Einleitung 1. Historische Einleitung
Mit der hier edierten Arbeit legte Flacius eine der ersten, wenn nicht die erste gründliche Auseinandersetzung mit Osianders Bekenntnis Von dem einigen Mittler vor.So Wengerts Einschätzung, vgl. ders. Defending Faith, 375. Er bespricht den hier edierten Text ausführlich auf den Seiten 113–118, weitere antiosiandrische Schriften von Flacius und Gallus referiert er auf den Seiten 118–146.
Anscheinend hatte er eine frühe lateinische Fassung zunächst handschriftlich im Bekanntenkreis kursieren lassen. Dieser Entwurf wurde ohne seine ausdrückliche Einwilligung und ohne sein Wissen, noch dazu unvollständig und unverbessertVgl. Anm. 6: sic mutilam et inemendatam, ut eam initio quibusdam amicis petentibus exhibueram., in Frankfurt am Main bei Peter Braubach gedruckt.Vgl. unten Ausgabe A. Es wäre vorstellbar, dass Braubach die Druckvorlage von dem Frankfurter Prediger Hartmann Beyer erhielt; dieser gehörte zumindest ab 1553 nachweislich zum Korrespondentennetzwerk des Flacius. – Bemerkenswert erscheint, dass auf dem Titel dieser in Frankfurt/M. gedruckten Ausgabe dezidiert auf Magdeburg als Ort der Abfassung hingewiesen wird, möglicherweise wegen des inzwischen erworbenen Rufes als unseres Herrgotts Kanzlei. Etwa um dieselbe ZeitDas ist daraus zu schließen, dass Flacius nicht unmittelbar in der deutschen Version auf die unautorisierte lateinische hinweist bzw. vor ihr warnt, sondern dazu das Titelblatt einer anscheinend wenig später gedruckten Schrift nutzt. Vgl. Anm. 7. beförderte Flacius die weiter ausgearbeitete deutsche Version selbst zum Druck, ergänzt durch einen Beitrag seines Kollegen und Mitstreiters Nikolaus Gallus.Vgl. unten die Ausgabe B, bald darauf erschien dann C. – Wengert rekonstruiert anscheinend die Abfolge der Veröffentlichungen anders; er schreibt (Defending Faith, 375): This time two of the most notorious opponents of Philip Melanchthon, Matthias Flacius and Nicholas Gallus, entered the ring with the first thoroughgoing refutation of Osiander’s Confession to hit the bookstalls of the Empire. No wonder that it was quickly translated into Latin and printed in Frankfurt am Main! Later, Flacius would discount rumors that the original German was printed without his final approval but admitted that the unauthorized Latin translation did non please him at all. Die Widmungsvorrede an Herzog Albrecht ist datiert auf den 1. März 1552,Vgl. unten S. 254,28. der Druck erfolgte in der Magdeburger Offizin von Christian Rödinger. Es lag Flacius offenbar sehr daran, die ausführlichere deutsche Fassung als die einzig authentische und maßgebliche bekanntzumachen. Darum wies er auf den Titelblättern einer weiteren, offenbar zeitnah in deutscher und lateinischer Sprache veröffentlichten Schrift auf die Differenz der beiden Fassungen hin, verbunden mit der Aufforderung an die Leserschaft, sich an die deutsche Ausgabe zu halten.Vgl. CONTRA HAERETICVM DIKAEVSIA- || stam de dicto Ioannis: Spiritus arguet mun- || [dum] de iustitia, quia uado ad Patrem. [Joh 16,8] || Authore Matt. Fla. Illyr. || Audio editam esse meam Confutationem confes= || sionis Osiandri latine, sic mutilam et inemendatam, ut || eam initio quibusdam amicis petentibus exhibueram, || Quae editio quoniam sine meo iussu facta est, ideo remit= || to lectorem ad Germanicum exemplar quod et inte= || grum est et meo iussu editum. Quod facere me neces= || se est, ut aduersarij cauillationes cauere possum. [Kolophon: MAGDEBVRGI EXCVDEBAT || Christianus Rhodius.] (VD 16 F 1322). – Wider die newe ketze= || rey der Dikaeusisten / vom spruch || Christi Joan. am XVI. Der heilig Geist || wird die Welt straffen vmb die Gerechtigkeit / || das ich zum Vater gehe. || Durch Matth. Flac. Illyr. || Jch werde berichtet / das meine Verlegung des Be= || kentnis Osiandri / wie ich sie am ersten vngefehrlich ent= || worffen / vnd guten freunden auff jhr bitt zu lesen mitge= || teilet hab / also sey vnuolkomen vnd vnemendirt etwa im || druck ausgangen. Welchs weil es on mein befehl vnd || wissen geschehen / so wil ich gleichwol hiemit den Christ= || lichen leser auffs Deudsche gewiesen haben / das da gantz || ist / mit meinem rat vnd willen gedruckt. Mus aber solche || erinnerung auch darumb thun / mich gegen dem widerteil || dester mehr zuuerwaren. [Kolophon: Gedruckt zu Magde= || burg / bey Christian Roͤ= || dinger.] (VD 16 F 1323). Dazu vgl. Wengert, Defending Faith, 391f.
Flacius wollte mit der Veröffentlichung nach eigenem BekundenVgl. unten Bl. b2r–v. zeigen, dass er zwar in einigen wichtigen Punkten anders lehre als die Wittenberger Theologen, nicht zuletzt Melanchthon, dass dieser Dissens in einzelnen theologischen Sachfragen aber keineswegs mit einer prinzipiellen Fundamentalopposition zu verwechseln sei, vielmehr stimme man in der Ablehnung der Rechtfertigungslehre Osianders im wesentlichen überein.
Flacius übersandte ein Exemplar des Druckes B mit einem Begleitschreiben vom 20. März 1552 an Herzog Albrecht, worin er noch einmal deutlich gegen Osiander Stellung bezog.Vgl Stupperich, Osiander in Preußen, 276f. Der Brief erreichte den Herzog mit aufgebrochenem Siegel, was zu einigen Irritationen führte. Der Herzog sah sich in seiner Erwartung getäuscht, Flacius als Gegner der Wittenberger Theologen werde für Osiander Partei ergreifen. Er sandte ihm gleichwohl ein Ehrengeschenk in Höhe von einhundert Talern für die Widmung der gesammelten antiadiaphoristischen Schriften des Flacius,Vgl.: OMNIA || LATINA SCRIPTA || Matthiae Flacij Illyrici, hactenus spar- || sim contra Adiaphoricas fraudes et || errores aedita, et quaedam pri- || us non excusa, catalogum || uersa pagina indi- || cabit. || Omnia correcta et aucta. || || (VD 16 F 1296). verbunden mit der Bitte, das Geld nicht gegen Osiander einzusetzen, sondern lieber nach Wegen zur Verständigung zu suchen.Der Herzog schrieb am 5. Mai 1552 an Flacius; vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 277f. Flacius antwortete darauf, er halte es für seine Pflicht, die Feinde Christi zu bekämpfen, und er müsse dem Herzog deshalb auch einige unbequeme Wahrheiten sagen, so gern er ihn seiner Verdienste wegen damit verschont hätte. Wenn das Geldgeschenk als Schweigegeld gedacht sei, könne er es nicht annehmen, so nötig er es auch habe.Flacius an den Herzog mit Datum vom 6. Juli 1552; vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 278f. Der Herzog anwortete versöhnlich und wohlwollend, mahnte aber auch, die Kirche erwarte von den Theologen nicht Streitereien, sondern Versöhnung und Trost.Der Herzog an Flacius mit Datum vom 30. Juli 1552; vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 279.
Die Erstveröffentlichung der deutschen Fassung der hier edierten Texte fällt in eine Phase des Streits, als noch etliche Stellungnahmen von Theologen aus einflussreichen Territorien – etwa aus den Hansestädten Hamburg und Lüneburg oder aus Württemberg – ausstanden und Herzog Albrecht noch darauf hoffen konnte, dass Osianders Position bei den protestantischen Kirchen innerhalb und außerhalb des Reiches Gehör und Aufnahme finden werde.
2. Die Autoren
2.1 Matthias Flacius IllyricusMatthias Flacius IllyricusZum folgenden vgl. allgemein Preger, Flacius; Oliver K. Olson, Art. Flacius Illyricus, in: TRE 11 (1983), 206–214; Ilić, Theologian of Sin and Grace. wurde als Matija Vlačić, alias Franković, am 3. März 1520 im venezianischen AlbonaHeute Albona, Kroatien. auf der Halbinsel Istrien an der illyrischen Adriaküste geboren. Nach Elementarunterricht durch den früh verstorbenen Vater und nach dem Besuch der Schule an San Marco in Venedig folgte er dem Rat eines Verwandten, des Franziskanerprovinzials Baldo Lupetina, der den Ideen der Reformation aufgeschlossen gegenüberstand, und bezog die Universitäten in Basel, Tübingen und – ab 1541 – Wittenberg. Dank Luthers Seelsorge wurde Flacius von schweren Anfechtungen befreit, und die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden wurde und blieb zeitlebens der Zentralartikel seiner Theologie.
1544 erhielt Flacius eine Professur für Hebräisch an der Universität Wittenberg. Im Herbst 1545 heiratete er Elisabeth Faust, eine Tochter des Dabrunner Pfarrers Michael Faustus.Vgl. Ilić, Theologian of Sin and Grace, 64, 184; Preger (Flacius I, 24 und II, 232) nennt ihren Namen nicht; Anfang 1564 starb sie bei der zwölften Geburt. Am 23. Oktober 1564 verheiratete sich Flacius mit Magdalena Ilbeck, die mit ihrer Mutter, einer Pfarrerswitwe, in Regensburg wohnte (Preger, Flacius II, 233). 1546 wurde Flacius Magister. Als er es nicht vermochte, die Wittenberger Fakultät zu einer gemeinsamen Abwehr des Interims zu bewegen, wandte sich Flacius 1548 als einer der ersten öffentlich gegen das Interim.Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 1: Melanchthon, Bedenken aufs Interim (1548), S 44f; Nr. 3 Theodorus Henetus [= M. Flacius], Ein kurzer Bericht vom Interim (1548); Nr. 5: Johannes Wahrmund [= M. Flacius], Eine gemeine Protestation und Klagschrift (1548).
In den Jahren 1549 bis 1557 engagierte sich Flacius intensiv in Magdeburg und veröffentlichte zahlreiche Schriften in den theologischen Auseinandersetzungen um die Bewahrung des authentischen Erbes Martin Luthers. So wandte er sich auch ab 1552 mehrfach öffentlich gegen Osianders Rechtfertigungslehre.Vgl. Wengert, Defending Faith, 118–146, und die Liste aaO 434–436. Bis 1561 wirkte Flacius an der neugegründeten Universität Jena,Vgl. Eberhard H. Pältz, Art. Jena, in: TRE 16 (1987), 559–563. die so zu einem Hort des unverfälschten Luthertums und Gegenpol zur Universität Wittenberg wurde. In den Folgejahren lebten Flacius und seine Familie in Regensburg (1562–1566), wo er von seinem langjährigen Mitstreiter aus Magdeburger Tagen, dem Superintendenten Nikolaus Gallus, unterstützt wurde. Von Oktober 1566 bis Februar 1567 hielt er sich in Antwerpen auf, wohin er berufen worden war, um das dortigen Kirchenwesen ordnen zu helfen;Vgl. Brall, Konfessionelle Theologie und Migration. in den Folgejahren wohnte er – immer wieder durch Reisen unterbrochen – mit seiner Familie in Straßburg (1567–1573) und Frankfurt am Main,Die Priorin des Weißfrauenklosters, Katharina von Meerfeld, hatte ihm und seiner Familie gegen den Willen des Stadtrats, auf den Kurfürst August von Sachsen Druck auszuüben suchte, Aufnahme gewährt. Vgl. Ilić, Theologian of Sin and Grace, 220. wo er am 11. März 1575, erneut von Ausweisung bedroht, starb.
2.2 Nikolaus Gallus Zum folgenden vgl. Voit, Gallus. – Eine ausführlichere Version des Biogramms in unserer Ausgabe Bd. 2, Nr. 4.Sohn des fürstlich-anhaltischen Rats und Bürgermeisters Petrus Hahn und dessen Ehefrau Anna, bezog Nikolaus Gallus im Juni 1530 die Universität Wittenberg, wo er 1537 zum Magister artium promoviert wurde. Am 24. Januar 1540 beendete er seine theologischen Studien mit einer Disputation über die Erbsünde. Nach beinahe dreijähriger Tätigkeit als Rektor der Stadtschule in Mansfeld wurde Gallus Ende 1542 auf Empfehlung Luthers und Melanchthons als Diakon nach Regensburg berufen, wo der Rat der Stadt die Einführung der Reformation beschlossen hatte. Am 11. April 1543 wurde Gallus von Johannes Bugenhagen in Wittenberg ordiniert, ehe er im Mai 1543 seinen Dienst in Regensburg antrat. Zur gleichen Zeit übernahm Hieronymus Noppus dort das Amt des Superintendenten, und beide betrieben den Aufbau des evangelischen Kirchenwesens. Als der Rat unter dem Druck der militärischen Macht des Kaisers das Interim am 30. Juni bedingungslos annahm, verließen die evangelischen Prediger am 1. Juli 1548 die Stadt. Seine schwangere FrauAm 28. Januar 1544 hatte Gallus die Regensburger Arztochter Eva Opsinger geehelicht. 1558 heiratete er die Witwe Agnes Fischer, 1564 die Witwe Anna Kölacherl; vgl. Voit, Gallus, 95, Anm. 2. ließ Gallus zunächst unter dem Schutz von Freunden in Regensburg zurück, später brachte er sie zu seiner Mutter nach Köthen. Ehe er im November 1548 nach Wittenberg übersiedeln konnte, hielt sich Gallus unter anderem in Nürnberg, Köthen, Halle, Magdeburg und Leipzig auf, blieb währenddessen allerdings in enger brieflicher Verbindung mit seiner Regensburger Gemeinde, insbesondere über den Regensburger Ratskonsulenten Johann Hiltner.Der Regensburger Rat hatte den Predigern nicht nur empfehlende Zeugnisse mitgegeben, sondern ließ ihnen auch ihr Gehalt zugehen, mit der Maßgabe, ohne Rücksprache mit dem Rat keine dauerhafte Verpflichtung anderwärts einzugehen; vgl. Voit, Gallus, 9296, 110f. Dr. jur. Johann Hiltner war von 1523 bis 1567 als Ratskonsulent in Regensburg tätig und von außerordentlicher Bedeutung auch für die kirchliche Entwicklung der Stadt, bereits 1525 hatte er mit Luther wegen eines evangelischen Predigers verhandelt; vgl. Voit, Gallus, 32, Anm. 1. In Wittenberg vertrat Gallus den schwer erkrankten Schlossprediger Caspar Cruciger und führte nach dessen Tod den Predigtauftrag zunächst weiter, außerdem hielt er Vorlesungen an der Universität.Vgl. Voit, Gallus, 117f. Eine Rückkehr nach Regensburg war für Gallus auf absehbare Zeit ausgeschlossen, nachdem der Kaiser ein entsprechendes Ansuchen des Rats abschlägig beschieden hatte.Vgl. Voit, Gallus, 109f. Zunehmend enttäuscht von der allzu kompromissbereiten Position seines Lehrers Melanchthon und der übrigen Wittenberger Theologen, übersiedelte Gallus mit seiner Familie am 11. November 1549 nach Magdeburg, ins Zentrum des Widerstandes gegen das kaiserliche Interim; dort wirkte er an der Seite von Matthias Flacius, Erasmus Alber, Nikolaus von Amsdorf und anderen. Auch als der Passauer Vertrag es Gallus ermöglichte, 1553 nach Regensburg zurückzukehren, wo er bis zu seinem Tod am 17. Juni 1570Gallus starb in Bad Liebenzell; vgl. Voit, Gallus, 24, Anm. 1. das Superintendentenamt bekleidete, blieb er Flacius freundschaftlich verbunden. Gallus beteiligte sich – immer wieder auch gemeinsam mit Flacius – an den theologischen Streitigkeiten seiner Zeit, so auch am Osiandrischen Streit. In der Erbsündenfrage allerdings stimmte er nicht mit ihm überein.Vgl. Gerhard Simon, Art. Gallus, in: TRE 12 (1984), 21–23.
3. InhaltFlacius stellt seiner Widerlegung eine grundlegende Beschreibung der Gerechtigkeit des Glaubens voran.
Darauf folgt eine Widmungsvorrede an Herzog Albrecht von Preußen, datiert vom 1. März 1552. Darin führt Flacius ein seiner Meinung nach wesentliches Argument gegen Osianders Rechtfertigungslehre an: Erfüllung des Gesetzes sei Gerechtigkeit vor Gott. Osiander bekenne selbst, dass Christus, wahrer Gott und Mensch, durch seinen Gehorsam das Gesetz erfüllt habe. Also sei der Gehorsam Christi die Gerechtigkeit der Gläubigen. Außerdem merkt er an, dass Osiander Luther missbräuchlich zitiere. Osianders Irrlehre schalte Christus als Mittler zwischen Gott und Menschen aus. Flacius möchte mit seiner Arbeit einem Wunsch Herzog Albrechts entgegenkommen, die Gegner Osianders sollten ihre Auffassung ausführlich biblisch begründen. Da Osiander seine Lehre durch den Druck verbreitet habe, müsse auch die Widerlegung öffentlich geschehen. Dabei nehme er keine Rücksicht auf seinen persönlichen Vorteil.
Dem Haupttext geht eine umfängliche Vorrede voraus. Wie Gott zum Nutzen der Menschheit immer wieder bedeutende Personen erwecke und in seinen Dienst nehme, so nutze auch der Teufel menschliche Werkzeuge, um Gottes Werk zu entstellen.
Anschließend geht Flacius im Hauptteil seines Texts detailliert auf Osianders Schrift Von dem einigen Mittler ein, allerdings konzentriert er sich dabei auf die Kernfrage de causa materiali nostrae iustitiae, worin die Gerechtigkeit des Menschen vor Gott bestehe bzw. wodurch die Rechtfertigung des Menschen vor Gott bewirkt werde. Während Osiander dies auf die wesenseigene Gerechtigkeit Gottes zurückführe, lehrt Flacius, es sei die stellvertretende Gesetzeserfüllung Christi, die dem sündigen Menschen gnadenweise im Glauben zugerechnet werde. Flacius gliedert seine Ausführungen wie folgt:
[a] Vom Wort rechtfertigen.
[b] Gegen das Argument, Gott müsse ein unverständiger oder ungerechter Richter sein, wenn er Sünder gerechtspricht.
[c] Was christliche Gerechtigkeit sei und wie Osiander die Gerechtigkeit beschreibt.
[d] Confirmatio. Bestätigung aus der Schrift.
[e] Eine gründliche und klare Beschreibung unserer Rechtfertigung.
[f] Das Christus über die wesentliche Gerechtigkeit seiner Gottheit noch eine andere Gerechtigkeit gehabt habe.
[g] Confutatio. Widerlegung der Schriftzeugnisse, die Osiander anführt.
[h] Widerlegung der Sprüche Luthers, die Osiander anführt.
[j] Widerlegung von Kirchenväterzitaten. (Ergänzung gegenüber der lateinischen Fassung)
[k] Flacius zur Frage der wesentlichen Gerechtigkeit des Sohnes Gottes.
[l] Von den angeblichen Irrtümern in der kirchlichen Lehre von der Rechtfertigung.
[m] Über bedenkliche Konsequenzen der Lehre Osianders.
[n] Beschluss. Ermahnung zur Standhaftigkeit in der erkannten Wahrheit.
Darauf folgt Eine kurze Erinnerung der vorigen Schrift halben, worin Flacius möglichen Fehldeutungen vorbeugen möchte.
Es schließt eine unterstützende Subscriptio Nicolai Galli an; darin stellt Gallus insbesondere eine gewisse Nähe Osianders zu den von der Alten Kirche als Irrlehrer Verurteilten Nestorius und Eutyches fest. Er bekräftigt ausdrücklich die Definition der Glaubensgerechtigkeit, wie sie Flacius bereits auf der Rückseite des Titelblatts dargeboten hatte.
Die zweite Ausgabe der deutschen Fassung umfasst zudem noch einen Appendix: Worauf der Streit mit Osiander über unsere Rechtfertigung vornehmlich beruhe. Genannt werden drei Punkte: 1.) Die iustitia materialis, womit wir vor Gott gerecht und angenehm werden. Osiander lehre, es sei Gottes wesenseigene Gerechtigkeit, die Verfasser hingegen lehren, es sei das Verdienst Christi, seine Gesetzeserfüllung anstelle der sündigen Menschen. 2.) In Übereinstimmung mit den Verfassern lehre Osiander de iustitia formali, die Gerechtigkeit werde den Menschen durch den Glauben zuteil. Allerdings lehre Osiander, durch die Einwohnung Christi mit seinen beiden Naturen in den Glaubenden teile er ihnen auch seine wesenseigene göttliche Gerechtigkeit mit. Die Verfasser hingegen lehren, durch den Glauben werde den sündigen Menschen die von Christus geleistete Gesetzeserfüllung als ihre eigene Gerechtigkeit zugerechnet. 3.) In den Wiedergeborenen beginne zwar auch ein neuer Gehorsam, dieser sei jedoch zu schwach und unrein, als dass damit das Gesetz erfüllt und ein Verdienst vor Gott erworben werden könnte. Osiander hingegen gehe von einer beinahe vollständigen Wiedergeburt noch in diesem Leben aus, wenn er die wesentliche Einwohnung Christi in den Gläubigen postuliere.
4. Ausgaben
Obgleich Flacius die lateinische Version nicht autorisiert hat, wird sie hier, soweit vorhanden, parallel zur deutschen abgedruckt, weil sie zweifellos eine Vorstufe zur deutschen Fassung darstellt.
Wir bieten die deutsche Fassung nach C, weil sie einige Ergänzungen und Korrekturen gegenüber B aufweist; Druckfehler in C werden teilweise nach B korrigiert.
In A ist der Normaltext in Antiqua gesetzt, die deutschen Zitate in Fraktur; diese Auszeichnungsschrift ist hier durch Kursive wiedergegeben. In C ist der Normaltext in Fraktur gesetzt, die deutschen Zitate wie auch einige lateinische Wörter in Antiqua; auch hier wurde in der Edition die Auszeichnungsschrift durch Kursive wiedergegeben. (In B werden die Zitate in größerer Frakturschrift gesetzt, in Antiqua erscheinen gelegentlich lateinische Termini technici.)
Kommentiert wurde die autorisierte deutsche Fassung, die lateinische nur im Ausnahmefall; in aller Regel sind die nötigen Erläuterungen dem Sachapparat zur deutschen Fassung zu entnehmen. Im lateinischen Text sind zahlreiche Abkürzungszeichen enthalten, diese wurden stillschweigend aufgelöst, nicht jedoch Abkürzungen von Wörtern durch Punkt.
Obwohl die Ausgaben von Osianders Schrift Von dem einigen Mittler jeweils nur eine Lagenzählung aufweisen, zitiert Flacius meist nach anscheinend von ihm selbst angebrachten Seitenzahlen.Von den Seitenangaben gelangt man zur Lagenzählung durch Umrechnung, wobei berücksichtigt werden muss, dass die alphabetische Lagenzählung erst mit dem Haupttext beginnt, dass Flacius aber die Seiten vom Titelblatt an durchzählt: (Seitenzahl - 16) : 8 = Lagennummer (1 = A; 2 = B; 3 = C usw. H, J, K, usw. T, V, X, Y, Z), ein eventueller Rest weist auf eine Seite innerhalb der nächsten Lage. Beispiele: 1.) Fa. 27 = (27-16):8 = 11:8 = 1+3/8 = Lage A + 3 Seiten = Blatt B 2r. 2.) Fa. 155 = (155-16):8 = 139:8 = 17+3/8 = Lage R + 3 Seiten = Blatt S 2r.