das Osiander hat koͤnnen so viel vnd so lange vrteil der Kirchen
in einer solchen kurtzen zeit, ja in einem solchem hui vleissiglich betrachten vnnd alle jre argument mit gantzem ernst durchsehen vnd bewegen. Hat aber nichts desto weniger sie greslich vnd vngestimmichunmäßig. Vgl. Art. ungestimmt, in: DWb 24, 875. verdammet vnd verworffen, ja er hat etliche verdammet, die er auch nicht gesehen, denn er schreibet am ende seines Stenckbiers also: Jch solte Andream MusculumKonjiziert aus: Musiculum.
auch EMPFANGEN haben (er verstehet das vrteil der Merckischen Kirchen), so hat mir sein Buch nicht zu handen koͤnnen gebracht werden.Andreas Osiander, Schmeckbier (1553), in: OGA 10, 795,5f. Sihe, das vrteil verdammet er auch. Denn was das wort EMPFANGRN bedeutet, ist menniglichjedem. wol bekant, vnnd hat es gleichwol nicht gesehen, viel weniger nach notdurfftErfordernis. Vgl. Art. Nothdurft 3), in: DWb 13, 927. koͤnnen betrachten noch bewegen, was recht oder vnrecht
darinne were oder nicht. Jst nu das die warheit suchen oder recht procedirn?

Jch mochte zwar noch heutiges tages gerne hoͤren von den Osiandristen, warumb man doch so viel censuras oder vrteil so vieler Kirchen gefodertgefordert. vnd zusamen gesucht hat? Denn so man dadurch die warheit in der sachen hat wollen suchen, warumb lest man sie also inn einem winckelverborgen, im Geheimen. Vgl. Art. Winkel E.4.a), in: DWb 30, 358. liegen?
Warumb hat man nicht Christliche vorstendige vnnd vnparteische leute verordnet, die es vleissig besichtigten vnd beide, dem Fuͤrsten vnd den Kirchen, anzeigeten, was in solchen schrifften stuͤnde oder verfasset were, vnnd ob sie recht mit Gottes Wort oder nicht vberein kemen oder damit stimmeten. Warumb nemen sich auch die Christen oder Kirchen in Preussen solcher
schrifften so vieler Kirchen nicht an vnd lassen solche censuras mit vleis vbersehen oder vrteilen? Oder ists gnug, wenn nur D. hundartztAnspielung auf Osianders Schwiegersohn Andreas Aurifaber, der Professor für Medizin an der Universität Königsberg sowie herzoglicher Leibarzt und Privatsekretär war. Vgl. auch Fligge, Osiandrismus, 154–156. mit seinem Osiandro von solcher Kirchen vrteil oder censuris ein mal hat geurteilet vnd jr Stinckbier ausgespeiet?

Ach, es lest sich leider ansehen, als foddertenförderten. die rechtgleubigen Christen,
kirchen, landt, stete vnd die vom adel nicht viel mehr die warheit als eben die Osiandristen. Denn was were oder konte doch wol leichter oder fuglicher sein, denn zu uorschaffen, das die vrteil der Kirchen so albe-reit auff eintrechtige begerung des gantzen lands, Herrn vnd vntertanen eingebracht sein, durch gewisse verstendige, eiuerigeeifrige. vnd ernsthafftige personen mit
grossem vleis vnd ernst vberlesen vnd besichtiget wuͤrden vnd jrer eintrechtigen meinung nachgesetzt. Sonderlich, weil jtzt alle Kirchen einhellig von der sachen vrteilen, ja dazu die Wirtemberger (von welchen die Osiandristen auch selbs nicht zweiueln, das jr schreiben von dem h. geiste herkome) bezeugen, das Osiandri lehr von der rechtfertigung mit Paulo nicht
stimmet.Flacius stellte eine Veränderung aufseiten der Württemberger Theologen fest. Hätten sie zunächst den Ausgleich gesucht, so würden sie seit der Declaratio des Johannes Brenz (VD 16 B 7590) klar gegen Osiander und seine Parteigänger Stellung beziehen. Flacius publizierte daraufhin Schriften, in denen er die seiner Meinung nach vorhandenen Lehrunterschiede zwischen Brenz und Osiander aufzeigen wollte. Vgl. z. B. Brentij vnd Osian= || dri meinung / vom ampt Christi / || vnd rechtfertigung des || Suͤnders. || Mit einer vorrede M. Flac. Jllyr. || ||. [Magdeburg: Michael Lotther, 1553] (VD 16 B 7588). Vgl. dazu ferner Wengert, Defending faith, 208–220.

Die erste KircheDie Alte Kirche. Die Kirche der ersten nachchristlichen Jahrhunderte. hette solchs zwar vor lengst gethan, wenn sie gleich alle Keiser, Koͤnige vnnd Fuͤrsten vnnd jre heuchler solten erzuͤrnet haben. Wir aber, Gott erbarm sich druͤber, fuͤrchten vns fur einem amechtigen hundartz,Vgl. Anm. 72. weil wir sehen, das er nu als ein Gott nach seinem wolgefallen
absetzet vnd erhohet, wen er nur wil.Anspielung auf die Einflussmöglichkeiten Andreas Aurifabers auf Herzog Albrecht aufgrund seiner Stellung bei diesem.

Bis daher habe ich kuͤrtzlich von dem vnrechtem vnd parteischem process oder handel, wie vnbillichunrechtmäßig. vnnd gar vorteilischallein auf den eigenen Vorteil bedacht. Vgl. Art. vorteilisch, in: DWb 26, 1741. die Osiandristen mit der sache seindt vmbgangen, geschrieben. Nu wil ich auch mit der huͤlffe Gottes vom andern teil der schrifft Funckens, da er von der Gerechtigkeit felschlich
disputirt, etwas sagen.

Das ander teil von der lehr.

Zvm ersten gibt vns Funck felschlich schuldt, wir leren neunerley gerechtigkeit,Funck, Wahrhaftiger Bericht (1553), D 2r–D 3v, in: unsere Ausgabe Nr. 13, S. 730,17–733,10. wie denn auch Osiander vns jtzt sieben, jtzt vierzehen, jtzt zwentzig gerechtigkeitVgl. Andreas Osiander, Widerlegung Philipp Melanchthons (1552), B 2r, in: OGA 10, Nr. 522, S. 578,5 (vierzehnerley gerechtigkeit); ebd., 630,28 (zwaintzigerley gerechtigkeit). Vgl. zu dieser Polemik zudem Andreas Osiander, Von dem einigen Mittler (1551), G 3v–G 4r, in: OGA 10, Nr. 488, 152,18–153,7; Wider den flüchtigen Nachtraben (1552), in: OGA 10, Nr. 505, S. 410,17–411,12. (wie es jn geluͤstet vnd in sinn kommet) mit vngesparterverleugneter?
warheit zumist. Darauff jhm nicht alleine ich,Vgl. Flacius, Verlegung des Bekenntnis Osiandri (1552), unsere Ausgabe Nr. 8, 247–420. sondern auch die Hamburger,RESPONSIO MI=||NISTRORVM ECCLESIAE CHRISTI, || QVAE EST HAMBVRGI ET LVNE- || burgi, ad confessionem D. Andreae Osi= || andri, de mediatore Iesu Christo & iu= || stificatione fidei, inclyto Hambur= || gensis & Luneburgensis Reip: || Senatui exhibita, Anno || Do. MDLII. mense || Februario || scripta. || || [Magdeburg: Michael Lotther, 1553] (VD 16 R 1193). mehr denn gnugsam geantwortet haben vnnd klar beweiset, das alle beschreibung der Gerechtigkeit, so wir aus der h. Schrifft genomen vnd in vnsern kirchen gebreuchlich, recht wol vnd fein vberein stimmen. Denn die andere, welche sie vns vorsetziglich aufflegen,beschuldigen. Vgl. Art. auflegen 3), in: DWb 1, 684. beduͤrffen keiner
antwort. Solche vnsere antwort hette billich Funck sollen verlegen,widerlegen. Vgl. Art. verlegen 3), in: DWb 25, 758. ist er damit nicht zu frieden gewest vnnd nicht also vberhin rauschen, als hoͤret ers nicht.

Zum andern setzt er aus der schrifft zwene gruͤnde oder eigenschafft der rechten gerechtigkeit, vnd nach dieser zweier eigenschafft pruͤfet er vnd
verwirfft die falsche gerechtigkeiten. Auff diese zwen gruͤnde oder spruͤche pochettrotzig beharrt. Vgl. Art. pochen I.3.d), in: DWb 13, 1959. der Funck so sehr, das er frey bekennen darff, er sey eben durch dieselbige Osiandrisch worden, weil sie so klar vnd gewaltiglich Osiandri meinung bekrefftigten.Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), D 1v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 729,24f. Derhalben mercke mit allem vleis, lieber Christ, vnd sperre maul, nasen, ohren vnd augen auff, damit du wol muͤgest fassen,begreifen.
was doch das fur spruͤche wol sein muͤgen, dadurch Funck ein solcher trefflicherpolemisch: vorzüglicher, tüchtiger. Vgl. Art. trefflich C.4.a), in: DWb 21, 1694f. vnd furnemster Apostel Osiandri zum Osiandrischem [sic] Euangelio von dem vorigem jrthumb vnd finsternis der Augspurgischen bekentnis ist bekeret worden.

Die erste eigenschafft, grundt oder spruͤche, spricht er, sey, da Daniel sagt
am ix. cap:Vgl. Dan 9,24. Es werde gebracht eine gerechtigkeit OLAMJMעֺלָמׅים. der ewigkeiten, das ist, wie es Funck ausleget, die von ewigkeit zu ewigkeit ist vnd bleibet, welche mus sein Gott selbst vnd nicht das leiden vnd sterben Christi, welchs nicht ewig gewest, sondern hat einen anfang vnd ein ende gehabt etc.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht, D 3v–E 2v, unsere Ausgabe Nr. 13,734,1–736,11.

Auff diesen Funckischen vnnd Osiandrischen grundt habe ich in meiner grossen verlegung gnugsam geantwortet, im quatern J,Vgl. Flacius, Gallus, Verlegung (1552), J 1r, unsere Ausgabe Nr. 8, S. 343,27–345,15. vnd aus h. Goͤttlicher schrifft klar beweiset, das beide woͤrtlein, GEBRACHT vnd EWJGKEJTEN (denn auff diese alleine gruͤndet, pochet vnd verlest er sich), offt von einem ding geredt oder verstanden werden, das einen anfang vnd ein en
de hat, vnd nicht schlechtschlicht, einfach. ewig ist, wie j. Reg. xij. zu-sehen ist, do also geschrieben stehet ABJ: Jch wil vngluͤck vber Achab BRJNGEN.Vgl. I Reg 21,21. Desgleichen findet man auch offt im Jeremia. Daraus folget aber noch nirgent nicht, das die straffe Gottes oder vngluͤck were von ewigkeit zu ewigkeit gewesen, oder das sie das wesen Gottes selbs seindt.

Jtem: das woͤrtlein OLAMJM, Perpetuitatum der ewigkeiten bedeutet auch offt ein dinck, das einen anfang hat, als Esa. lxv: Jsrael wird erloͤset werden mit einer erloͤsung der EWJGKEJTEN, OLAMJM.Vgl. Jes 35,17. An welchem ort das wort DER EWJGKEJTEN freilich nicht bedeutet von ewigkeit zu ewigkeit. Denn weder Jsrael noch seine erloͤsung ist gewesen
von ewigkeit zu ewigkeit.

Jtem Psal. lxxvij: HALEOLAMJM, wirdt denn der Herr in EWJGKEJTEN verstossen?Vgl. Ps 77,8. ij. Par. vj. spricht Salomon: Er habe Gott ein haus oder Tempel gebawet, darinnenKonjiziert aus: darinner. er soll wonen in EWJGKEJTEN, OLAMJM,Vgl. I Reg 8,13. da solch wortlein freilich nicht ausgelegt noch verstanden kan werden von
ewigkeit zu ewigkeit. Denn Salomon ist je nicht von ewigkeit zu ewigkeit gewesen, viel weniger sein Tempel. Eccles. j: Geschicht auch etwas, dauon man sagen mochte: Sihe, das ist new? Denn es ist vor auch geschehen in vorigen zeiten (LEOLAMJM), die vor vns gewesen seindt.Vgl. Pred 1,10. Was fur vns geschehen ist, das ist freilich nicht von ewigkeit zu ewigkeit.

Diese exempel zeigen gnug an, das das woͤrtlein OLAMJM, die EWJGKEJTEN, neque in singulari neque in plurali numero nicht alle zeit bedeute von ewigkeit zu ewigkeit.

Ey, wie fein bestehestu nu, lieber Funck, mit deinem sandichtem,sandigem. schlipffrigem vnd nichtigem grunde, darauff du so sehr pochest vnd trotzest? Sihe,
lieber Funck, hastu keinen bessern noch gewissern grundt oder spruch, der dich vnnd deine mituorwanten zu Osiandristen gemacht hat, so moͤchstu noch wol eine SaulitischeVgl. I Sam 24,17. oder Judas busse,Vgl. Mt 27,3–5. wie zuuor, anfangen.

Wie duͤncket euch aber, lieber herr Funck, wenn wir beweiseten, das solcher
spruch nicht alleine euch zu ewrem jrthumb wider vns gantz vnd gar nicht dienete, wie wir bisher beweiset haben, sondern das er auch aller ding fur vns vnd strackdirekt. widder euch ist?

ES seindt drey vbereinstimmende Spruͤche der schrifft von den wolthaten Christi. Als erstlich saget Esaias am xlv. cap: Jsrael wird erloͤset werden
mit einer erloͤsung der EWJGKEJTEN, OLAMJM, das er nuͤmmermehr zuschanden werde.Vgl. Jes 45,17. Dani. am ix: Es wird dem vbertreten geweret vnd die suͤnde zugesiegelt vnd die missethat versuͤnet vnd die ewige (OLAMJM) gerechtigkeit gebracht,Vgl. Dan 9,24. vnd Heb. ix: Christus ist durch sein eigen bludt einmal in das heilige eingegangen vnd hat eine EWJGE erloͤsung gefun
den.Vgl. Hebr 9,12.

Was Paulus vnd Esaias heiset die erloͤsung, OLAMJM, der ewigkeiten, das heist Daniel die Gerechtigkeit der ewigkeiten. Denn wenn Christus mit seinem leiden vnd gehorsam fur vns das Gesetz auffs reichlichste erfuͤllet, jm gnugthut oder bezalet, so hat weder Gott noch sein Gesetz lauter nichts
vber vns zu klagen, viel weniger zu straffen, sonder vnser schultregister ist erloschen; wir seindt fur Gott gerecht vnd vnschuͤldig. Augustinus spricht sehr fein, lib. Retract. 1. cap. 20: Omnia mandata facta deputantur, quando quicquid non fit ignoscitur.Vgl. Augustinus, Retractationum I, XIX,3 in: PL 32, 615. Das ist: Vergebung der suͤnde ist so viel als ein volkomener gehorsam gegen Gott.

Warumb heist aber erloͤsung oder gerechtigket [sic] OLAMJM der Ewigkeiten? Antwort Esaias an dem obgedachtem ort: Sie werden nimmer zu schanden von ewigkeit zvzu. ewigkeit.Vgl. Jes 45,17. Das ist, solche wolthat der erloͤsung oder gerechtigkeit wirdt vns in stetiger, ewiger gunst Gottes vnd himelreich behalten. Sihe, liebes Fuͤncklein, oder hellebrandt,zur Hölle Verdammter, das Höllenfeuer Schürender. Vgl. Art. Höllenbrand, in: DWb 10, 1749. stimmevergleiche.
also die spruͤche, so von den wolthaten Christi reden, so findestu, das gerechtigkeit der ewigkeiten vnd erloͤsung der ewigkeiten im Paulo, Esaia vnd Daniele ein ding seindt.

Vnd wie der erste grundt des Funckens falsch ist vnd sandicht vnd jmihm. zu seinem vorhaben lauter nichts taug, ja auch schedlich ist, also ist der folgende
gantz vnd gar fur vns vnd wider jn. Denn er vnterstehet sich aus den sprichworten Sal. x. zu beweisen,Vgl. Anm. 94; Prov 10,2. das eine ware eigenschafft sey der gerechtigkeit ERLOSEN vom tode. Solche eigenschafft aber oder wirckung geben sie selbst dem gehorsam, leiden vnd sterben Christi. Denn Osiander spricht ja klar gnug, ists jm anders ein rechter ernst, wir seind erloͤset von suͤnden vnd
ewigem tode durch den gehorsam vnd leiden Christi. Besihe seine bekentnis B.Osiander konstatiert in seiner Schrift Von dem einigen Mittler (1551), B 1v–B 2r, in: OGA 10, Nr. 488, S. 110,1–10, dass Christus durch erfullung des gesetzes und durch sein leiden und sterben mit Gott, seinem himlischen vater, gehandelt hat und bezeichnet dies als Erlösungstat. Davon unterscheidet Osiander jedoch die Rechtfertigung oder Gerechtsprechung des Menschen, dann wer gerechtfertigt sol werden, der mus glauben; sol er aber glauben, so mus er schon geporen sein und leben. Darumb hat Christus uns, die wir itzo leben, und andere vor uns durch erfullung des gesetzes und sein leiden und sterben nicht gerechtfertigt; aber erloͤset sein wir dadurch von Gottes zorn, todt und helle. Jtem wider Philip. H. iij.Wie in seiner Schrift Von dem einigen Mittler argumentierte Osiander auch gegen Melanchthon dahingehend, dass Christus die Menschen durch seinen Tod wohl erlöst habe, doch Gott selbst die Gerechtigkeit des Menschen sein wolle. Vgl. Andreas Osiander, Widerlegung Philipp Melanchthons (1552), H 3v, in: OGA 10, Nr. 522, S. 617,16–26. Jtem: er saget, das leiden Christi ist vnsere erloͤsung.Vgl. Anm. 116. Derhalben sagen wir nach diesem grundt des Funckens recht, das der gehorsam, leiden vndKonjiziert aus: vn. sterben Christi vnser gerechtigkeit sey, weil er vns vom todt erloͤset, vnd machen daraus ein solch klar vnd gewaltig argu
ment.

Was die suͤnder vom todt erloͤset ist gerechtigkeit, wie Funck vnnd Osiander aus dem x. cap. Pro.Vgl. Prov 10,2. bezeugen vnd nachgeben. Das leiden Christi erloͤset vns von der Helle, ewigem todt vnd allen vnsern suͤnden, wie Osiander offt in seinen schrifften vnd die heilige schrifft selbst bezeuget.
Daraus folget gewis, das das leiden vnd gehorsam Christi, oder seine erfuͤllung des Gesetzes, die rechte, ware seligmachende gerechtigkeit der suͤnder sey.

Was sagstu nu hierzu, lieber Funck? Du kanst ja zum ersten nicht verneinen, das du zuuor selbst gefragetsic; gesaget? hast, es sey eine eigenschafft der
waren gerechtigkeit erloͤsen vom todt.Funck spricht in seiner Schrift an verschiedenen Stellen davon, dass der Mensch durch Chrstus erlöst worden sei. Z.B.: () wie vns Gott, der Vater, solchs Wort, seinen eingebornen Sohn, geschenckt habe, das er Mensch wurde one Sünde vnd vns vom fluch vnd verdamnus erloͤsete vnd durch seine Gerechtikeit vns widerbrechte zur Gerechtikeit, (). Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 1v, in: unsere Ausgabe Nr. 13, S. 758,13–16. Vera autem propria cum suis speciebus conuertuntur.

Zum andern kanstu auch nicht leugnen, das vns das leiden vnd gehorsam Christi vom todt erloͤset. Denn die schrifft widderholet solchs zum offtermal. Jtem: dein eigen prophet Osiander bekennets offt.

Sagestu aber, das das leiden vnnd gehorsam Christi nicht von dem ewigen todt erloͤset, so bekennestu mit deinem eigen mundt (das wir auch sonst wol wissen), was in deinem hertzen sticket, nemlich, das du gantz vnd gar nichts von Christi leiden vnd Blut heltest. Denn du sprichst: Christi leiden mache vns nicht gerecht, erloͤse vns auch nicht von suͤnde oder todt. Warzuists
denn guth?

Zum dritten bekuͤmmert er sich sehr, woher wir doch eine vrsache vnsers jrthumbs (wie ers felschlich nennet) gehabt oder genomen haben, treibet viel gewesch vom brauch des woͤrtleins gerechtigkeit in gemeiner sprache, bey den Juristen, Sophisten vnd h. schrifft, schleust aber nichts gewisses.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), G 4r–H 1v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 751,5–752,31.

Es ist aber alhie sonderlich zu mercken vnd in acht zu haben, das er zuuor in einer gedruckten predigt hat beweisen wollen, wir haben den vrsprung vnsers jrthumbs aus dem spruche Bernhardi,Vgl. Auszug vnd kurtzer || bericht: von der Ge= || rechtigkeit der Chri= || sten fur Gott / aus einer || predig / vber die wort || Johannis. || Johan Funck. || [Königsberg: Hans Lufft, 1552] (VD 16 F 3378), A 4r. welchen Doctor Luther in der vorrede Danielis verdeudschet hat: Christus hat mit zweien gerechtigkeiten etc.Martin Luther, Vorrede über den Propheten Daniel (1545), in: Volz II, 1528. Vgl. dazu auch die Antilogia, in: Mörlin, Historia, G 1r. Aber jtzt hat er solchen spruch aus der acht gelassen vnd seines gantz
vnd gar vergessen, weil er sihet, das er gefeiletdamit Fehl gegangen ist. hat.

Weiter, weil Osiander in seinem Nachtraben zwo wesentliche Gerechtigkeit gesatztOsiander führte aus, dass Luther bereits zweierlei wesentliche Gerechtigkeiten Gottes unterschieden habe: die richterliche Gerechtigkeit und die gütige Gerechtigkeit Gottes, die auch seine Frömmigkeit genannt werde. Vgl. Andreas Osiander, Wider den flüchtigen Nachtraben (1552), in: OGA 10, Nr. 505, S. 407,6–19. vnnd ich in meinem Buͤchlein, das nur eine wesentliche Gerechtigkeit sey, deudlich beweiset habe, vnd darneben angezeiget, das wer zwo vnterschidene wesentliche gerechtigkeit setzet, der machet auch zwen
goͤtter.Flacius und Gallus warfen Osiander vor, wie Nestorius in der Alten Kirche zwei Christusse zu lehren. Vgl. Flacius, Gallus, Verlegung (1552), P 1v, unsere Ausgabe Nr. 8, S. 412,8. So bekennet solchs auch Funck selbst in seiner schrifft, es sey war, das, wer zwo wesentliche gerechtigkeit setzet, der mache auch zwen Goͤtter.Funck unterstellte Mörlin, dass es nach dessen Auffassung vom Rechtfertigungsgeschehen eigentlich zwei Götter geben müsse. Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), D 4v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 734,36. Vnd vnterstehet sich, nur eine wesentliche gerechtigkeit zu erweisen, sagende, das sey die ware, rechte vnd einige gerechtigkeit, welche man heisset Gottes froͤmmigkeit, gnade vnd barmhertzigkeit, die aber, dadurch Gott
die suͤnder straffet, wuͤrde nur genennet Gottes zorn etc.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), F 3v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 744,20f.

Nu habe ich inn meinem obgedachtem buͤchlein wider Osiand. beweiset, das man mus nur die wesentliche gerechtigkeit Gottes setzen vnd leren, welche des Gesetzes gerechtigkeit genennet wirdt.Also malet vns das Gesetz vor die Ewige, wesentliche Gerechtigkeit Gottes, dadurch er den frommen wolthut vnd die suͤnder ernstlich straffet. Flacius / Gallus, Verlegung (1552), G 1r, unsere Augabe Nr. 8, S. 324,1–3.Durch diese Argument, acht ich, sey klerlich gnug beweiset, Das Christus, warhafftiger Gott, nicht allein die Ewige, wesentliche gerechtigkeit habe, sonder auch die, durch welche er das Gesetz erfuͤllet vnd der Gerechtigkeit Gottes, welche straff vnd gehorsam von den menschen erfodert, auffs reichlichste vnd vberfluͤssigste fuͤr vns gnug gethan hat. Flacius / Gallus, Verlegung (1552), G 4r, unsere Ausgabe Nr. 8, S. 329,19–23. Denn Gott hat sich im Gesetze also selbst abgemalet,dargestellt. wie er in der warheit ist. Welche gerechtigkeit kan
also warhafftiglich beschrieben werden, das sie die sey, durch welche Gott gerecht, guth vnd heilig ist, nach allen tugenden liebet, lobet vnd fordert, was gerecht, heilig, ehrlich vnd guth ist, ist dem gerechten gnedig etc. Dargegen hasset, verdammet vnd zerstoͤret er alles, was nur vnrecht vnd boͤse ist, nach allen vntugenden, wie er sich in den zehen Gebotten vnd sonst an andern
orten mehr abgemalet hat.

Diese gerechtigkeit Gottes wird freilich auch seine froͤmigkeit sein, vnd mit solcher vnser beschreibung der gerechtigkeit stimmet auch des Funcken iuristische gerechtigkeit, die er so hoch rhuͤmet vnnd preiset, das nemlich gerechtigkeit sey, welche einem iglichem gibt, das jm von rechts wegen gebuͤret
oder zustehet,Vgl. Funck, Wahrhaftiger und Gründlicher Bericht (1553), G 4v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 751,22–31. denn solche gerechtigkeit gibt nach dem Gesetz den gerechten das ewige Leben, den vngerechten aber den ewigen todt.

Das er aber viel wort daruon machet vnd schnattert, das der gerechtigkeit nirgent in der h. schrifft solle zugemest werden, das sie richte, sondern solchs pflege die schrifft gemeiniglich nur zorn zu nennen,Vgl. z. B. Anm. 120. ist nicht
war. Denn im xi. Psalm stehet das gegenspiel geschrieben: Der Herr wird regenen lassen vber die Gottlosen blitz, fewer vnd schweuelSchwefel. vnd wird jhnen ein wetterUnwetter, Gewitter. Vgl. Art. Wetter I.A.1.c.α), in: DWb 29, 701. zu lohn geben. Denn der Herr ist gerecht vnd hat gerechtigkeit lieb etc.Vgl. Ps 11,6f. Wird nicht alhie der gerechtigkeit Gottes zugemessen, das sie straffet?

Rom. j: Die Gottes gerechtigkeit wissen, das, die solchs thun, des todts wirdig seindt etc.Vgl. Röm 1,32. Jtem Rom. iij: Jsts aber also, das vnser gerechtigkeit Gottes gerechtigkeit preiset etc. Jst denn Gott vngerecht, das er darumb zoͤrnet oder straffet etc. Das sey ferne, wie koͤnte sonst Got die welt richten.Vgl. Röm 3,5f. Wird nicht alhie abermal der gerechtigkeit Gottes zugegeben, das sie richtet
vnd straffet. Jtem Psal. xxxj. vnd lxj, da Dauid von Gott bittet vnd begeret, er wolle jn vmb seiner gerechtigkeit willen von seinen feinden erretten vnd erloͤsen.Vgl. Ps 31,1; Ps 41,1. Welche spruͤche beyde, Osiander vnd Funck, auch anziehen.anführen, verwenden. Vgl. Art. anziehen 5), in: DWb 1, 528. Die Verwendung von Psalm 31 lässt sich bei Osiander z. B. nachweisen in: De unico mediatore (1551), in: OGA 10, Nr. 496, S. 175,26–28; bei Funck: Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), G 1v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 747,17; eine Argumentation mit Ps 41 ließ sich bislang nicht nachweisen. Jsts aber alda nicht auch die richterliche gerechtigkeit? Jch meine ja, es sey des richters ampt, das er die vnschuͤldigen von der vnrechten gewalt errette,
sie beschuͤtze vnd beschirme.

Also bittet auch Salomon im lxxij. Psalm, Gott wolle jm gerechtigkeit geben, auff das er das volck recht richten vnd regieren koͤnne.Vgl. Ps 72,1f. Alhie kan auch nichts anders ausgelegt noch verstanden werden dennals. die richterliche gerechtigkeit. Derhalben ist es von dem Funcken vnd Osiandro gantz vnd gar
erstuncken vnnd erlogen, das der gerechtigkeit an keinem ort [der] h. schrifft werde zugemessen, als richte oder straffe sie.

Solche Gesetzgerechtigkeit aber ist dem armen suͤndern ein verzerend fewr.Vgl. Hebr 12,29; Dtn 4,24. Derhalben koͤnnen sie dadurch nicht gerechtfertiget werden, sondern verdammet vnnd straffet sie viel mehr, denn sie gibt (wie oben gesagt) einem
jeden seinen gebuͤrlichen lohn oder straff.

Zum vierden weschetschwätzt. Vgl. Art. waschen II.8.b), in: DWb 27, 2243f. Funck viel aus der Juristerey vnd Philosophey in dem titel vom rechten brauch der gerechtigkeit. Aber er lests anhin zoten vnd beweisets gar nichts, ausgenommen, das er seine zwo eigenschafft der gerechtigkeit (daruon oben) widerholet.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), G 4r–J 2v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 751,5–759,20. Eines aber bekennet er selbst,
das vns zu erforschung der warheit vberaus sehr nuͤtzlich vnnd dinstlich ist. Denn er spricht also: Die gerechtigkeit, so das gesetz erfordert, sey die rechte vnd ware gerechtigkeit, dadurch wir gerechtfertiget werden.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), H 2r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 753,27–30.

Diesen grundt fasse, lieber Christ, erstlich wol vnd vergis seiner nicht. Darnach nim fur dich die gantze Bibel vnd suche vleissig nach vnd besihe, ob
irgent das gesetze von dir fordert, du soltest ein Gott werden vnnd eine person mit Gott, als Christus selbst ist, wie Osiander grewlich vnd teufflisch schwermet,Flacius spielt damit auf Osianders Vorstellung von der Einwohnung der göttlichen Gerechtigkeit Christi im Menschen durch den Glauben an. Osiander verstand die Rechtfertigung als Gerechtmachung, als mit der that und in der warheit gerecht machen (OGA 10, Nr. 488, S. 156,6f). Indem der Mensch durch den Glauben Christus in seinem Herzen aufnahm, nahm er, nach Osiander, gemäß der Zwei-Naturen-Lehre auch die göttliche Natur Christi und damit Gott selbst in sich auf. Vgl. Andreas Osiander, Von dem einigen Mittler (1551), G 3r–H 2r, in: OGA 10, Nr. 488, S. 152,1–160,10. Zum Beleg der Einwohnung der göttlichen Gerechtigkeit Christi im Menschen führte Osiander zudem diverse Bibelstellen an, vgl. ebd., D 4r–E 4r, in: ebd., S. 132,9–138,7. oder ob sie auch von dir begeret vnd haben wil, das du eben also weise wuͤrdest als Gott, eben also allmechtig als Gott, eben also gerecht als Gott, vnd bekemest eben die gerechtigkeit, weisheit etc., mit welcher der
ewige, allmechtige Gott von ewigkeit zu ewigkeit gerecht vnd weise ist vnnd bleibet.

Jch habe mein lebenlang solche erforderung oder begeren des Gesetzes nicht koͤnnen finden noch in h. schrifft ersehen, so hat mir sie auch nie nicht weder Osiander noch sein Funck geweiset. Das aber finde vnd sehe ich
allenthalben, das das gesetz gehorsam fordert, furcht vnd liebe Gottes vnd des nehesten begeret. Jch lese an keinem ort des Gesetzes noch h. schrifft: Hoͤrstu kerle, wiltu selig werden, so mustu zuuor Gott sein, sondern das Gesetz schreiet allenthalben also; LJEBE, VERTRAWE. Fac hoc et uiues. Wer das thut der wirdt leben etc.

Vnd auff das wir einmahl gewis sein vnd dar-auff fest fussen vnd stehen koͤnnen, was doch das fur eine gerechtigkeit sey, welche das Gesetz von vns erfordert vnnd von welcher wegen vns das ewige leben verheissen wirdt, so hoͤre Mosen vnd Paulum, Rom. x, da Paulus die gerechtigkeit des Gesetzes vnd Euangelij gegen einander helt vnd sie zusamen stimmet. Denn
er spricht also: Moses schreibet wol von der gerechtigkeit, die aus dem Gesetze koͤmmet: Welcher mensch die (Gebot, wie im Leuit. am xviij.Vgl. Lev 18,5. stehet) helt, der wirdt darinne leben.Röm 10,5. Da zeiget Paulus deutlich an, was das Gesetze fur eine gerechtigkeit fordere, nemlich: thun oder erfuͤllen die Gebot Gottes. Derhalben mercke es wol vnd bilde es vleissig ein:präge es dir sorgfältig ein. Erstlich,
das Paulus spricht, das die gerechtigkeit aus dem Gesetze komme. Nu kommet das wesen Gottes je nicht aus dem Gesetze. Zum andern, das auch Moses sehr hellklar. Vgl. Art. hell 10.c), in: DWb 10, 966. vnd deutlich anzeiget, was er die gerechtigkeit heisse, nemlich: das thun, oder erfuͤllung des Gesetzes. Letzlich, da Moses spricht, das eben aus dem erfuͤllen oder thun, die Gebot oder das Gesetz, das leben
komme.

Also antwortet auch Christus, da er zum offter mahl von der gerechtigkeit gefraget wirdt, dadurch ein mensch seelig oder ewig leben solte, das es sey die erfuͤllung des Gesetzes.Vgl. Mt 5,17–20; 19,17; Mk 10,17–19; Lk 16,17; 18,18–20. Auff diese meinung spricht auch Paulus, das die theter des Gesetzes gerecht werden fur Gott.Vgl. Röm 2,13. Jtem: Ezechiel sagt auch
am xxxiij. cap., das der Mensch vmb der GETHANE, GETHANE, sage ich, vnd nicht vmb der wesentliche gerechtigkeit willen leben werde.Vgl. Ez 33,16.19. Also spricht Moses Deut. viij, die erfuͤllung des Gesetzes sey gerechtigkeit fur Gott.Vgl. Dtn 8,6.11.14.18f.

Aus dieser disputation fasse,erkenne, schließe. lieber Christ, als in einer summa dis
argument oder den syllogismum:

Das Gesetze fodert die rechte vnd ware gerechtigkeit, wie Funck bekennet.Vgl. Anm. 145. Die erfuͤllung oder volkomen gehorsam des Gesetzes, von Christo geschehen vnd ge-than, ist eben das, welchs das Gesetz fordert vnd darumb es das ewige leben verheist, wie Moses, Ezechiel, Christus vnd Pau
lus bezeugen. Darumb, so mus notwendig Christi erfuͤllung des Gesetzes die rechte vnd ware gerechtigkeit sein.

Hie moͤchte wol einer sagen: Jch hoͤre wol, das du viel von erfuͤllung des Gesetzes vnd gerechtigkeit redest, wie bekomme aber ich armer suͤnder solche gerechtigkeit vnnd dadurch das leben? Antwortet Paulus Rom. viij.
das, da vnser fleisch vmb der suͤndtlichen schwacheit willen nicht konte dem Gesetz gnug thun, [hat] Gott vom Himel herab seinen eingebornen Son ins fleisch gesandt, welcher vns zu guth vberwandt die suͤnde oder vngerechtigkeit mit seinem tode vnd erfuͤllete das Gesetz etc.Vgl. Röm 8,3. Also bekommen wir durch den glauben an Christum die gerechtigkeit des
Gesetzes vnd werden dadurch seelig.

Mit diesem spruch Pauli stimmet vberaus fein die Predigt Christi, Matth. v.,Vgl. Mt 5,17–20. welche Funck so jemerlich zuradebrechtzurechtbiegt, zusammenreimt, wie er es will. vnd schendtlich verkeret.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553) H 1v–H 2r, unsere Augabe Nr. 13, S. 752,32–753,23. Denn es wird alda von Christo fein deutlich angezeiget, das die jenige (so wollen seelig werden), muͤssen eine viel volkommener gerechtigkeit haben denn die
Phariseer, vnd ist sehr wol zu mercken, das woͤrtlein περισσεύσῃKonjiziert (nach Mt 5,20) aus: περισεύσῃ. volkommener, geheuffter, vberfluͤssiger.im Wortsinne: überfließender, d. h.: reichlicher. Denn daraus kan man leichtlich spuͤren vnd mercken, das der Herr Christus nicht eine andere art der gerechtigkeit begeret oder fordert denn der Phariseer war, sondern eben dieselbige (das ist, den gehorsam gegen dem Gesetze), aber viel geheuffter vnd reich
licher vnnd vberfluͤssiger oder groͤsser mas etc.

Vnd solchs zu erkleren setzet er flucks hinzu aus dem fuͤnfften, siebenden vnd achten gebot exempel der mangelhafftigen vnd geheufften oder vberfluͤssigen gerechtigkeit, als setzte er ein mass in der mitten vnd spreche, sehet lieben leute, so vnd so messen die Phariseer jhre gerechtigkeit
oder gehorsam gegen Gott vnd meinen, sie habens koͤstlich wol ausgericht vnd Gott damit bezalet, das er jnen darumb das ewige leben schuͤldig sey. Nicht also, sondern ein solch geheufft, vberfluͤssig vnd volkommen mas wil Gott von denen haben, so seelig wollen werden etc.

Alhie werden flugs die arme suͤnder sagen: Wo aber nemen? Wie koͤnnen
wir solch vberfluͤsssig mas der gerechtigkeit Gott leisten? Christus antwortet, wie wir auch droben geantwortet haben: Ey, mein lieber Bruder, hoͤre doch vnd las dir sagen. Habe ich dir nicht im anfang gesagt, das ich kommen bin in die Welt, das Gesetze zu erfuͤllen vnd solchs nicht mir, sondern euch zu gute? Wer sich nu durch den Glauben solcher meiner
volkomener vnd geheuffter gerechtigkeit teilhafftig macht, der hat die rechte, volkomene gerechtigkeit περισσεύουσαν vnd das ewige leben etc.Vgl. Anm. 157.

Von der gerechtigkeit aber, was sie eigentlich sey, habe ich nach der lenge vnnd mit gutem grunde in meinem buͤchlein von der gerechtigkeitVon der Gerechtigkeit || wider Osiandrum / nuͤtzlich || zu lesen. || Durch Math. Flacium Jllyr. || || [Magdeburg: Christian Rödinger d.Ä,, 1552] (VD 16 F 1538). gehandelt, welchs buͤchlein Funck noch nicht gebissen,getadelt, attackiert. Vgl. Art. beiszen 4), in: DWb 1, 1400f. geschweigen, das
ers gefressenhier: widerlegt, überwunden. hette. Derhalben mag ein iglicher der warheit liebhabender sich doselbst der sachen weiter erforschen vnd erkunden. Nu wil ich mit Gottes huͤlff auch kuͤrtzlich verlegenwiderlegen. Vgl. Art. verlegen 3), in: DWb 25, 758. die argument des Funckens, welche er in seiner schrifft erzelet.

Zum ersten citirt er den spruch Ephes. ij, welchen D. Martinus recht vnd wol
also verdeudtschet hat: Da jr todt waret durch vbertretung vnd suͤnde etc.Vgl. Eph 2,1. Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 2v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 759,22. Welcher spruch eigentlich das inn sich helt, das die suͤnde oder vngerechtigkeit ein vrsach seindt des ewigen tods oder verdamnis, wie auch sonst allenthalben die schrifft bezeuget. Es kan aber Funck hieraus nicht mehr beweisen, denn wie wir durch die suͤnde oder vngerechtigkeit den ewigen todt
verdienet vnd bekommen, also musten wir auch durch die gerechtigkeit das ewige leben oder die seeligkeit bekommen. Mehr, sage ich, kan Funck mit warheit aus diesem spruche nicht schliessen noch folgern, wenn er sich gleich zu todt daruber hermet.grämt, bekümmert. Vgl. Art. härmen 1), in: DWb 10, 482.

Zum andern setzetverwendet. er diesen schoͤnen Paralogismum, seinen jrthumb
damit zu schmuͤcken:Konjiziert aus: schmckuͤen. Was vns lebendig vnd gerecht machet ist das leben vnnd gerechtigkeit. Gott machet vns allein in Christo lebendig. Derhalben, so ist alleine Gott inn dem Menschen Christo das leben vnd gerechtigkeit.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 3r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 760,2–4.

Es folgetist kein logischer Schluss. aber nicht (wie jtzt gemelt), denn eben also wil vnd kan ich auch beweisen, das M. Funck weder ohren, augen, verstandt noch leben habe:

Was vns ohren, augen, verstandt vnd leben schaffet, das hat gewislich gesicht, augen, gehoͤr, verstandt vnd leben. Gott schaffet allein in vns das leben, augen, gehoͤr, verstandt, iuxta illud, non ipsi fecimus nos. Darumb, so hat Gott allein leben, gehoͤr, verstandt, gesicht, augen, oren etc. vnd Funck hat weder oren, nasen, augen, verstant nochleben.

Aliud simile.

Omnis homo est mortalis. Tantum animal rationale est homo. Ergo tantum animal rationale est mortale.

Zum dritten spricht Funck: der Herr, das ist, das wesen Gottes, ist vnser leben, Deute. xxx,Vgl. Dtn 30,6.16.20. darumb ist er auch vnsere gerechtigkeit.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 3r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 760,10. Antwort:
Wenn der Funck nur einen funcken nicht geistliches, sondern nur fleischliches verstands hette, so solte vnd koͤnte er sehen aus dem gantzen text, ja klar mercken vnd greiffen,erkennen, begreifen. Vgl. Art. greifen II.B.1), in: DWb 9, 25f. das alda nicht gesagt wirdt, das das Goͤttliche wesen vnd vnser leben ein ding seindt, sondern das Gott ein vrsach ist des lebens. Denn Moses spricht alda mit klaren worten: Der herr ist dein
leben vnd die lenge deiner tage, auff das du wonest in diesem verheissenem lande etc.Vgl. Dtn 30, 20.

Nu weis ja auch ein kindt, das das wesen Gottes nicht die lenge oder kuͤrtze sey eines menschen tage oder lebens, sondern man mus an diesem ort Mosen also verstehen vnd auslegen, das Gott alleine sey der meister oder vrsacher,
der do kan verschaffen, das wir menschen lange leben oder bald sterben. Besihe, lieber Christ, den text selber vnd halte jn vleissiglich zusamen; du wirst gewislich bald sehen vnd sagen muͤssen, das Funck die rechte, ware vnnd klare meinung der h. schrifft mutwilliglichaus frevelhaftem Eigensinn. Vgl. Art. mutwillig 3), in: DWb 12, 2835f. verkeret.

Solcher offentlicher sycophantischerverleumderischen. Vgl. Art. sycophanta, in: Georges II, 2988. vnd teufflischer allfantzereyNichtsnutzigkeit. Vg. Art. Alfanzerei, in: DWb 1, 205. vnd
bubenstuͤcke gebrauchet auch Osiander sehr viel, als sonderlich in dem spruch j. Cor. j: Christus ist vns gemacht zur weisheit, gerechtigkeit, heiligung vnd erloͤsung.Vgl. I Kor 1,30. Dieses wollen sie kurtzumb nicht effectiue, sondern substantialiter verstehen; nicht das Christus oder der Son Gottes mich heiliget vnnd erloͤset, sondern, das das wesen Christi vnd meine
erloͤsung ein ding seindt, so ich doch wol nimmermehr hette koͤnnen erloͤset, ja auch nicht geboren werden. Aber das wesen Christi, sonderlich das Goͤttliche wesen, bleibet gewis von ewigkeit zu ewigkeit.Osiander zitierte I Kor 1,30 häufig, um seine Argumentation zu stützen. Vgl. die zahlreichen Belegstellen im Register zu OGA 10, S. 1026. Auch Funck rekurrierte immer wieder auf diese Stelle. Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 1v, J 2r, J 3r u. öfter, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 759,6f; 759,2, 760,21 u. öfter Sihe, seindt das nicht offentliche, boshafftige vnd mutwillige verfelscher Gottes worts, so weis ich bey meinem lieben Gott nicht, was doch wol muͤgen verfelscher
sein oder genennet werden?

Zum vierden argumentirt Funck also: was vns treibet, das wir wollen vnd thun, was recht ist, das ist gerechtigkeit. Gott treibet vns recht zu thun, darumb ist er vnser gerechtigkeit.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 3r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 760,12f. JA, lieber Funck, beweise erst klar diesen deinen Philosophischen grundt aus h. Goͤttlicher schrifft, das vnser
gerechtigkeit sey das, so vns treibet, recht zu thun, vnd nicht das recht thun oder recht leben selbst, wie wir oben vnd sonst an vielen orten beweiset haben. Es ist auch von diesem argument gnug bis hieher gesaget worden wider die toͤlpische definition der gerechtigkeit Osiandri.

Zum fuͤnfften, was den spruch Pauli Philip. iij. belanget, do Paulus nicht
seine, sondern Christi gerechtigkeit haben wil,Vgl. Phil 3,9. Zitiert bei Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 3r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 760,16–19. erkleret sich S. Paulus bald in volgenden worten selbst, was er fur eine gerechtigkeit meine, als nemlich: Christum erkennen vnnd teilhafftig sein der krafft seines leidens vnd aufferstehens.Vgl. Phil 3,10.

Zum sechsten zeugt er an den spruch Christi: Niemandt ist guth, denn Gott
alleine,Vgl. Mt 19,17; Mk 10,18; Lk 18,19. Zitiert bei Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 3v, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 760,22. welcher spruch eigentlich das in sich helt vnd von Christo dahin geredt vnd gemeinet wirdt, das Gott ein brun,Hendiadyion: Quelle. Vgl. Art. Brunn, in: DWb 2, 431f. quel vnd vrsprung sey alles guten, so in der welt ist oder erfundengefunden. mag werden. Es folget aber noch nirgent nicht daraus, das die h. menscheit Christi nicht guth sey. Jtem: das der theure, werdewertvolle. vnd edle schatz des gehorsams, leiden vnd sterbens Christi
nicht guth sey.

Zum letzten setzet er ein argument, darauff er sehr pochet vnd ein gewonnen spiel zu haben gedencket. Denn er helt die vier ding gegen einander, als do seindt suͤnde vnd gerechtigkeit, der todt vnd das leben. Nu spricht er, mus je die gerechtigkeit die suͤnde oder vngerechtigkeit vberwinden vnd verschlin
gen. Weiter gibt er fuͤr,behauptet er. die suͤnde sey groͤsser denn die gantze welt, darumb, sol die gerechtigkeit die suͤnde verschlingen, mus sie noch groͤsser vnd mechtiger sein, das ist, vnendlich vnd Gott selbst etc.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und grümdlicher Bericht (1553), J 3v–J 4r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 761,14–18. Malet vnd beschreibet die suͤnde vnd gerechtigkeit also, als werens zwe grosse Walfische oder thier, derer eines das ander verschlingen muͤste.

Auff diese weise kan er sehr leichtlich gewinnen, denn die gantze weite welt ist ja gros. Nu hat die suͤnde die gantze weite welt verschlungen. Darumb mus volgen, das die suͤnde vberaus einen grossen bauch mus haben, wo werden aber in des jhre fuͤsse stehen, wo wird der kopff bleiben? etc. Sol aber die gerechtigkeit ein solch gros thier (welchs ist die suͤnde)
verschlingen vnnd vberwinden, hilff, liber Gott, wie ein gros maul, bauch vnd leib mus darzu gehoͤren. Derhalben mus die gerechtigkeit ein vnendtlich dingk vnd also Gott selbst sein. Sihe, also narrennärrisch betragen sich. Vgl. Art. narren 1), in: DWb 13, 366. vnd schwermenSowohl als Verb wie auch als Substantiv (Schwärmer) gern und häufig gebrauchte schimpfliche Bezeichnung Luthers, um Gegner als Ketzer und irregeleitete Unruhestifter zu diskreditierten. Vgl. Diekmannshenke, Schlagwörter der Radikalen, 337–340. die Osiandrische Goͤtter in Preussen.Vgl. Wider die Goͤtter in || Preussen. Das nur eine einige || wesentliche gerechtigkeit Gottes sey / || die nemlich / so inn den Zehen || geboten offenbaret ist || Ein kurtzer / heller vnnd klarer bericht || von verdienst vnd gerechtigkeit Christi. || Durch M. Fla. Jlly. || || [Magdeburg: Michael Lotther, 1552] (VD 16 F 1560). S. dazu Wengert, Defending faith, 123–126.

Man sol aber hierwider wissen, das suͤnde vnd gerechtigkeit, todt vnd leben
nicht vier grosse kerle oder riesen, oder grosse thier oder Walfische seindt, derer eine die ander auffrisset vnd verschlinget, sondern also soll man den handel kurtz einnemenbedenken. Vgl. Art. einnehmen 7), in: DWb 3, 238f. vnd verstehen, wie es Paulus j. Cor. xv. erkleret, da er spricht, der todt sey mechtig vmb der sunde willen; die suͤnde aber habe jre gewalt aus dem gesetze.Vgl. I Kor 15,56. Das ist, das gesetz gebieret oder verursachet
sie suͤnde oder vngerechtigkeit (Denn wo kein Gesetz nicht ist, da ist auch keine suͤnde); die suͤnde aber verursachet den todt. Wer nu wil die zwey grausame meerwunder,Hier polemisch: Fabelwesen. Vgl. auch Art. Meerwunder, in: DWb 12, 1862f. das ist, die suͤnde oder vngerechtigkeit vnd den todt, vberwinden, fressen oder verschlingen, der bedarff darzu keiner scharffen zene oder grossen bauch, wie der tolleverrückte. Funck fastsehr, so überaus. schwermet, son
dern er mus hingehen zum ersten heubtman, brun oder quell alles jamers, das ist, zum Gesetze, vnd den zum ersten schlagen oder vberwinden. Wenn er solchs nu ausgericht, so ist darnach mit den andern zweien leichtlich zu handeln oder zu streiten.

Wie kan man aber das Gesetz schlagen? Antwortet, der es selbst versuchet
hat, Matth. v: Man mus es mit einer volkomenen, vberfluͤssigen gerechtigkeitVgl. Mt 5,20. des gehorsams erfuͤllen vnd bezalen. Denn Himel vnd Erden werden ehe vergehen, denn ein punctlein vom Gesetze etc.Vgl. Mt 5,18.

Tolle primum causam et sic tollitur effectus. Die suͤnde vnd todt seindt gleich als DrabantenDiener. Vgl. Art. Trabant 5.c), in: DWb 21, 949f. vnd knechte des Gesetzes. Wiltu nu der Schar
gantenBüttel, Gerichtsdiener, Henkersknechte. Vgl. Art. Schergant, in: DWb 14, 2584. vnd Stockmeister los sein, so richte von erst deine sache recht aus mit dem Herrn, das ist, mit dem Gesetze Gottes. Vnd auff solche weise hat auch Christus die suͤnde oder vngerechtigkeit vnnd den todt geschlagen, verschlungen vnd vns daruon erloͤset, nemlich: das er (der herr Christus) dem Gesetze mit der gerechtigkeit seines gehorsams im thun vnd leiden fur vns
auffs aller reichste vnd vberfluͤssigste hat bezalet vnnd es erfuͤllet, wie auch oben im andern Funckischen grundt ist angezeiget worden.

Bisdoher habe ich von den Sophistischenhaarspalterische, wortverdreherische. Der antiken Philosophenschule der Sophisten haftete der Ruf an, nach Interessenlage und ohne Rücksicht auf die Wahrheit zu argumentieren. Vgl. Lepp, Schlagwörter, 83f. vnnd toͤlpischen argumenten des Funckens nach der lenge gehandelt, nu wil ich auch ghar wenig von den zeugnissen der Veter reden:

Er zeucht Irenaeum an, lib. 4. contra haeres. cap. 27.Vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), J 4r, unsere Ausgabe Nr. 13, S. 761,26. Nu ists je gewislich war, das Irenaeus in diesem vnd vorgehenden capittel klar vnd ausdruͤcklich die volkomene gerechtigkeit setzet in einen rechten glauben, ins thun die gebot Gottes, vnd sich darwider nichts lassen geluͤsten. Hieraus folget nu vnwidersprechlich, das Funck diesem lehrer gewalt vnd vnrecht thut, vnd
zeucht jn an wider sein eigen gewissen.

Was weiter die spruͤche belanget, so Funck aus etlichen andern scribenten, sonderlich aber aus Augustino vnd Luthero anzeucht,Zu Augustinus vgl. Funck, Wahrhaftiger und gründlicher Bericht (1553), K 1v–K 3r, unsere Ausgabe Nr.13, S. 764; zu Luther vgl. ebd., L 4v–M 2r, S. 774–776. achte ich, es sey nicht von noͤten, darauff zu antworten Denn, das ich der andern geschweige, jch habe zum teil in meiner grossen Verlegung,Vgl. Anm. 84. zum teil in einem sonderlichem
[sic] buͤchleinEventuell bezieht sich Flacius hier auf: Troͤstliche Gegen= || sprüch des Ernwirdigen Her= || ren Doctoris Martini Lutheri / vnd || Matthie Illyrici / wider des Ra= || be Osiandri Prima= || rij spruch. || [Wittenberg: Hans Lufft, 1552] (VD 16 L 3477). Lutheri vnd Augustini klare spruͤche angezogen,zitiert. Vgl. Art. anziehen 5), in: DWb 1, 528. darinne sie auffs deudtlichste zum offter mahl Osiandri meinung verwerffen, vnd sagen dargegen mit offentlichen ausgedruckten wor-ten, das wir nicht durch die wesentliche gerechtigkeit Gottes, damit er gerecht ist, gerecht sein vnd seelig werden, sondern die gerechtigkeit Gottes, damit wir gerechtferti
get werden, heisse darumb die gerechtigkeit Gottes, das er sie in vns schaffe oder wircke vnd vns schencke als das heil Gottes, der glaub Christi etc.

Weil nu die Osiandristen durch solche offentliche gezeugnis auch zum wenigsten nur nicht dahin koͤnnen gebracht werden, das sie doch auffhoͤreten, dieselbigen zwene lehrer fur sich felschlich anzuziehen, so ist hieraus mehr
denn klar, das sie in einen verkarten sinn seindt geraten oder gegeben vnd jhre jrthumb widder jhr eigen gewissen zu jhrem vnd vieler leute ewigem verderben, womit sie nur koͤnnen, verteidingen oder beschoͤnen.

Wolan, bete Gott, wer nur beten kan, widder den hundtartzt,Andreas Aurifaber. Vgl. Anm 72. seine Propheten vnd Goͤtter, die so meisterlich von der inwonung Gottes schwermen. Es
solten aber die Kirchen in Preussen billich ein wenig mehr Gott, die ware Religion vnd jre ewige seeligkeit lieben, denn das sie einem amechtigen hundtartzt gestateten, rechtschaffene lerer, leserUniversitätslehrer. Vgl. Art. Leser 2), in: DWb 12, 787. vnd Prediger nach seinem wolgefallen abzusetzen vnd andere tolle schwermer an jre stadt mit gewalt einzudringen.Andreas Aurifaber besaß aufgrund seiner Stellung als Leibarzt und Privatsekretär des Herzogs bei diesem eine besondere Vertrauensstellung und trat bei Herzog Albrecht unermüdlich für die Lehre Osianders ein. Er nutzte seinen Enfluss, um Albrecht weiter gegen Osianders Gegner einzunehmen. Darum unterstellte man ihm wohl nicht zu Unrecht, an Entlassungen von Gegnern Osianders (Mörlin z. B. wurde im Februar 1553 aus seinem Amt entfernt, vgl. Anm. 42) maßgeblich beteiligt zu sein. Vgl. Fligge, Osiandrismus, 154–156. Denn die schluͤssel seindt ja der Kirchen Gottes vnd nicht
dem hundtartzt beuolen. Wenn nu die schaffe Christi also leichtfertig jnen lassen die rechtschaffene Hirten oder Prediger hinweg treiben vnnd dafur reissende Wolffe eindringen,Vgl. Mt 7,15. so ists zumal ein boͤse zeichen. Gott erbarme sich vber die seinen gnediglich. Amen.

FINIS.