Controversia et Confessio, Bd. 7


Osiander, Rechte, wahre Auslegung (1551) – Einleitung

Osiander, Rechte, wahre Auslegung (1551) – EinleitungNr. 5 ULB Darmstadt info:isil/DE-17 Darmstadt Letzte Änderung: 2023-05-23 Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY)

Einleitung 1. Historische Einleitung

Ende des Jahres 1550 spitzte sich die Kontroverse um die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders in Königsberg zu und weitete sich gleichzeitig über die Grenzen Preußens hinaus. Dies lag zunächst an der Weigerung von Friedrich Staphylus zu einer Einigung mit Osiander zu gelangen. An der theologischen Fakultät in Königsberg herrschte damit offener Dissens in einer für die Evangelischen zentralen Frage.Zur Haltung von Staphylus vgl. Mennecke-Haustein, Conversio ad Ecclesiam, 117–152; Stupperich, Osiander in Preussen, 80–84, 116–119. Überdies erhielt Osiander Nachrichten von Hieronymus Besold, seinem Schwiegersohn, dass in Nürnberg das Gerücht verbreitet würde, er vertrete eine falsche Lehre.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 119. Diese Nachricht beunruhigte Osiander offensichtlich sehr. Schließlich hatte er über Jahrzehnte in Nürnberg gewirkt und war dort bestens bekannt.Vgl. dazu Seebaß, Werk. Er verfasste umgehend eine Verteidigungsschrift, in der er selbst offensiv wurde, indem er die Übereinstimmung seiner Lehre mit derjenigen Luthers propagierte und gleichzeitig den Wittenberger Theologen, allen voran Philipp Melanchthon, vorwarf, von Luther abgefallen zu sein und falsch zu lehren.Bericht vnd Trost= || schrifft: an alle die: so || durch das falsch / heimlich || schreiben / schreien vnd affterreden / || etlicher meiner feinde / als solt ich von || der Rechtfertigung des Glaubens / || nicht recht halten vnd leren / ge= || ergert / oder betruͤbet || worden sein. || Andreas Osiander. || [Königsberg: Hans Lufft, 1551] (VD 16 O 993). Vgl. zu der Schrift Stupperich, Osiander in Preussen, 122–124, Wengert, Defending Faith, 15f.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen beauftragte Herzog Albrecht im Januar 1551 Joachim Mörlin damit, zwischen Osiander und seinen Gegnern in Königsberg zu vermitteln. Doch die Bemühungen Mörlins scheiterten nicht nur, sondern die intensive Auseinandersetzung mit Osianders Lehre und Schriften führten bei Mörlin dazu, dass er schließlich zu dem schärfsten Gegner Osianders in Preußen wurde. Bevor es aber dazu kam, hatte Herzog Albrecht Mörlin aufgetragen, Osiander nicht eher zu verurteilen, als bis er zwei Vorlesungen von diesem angehört habe, in denen er seine Lehre klar und einfach darstellen wolle. Am 16./17. April 1551 hörte Mörlin darum die Ausführungen Osianders, die ihn aber in seiner Beurteilung bestärkten. Der sich daran anschließende, kurze, aber intensive Briefwechsel zwischen den beiden Theologen in der zweiten Hälfte des April endete mit dem endgültigen Bruch und mündete in erste Kanzelpolemiken Mörlins.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 124–129, 137–141, 144–147.

Abermals griff daraufhin Herzog Albrecht Anfang Mai in die Kontroverse ein. Er verlangte, dass die gegenseitigen Verdammungen sofort zu unterlassen seien. Osiander solle innerhalb der nächsten acht bis vierzehn Tage seine Lehre unpolemisch, aber in Abgrenzung von derjenigen seiner Gegner schriftlich darlegen. Diese Ausführungen Osianders sollten jene zur Einsichtnahme erhalten und sollten ihrerseits darauf in acht bis vierzehn Tagen antworten. Daraus solle sich ein Austausch der Positionen ergeben, der sodann einem Gremium von noch näher zu bestimmenden Personen zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden könne. Die Gegner Osianders erklärten sich mit diesem Verfahren einverstanden. Doch Osiander gelang es, Herzog Albrecht zu einer Änderung dieses Vorgehens zu bewegen. Osiander und seine Gegner sollten nun gleichzeitig ihre Glaubenszeugnisse in deutscher Sprache vorlegen. Vom Herzog zur Eile gedrängt, präsentierten Joachim Mörlin, Georg von Venediger, Friedrich Staphylus und Peter Hegemon am 9./10. Juni 1551 ihre Positionen.Die Bekenntnisse wurde veröffentlich in VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin || Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] (VD 16 P 4780), B 3v–E 1r: B 3v–C 2r (Staphylus), C 2r–C 3v (Mörlin), C 3v–D 3r (Georg von Venediger), D 3r–D 3v (Erstes Bekenntnis von Peter Hegemon), D 4r–E 1r (Zweites Bekenntnis von Peter Hegemon). Osiander hingegen reichte seine sehr umfangreiche Schrift Von dem einigen MittlerVgl. OGA 10, Nr. 488/496, S. 49–300. erst am 9. Juli bei Herzog Albrecht ein. Deren Drucklegung war am 9. September fertig, um sie an unterschiedliche evangelische Theologen im Reich zur Begutachtung zu versenden.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 151–154, 195–211.

Osiander scheint noch vor der Fertigstellung seiner Schrift Einsicht in die Ausführungen seiner Gegner erhalten zu haben, denn er bezog sich gelegentlich auf deren Argumente.Vgl. z. B. OGA Nr. 488, S. 110,31–112,3, mit Anm 152; 228,23f, mit Anm. 522. So hatten sie z. B. zur Erklärung des Begriffs der Gerechtigkeit besonders auf Joh 16,10 verwiesen.Vgl. OGA 10, Nr. 491, S. 307. Speziell gegen ihre Interpretation dieser Bibelstelle wendete sich Osiander im September 1551 mit der hier edierten Schrift.

2. Der Autor

Andreas OsianderZu ihm vgl. oben die Einleitung zu Nr. 1. geriet im Laufe des Jahres 1551 zunehmend unter Druck. Die im Reich umlaufenden Gerüchte, die ihn als einen Irrlehrer erscheinen ließen und die teils sehr polemischen Angriffe seiner Gegner im Herzogtum Preußen, führten bei ihm zu der Überzeugung, seine Positionen ebenfalls schärfer verteidigen zu müssen. Aufgrund der Vertrauensstellung, die er bei Herzog Albrecht genoss, konnte er seine Ansichten unbehelligt veröffentlichen. Diese Sonderbehandlung führte jedoch nur zu einer Verstetigung des Streits und zu dessen weiterer Eskalation.

3. Inhalt

Osiander beginnt seine Ausführungen mit dem Verweis darauf, dass Ketzer zu allen Zeiten die biblische Botschaft durch Fehlinterpretationen völlig verfälscht hätten. In der eigenen Gegenwart erkannte Osiander die Entstehung einer neuen Ketzerei, die durch falsche Auslegungen von Joh 16,10 die göttliche Gerechtigkeit der göttlichen Natur Christi schändlich lästere.

Im Anschluss daran beschreibt Osiander zunächst sein Verständnis der Rede in Joh 16,8–11, dass der heilige Geist die Welt strafe. Das strafen bedeute streitig überzeugen, in einer Disputation überwinden. Dies habe der heilige Geist durch die Apostel getan und tue dies weiterhin zu allen Zeiten durch andre geistreiche leut (A 3 r). Darum sei Streit über Auslegungen ein unabschließbarer Prozess. Denn die Welt widerspreche beständig; darum müsse der heilige Geist beständig strafen.

Nach diesen einleitenden Darlegungen, beginnt die eigentliche Auslegung Osianders von Joh 16,10. Wenn Christus spricht: Ich gehe zum Vater, so sei zunächst das Wort Ich von zentraler Bedeutung. Denn es zeige klar, dass allein Christus zum Vater gegangen sei. Des Weiteren erklärt Osiander sein Verständnis der Rede vom zum-Vater-gehen. Dies heiße, dass Christus, und nur er allein, die Fähigkeit besessen habe, zum Himmel aufzufahren und zur Hölle hinabzusteigen. Den Grund dafür erkennt Osiander in der göttlichen Natur Christi. Durch Verweis auf das augustinische Axiom opera trinitatis ad extra sunt indivsa (A 4r) wird das Handeln Christi nach seiner Gottheit oder seiner Menschheit stets der gesamten Person der Trinität gleichermaßen zugeschrieben.

Daran anschließend führt Osiander verschiedene Bibelstellen an, um seine Position zu untermauern. Von besonderer Bedeutung wird dabei der Verweis auf Joh 3,13. Denn daraus folgert Osiander, dass Christus allein nach seiner göttlichen Natur vom Himmel herabgestiegen sei und darum auch nur nach dieser göttlichen Natur dorthin wieder aufsteigen könne. Die menschliche Natur Christi sei in Maria gebildet worden. Daraus zieht Osiander weitreichende Konsequenzen für die Auslegung von Joh 16,10: Der Mensch könne nur dann die ewige, himmlische Seligkeit erlangen, wenn er durch den Glauben und die Sakramente der göttlichen Natur und Gerechtigkeit Christi teilhaftig werde. Denn durch die im Glauben und in den Sakramenten vollzogenen Vereinigung mit Christus werde es dem Menschen möglich, mit Christus in den Himmel aufzusteigen, entsprechend I Thess 4,17.

Osiander erklärt dann in aller Deutlichkeit, dass nur diejenigen, die daran glaubten, die ewige Seligkeit erlangen würden. Diejenigen jedoch, die bestritten, dass die göttliche Gerechtigkeit in der göttlichen Natur Christi liege, werden von Osiander der Verdammnis übergeben.

Zum Abschluss führt Osiander aus, dass die Einwohnung der göttlichen Natur Christi und damit der göttlichen Gerechtigkeit im Menschen nicht sichtbar, sondern heimlich (B 4r–v), d. h. verborgen, geschehe und allein im Glauben faßbar sei.

4. Ausgabe

Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe.

A: Rechte ware vnd || Christliche Auslegung || vber die Wort des HERRN. || Johannis am 16. || Jch geh zu meinem Va= || ter / vnd ir sehet mich fort || nicht mehr. || Wider die newen Ketze= || rey / die / die Goͤttlichen Gerechtigkeit / vnsers || HERRN Jhesu Christi verwirfft / vnd || verlestert / als sey sie nicht / durch || den Glauben vnser / vnd jn vns. || Andreas Osiander. || Koͤnigsperg || Jn Preussen / den 20. || Septembris. || 1551. || (VD 16 O 1092.) Vorhanden in:
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E 335,8
Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Theol.678-d/16; Syst.Theol.678-d/5
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 2267 m [benutztes Exemplar] München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 Theol.643:7
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 243.24 Quod; S 229.4 Helmst.(8)

Eine moderne Edition der Schrift liegt vor in: OGA 10, Nr. 491, S. 307–316.