Einleitung 1. Historische Einleitung
Der hier edierte anonyme Druck ist nicht exakt datiert, lediglich das Erscheinungsjahr ist mit 1552 angegeben; textimmanente Hinweise lassen jedoch Rückschlüsse auf die genauere Abfassungzeit zu. So wird der Tod von Paul Speratus vorausgesetzt. Der vormalige evangelische Bischof von Pomesanien starb am 12. August 1551 in Marienwerder.Heute Kwidzyn, Polen. Seine Ankunft im Himmel gibt Anlass und Rahmen für das im Pasquill formulierte imaginäre Gespräch.Insofern erinnert die Szenerie entfernt an den Iulius exclusus des Erasmus von Rotterdam (?) aus dem Jahr 1513 und grundsätzlich an die Totengespräche des Lukian von Samosata aus dem 2. Jahrhundert. Vgl. Gernot Krapinger, Art. Totengespräch, in: HWRh 10 (2012), 1308–1316; Hansjörg Schelle, Art. Totengespräch, in: RDL² 4 (1984, ND 2001), 475–513.
Zu beachten ist ferner, dass auch Johann Sciurus Ziel der Beschimpfungen im Pasquill ist.Vgl. Pasquill Bl. C 4v; zur Vita des Johann Sciurus (Eichhorn) s. unten S. 49, Anm. 116. Sciurus geriet – nach ersten Auseinandersetzungen mit Joachim Mörlin im April 1552Vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 138: Ein Ausspruch des Osianderanhängers und Gräzisten Johannes Sciurus, daß das Leiden und Sterben Christi nicht ausreiche zur Rechtfertigung des Menschen vor Gott, erregte Mörlin so stark, daß er in der Predigt am 19. April ausrief, diese Lehre dürfe nicht geduldet werden. – vor allem im Zusammenhang einer Disputation De fortitudine am 28. Mai 1552Vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 322–324. Das Datum wird in der Apologia (s. Anm. 8), Bl. A3v, eindeutig genannt; Möller 492f nennt – wohl versehentlich – den 22. Mai (ebenso in der Inhaltsübersicht S. 567). in den Blick der Gegner Osianders; insbesondere die Königsberger Professoren Bartholomäus WagnerBartholomäus Wagner, geb. um 1520 in Königsberg, studierte in Frankfurt/Oder und erlangte dort 1541 den philosophischen Magistergrad, nach einer Zeit an der Universität Wittenberg wurde er 1545/46 Mathematikprofessor in Königsberg, im Sommersemester 1549 wurde er Dekan der philosophischen Fakultät, 1551 Rektor der Universität. Wegen des Osiandrischen Streits wurde Wagner 1553 entlassen. Inzwischen zum Doktor der Medizin promoviert, wurde er 1562 Stadtphysikus in Danzig, wo er am 15. Mai 1571 starb. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ Bartho lom%C3%A4us_Wagner [zuletzt besucht 10.11.2022]). und Johannes HoppeJohannes Hoppe, geb. um 1512 in Budissin (Bautzen), wurde im Wintersemester 1529/30 an der Universität Wittenberg immatrikuliert, wo er im Januar 1538 den Magistergrad erwarb, anschließend wurde er Rektor der evangelischen Schule in Freystadt (heute Kożuchów, Polen). 1544 wurde er als Professor für Ethik an die Universität Königsberg berufen, 1549 wurde er deren Rektor. 1553 wurde er seiner Ämter enthoben. Er übernahm das Rektorat der Stadtschule in Kulm (heute Chełmno, Polen) und baute sie zum Gymnasium aus, ehe sie auf Betreiben des Bischofs Stanislaus Hosius geschlossen wurde. Anschließend widmete er sich drei Jahre lang dem Aufbau der Schule in Elbing (heute Elbląg, Polen), bis er auch dort durch den Bischof vertrieben wurde. Er ging zunächst nach Danzig; 1560 heiratete er in Kulm und starb dort 1565 als Senator. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Hoppe [zuletzt besucht 10.11.2022]). attackierten Sciurus und warfen ihm vor, Osianders Lehre anzuhängen und sie zu verbreiten. Besonders deutlich wurde dies durch seine Apologie, deren Satz am 22. Juli 1552 in Königsberg beendet wurde.Vgl. APOLOGIA || oder Schuͤtzred wie= || der bede / Bartholomaeum Wag= || ner vnd Johannem Hoppium / Magistros / von || denen ich oͤffentlich beschuͤldigt worden bin / || als solt ich in Christo waren GOTT vnd || Menschen / wen wir jn anruffen vnd || anbeten / die Menschliche Natur || ausschlisen / Sampt einem || kurtzen vnd Christlich= || en Bekantnus von || dem Artickel der || Rechtferti= || gung. || M. Johannes Sciurus. || [Ps 7,15–18] || Kuͤnigsberg in Preussen. || M. D. LII. [Im Kolophon: Gedruͤckt zu Koͤnigsberg in Preussen / || am 22. Julij.^[? im Druck schlecht erkennbar^] 1 5 5 2.] (VD 16 E 632). Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen, dass die Abfassung des Pasquills wohl kaum vor Mai 1552 abgeschlossen war, vielleicht auch erst später. Damit ist ein Terminus a quo gegeben.
Ein Terminus ad quem ergibt sich daraus, dass Osiander, der am 17. Oktober 1552 starb, zur Zeit der Abfassung noch am Leben war;Vgl. Pasquill Bl. A1v, A2r u. ö. außerdem befand sich Johann Friedrich I. von Sachsen noch in Gefangenschaft,Vgl. Pasquill Bl. B3r. was bis zum 28. August 1552 der Fall war. Dementsprechend müsste die Fertigstellung des Texts – wenn auch nicht unbedingt seine Drucklegung – spätestens im August 1552 erfolgt sein.
Bedenkt man ferner, dass anscheinend auf die sogenannten sächsischen Censuren Bezug genommen wird,Vgl. Pasquill Bl. D 3r: Wird folgen auch dem trewen rath | Den jm der Churfuͤrst zu Sachssen hat | Gegeben durch die glerten sein | Des wird er sich erinnern fein. und zwar verbunden mit der Hoffnung, Herzog Albrecht möge sich dadurch bewegen lassen, sich von den christologischen und soteriologischen Sondermeinungen Osianders abzuwenden und zum Lehrkonsens der protestantischen Kirchen zurückzukehren, so ist die Abfassung des Texts für Mai 1552 anzunehmen.Wengert, Defending Faith 373, kommt zu einer früheren Datierung, nicht zuletzt weil er den in Anm. 11 zitierten Passus auf Melanchthons Antwort (unsere Ausgabe Nr. 7) aus dem Januar 1552 bezieht (most likely). Auf Veranlassung des Kurfürsten Moritz wurde sie als Stellungnahme der Wittenberger Theologen durch Johann Bugenhagen nach Königsberg gesandt, Paul Eber und Johannes Forster hatten sich angeschlossen. – Rein formal spricht für Wengerts Deutung der verwendete Titel Kurfürst, den zu dieser Zeit der Albertiner Moritz führte. Allerdings hatte man sich auf ernestinischer Seite mit dem Verlust der Kurwürde noch keineswegs abgefunden, und Herzog Johann Friedrich I. wurde nicht selten als geborener Kurfürst o. ä. bezeichnet bzw. von vielen als der eigentlich rechtmäßige Inhaber der Kurfürstenwürde angesehen, die sein Dresdener Vetter Moritz – der Judas von Meißen – nur usurpiert habe. Dem entspricht, dass auf Bl. B3r Johann Friedrich I. schlicht als der Churfürst bezeichnet wird, woraus man folgern darf, dass er auch in dem zitierten Passus Bl. D3r (s. Anm. 11) gemeint ist. Herzog Albrecht hatte sich zur Beilegung der Streitigkeiten um Osianders Lehre im Oktober 1551 an zahlreiche protestantische Fürsten und Städte gewandt und um Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten gebeten.Das Ausschreiben ist datiert auf den 5. Oktober 1551, siehe Albrecht, Ausschreiben (1553) Bl. E1b–F1b (unsere Ausgabe Nr. 4). Albrechts Anfrage war auch an den gefangenen Herzog und vormaligen Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen ergangen. Daraufhin hatte dieser veranlasst, die Angelegenheit durch führende Theologen seines Landes erörtern zu lassen. Die sächsischen Herzöge Johann ErnstHalbbruder Johann Friedrichs I. des Großmütigen, Sohn Johanns des Beständigen aus dessen zweiter Ehe mit Margarete von Anhalt-Zerbst. und Johann Friedrich der Mittlere übersandten schließlich mit einem Begleitschreiben vom Osterdienstag, dem 19. April 1552, drei Gutachten an Herzog Albrecht: eines von Justus MeniusZu Justus Menius vgl. unsere Ausgabe Bd. 4, Nr. 1, S. 24. (Erkenntnis aus Gottes Wort ), datiert vom 18. Januar 1552, die beiden andern möglicherweise von Victorin StrigelZu Victorin Strigel vgl. allg. unsere Ausgabe Bd. 4, Nr. 1, S. 22f. (Verlegung ) und Erhard SchnepfZu Erhard Schnepf vgl. unsere Ausgabe Bd. 5, Nr. 9, S. 295. (Confutatio ). Ergänzend fügten sie eine Abschrift des Rechtfertigungsartikels aus den Schmalkaldischen Artikeln bei, verbunden mit dem Hinweis, dass Osiander diese selbst unterzeichnet habe.Vgl. zu den sächsischen Censuren insgesamt Möller 496f; Stupperich, Osiander in Preußen, 288 mit Anm. 116–118; Titel der Druckversion der Gutachten unten S. 474, Anm. 148.
Offenbar war dieser Versuch, auf Herzog Albrecht Einfluss zu nehmen, noch nicht gescheitert, so dass die Entstehung des Pasquills – oder doch die Vollendung des Manuskripts – mit einiger Wahrscheinlichkeit in zeitlicher Nähe dazu anzusetzen ist. Immerhin mag die Entstehung des Pasquills sich über einige Zeit hingezogen haben, und möglicherweise wurde mit der Formulierung bereits im Frühjahr begonnen. Auf Bl. D1r wird 1551 ausdrücklich als Jahr des Verrats an Christus genannt. Das kann im Sinne der Datierung des Beginns der Ketzerei verstanden werden, aber auch als Hinweis auf eine Gegenwart, in der die Irrlehre noch wirksam ist. In diesem Sinne aufgefasst, spräche die Stelle dafür, dass die Schrift möglicherweise bereits relativ kurze Zeit nach Speratus’ Tod, jedenfalls noch im Jahr 1551, begonnen und allmählich erweitert worden wäre.
Wie StupperichAaO 293 mit Anm. 149f. Leider teilt Stupperich den genauen Wortlaut des Briefes nicht mit. mitteilt, ist einem Brief des herzoglichen Faktors in Nürnberg, Georg Schultheiß,Georg Schultheiß, der Handelsbevollmächtigte Herzog Albrechts in Nürnberg, war ein Schwager Funcks und ein überzeugter Anhänger Osianders (vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, 327, Anm. 142). an Herzog Albrecht vom 10. Dezember 1552 zu entnehmen, dass einige Zeit vorher das hier edierte Pasquill in Nürnberg im Druck erschienen sei. Sollte der Druck tatsächlich in Nürnberg erfolgt sein, so kämen etliche Drucker in Betracht, die um diese Zeit in der Reichsstadt tätig waren, darunter auch Hans Daubmann und Joachim Heller, die schon im Zusammenhang mit Rotings TestimoniumVgl. unsere Ausgabe Nr. 3. in Erscheinung getreten sind.Vgl. Reske 669f, 676–686.
Das Pasquill wurde somit in einer Phase veröffentlicht, als immer neue Stellungnahmen und Gutachten auswärtiger Theologen, teilweise von Herzog Albrecht angefordert beziehungsweise erbeten, teilweise auch unverlangt, in Königsberg eintrafen, die sich mit Osianders Rechtfertigungslehre kritisch auseinandersetzten und sie mit mehr oder weniger stichhaltigen Gründen verwarfen.Stupperich, Osiander in Preußen, 286–296. Diese Welle der Ablehnung ermutigte und begünstigte anscheinend die Produktion anonymer Schmähschriften, von denen etliche auch im Druck erschienen, darunter das hier edierte Pasquill. Vgl. Stupperich, Osiander in Preußen, S. 293 mit Anm. 149 u. S. 315 mit Anm. 64. Die Veröffentlichung in der Volkssprache zeigt, dass es auf Kreise jenseits der Gelehrtenzirkel abzielte.
2. Der AutorDer Text, vermutlich zwischen Mai/Juni und August 1552 abgeschlossen, wurde ohne Nennung eines Verfassernamens veröffentlicht. Der anonyme Autor zeigt sich über die Entwicklungen in Königsberg wohlinformiert, schont Herzog Albrecht, von dem er sich in der Rechtfertigungslehre eine Rückkehr zum lutherischen Konsens erhofft, und betrachtet den in kaiserlicher Haft befindlichen früheren sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich I. als Glaubenszeugen. Der Druckort Nürnberg spricht für einen Verfasser aus den Kreisen der dortigen Gegner Osianders, ohne dass es allerdings bislang gelungen wäre, ihn eindeutig zu identifizieren.
3. Inhalt Der Text ist gestaltet als Unterredung zwischen dreizehn Personen anlässlich der Ankunft des sterbenden Bischofs von Pomesanien, Paul Speratus, im Himmel; es treten auf: Speratus moriens und – nur kurz – dessen Genius, der Apostel Petrus als Himmelspförtner, Martin Luther, der Erzengel Gabriel, der Urmensch Adam, der Erzvater Abraham, der Prophet Jesaja, der Apostel Paulus, der Erzmärtyrer Stephanus, der Kirchenlehrer Bernhard von Clairvaux, Jesus und der ungläubige Apostel Thomas. Dabei haben Gabriel, Adam, Abraham, Jesaja, Paulus, Stephanus und Bernhard jeweils nur einen einzelnen Redebeitrag. Tenor der Unterhaltung ist die scharfe Zurückweisung der Rechtfertigungslehre und Christologie Osianders, womit der Teufel die Kirche zerstören wolle. Die einzelnen Unterredner reagieren mit Trauer, Zorn und Klage angesichts dieser Umtriebe des Teufels, und sie setzen teilweise positive Aussagen zur allgemein akzeptierten Kirchenlehre dagegen. 4. AusgabeNachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A:PASQVILLVS: || Ein Colloquium oder || Gesprech wider die Antichri= || stische vnd verfuͤrische lere / Andree || Osiandri / Pfarherren zu Koͤ= || nigspergk in Preussen / || Vom Artickel der || Rechtferti= || gung etc. || Anno M. D. LII. (VD 16 P 842) [36 Bl. 4°].
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Yh 2526 R
Erfurt, Bibliothek des Evangelischen Ministeriums: III c 99; U 569
Erfurt, Universitätsbibliothek, Depositum Erfurt (ehemals Stadt- und Regionalbibliothek): 17 an Hg 11314 m
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 683(3)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 95 A 1271
Lutherstadt Wittenberg, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek: Ag 4 281h
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 2269#Beibd.2; 4 Polem. 2306
München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 Theol.643:10
New York, Union Theological Seminary: D 582
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.312 [benutztes Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 149b.4 Helmst.(7); Yv 2581.8 Helmst