Einleitung 1. Historische Einleitung
Am 8. September 1551 erschien Osianders Schrift Von dem einigen MittlerVgl. OGA 10, Nr. 488/496, S. 49–300; zum Erscheinungszeitpunkt der Schrift vgl. ebd., 51. und wurde Anfang Oktober an alle Fürsten und Städte versendet, die der Confessio Augustana anhingen.Vgl. das Ausschreiben Herzog Albrechts, in: unsere Ausgabe Nr. 4, S. 121–128. Auf diesem Wege gelangte Osianders Schrift nach Magdeburg. Die Stadt stand zu dieser Zeit noch unter Belagerung durch Kurfürst Moritz von Sachsen, der seit Ende des Jahres 1550 die Exekution der Reichsacht im Namen des Kaisers vollzog, in die Magdeburg aufgrund des Widerstands gegen das Augsburger Interim von Karl V. erklärt worden war.Vgl. zur Belagerung Magdeburgs Ißleib, Belagerung. Kurfürst Moritz nutzte die Gelegenheit, um Truppen zu sammeln, die er im Frühling 1552 zu einem Überraschungsangriff gegen Karl V. (Fürstenaufstand) nutzte, der mit dem Abschluss des Passauer Vertrages endete. Vgl. dazu Rabe, Deutsche Geschichte 1500–1600, 431–439; Ißleib, Moritz von Sachsen gegen Karl V. 1552; Drecoll, Passauer Vertrag. Die harten offiziellen Übergabebedingungen wurden durch geheimgehaltene Zusicherungen des Kurfürsten abgemildert.Vgl. dazu PKMS 5, 25f und bes. Nr. 240, S. 459–461; Nr. 243, S. 465–469; Nr. 299, S. 554f. Daraufhin wurden Moritz von Sachsen Anfang November 1551 die Tore der Stadt nach dreizehnmonatiger Belagerung geöffnet. Anders als Theologen wie Matthias Flacius oder Nikolaus Gallus, die wegen ihres publizistischen Widerstands gegen das Augsburger Interim und die Lehre von den Adiaphora nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, musste Erasmus Alber aufgrund seiner besonders scharfzüngigen Polemiken gegen den Kaiser und den sächsischen Kurfürsten die Stadt verlassen.Vgl. Körner, Alber 112–130.
Noch bevor Alber wohl Anfang November fortzog, muss er jedoch in Magdeburg Einblick in Osianders Schrift erhalten haben.Vgl. dazu unten im Text Anm. 1. Denn noch dort begann er mit der Arbeit an einer Widerlegung, die er auf seiner Reise nach Hamburg (über Stendal, Salzwedel [dort traf er am 16. November ein], Lüneburg)Zu der Reiseroute vgl. Körner, Alber, 131–133. fortsetzte.Er unterzeichnete das an Herzog Albrecht von Preußen gerichtete Vorwort der hier edierten Schrift mit: Datum, vff der reyse meines exilii im Wintermonat Anno Domini 1551. Vgl. unten A 3r, S. 157,17. In Hamburg, wo er im Dezember anlangte, vollendete er die hier edierte Schrift. Darum darf wohl von einer Drucklegung und Veröffentlichung im Januar oder Februar des Jahres 1552 ausgegangen werden.Anders Wengert, Defending Faith, 363f, bes. Anm. 41.
2. Der AutorErasmus AlberZu ihm vgl. Körner, Alber; Ernst-Wilhelm Kohls, Art. Alber, Erasmus, in: TRE 2 (1978), 167–170; Steinhauer, Erasmus Alberus; Heinz Scheible, Art. Alber(us), Erasmus, in: RGG4 1 (1998), 266. wurde um 1500 wohl in Windecken an der Nidder geboren. Nach dem Schulbesuch in Nidda und Weilburg immatrikulierte er sich 1520 an der Universität Wittenberg. Nachdem er zunächst ein Anhänger Karlstadts gewesen war, rückte er jedoch allmählich von ihm ab und begann, sich immer mehr an der Lehre Luthers zu orientieren.
Ab Ende 1521 war Alber als Lehrer in Büdingen (Wetterau) tätig, in den Jahren 1522–1527 in Oberursel. In der Zeit von 1528 bis 1540 war er Pfarrer in Sprendlingen in Dreieich. Im Jahr 1541 wurde er von Joachim II. Hektor von Brandenburg zum Pfarrer in Brandenburg-Neustadt ernannt, jedoch schon im Sommer 1542 wegen seiner Kritik an der Steuerpolitik des Kurfürsten wieder entlassen. Im nächsten Jahr wurde Alber Pfarrer in Staden in der Wetterau. Am 24. August 1543 wurde er in Wittenberg zum Lizentiaten, am 15. Oktober 1543 schließlich zum Doktor der Theologie promoviert. Von November 1544 bis Oktober 1545 war er Pfarrer in den Diensten Graf Philipps IV. von Hanau-Lichtenberg in Babenhausen. Nach seiner Entlassung ging Alber zunächst nach Wittenberg. Im Sommer 1546 musste er wieder von dort fliehen, da inzwischen der Schmalkaldische Krieg begonnen hatte und man den Angriff der albertinischen Truppen befürchtete. Alber floh mit seiner Familie nach Brandenburg, wo er Georg von Minckwitz kennenlernte, der ihm eine Unterkunft in Leipzig anbot. Dort erlebte er im Januar 1547 die Belagerung der Stadt durch den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen.
Von 1548 bis 1551 arbeitete Alber in unsers Herrgotts Kanzlei Magdeburg als Hilfsprediger und kämpfte dort zusammen mit Flacius und Gallus gegen das Augsburger Interim und die Lehre von den Adiaphora der Wittenberger Theologen. Alber zeigte sich dabei als besonders engagierter Verteidiger Martin Luthers, dessen Lehre er durch das kaiserliche Religionsgesetz sowie durch die Wittenberger Theologen verraten fühlte. Das Gefühl des Verrats an Luther führte bei Alber zum Einsatz einer besonders scharfen Polemik gegenüber den Gegnern in seinem publizistischen Kampf, die auch vor Kaiser und sächsischem Kurfürst nicht haltmachte. Als die Belagerung Magdeburgs am 5. November 1551 beendet war, forderte Kurfürst Moritz von Sachsen darum, dass Alber als einziger der Theologen die Stadt verlassen müsse.
Alber ging zunächst nach Hamburg (Dezember 1551 bis August 1552). Dort vollendete er die hier edierte Schrift. Auch in ihr wird das mit harter Polemik, nun gegenüber der Person Osianders, vorgetragene Hauptanliegen seines Engagements in den nachinterimistischen Kontroversen, die kompromisslose Verteidigung der Lehre Luthers, überdeutlich.
Ab August 1552 wandte er sich nach Lübeck, um für den Winter 1552/1553 wieder nach Hamburg zurückzukehren. Im März 1553 folgte Alber der Berufung zum Superintendenten an St. Marien in Neubrandenburg durch Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, wo er am 5. Mai 1553 an einer Halserkrankung verstarb.
3. InhaltDie hier edierte Schrift gliedert sich in zwei Teile. Der erste, deutlich kürzere Teil (A 2r–A 3r) ist eine Widmung an Herzog Albrecht von Preußen. Alber kontrastiert darin die Einführung der Reformation in Preußen, durch die das Herzogtum zu einem Paradeis Gottes (A 2r) geworden sei, mit der gegenwärtigen Situation, in der das Land und der Herzog selbst in der Gefahr stünden, sich durch die schädliche Lehre Osianders von der Wahrheit und damit von Gott selbst abzuwenden. Alber verweist auf seine Kenntnis der Schriften Martin Luthers und seinen persönlichen Umgang mit dem Reformator als Beleg dafür, dass Osiander sich fälschlich auf Luther berufe. Dem Wittenberger Reformator, der in seiner Verteidigung die Lehre der Apostel wieder verkündigt habe, gelte es zu folgen. Darum solle Herzog Albrecht sein (Albers) Buch lesen und dann eine Entscheidung treffen.
Der zweite, umfänglichere Teil der Schrift (A 3v–H 4v) ist eine teils sehr polemische Widerlegung Osianders. Wie in einer Hinführung zum Thema wird der zweite Teil (A 3v–C 1r) von Alber mit einer Klage über die gegenwärtige Zwietracht unter den evangelischen Theologen eröffnet, die nach seiner Ansicht daher rühre, dass einige Theologen das absurde Vorhaben ausführten, Christus und Belial mit einander zu versöhnen. Auch wenn Gott solche Zustände aufgrund der Undankbarkeit der Menschen, und um deren Standhaftigkeit im Glauben zu prüfen, gelegentlich gestatte, so lasse er doch sein Wort immer wieder durch gute Lehrer predigen. Durch Martin Luther habe Gott zu den eigenen Zeiten das Evangelium predigen lassen. Alber verweist sodann auf die Auseinandersetzungen zwischen Luther, Zwingli und Karlstadt, in denen er (Alber) stets die Meinung vertreten habe, dass man sich unbedingt an Luther ausrichten müsse, da dieser das reine Gotteswort lehre. Als Beipiele für die negativen Konsequenzen eines Abfalls von der reinen Lehre, führt Alber diverse biblische Personen und Gestalten aus der Kirchengeschichte an: Adam, Cain, Ham, Korah, Gegner der Apostel, Cerinthus.
Ein zentrales Anliegen Albers wird hier bereits deutlich: die beständige Wiederholung des Hinweises auf die Bedeutung Martin Luthers als Gottes Werkzeug. Luther sei von Gott gesandt worden, da die Welt durch Mohammed und den Papst verführt worden sei. Karlstadt, Zwingli und andere hätten es dann noch besser als Luther machen wollen, aber nur einen fragwürdigen Abklatsch seiner Lehre geboten. Man trinke Wasser ja auch aus der frischen Quelle und nicht aus Cisternen vnd Kroͤten pfuͤtzen (B 2r). Der Satan habe daraufhin, weil Luther in so hohem Ansehen stehe, zunächst Johann Agricola mit seinem Interim als Werkzeug der Verwirrung eingesetzt. Danach habe er es mit der Lehre der Adiaphora versucht. Nun bediene er sich Osianders, um die Kirche zu spalten.
So verfolge der Satan eine perfide Strategie, da die Rechtfertigungslehre Osianders vordergründig die Gerechtigkeit Gottes besonders hoch lobe, nur um tatsächlich aber die Bedeutung des Blutes Christi schändlich zu verunehren. Dies sei ein Versuch des Satans, Streit unter den Luterischen Lerer[n] (B 3v) hervorzurufen, um sie bei den vngleubigen verdechtig [zu] machen (B 3v). Denn er wisse genau um die Bedeutung der Rechtfertigungslehre und versuche daher, gerade diese zu beschädigen. In dieser Situation gelte es, sich unbedingt an Luthers Lehre zu halten. Denn allein derjenige, der Luther folge, sei auf dem rechten Wege. Darum wolle er (Alber) aus Gottes Wort den arianischen Geist Osianders belegen.
An dieser Stelle beginnt die eigentliche inhaltliche Auseinandersetzung Albers mit der Lehre Osianders. Alber hebt die Mittlerrolle Christi hervor, indem er ihn einen Hohenpriester nennet, da er mit seinem Kreuzestod für die Sündhaftigkeit der Menschheit in und mit seinem Blut Vergebung bei Gott erworben habe. Der listenreiche Satan verweise nun mit Osiander auf die ewige Gerechtigkeit Gottes anstatt auf die Versöhnungstat des Hohenpriesters Christus. Dies bedeute aber, das Verdammungsurteil Gottes in den Vordergrund zu stellen und die Versöhnung mit Gott in Christi Blut auszuschlagen.
Alber wendet sich sodann gegen Osianders Vorstellung von der ewigen Gerechtigkeit Gottes als Grundlage für die Rechtfertigung des Menschen. Die ewige Gerechtigkeit vergebe nichts, sonder strafe die Sünder entsprechend dem Gesetz. Da Christus das Gesetz erfüllt habe, gelte es für den Sünder, an das stellvertretende Versöhnungswerk Christi zu glauben, um der Rechtfertigung teilhaftig zu werden. Es sei darum ein [t]euffelischer mutwill] (C 4r), wenn Osiander die Vergebung der Sünden von der Gerechtigkeit Christi unterscheide. Die vollkommene Gerechtigkeit, von der Osiander rede, erlange der Mensch erst im Jenseits. Der Mensch, auch der Gläubige, bleibe im Diesseits stets Sünder. Darum müsse er sterben; denn wo Sünde sei, da sei auch der Tod. Wäre er vollkommen gerecht, so würde er ewig leben. Doch dies sei die Verheißung des Jenseits. Im Diesseits bestehe die Gerechtigkeit aus der Vergebung der Sünden. Für diese Sichtweise führt Alber zahlreiche Bibelstellen als Beleg an und verweist auf Augustinus und Luther als Gewährsleute. Alber attackiert dann Osianders Behauptung, seine Lehre stimme mit der Luthers überein. Dies sei eine Lüge, und Luther habe derlei Versuche, seine Lehre späterhin für Ketzereien zu vereinnahmen, vorhergesehen.
Im Anschluss daran kommt Alber auf die Bedeutung der menschlichen Natur Christi zu sprechen. Eben weil Gott in Christus Mensch geworden sei, habe er durch sein Leiden und Sterben den Satan und die Sünde besiegen können. Der Teufel versuche diese Erkenntnis zu verdrängen, indem er die menschliche Natur Christi als unnütz im Versöhnungswerk darstellen wolle. Um dies auszuführen, bediene er sich nun Osianders. Alber zitiert diesen daraufhin und widerlegt dessen Argumente mit dem neuerlichen Verweis auf die Bedeutung des Blutes Christi für die Vergebung der Sünden. Er nennt Osianders Rede von der Kreatürlichkeit des Blutes Christi, die auf Karlstadt verweise, arianisch, denn es sei im Grunde Gottes Blut. Alber tradiert dabei die Unterstellung, Osiander sei ein Jude. Er wendet sich zudem scharf gegen Osianders Versuche, Luther für diese Lehre als Autorität anzugeben und bringt in diesem Zusammenhang die Christologische Zwei-Naturen-Lehre ins Spiel. Luther habe die beiden Naturen Christi nicht voneinander geschieden und die Gerechtigkeit allein der göttlichen Natur zugeschrieben. Alber belegt seine Ansicht unter Bezugnahme auf zahlreiche Bibelstellen und vergleicht Osiander mit Nestorius, der im 5. Jahrhundert die Trennung der Naturen vertreten habe. Alber dagegen betont immer wieder aufs Neue, dass die beiden Naturen Christi nicht voneinander getrennt werden dürften und, dass das Blut Christi, d. h. der Kreuzestod, die Gerechtigkeit für den Sünder bringe, nicht allein die göttliche Natur Christi oder die Gottheit im Blute Christi, wie Osiander lehre.
Alber polemisiert sodann gegen die Behauptung, Christi Leiden und Sterben könne nicht gerecht machen, da es vor langer Zeit geschehen sei. Alber nennt dies schlicht törichtes Geschwätz, denn der Kreuzestod Christi besäße eine zeitlose Geltung und überzeitliche rechtfertigende Wirkung. Ebenso scharf setzt sich Alber mit Osianders Auslegung von Röm 5,8–11 auseinander und vergleicht ihn erneut mit Zwingli und Karlstadt. Er nennt ihn einen halbgebildeten Studenten (Bachant, G 4r) und zieht Vergleiche zu Personen, die Titel kaufen, anstatt sie durch Studien und Arbeiten an Universitäten zu erwerben. Osianders Darlegungen seien kaum verständlich, und er widerspreche sich selbst, wie aus seiner Schrift Von dem einigen Mittler hervorgehe. Auch wirft er Osiander vor, die Confessio Augustana in Zweifel zu ziehen, die Osianders Lehre zufolge nicht mit der Bibel übereinstimmen könne.
Zum Abschluss zitiert Alber eine Passage aus einer Tischrede Luthers, in der dieser sich zurückhaltend über Osiander äußert.
4. AusgabeNachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A:Widder das Lesterbuch des || hochfliehenden Osiandri / darinnen er das || Gerechte Blut vnsers Herrn Jesu || Christi verwirfft / als vn= || tFchtig zu vnser Ge= || rechtigkeit etc. || An den Hertzogen in preussen geschrieben / || Durch Erasmum Alberum D. || Gala: 5. || Wer euch irre macht Der wirt sein vrteyl tragen er sei wer er wolle. || I. Timo: 6. || So iemand anders leret / vnd bleibt nicht bei den heylsamen wor= || ten vnsers Herrn Jesu Christi / Vnd bei der lere van der Gotseligkeyt / || der ist in seinen gedancken ersoffen / vnd weys nichts / ist seuchtig || in fragen vnd wortkriegen etc. [Hamburg: Joachim Löw, 1552] (VD 16 A 1561).
Vorhanden in:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 858 [benutztes Exemplar]
Hannover, Stadtbibliothek: 9 an: Ratsbibl. 8 Nr. 31
Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.678d/18, Syst.Theol.678-d/18
Wittenberg, Reformationsgeschichtliche Forschungsbibliothek: SS 3124
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 502.3 Theol.(4), H 143b.4 Helmst.(2), H 148.4 Helmst.(6), S 228.4 Helmst.(9)