Controversia et Confessio, Bd. 7


Mörlin u. a., Von der Rechtfertigung des Glaubens (1552) – Einleitung

Mörlin u. a., Von der Rechtfertigung des Glaubens (1552) – EinleitungNr. 11 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2023-05-23 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

Einleitung 1. Historische Einleitung

Der hier edierte Text stellt die erste im Druck veröffentlichte Reaktion der Königsberger Kollegen Osianders auf dessen strittige mündliche und schriftliche Äußerungen zur Rechtfertigungslehre und Soteriologie dar, insbesondere auf dessen Bekenntnis Von dem einigen Mittler bzw. De unico mediatore.OGA 10, (49) 78–300 (Nr. 488 Von dem einigen Mittler; Nr. 496 De unico mediatore). Die verschiedenen Datierungen, die der Text selbst aufweist, zeugen von einer längeren Entstehungs- und Druckgeschichte: Vorwort und Haupttext sind jeweils auf den 7. Dezember 1551 datiert, die Widmung an Herzog Albrecht trägt das Datum 27. Februar 1552, und der Satz der Druckausgabe wurde abgeschlossen am 23. Mai 1552, wie das Titelblatt ausweist.Siehe unten S. 539,18; 650,1; 531,11; oben S. 513,19f.

Die Vorgeschichte des Texts reicht allerdings noch weiter zurück: In einem Mandat vom 6. Juni 1551 hatte Herzog Albrecht angeordnet, dass zur Beilegung der Streitigkeiten um Osianders Rechtfertigungslehre und Christologie dieser ebenso wie seine Gegner jeweils ein schriftliches Bekenntnis vorlegen sollte. Am 10. Juni lagen die Bekenntnisse von Friedrich Staphylus, Joachim Mörlin, Georg v. Venediger und Petrus Hegemon vor,Abgedruckt in: VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / jn Preussen / zu Stettin / Pomern / || der Cassuben vnd Wenden Herzogen / || Burggraffen zu Noͤrinberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrewen v] || landschafften / wes wirden standes vnd aestimation || ein jeder ist / Vonemlich auch Theologen / Pfar= || hern / Predicanten vnd Kirchendiener / darin grund || lich vnd ordentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit zu machen / bemuͤhet / dargethan / vnd was wir fer= || ner durch freuntliche befuͤrderung vnd beuhelich / || des Hochgebornen Fuͤrsten vnsers freundlichen liben Oheims vnd Schwagern / Herrn Christoffs / Hertzo= || gen zu Wirtenberg vnd Teck / Graffen zu Mumpel= || garten etc auff vnser freundlich ansuchen / durch S. || L. Theologos aus Goͤttlicher heiliger schrifft / vor= || geschlagenen Mitteln / endlicher sententz vnd mei= || nung erlernet / vnd zu fortstellung der einigkeit vn= || serer Kirchen / gehalten wollen haben. Darnach sich || jdermeniglich vnsers Fürstenthumbs / so wol die || Predicanten als andere stende / zurichten sol= || len wissen / vnd jn vnterthenigkeit zuge= || horsamen. || Koͤnigsperg in Preussen. [Kolophon: Gedruckt zu Koͤnigsperg || durch Hans Lufft / Anno 1553. || am 24 des Jenners.] (VD 16 P 3779), Bl. B3v–E1r. am 9. Juli war auch Osianders Arbeit abgeschlossen, und er reichte sein Bekenntnis Von dem einigen Mittler bei Hofe ein.Osiander waren die gegnerischen Texte bereits während der Arbeit an seiner eigenen Darstellung zugänglich gemacht worden, so dass er auf die Argumente seiner Gegner eingehen konnte. Vgl. Mörlin, Historia [s. S. 951, Anm. 534] M2v: vnsere Confessiones Osiandro wol zugestelt / wie wir nu mehr erfahren / Aber von Osiandro vns gar nichts widerumb angebotten .

Die Abfassung des hier edierten Berichts von der Rechtfertigung des Glaubens wurde veranlasst durch ein Mandat Herzog Albrechts vom 12. August 1551, worin er die Gegner Osianders unter den Königsberger Professoren anwies, zu dessen Bekenntnis Von dem einigen Mittler schriftlich Stellung zu nehmen.Abgedruckt in: Mörlin, Historia, Bl. O1v–P1v; Nachdem die Professoren die Schrift Osianders ungeöffnet wieder zurückgesandt hatten, bekräftigte Herzog Albrecht seinen Befehl in einem Schreiben vom 19. August an Mörlin und Hegemon, vgl. aaO Bl. Q2v–R1r. Das Schreiben Albrechts richtete sich an Joachim Mörlin, Petrus Hegemon, Georg von Venediger, Francisco Stancaro und Friedrich Staphylus. Die beiden letzteren verließen jedoch im selben Monat Königsberg, sie waren vermutlich nicht in nennenswertem Umfang an der Abfassung des Berichts beteiligt und erscheinen deshalb auch nicht als Unterzeichner der Widmung an Herzog Albrecht.Vgl. Mörlin, Historia, Bl. O1r/v: Die sach ist aber von dem an zu vnserm teil / je lenger vnd beschwerlicher worden / alles (wie fur augen) Osiandro zu seinem furhaben zu mercklichem vorteil angestelt vnd furgenomen / Wo wir vns nun demselbigen nicht bequem gemacht vnd raum gegeben / So hat vns kein notwendiges billiges entschuͤldigen geholffen / sondern das alles dohin gedeutet worden / das wir nun wider Fuͤrstliche hocheit / vnd vnsere ordentliche obrigkeit hetten gehandelt / vnd das gethan / so doch vnser keinem die zeit seines lebens in den sinn / so wol als keinem ehrliebenden fromen man jemals zu gemut komen ist / daraus dennoch der vnsern etliche wuͤnderliches nachdencken genomen / vnd sich entlich daruon gemacht / etc. bis zu letzt / Doctor Venetus / Doctor Petrus / vnd ich allein geblieben / haben aber einen gewaltigen beystand gehabt / den eingebornen Son Gottes vnd gebenedeiten Samen des Weibes / Auff den wirs allein frisch vnd froͤlich gewaget / jm sey lob in ewigkeit / Amen.

Nachdem Albrecht zunächst an einen Ausgleich mittels schriftlicher Stellungnahmen unter den Königsberger Theologen gedacht hatte, der durch herzogliche Räte hätte entschieden werden sollen, hatte er sich zwischenzeitlich entschlossen, Osianders Bekenntnis auch an auswärtige Höfe und Universitäten zur Begutachtung zu senden; deshalb wurde alsbald mit der Drucklegung von Osianders Schrift begonnen,Am 4. August berichtete Aurifaber dem Herzog, der erste Bogen sei bereits gedruckt (Stupperich 206); laut Titelblatt war der Druck fertig am 8. September. Am 9. September schrieb Osiander nach Nürnberg, die Auflage von 1000 Exemplaren werde wohl binnen 14 Tagen vergriffen sein, ein Nachdruck in Nürnberg oder anderswo sei wünschenswert (OGA 10, 303,2–4). während die gegnerischen Äußerungen zunächst hätten ungedruckt bleiben sollen.Die Gegner hielten allerdings immer wieder beim Herzog darum an, auch ihre Stellungnahmen veröffentlichen zu dürfen, zumal Osiander im Druck höhne, sie wagten nichts zu erwidern etc. Vgl. Mörlin, Historia, M2v–M3r: Do ist nu Osiandri heimlichs practicirn ausgebrochen vnd an den tag komen / der gestalt vnd massen / das er sich mit seiner Confession nun nicht priuatim solte mit vns einlassen / Wie man vns bis daher hette maul sperrung gemacht / Sondern er solte die lassen offentlich ausgehen / Zum andern / solte sie das Judicium der Kirchen nicht erwarten / Sondern zuuor vnd ehr denn die daruber erkennete / solte sie bereit im druck in alle Welt spargirt vnd gegeben werden / Das man doch nicht pfleget zu thun / wo mans mit den Judicijs ernstlich meinet / vnd alleine das nicht sucht / das man der sachen damit raum oder lufft geben vnd die in verzug setzen wil / Zum dritten / gleichwol solten wir schuldig sein / vns mit jm priuatim / vnd nicht also bald publice in Schrifften einzulassen / dieser vrsachen / ob wir mit jm mochten vorglichen werden / Do man doch nicht wuste / ob jm die Judicia wurden ab oder zufallen / Zum vierdten / do aber die vorgleichung nicht geschehe kondte / So solte es vns auch frey stehen / durch den druck vnsere Confession heraus zu geben / doch auf besichtigung vnd befindung etc. Zum fuͤnfften / solten wir auch in priuatschreiben vnd heimlichen Brieffen / Jtem in lesen vnd predigen still sein / vnd keiner feindseligen oder anrürlichen worten vnd reden gebrauchen / Do er doch in seiner Confession gantze wagen / [|] mit groben greifflichen vnuorschampten erdichten luͤgen vber vns ausschuͤttet / vnd vns one vnsere entschuͤldigung / (die eine zeit lang mit der priuat handlung vnd schreiben solt auffgehalten werden) in aller Welt / am aller meisten aber vor den jenigen spielen trug [= ins Gerede brachte, verleumdete] / die do solten zwischen vns vnd im ordentlicher Richter sein . Mörlin, Hegemon und Venediger sandten allerdings ihren Text abschriftlich nach Magdeburg an Nikolaus von Amsdorf und nach Wittenberg an Melanchthon, Bugenhagen und die gesamte theologische Fakultät,Vgl. Mörlin, Historia, S1r/v: Jch hab mitler weil vnsere Confutationem zugericht vnd gefertiget / daruber wir retig worden / das wir sie zuuor wolten lassen iudicirn, ehe denn sie gedrucht [sic] wuͤrde. Haben derhalben derselbigen zwey Exemplar bey vnserem eigenen Bothen vberschickt / Eines an den Ehrwirdigen hochgelarten Herrn Nicolaum Ambstorfium etc. das ander an vnser liebe Praeceptores der vniuersitet Wittenberg. Es hat sich aber D. Ambstorfius damit gegen vns entschuͤldiget / das seine Ehrwirden alt vnd schwach / vns so eilend dismal nicht kundten zugefallen sein. Wengert, 384f, schließt aus Reaktionen Rotings und Waldners darauf, dass auch nach Nürnberg Exemplare gesandt wurden. noch ehe sie ihn am 1. Januar Herzog Albrecht überreichten, der sich außerordentlich ungnädig zeigte.Vgl. Mörlin, Historia, Bl. S1v: Auff das wir aber bey F. D. mit dem Druck auch nicht geseumbt wurden / wie wir vns wol trewmen liessen / Das die sache durch vnsere widerwertige des orts wurde befordert werden / hab ich den ersten Januarij des 52. jars auff der andern Herrn Theologen begern S. F. D. vnsere Confutationem vntertheniglichen vberreicht / Do mir S. F. D. mit grosser vngedult dieselbige (auch ehe denn sie den Titulum gesehen / oder das Exemplar von mir angenomen) in meinen henden verdampt / als das nichts denn eitel calumniae vnd conuicia weren / Hab ich demuͤtiglich darauff geantwortet / Es weren keine calumniae, sondern Gottes Wort / vnd der bestendige einhellige consensus der Kirchen Christi von anfang der Welt / bis auff diese vnsere zeit. Vnd do S. F. D. viel klagete / wie wir jre Mandata nicht geachtet / hab ich damit meinen abschied genomen. Hie weren wir / vnd kuͤndten wir einiges strefflichen vngehorsams vberfuͤret werden / wir woltens mit der straff buͤssen / Darauff das Buch mit erzeigter vntertheniger vnd gebuͤrlicher reuerentz S. F. D. zu einem gluͤckseligen Newen jar vberantwortet / vnd gebeten / S. F. D. wolte nun gnediglich zulassen / damit es zum aller forderlichsten mochte in den Druck komen. [/] Wie man vns nun auffgezogen / vnd mit was wuͤnderlichen practicken / sonderlichen der frome Man Doctor Andres [= Andreas Aurifaber] / den Druck hab wollen verhindern / das wolt alles zu erzelen viel zu lang werden

Herzog Albrecht verknüpfte eine von den Autoren erbetene Druckerlaubnis immer wieder mit Änderungsbedingungen, so sollten die Autoren namentlich genannt werden, um den Eindruck zu vermeiden, die gesamte Universität stehe in Opposition zu Osiander, und er verlangte eine sprachliche Entschärfung des Titels. Um den Wünschen des Herzogs entgegenzukommen, unterzeichneten Mörlin, Hegemon und Venediger die Widmungsvorrede mit Datum 27. Februar 1552, der Titel blieb jedoch ungeändert. Dennoch kam es immer weiter zu Verzögerungen, über die sich die Verfasser beschwerten.Dazu trug offenbar auch Andreas Aurifaber bei, Osianders Schwiegersohn, der die Druckerei von Hans Lufft in Königsberg leitete. Vgl. Anm. 10. Der Satz war schließlich laut Titelblatt im Mai 1552 abgeschlossen.Osiander gibt die Auflage der Schrift mit 2000 Exemplaren an; vgl. OGA 10, 709,11–13: dieweil er nun solchß mit unwarheit durch zwaytausent exemplar wider mich in die weldt außgeust .

Osiander reagierte umgehend mit einer kleinen Schrift: Wider den erlogenen, schelmischen, ehrendiebischen Titel auf D. Joachim Mörlins Buch,Wider den Erlognen Schelmischen || Ehrndiebischen Titel ^/ auff D. || IOACHIM Moͤrleins Buch / || V@ der RechtfertigHg des Glaub)s || Zu dem er seinen Namen / ans Liecht zusetzen / || aus Poͤsem GEWJSSEN / || gescheuhet hat. || Andreas Osiander. || Psalm. X. ^[Ps 10,7^]|| Sein Mund ist vol Fluchens / Falsches vnd Trugs / || Sein Zung richtet Muͤhe vnd Arbeit an. || Psalm CXL. ^[Ps 140,12^]|| Ein boͤß Maul wirt kein Gluͤck haben auff Erden. || Gedruckt zu Konigsperg in || Preussen. XXVIII. Maij. || M. D. LII. (VD 16 O 1126; vgl. VD 16 O 1127 [11.06.1552]). Vgl. OGA 10, (698) 701–710 (Nr. 532). die er am Sonntag Exaudi, 29. Mai 1552 auf den Toren der Altstadt und der Altstädter Kirche plakatieren ließ.Vgl. Mörlin, Historia, Bl. S2v: Darauff richtet Osiander in der eil einen kleinen druck zu / wider den Titel meiner Confutation, Liesse flugs den 29. eiusdem (welchs war Dominica Exaudi) den Tittel desselbigen seines drecks oder drucks / fruͤe an alle Thor in der alten Stadt und seiner Kirchen (darinne dieser Thesam [=Moschus] und Weyrauch vberaus wol roch vnd angenem war) ankleistern / Schalt mich vbel / vnd nennet mich mit seinem eigenen namen / Damit aber solche schoͤne frucht dieses Leibs nicht bald vergieng / vnd er seinen lust ja gnugsam buͤssen mochte / Lies ers nachmals den 11. Junij noch ein mal drucken / vnd hiessen es die Studenten / so wol als die Buͤrger / Den schelmen Osiandri. Später ging er auch im Schmeckbier auf den Bericht ein.Vgl. OGA 10, 760,28–769,9 (Nr. 538, Schmeckbier, 1552). Zu der angekündigten ausführlichen WiderlegungVgl. OGA 10, 762,21f; 768,32f. kam es jedoch nicht.

2. Die Autoren

Hauptautor war Joachim Mörlin.Vgl. Mörlin, Historia, Bl. S1r (Anm. 9); wie es dazu kam, dass Mörlin das Gutachten verfasste, schildert er a.a.O. Bl. R1r: Bey diesem mandato ists geblieben / vnd Osiandri Confession vnter des in der druͤckerey fertig / vnd alda nicht allein jedermeniglich also bald verkaufft worden / Sondern er selbs hat sie etlichen seinen guten goͤnnern vnd freunden gen Nuͤrnberg geschickt / mit hoͤchster bitt / das sie wolten vor allen dingen daran sein / damit sie bald daselbst oder anderswo auch mochte nachgedruckt werden etc. Darauff wir vns entschlossen vnsere confutationem dargegen zu stellen / nicht an F. D. allein / wie sie doch begereten vnd von vns haben wolten / Sondern auch durch den offentlichen druck an jedermeniglich / vnd ist solch werck von den andern beiden Theologen darumb mir aufferleget worden / dieweil ich doch one das dieselbige zeit die Epistolam ad Romanos predigte / vnd diese materiam derhalben vnter handen hatte. – Gelegentlich wird es auch im Text selbst deutlich, etwa wenn es Bl. D1v heißt: () wie er sich des in einem brieff an mich, D. Morlinum, declariert (); man vgl. ferner die Schilderung einer anonymen Schmähung gegen Mörlin, unten Bl. X3r/v. Der Text wurde außerdem von Petrus Hegemon und Georg von Venediger verantwortet.

2.1 Joachim Mörlin

Am 8. April 1514Als Geburtstag wird auch der 6. April angegeben; Wagenmann/Lezius (s. Anm. 19) nennen in RE³ 13, 238,27f den 8. April mit Bezug auf eine eigene Angabe Mörlins. wurde Joachim MörlinZum folgenden vgl. J. Wagenmann, Friedrich Lezius, Art. Mörlin, Joachim, in: RE³ 13 (1903), 237–247; Martin Stupperich, Art. Mörlin, Joachim, in: TRE 23 (1994), 193–196; Inge Mager, Art. Mörlin, Joachim, in: NDB 17 (1994), 679f; Heinz Scheible, Art. Mörlin, Joachim, in: RGG4 5 (2002), 1507f; TAV Nr. 49, S. 296–302. Vgl. a. allg. Diestelmann, Mörlin. als Sohn des Magisters und Professors der Metaphysik Jodocus Mörlin in Wittenberg geboren, in sehr ärmlichen Verhältnissen. Nach Aufenthalten in Coburg, Marburg und Konstanz, wo er zunächst das Töpferhandwerk erlernte – sein Bruder Maximilian ging in die Schneiderlehre –, kehrte Mörlin nach Coburg zurück, wo er von Wolfgang HöflerDieser war erst Anfang 1530 aus Wittenberg zurückgekehrt. Vgl. MBW.T 4, Nr. 860 (CR 2, 11, Nr. 657) (Melanchthon am 5. Januar 1530 in Leipzig, an Johannes Fesel in Coburg). Höfler war etwa 30 Jahre in Coburg als Schulmeister tätig und wurde mehrmals (1551, 1555, 1561, 1563) zum Bürgermeister gewählt (vgl. http://www.anton-praetorius.de/downloads/Buergermeister_in_Coburg.pdf. [unidentifizierte Vorlage ca. 1910], S. 171, 174). unterrichtet wurde, und bezog im Wintersemester 1531/32 achtzehnjährig die Universität Wittenberg. Dort erlangte er 1535 den Grad eines Magister Artium; am 18. Januar 1536 heiratete er Anna Cordes, Tochter des Bürgermeisters von Themar bei Schleusingen; am 17. Februar 1538 wurde Mörlin Mitglied der Wittenberger Artesfakultät, am 10. August 1539 erfolgte seine Ordination zum Predigtamt durch Johannes Bugenhagen und seine Berufung als zweiter Diakon an der Wittenberger Stadtkirche. Auf eine Anfrage des Grafen Günther XL. von Schwarzburg empfahl Luther ihn für die Superintendentur in Arnstadt. Am 16. September 1540 wurde Mörlin in Wittenberg zum Doktor der Theologie promoviert, sechs Tage später reiste er nach Arnstadt ab.Versehen mit einem Empfehlungsschreiben Melanchthons an den Gothaer Superintendenten Friedrich Myconius (MBW 3, Nr. 2505, vom 22. September 1540). Bei ihrer Ankunft am 26. September 1540 erhielten Mörlin und Christoph Lasius, der als Diakon an die dortige Barfüßerkirche berufen war (zu seiner Vita vgl. unsere Ausgabe Bd. 6, Nr. 4, Einleitung, S. 168f), vom Arnstädter Rat je ein Fäßchen Wein und eine Fuhre Kohlen; Anfang 1541 – d. h. wohl zu Weihnachten (bzw. schon im Advent) 1540 – erfolgte die offizielle Amtseinführung. Vgl. Noack/Splett, Mark Brandenburg, 334. Da Mörlin seiner Gemeinde bis hin zum Grafen bei entsprechenden Anlässen heftig ins Gewissen redete, erhielten er und seine Diakone auf Martini 1543 ihren Absetzungsbescheid, allerdings mit einer üblichen Frist, so dass sie noch bis Ostern 1544 ihr Predigtamt versehen konnten.Vgl. Wagenmann/Lezius (wie Anm. 19), RE³ 13 (1903), 238,54–239,6. Mörlin folgte im Mai 1544 einer Berufung durch den Göttinger Rat auf die dortige Superintendentur. Mörlins entschiedene Ablehnung des Augsburger Interims hatte zur Folge, dass Herzog Erich II. von Braunschweig-Lüneburg auf seine Entlassung drang, die schließlich am 17. Januar 1550 erfolgte.Vgl. Wagenmann/Lezius (wie Anm. 19), RE³ 13 (1903), 239,22–37. Von Herzog Albrecht von Preußen wurde Mörlin noch im selben Jahr zum Pfarrer und Professor in Königsberg berufen. Im Streit über die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders nahm er zunächst eine vermittelnde Position ein. Doch seit dem Frühjahr 1551 griff er Osiander an und später auch Herzog Albrecht, der Osiander schützte. Aufgrund dieser Vorkommnisse verließ Mörlin das Herzogtum im Jahr 1553, um als Superintendent nach Braunschweig zu gehen. Mörlin konnte in der Folgezeit eine reiche Wirksamkeit entfalten, seit 1554 unterstützt durch seinen Koadjutor und späteren Nachfolger Martin Chemnitz. Dabei erstreckte sich sein Wirkungsbereich weit über seinen unmittelbaren Zuständigkeitsbereich Braunschweig hinaus; er war an zahlreichen überregionalen Beratungen beteiligt und schaltete sich in die zeitgenössischen theologischen Auseinandersetzungen ein. Am 11. August 1567 erreichte eine preußische Gesandtschaft die Freigabe Mörlins durch den Braunschweiger Rat, und er wurde Bischof von Samland. Am 23. Mai 1571 starb er an den Folgen einer Blasenoperation und wurde im Königsberger Dom beigesetzt.

2.2 Georg von Venediger

AufZum folgenden vgl. TAV Nr. 64, S. 355–358. dem Rittersitz VenedienHeute: Wenecja. bei MohrungenHeute: Morąg, Polen. in Ostpreußen wurde Georg von Venediger (Venetus) als Sohn des Martin von Venediger und seiner Ehefrau Katharina von Rauschke im Jahr 1519 geboren; ehe er sich im Wintersemester 1536/37 an der Leucorea immatrikulierte, besuchte er den Unterricht bei dem Lutherschüler Johann Gramann (Poliander)Vgl. Heinz Scheible, Art. Gramann, in: RGG4 3 (2000), 1245f: einer der Reformatoren des Herzogtums Preußen, insbes. auch des Schulwesens. in Königsberg. Über das Wittenberger Studium Venedigers ist nichts Näheres bekannt, er war zeitweilig Stipendiat des preußischen Herzogs Albrecht I. von Brandenburg(-Ansbach). Am 2. Oktober 1550 wurde er unter dem Vorsitz Melanchthons, der ihn schon an Herzog Albrecht empfohlen hatte, zum Doktor der Theologie promoviert. Seit 1552 amtierte Venediger als Theologieprofessor an der Universität Königsberg. Im Osiandrischen Streit trat er auf die Seite Mörlins und Hegemons, Anfang 1556 wurde er darum seines Amtes enthoben bzw. trat zurück. Im Juni 1556Vgl. die Immatrikulation an der Universität Rostock, Sommersemester 1556, Nr. 22 (vgl. http://matrikel.uni-rostock.de/id/100024847, zuletzt besucht 15.11.2021). folgte er der Berufung auf eine theologischen Professur an der Universität Rostock; wegen Differenzen mit dem Rat amtierte er, anders als vorgesehen, nicht zugleich auch als Pfarrer an der dortigen Marienkirche, unterstützte aber den Pfarrer an St. Nicolai. 1557 führte von Venediger mit Tilemann HeshusiusZu seiner Vita vgl. unsere Ausgabe Bd. 6, Nr. 12, S. 460f. eine Visitation durch; als Gesandter des Herzogs Johann Albrecht I. von Mecklenburg reiste er nach Wittenberg, um bei Melanchthon die Möglichkeiten eines Ausgleichs mit den Anhängern des Flacius auszuloten. Am 8. September 1558 wurde Venediger durch Herzog Philipp von Pommern zum Superintendenten von KolbergHeute: Kołobrzeg, Polen. im Bistum CamminDas Bistum wurde im 12. Jahrhundert gegründet, Hauptort: Cammin in Pommern (heute: Kamień Pomorski, Polen); 1545 wurde der Stettiner Kanzler Bartholomäus Suawe als erster evangelischer Bischof gewählt, er legte 1549 sein Amt wegen des Augsburger Interims nieder. Ab 1556 verwalteten die pommerschen Herzöge das Bistum. ernannt und war in dieser Funktion an der Erarbeitung der Kirchenordnung für Pommern beteiligt, die 1563 veröffentlicht wurde. Im selben Jahr wurde Venediger zum Generalsuperintendenten ernannt. Bereits am 25. Dezember 1560 hatte er Sophia von Tessmer geheiratet. Am 6. September 1567 wurde Venediger von Herzog Albrecht I. von Brandenburg(-Ansbach) zum Bischof von Pomesanien ernannt und von Joachim Mörlin, inzwischen Bischof von Samland, in sein Amt eingeführt. Am 3. November 1574 starb Georg von Venediger in Liebemühl.Heute: Miłomłyn, Polen.

2.3 Petrus Hegemon

Petrus HegemonGräzisiert aus: Herzog. Zum folgenden vgl. TAV Nr. 60, S. 342f. wurde um 1512/13 in Ansbach (Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach) geboren. Am 29. Oktober 1533 wurde er an der Leucorea immatrikuliert, im Januar 1537 folgte die Promotion zum Magister Artium. Anschließend wirkte er an der Lateinschule in Königsberg (Ludus Kneiphofianus) als Lehrer und Rektor. Am 16. August 1541 erbat er sich eine Freistellung vom Schuldienst, um seine Studien in Wittenberg fortzusetzen; er erhielt ein Stipendium. Am 17. September 1545 wurde Hegemon von Georg Major zum Doktor der Theologie promoviert. Wenige Tage später, am 30. September, wurde er von Johannes Bugenhagen d. Ä. ordiniert und übernahm das Pfarramt am Königsberger Dom sowie eine außerordentliche Professur an der dortigen Universität. Als Joachim Mörlin in das Pfarramt am Dom berufen werden sollte, wechselte Hegemon an die Löbenichtsche Kirche. Hegemon starb als herzoglicher Rat am 26. März 1560 in Königsberg.Hartknoch, Preussische Kirchen-Historia, Bd. 1, S. 400 gibt den 20. Martii als Sterbetag an, evtl. handelt es sich dabei aber um einen Druckfehler.

3. Inhalt

Dem Haupttext gehen einleitend zwei Widmungsschreiben voran. Das erste, datiert auf den 27. Februar 1552, ist an Herzog Albrecht in Preußen gerichtet, den Landesherrn der streitenden Parteien. Unter Hinweis auf den Arianischen Streit in der Alten Kirche stellen die Unterzeichner fest, dass man in der Tat nicht leichtfertig Unruhen in der Kirche verursachen solle, dass es aber andererseits unbedingt erforderlich sei, verderblichen Irrlehren möglichst frühzeitig und entschieden entgegenzutreten. Da Osiander eine schädliche neue Lehre hinsichtlich zentraler Glaubensinhalte propagiere, noch dazu nicht nur in Predigten und Vorlesungen, sondern sogar im Druck, sehe man sich verpflichtet, ihm zu widerstehen. Dabei legen die Verfasser den Gedanken nahe, Herzog Albrecht sei von Osiander in ähnlicher Weise missbraucht worden wie Kaiser Konstantin der Große durch den Ketzer Arius.

Die zweite Vorrede, datiert auf den 7. Dezemer 1551, gilt allen gottseligen, frommen, christlichen Herzen. Darin identifizieren die Verfasser zwei Strategien des Teufels zur Zerstörung der Kirche: von außen gewaltsame Verfolgungen, von innen Irrlehren und daraus resultierende Spaltungen. Der Teufel verstärke seine Anstrengungen nun, da das Ende nahe, und dazu bediene er sich auch der Irrlehre Osianders. Dieser schließe Leiden und Sterben Christi aus dem Rechtfertigungsartikel aus und propagiere seine Auffassung in öffentlichem Druck. Dabei verunglimpfe er seine Kollegen und missbrauche überdies das Ansehen des Herzogs Albrecht, den er in die Streitigkeiten verwickelt habe. Die Verfasser betonen, dass sie nicht aufgrund von Ressentiments handelten, sondern aus Gewissensnot, ohne Rücksicht auf ihr persönliches Wohlergehen. Mit einer Disputation habe man den Streit nicht beilegen können, auch die sonstigen Vermittlungsversuche des Herzogs seien fehlgeschlagen, zumal Osiander Verabredungen nicht eingehalten und seine Gegner verächtlich behandelt habe. Wegen der hohen Bedeutung der Angelegenheit habe man die Auseinandersetzung schriftlich führen wollen. Das in diesem Zusammenhang erstellte Bekenntnis lege man nun öffentlich vor, um es Osianders Schrift Von dem einigen Mittler entgegenzusetzen, da es zu einer allgemeinen Synode nicht gekommen sei. Osiander sei im übrigen auch als Konsistorialpräsident untragbar.

Haupttext: Lehrbekenntnis zur Rechtfertigung und Widerlegung Osianders

Osiander habe den Eindruck erweckt, als leugneten seine Gegner, dass Christus in den Gläubigen wohne, und als zertrennten sie die Person Christi, um seine göttliche Natur von jeglicher Beteiligung am Rechtfertigungsgeschehen auszuschließen. Darum wollen die Verfasser in einem ersten Hauptteil die christliche Lehre von der Rechtfertigung darlegen, wie sie sie bisher gemäß der Heiligen Schrift vertreten haben; der zweite Teil soll der Widerlegung der Kernaussagen Osianders dienen.

Die Darlegungen des ersten Hauptteils sind untergliedert in zwei Abschnitte: (I.1) Vom Gesetz und Reich der Sünde.

Das Gesetz zeichnet den Menschen, wie er anfangs von Gott geschaffen war. Unter dem Einfluss des Teufels missbrauchte der Urmensch seinen freien Willen zum Ungehorsam gegen Gott, und so verfiel die gesamte Menschheit in Sünde und Schuld. Das Gesetz soll aus innerem Antrieb, von ganzem Herzen, ganzer Seele und allen Kräften erfüllt werden. Dazu ist kein Mensch fähig.

(I.2) Vom Evangelio und Reich der Gnade.

Um die Menschheit vom Fluch der Sünde zu befreien, wurde Gottes Sohn Mensch und leistete dem Gesetz vollständigen Gehorsam bis zum Tod am Kreuz. Auch wenn er das Leiden in seiner menschlichen Natur ertrug, so war doch die göttliche Natur gleichwohl beteiligt und nahm Tod und Teufel die Macht. Durch diese Erlösung sind diejenigen, die sie im Glauben annehmen, gerechtfertigt, von Sünde und Tod befreit und zum ewigen Heil bestimmt. Dies wurde durch die mündliche Predigt und mittels äußerer Zeremonien bereits vor Christi Menschwerdung den damals Lebenden verkündet, und diese Predigt dauert an bis zum Ende der Welt und lädt alle Menschen an den Tisch der Gnade. Der Glaubende, der sich ganz und gar darauf verlässt, wird mit Christus verbunden und von seinem Geist erfüllt. Darin gründet die christliche Hoffnung.

Der zweite Hauptteil, der sich insbesondere der Widerlegung der Lehre Osianders widmet, gestützt auf Gottes Wort, ist in sechs Abschnitte unterteilt:

(II.1) Dass Rechtfertigung und Erlösung ein Ding sei.

Beide Parteien sind sich einig in der Aussage, das Christus, Gott und Mensch, die Gerechtigkeit der Gläubigen sei; unterschiedlich ist die Auffassung, wie dies näherhin zu verstehen sei, denn Osiander schreibt dies nicht der menschlichen, sondern allein der göttlichen Natur Christi zu. Osiander unterscheidet allerdings deutlich zwischen Erlösung und Rechtfertigung. Die Erlösung sei vor 1500 Jahren geschehen, die Rechtfertigung aber geschehe jeweils zu Lebzeiten der Gläubigen. Diese Differenzierung sei aber nicht aus der Schrift zu begründen, vielmehr sei beides gleichermaßen Ergebnis des Leidens und Sterbens Christi. Osiander schätze das mündliche Wort und die Predigt gering, ganz im Gegensatz zu Paulus.

(II.2) Dass Christus in uns wohne und nach beiden Naturen unser Leben sei.

Osiander lehrt, dass das Evangelium Christus in die Herzen der Gläubigen bringe, wo er mit dem Vater und dem Geist wohne. Dabei konstruiere er künstlich einen Gegensatz zu nicht näher identifizierten Gegnern. Diese Aussage sei jedoch gar nicht strittig. Wohl aber nehme man Anstoß an der Interpretation von I Joh 4,2f in dem Sinne, als müsse man die Einwohnung Gottes im glaubenden Menschen als leibhaftige, persönliche Vereinigung auffassen, so dass auch jeder Gläubige wahrer Gott und wahrer Mensch zugleich würde. Die heilige Schrift gleiche einem Mosaik aus edlen Steinen, dessen Einzelteile Osiander verwende, um das Bild eines Monstrums daraus zu formen. Die göttliche Natur Christi mache die Gläubigen lebendig, allerdings in enger Verbindung mit seiner menschlichen Natur, diese sei nicht nur ein Mittel, sondern die Schrift sage mit Recht, das Fleisch Christi mache lebendig. Es werden unterstützend Zeugnisse von Luther, Johannes Brenz und Kyrill von Jerusalem angeführt.

(II.3) Von dem Wörtlein Rechtfertigung.

Osiander definiere rechtfertigen als mit der Tat und Wahrheit gerecht machen und wende sich gegen ein Verständnis von Rechtfertigung als Gerechtsprechung und Vergebung der Sünden. Osianders Auffassung sei undeutlich, er spreche davon, die Gerechtigkeit werde eingegossen. Dabei sei die eingegossene Gerechtigkeit einmal die göttliche Natur, ein andermal die Frömmigkeit, die alle anderen Tugenden einschließe, oder auch der Heilige Geist. Auf jeden Fall stimme Osiander mit der Wittenberger Lehre nicht überein, rühme er sich doch, schon sieben Jahre vor Luthers Auftreten reformatorische Erkenntnisse besessen zu haben. Allerdings sei es einhellige Meinung aller Heiligen, dass ihre Gerechtigkeit dadurch zustandekomme, dass Gott aus grundloser Güte um seines Sohnes willen die Sünden nicht zurechne. Osiander werfe seinen Gegnern vor, sie trennten die göttliche und die menschliche Natur Christi voneinander, dabei sei gerade dies eine logische Folge von Osianders eigener Konzeption. Das Werk der Erlösung und Rechtfertigung sei vielmehr – mit Luther – der ungeteilten Person des Heilandes zuzuschreiben, nicht einer seiner Naturen allein.

(II.4) Von der Gerechtigkeit Gottes.

Auch hierin sei Osiander schwankend in seinen Definitionen, die Gerechtigkeit des Glaubens bestimme er bald als die Frömmigkeit, bald als ewige göttliche Natur, die in Christus mit der menschlichen Natur vereinigt sei und diese gerecht mache. Dies sei die Gerechtigkeit des Glaubens, durch die nicht nur die Gläubigen gerecht geworden seien, sondern ebenso Christus selbst, seiner menschlichen Natur nach. Osiander biege sich die Schriftzeugnisse zurecht und beschimpfe seine Gegner in Ermangelung echter Argumente. Es gehe ihm darum, mit einer Neuerung Aufsehen zu erregen, deshalb stelle er die selbwesende Gerechtigkeit Gottes ins Zentrum seiner Rechtfertigungslehre. Auf beharrliche Nachfrage nehme er dann seine Ausflucht dahin, er meine nichts anderes als die Gerechtigkeit Gottes, von der Paulus spreche. Mit Luther stimme Osiander keineswegs überein, denn Luther habe iustitia Dei in den paulinischen Briefen bewusst verdeutscht als die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt; er folge damit Übersetzungsgrundsätzen, die sich schon bei Hieronymus finden, und suche vor allem den Sinn zu erfassen und angemessen wiederzugeben. Die Gerechtigkeit des Glaubens werde nach Luthers Auffassung einem Menschen in der Taufe und bei ernstlicher Buße durch den Glauben zuteil, nämlich das Verdienst Christi, sein Leben, Leiden, Sterben und Auferstehen, sein Gang zum Vater. Luther rechne dabei die Rechtfertigung dem ganzen Christus als Person nach seinen beiden Naturen und seinem Werk zu. Osiander hingegen zerreiße diesen Zusammenhang; er trenne die Person vom Werk Christi und teile die beiden Naturen auf; er schreibe der göttlichen Natur die Gerechtigkeit zu, die Gott selbst eigen sei, und sehe den Sinn der Menschwerdung Christi nur darin, diese von Ewigkeit her bestehende göttliche Gerechtigkeit mittels der menschlichen Natur des Gottessohns in die Menschheit hineinzubringen. Damit sei allerdings der Gehorsam Christi, sein Leiden und Sterben, entwertet bzw. funktionslos. Osiander behaupte außerdem, das Gesetz fordere vom Menschen die wesentliche, göttliche Gerechtigkeit. Das füge sich jedoch keineswegs zur paulinischen Entgegensetzung von Glaubensgerechtigkeit und Gesetzesgerechtigkeit.

(II.5) Von dem Wörtlein imputare, zurechnen.

Das für das Verständnis des Rechtfertigungsgeschehens zentrale Wort imputare sei mit Paulus (und Luther) so zu verstehen, dass, was nicht wirklich sei, dennoch dafür gehalten und angenommen werde. Osiander hingegen wolle darunter verstanden wissen, dass ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich gegeben sei. Doch Paulus illustriere anhand der Beispiele Abrahams und Davids, dass die Gerechtigkeit vor Gott darin bestehe, dass Gott die Sünde nicht zurechne. Die Gerechtigkeit beruhe nicht auf einem Geschehen im Innern des glaubenden Menschen, sondern sei Gottes Gedanke und Werk, nämlich der freundliche, gnädige, geneigte Wille Gottes, der uns mit den Augen seiner grundlosen Güte und Barmherzigkeit ansieht in Christo Jesu, unserem Erlöser,Unten Bl. Q2r. und uns dessen Gehorsam zurechnet, die Sünde vergibt und uns gnädig annimmt. Rechtfertigen heißt gerechtsprechen, ledig zählen, absolvieren, Sünde vergeben, Sünde nicht zurechnen, für unschuldig halten.Unten Bl. Q2v. Allerdings liege ein entscheidender Unterschied zum Geschehen vor Gericht darin, dass nicht ein tatsächlich Unschuldiger von falschen Beschuldigungen frei- und gerechtgesprochen werde, sondern Gott rechne den sündigen Menschen die Gerechtigkeit seines Sohnes zu. Dieser habe nicht als Privatperson, sondern als persona publica alle Gerechtigkeit erfüllt und den Vater versöhnt, nicht für sich selbst, sondern für alle Sünder. Darum hätten auch die Erzväter bereits auf den Tag Christi gehofft, auf seinen Wandel auf Erden als Mensch, Hoherpriester und Mittler zwischen Gott und der sündigen Menschheit. Wer Christus annehme im Wort durch den Glauben, der sei wahrhaftig gerecht, weil Christus in ihm sei. Dementsprechend sei unter Gerechtigkeit Gottes bei Paulus die Gerechtigkeit zu verstehen, die vor Gott gilt, und diese Bezeichnung komme allein Christus zu.

(II.6) Von der communicatione idiomatum und wie Christus unsere Gerechtigkeit sei.

Es sind zweierlei Idiomata in Christus zu unterscheiden, zum einen Eigenschaftsaussagen, die den einzelnen Naturen zugehören, und zum andern solche, die seinem Amt oder seiner Person insgesamt zugehören. Osiander möchte die Gerechtigkeit nur der göttlichen, nicht aber der menschlichen Natur Christi zuschreiben. Die Gegner hingegen schreiben sie der unzertrennten Person Christi zu, so dass sie von jeder der beiden Naturen ausgesagt werden könne, ohne jedoch die jeweils andere dabei auszuschließen. Bestimmte Eigenschaften gehörten den jeweiligen Naturen zu – die Wundertaten der göttlichen, das Leiden und Sterben der menschlichen –, aber in der Person Christi sei die jeweils andere Natur beteiligt. Die menschliche Natur allein wäre nicht in der Lage, die Erlösung der Welt zu bewirken, dieweil aber die Person Christi stirbt, welche gleichwol wahrer Gott ist und bleibt, so ruckt nun die Gottheit in diesem Tod hindurch, tötet die Sünde, würgt vnd ersäuft den Tod in diesem Tod und Blut, darin er die Sünde und unsern Tod getragen hat, gießt damit die Flammen der Hölle aus, besprengt also unsere Herzen im Wort, in der Taufe, im Abendmahl Christi mit dem Blut, damit wir durch diesen Tod und Opfer gereinigt () und heilig werden.Unten Bl. S3v. Diese Auffassung wird mit Zitaten aus der Bibel, Schriften von Kirchenvätern und Luther belegt. Die Vernunft vermöge den Sachverhalt nicht zu erfassen. Osiander missdeute mutwillig die einschlägigen Schriftworte. Luther habe bereits vor der Entstellung der evangelischen Lehre gewarnt.

Abschließend beteuern die Verfasser ihr Festhalten am evangelischen Bekenntnis, erbitten Stellungnahmen christlicher Lehrer und Brüder, beklagen, dass die Kirche auch von Leuten im Stich gelassen werde, die dazu berufen seien, ihr beizustehen, und bitten um ein baldiges Weltende.

4. Ausgabe

Es kann eine Druckausgabe des Texts nachgewiesen werden:

A:

Von der Rechtferti= || gung des glaubens: || gründtlicher warhafftiger be= || richt / auß Gottes Wort / etlicher Theolo= || gen zu Kuͤnigsberg jn Preussen. || Wider die newe verfürische vñ || Antichristische Lehr. ANDREAE OSIANDRI, || Darinnen er leugnet das Christus jn seinem || vnschuͤldigen Leiden vnd sterben / vn= || ser Gerechtigkeit sey. || Psalm 10. || Sein mund ist voll fluchens / falsches vnd || truges / Seine zunge richtet muͤhe vnd ar= || beit an. || Psalm 140. || Ein boͤse Maul wirdt kein gluͤck haben || auff Erden. || Gedrückt zu Künigs= || berg in Preussen. Den 23. May. || 1 5 5 2.(VD 16 V 561)

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 1140 R

Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2538(18)

Dessau-Roßlau, Anhaltische Landesbücherei: Georg 1469 (1)

Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.Brit.E278m, misc.3

Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 684/1(3)

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 154 437(4)

Hannover, Stadtbibliothek: 5 an: Ratsbibl. 8 Nr. 182

Lüneburg, Ratsbücherei: Th 882(2)

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 2269#Beidb.3; 4 Polem. 362

München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität 4 Theol.643:4

Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.602 [benutztes Exemplar]

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 140.8 Theol.(3); 231.155 Theol.(2); 235.12 Theol.(7); 251.18 Theol.(2); H 411.4 Helmst.(1); S 228.4 Helmst.(7); S 230d.4 Helmst.(9)

Die Ausgabe enthält auf Bl. X4r eine Corrigenda-Liste, deren Einträge im Editionstext berücksichtigt sind.