Einleitung 1. Historische Einleitung
Im Anschluss an Disputation vom 24. Oktober 1550 entbrannte die Kontroverse um die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 110–119; Fligge, Osiandrismus, 60–64. Zu den Disputationsthesen vgl. unsere Ausgabe Nr. 1. Denn im Nachgang zu der Disputation formierte sich rasch eine Gruppe von entschiedenen Gegnern Osianders, zu denen der Pfarrer am Dom zu Königsberg, Joachim Mörlin, der Pfarrer von Löbenich, Dr. Peter Hegemon, sowie die beiden Königsberger Theologieprofessoren, Georg von Venediger und Friedrich Staphylus, zählten. Herzog Albrecht von Preußen suchte Wege, um den Streit unter seinen Theologen über diese Frage zu beenden. Da jedoch all seine Bemühungen scheiterten, erteilte der Herzog im Mai 1551 Osiander und seinen Gegnern den Befehl, jegliche öffentliche Polemik umgehend einzustellen. Überdies solle Osiander seine Lehrauffassung innerhalb von acht bis vierzehn Tagen in deutscher Sprache vorlegen. Die Gegner Osianders sollten dessen Ausführungen zur Einsichtnahme erhalten und darauf antworten, ebenfalls auf deutsch und in acht bis vierzehn Tagen. Der Plan des Herzogs sah vor, solch einen schriftlichen Austausch solange weiter zu führen, bis Einigkeit erzielt würde.Vgl. dazu und zum Folgenden Stupperich, Osiander in Preussen, 151–154, hier: 151
Osiander teilte dem Herzog daraufhin zwar seine grundsätzliche Bereitschaft mit, den Befehl gehorsam auszuführen, doch äußerte er gleichzeitig Bedenken gegenüber einem solchen Verfahren. Er wisse bislang nicht, welche Positionen seine Gegner eigentlich verteten würden, und mit der vom Herzog geplanten Verfahrensweise ließen sich deren Ansichten letztlich nicht eruieren, da sie auf der Grundlage von seinen, Osianders, Äußerungen stets nur seine angeblich falschen Lehraussagen kritisieren würden. Er habe es ohnehin von Beginn an für sinnvoller erachtet, wenn es ihm gestattet worden wäre, sein Ansichten zu publizieren, da er dann bessere, gelehrtere Richter bzw. Gegner als die in Königsberg gefunden hätte.
Diese, in ihrem Kern höchst anmaßende Antwort Osianders veranlasste Herzog Albrecht zur Änderung seines zunächst intendierten Vorgehens. Am 3. Juni 1551 teilte der Herzog Joachim Mörlin mit, dass er seine Position wie Osiander vorlegen solle. Auf Mörlins Einspruch, dass dies nicht dem ursprünglichen Befehl entspreche, wurde ihm am 6. Juni ein verändertes Mandat zugestellt, welches er an die anderen Gegner Osianders weiterleiten sollte. Mörlin tat dies, womit nun an alle Gegner Osianders die Aufforderung ergangen war, nicht nachträglich auf Osianders Positionen zu reagieren, sondern zeitgleich mit ihm ihre Lehre darzustellen.
Mörlin kam dieser Aufgabe unverzüglich nach. Bereits am nächsten Tag ließ er dem Herzog seine Antwort zustellen, die knapp auf die Confessio Augustana als seine Lehrgrundlage verwies. Ähnlich äußerte sich Peter Hegemon. Der Herzog zeigte sich damit unzufrieden und forderte Nachbesserungen. Die Theologen sollten mit ihren eigenen Worten ihre Lehrauffassungen darlegen und nicht einfach auf andere Dokumente verweisen.
Daraufhin reichten Mörlin am 9. Juni, Hegemon und Georg von Venediger am 10. Juni ihre Stellungnahmen ein. Friedrich Staphylus hatte zu diesem Zeitpunkt seine Auffassung dem Herzog ebenfalls übermittelt. Damit waren die Gegner Osianders den Forderungen des Herzogs nachgekommen. Einzig Osiander, der sich nach dem ursprünglichen Plan des Herzogs eigentlich als Erster hätte erklären sollen, präsentierte seine sehr umfangreiche Schrift Von dem einigen Mittler erst am 9. Juli. Aus deren Vorrede lässt sich ersehen, dass Osiander Kenntnis von den Glaubenszeugnissen seiner Gegner erhalten hatte.Vgl. z. B. Osiander, Von dem einigen Mittler (1551), Vorrede 1v, in: OGA 10, Nr. 488, S. 88. Die im Mai 1551 vom Herzog intendierte Vorgehensweise war damit im Juli in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Mitte Juli 1551 wandte sich Herzog Albrecht mit Briefen an die Wittenberger Theologen, in denen er ihnen mitteilte, dass er den Gegnern Osianders in Preußen dessen Schrift zustellen und von ihnen einen Gegenbericht erwarte. Sollte auf diese Weise keine Einigung zu erzielen sein, wolle er Osianders Schrift an die Theologen im Reich versenden lassen, um auf diese Weise das Urteil der reformatorischen Kirche einzuholen.Vgl. Herzog Albrecht von Preußen an Philipp Melanchthon. 13. Juli 1551, in: MBW 6131; vgl. zudem Stupperich, Osiander in Preussen, 204. Das Regest des Briefes, auf den Stupperich verweist, von Albrecht an Johannes Bugenhagen vom 15. Juli 1551 und das in dessen gedruckten Briefwechsel gefunden werden kann (Voigt, Bugenhagens Briefwechsel, Nr. 250, S. 501) enthält keinerlei Angaben über den Plan Albrechts, das Bekenntnis Osianders versenden zu wollen.
Tatsächlich erfolgte keine Einigung der Theologen innerhalb Preußens. Die Gegner Osianders misstrauten nämlich dem nunmehrigen Vorgehen. Sie meinten, Osiander würde seine Aussagen glätten und seine Lehre beschönigen, nachdem er wisse, dass seine Schrift auch anderen vorgelegt würde. Sie beharrten daher darauf, die bisher bekannten Äußerungen und Veröffentlichungen Osianders als Urteilsgrundlage heranzuziehen.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 205.
Aus diesem Grund wurde die Schrift Osianders seit Ende Juli gedrucktVgl. OGA 10, Nr. 488/496, S. 49–300. und von den herzoglichen Beratern Überlegungen angestellt, diese zusammen mit einer Darstellung des Herzogs über die bisher vorgenommen Einigungsversuche zu versenden. Dies unterblieb letzten Endes, da bereits das hier edierte Ausschreiben Albrechts eine Dokumentation der herzoglichen Bemühungen enthält. Anfang Oktober wurde Osianders Schrift mit dem Ausschreiben Albrechts versendet.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 207. Während Osianders Schrift gedruckt versandt wurde, legte man das herzogliche Ausschreiben in handschriftlicher Fassung bei. Dessen Drucklegung erfolgte erst im Januar 1553, als Herzog Albrecht mit einem Mandat weiteren Streit unter den Theologen zu untersagen versuchte.Vgl. VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin || Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] (VD 16 P 4780); vgl. zudem Fligge, Osiandrismus, 184–187; Wengert, Defendig Faith, 156. Denn zusammen mit diesem Mandat wurden weitere Schriftstücke aus der Historie des Streits, unter anderem das hier edierte Dokument.
2. Der AutorMaßgeblichen Einfluss auf den Plan, Osianders Schrift zu versenden, scheint der herzogliche Berater Wolf von Köteritz ausgeübt zu haben. In der Forschung wird er sogar als der eigentliche Kopf hinter dieser Unternehmung angesehen.Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 209. Wenn hier dennoch Herzog Albrecht als Haupturheber des Ausschreibens angesehen wird, so geschieht dies aus dem Grund, dass es in seinem Namen veröffentlicht wurde. Auch wenn sich ein konkreter Beitrag Herzog Albrechts an der Abfassung nicht nachweisen lässt und Albrecht wohl während des Verfahrens gelegentlich Zweifel an dessen Fortführung kamen, scheint seine Beteiligung doch maßgeblich gewesen zu sein.
Herzog Albrecht von Brandenburg-Preußen wurde am 17. Mai 1490 in Ansbach als neuntes Kind und dritter Sohn Markgraf Friedrichs V. von Brandenburg-Ansbach und seiner Frau Sofia Jagiellonka, der Tochter des polnischen Königs Kasimir IV. Jagiello, geboren.Zu seiner Biographie vgl. Art. Albrecht, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Herzog von Preußen, in: http://www.controversia-et-confessio.de/ccdigital/personen/register/eintraege/a/ albrechtmarkgraf-von-brandenburg-ansbach-herzog-in-preussen.html; Tschackert, Herzog Albrecht; Hubatsch, Herzog Albrecht; Deflers, Albrecht von Brandenburg-Ansbach; Karl Lohmeyer, Art. Albrecht, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, in: ADB 1 (1875), 293–310; Walther Hubatsch, Art. Albrecht der Ältere, in: NDB 1 (1953), 171–173; Friedrich Wilhelm Bautz, Art. Albrecht von Preußen, in: BBKL 1 (1975), 93f. Aufgrund seiner nachrangigen Geburt wurde er früh für den geistlichen Stand bestimmt. Im April 1501 wurde er zum Akoluthen geweiht. Noch im selben Jahr ging er zur Ausbildung an den Hof des Erzbischofs und Kurfürsten Hermann IV. von Köln. Dort erlangte er im Jahr 1506 ein Kanonikat als Domherr. Ein Jahr später erhielt er zusätzlich eine Domherrenpfründe im Bistum Würzburg. Im Jahr 1508 wurde er Dechant in Hof und bekam eine Pfründe am Bamberger Dom.
Wohl aufgrund des Todes seines Förderers, Kurfürst Hermann IV., wandte sich Albrecht seit 1508 zunächst vermehrt kriegerischen Aktivitäten zu. Am 13. Februar 1511 trat er in der Deutschorden-Propstei Zschillen dem Deutschen Orden bei und erhielt gleichzeitig die Zusicherung des Hochmeisteramtes, das er am 6. Juli 1511 tatsächlich übernahm.
Als Hochmeister versuchte er das Deutschordensgebiet zu konsolidieren. In solchen politischen Motiven, verbunden mit der persönlichen Frömmigkeit des Fürsten und seinem Interesse an theologischen Fragen, sind wohl die Gründe für die Entwicklungen des Jahres 1525 zu suchen. Albrecht legte das Hochmeisteramt nieder und leistete König Sigismund I. von Polen am 10. April 1525 den Huldigungseid als Herzog von Preußen. Das Deutschordensgebiet wurde säkularisiert und Albrecht führte als Herzog von Preußen die Reformation in seinem Land ein. Er tat dies in enger Abstimmung mit Martin Luther und Philipp Melanchthon sowie mit Andreas Osiander. Alle drei hatte Albrecht 1523/24 kennengelernt und unterhielt seitdem Kontakte nach Wittenberg und Nürnberg.
Die Einführung der Reformation eröffnete dem Herzog neue Möglichkeiten zur Konsolidierung der eigenen Herrschaft. An der Umsetzung der reformatorischen Maßnahmen in seinem Land nahm der Herzog persönlich regen Anteil, indem er sich z. B. selbst an Visitationen beteiligte. Außerdem besuchte er theologische Vorlesungen an der von ihm 1544 neugegründeten Universität Königsberg.
Albrecht gewährte im Jahr 1549 Andreas Osiander den Aufenthalt in seinem Herzogtum und machte ihn zum Professor primarius an der theologischen Fakultät der Universität Königsberg. In der Kontroverse um dessen Rechtfertigungslehre versuchte der Herzog mit obrigkeitlichen Maßnahmen, die Lehreinheit in seinem Land aufrechtzuerhalten. Dafür stellt die Versendung von Osianders Schrift Von dem einigen Mittler zusammen mit dem hier edierten herzoglichen Ausschreiben einen Beweis dar. Auch nach Osianders Tod 1552 bemühte sich Albrecht weiter um Ausgleich ohne der Lehre Osianders abzuschwören.Zu Albrechts Rolle in der Kontroverse um Osianders Rechtfertigungslehre vgl. Stupperich, Osiander in Preussen; Fligge, Osiandrismus.
Zum Ende seiner Regierungszeit entglitten dem Herzog krankheitsbedingt die Regierungsgeschäfte; zum einen durch äußere Einmischungen, z. B. durch seinen Schwiegersohn Herzog Johann Albrecht I. von Mecklenburg, zum anderen durch den Aufstieg Paul Scalichs zum einflussreichsten Berater des Herzogs seit 1561 und den damit einhergehenden Verwerfungen in der preußischen Politik.Vgl. Fligge, Osiandrismus, 474–512; Krabbel, Leben. Im Jahr 1566 griff daher der König von Polen als Oberlehnsherr in Preußen ein, was zum Sturz Scalichs und der bedeutendsten Anhänger Osianders, voran dem Hofprediger Johann Funck,Zu ihm vgl. unsere Ausgabe Nr. 2, S. 56–59. führte.
Am 20. März 1568 verstarb Herzog Albrecht auf Burg Tapiau und wurde im Dom zu Königsberg beigesetzt.
3. InhaltNach der Intitulatio nennt das Ausschreiben den Streit um die Rechtfertigungslehre Osianders als Grund für dessen Abfassung. Es seien Klagen geäußert worden, dass Osianders Position nicht mit der Lehre der Kirchenväter sowie der Lehre der Confessio Augustana und reformatorischer Theologen übereinstimme. Osiander habe sich daraufhin mit der Begründung verteidigt, dass er seit Beginn seines Einsatzes für die Reformation nie etwas anders gelehrt habe, als das, was er auch jetzt in der Frage der Rechtfertigung des Menschen noch vertrete. Diese Lehre habe in all den Jahren keinen Widerspruch hervorgerufen, sondern nur Beifall gefunden. Sie stimme mit der Lehre Martin Luthers überein, was er, Osiander, mit allen seinen bisherigen Äußerungen zum Thema belegen könne. Seine Ankläger hingegen verträten angeblich eine falsche Lehre und er, Osiander, sei jederzeit bereit, ein Urteil der Kirche, das ihn aus Gottes Wort heraus widerlege, gehorsam zu akzeptieren.
Danach berichtet das Ausschreiben von den Ausgleichsbemühungen des Herzogs. So habe er Andeas Aurifaber und Joachim Mörlin als Vermittler bestellt. Doch seien dadurch die Angriffe auf Osiander nicht eingestellt worden. Im Gegenteil, Mörlin, der zuerst Osiander unterstützt habe, sei ins gegnerische Lager gewechselt und die Gegner Osianders hätte ihm, dem Herzog, die Legitimation als Richter in dieser Angelegenheit bestritten. Stattdessen hätten sie auf dem Urteil der Kirche bestanden.
Er habe daraufhin Osiander bewegen können, seine Lehre von der Rechtfertigung umfänglich darzustellen. Er habe auch dessen Bitte, diese Darstellung drucken zu lassen, stattgegeben, damit nicht allein die Kirche, sondern jeder Christ sich seine eigene Meinung bilden könne, ob er, Osiander, oder seine Gegner im Recht seien.
Osianders Darlegungen seien seinen Gegner ausgehändigt worden, um darauf zu antworten und ihre Position darzulegen. Doch sein, des Herzogs, Plan, mittels des Austausches von Schriften zu einer Einigung zu gelangen, sei durch die Forderungen der Gegner Osianders nach einer Disputation oder der Einberufung einer Synode zunichte gemacht worden. Zudem habe Mörlin, trotz Verbots, Osiander von der Kanzel aus weiterhin öffentlich angegriffen, verurteilt und exkommuniziert.
Nachdem die Gegner Osianders es verweigert hätten, zu Osianders Schrift Stellung zu nehmen und stattdessen auf der Veröffentlichung auch ihrer Glaubenszeugnisse bestanden hätten und somit alle seine, des Herzogs, Vermittlungsbemühungen fehlgeschlagen seien, wende er sich nun an die Gesamtheit der reformatorischen Kirche, um ein Urteil zu erlangen, auf dessen Grundlage sich die Einheit der Lehre in seinem Land wieder herstellen lasse.
Es folgt eine formalisierte, direkte Ansprache an den jeweiligen Empfänger des Schreibens, in der dieser als Verteidiger des reinen Lehre bezeichnet und die Bitte geäußert wird, zu der Beilegung der Kontroverse in Preußen beizutragen. Die Schrift Osianders, die in zwei Kopien mitgesendet werde, solle an die Theologen des jeweiligen Empfängers weitergeleitet und um deren Beurteilung in einem Gutachten nachgesucht werden. Das Gutachten solle dann durch vertrauenswürdige Personen nach Preußen gebracht werden und zunächst vier Monate lang unveröffentlicht bleiben, damit der Herzog es zur Beilegung des Streits verwenden könne.
Das Ausschreiben schließt mit der Bitte des Herzogs an den jeweiligen Empfänger, keinen Gerüchten über ihn oder über die Vorgänge in seinem Land Glauben zu schenken.
4. AusgabeNachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: VON Gottes Gnaden Vnser || Albrecht) des Eltern / Marggraffen zu Bran || denburg / in Preussen / zu Stettin / Pomern / der Cassuben vnd Wenden Hertzogen / || Burggraffen zu Noͤrenberg vnd || Fuͤrsten zu Rugen etc. || Ausschreiben || An vnsere alle liebe getrew) vnd || Landschafften || dari] gruͤnd || lich vnd oͤrdentlich / wie sich die ergerliche zwispalt || vber dem Artickel von vnser armen Suͤnder Recht= || fertigung / vnd warer ewiger Gerechtigkeit / erha= || ben / vnd was wir vns mit grossen sorgen einigkeit || zumachen / bemuͤhet / dargethan || [Königsberg: Hans Lufft, 1553] (VD 16 P 4780)
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an: Dm 900 R; 3 an: Dm 1 R [benutztes Exemplar] Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 684/1(2) Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.1208 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 280.47 Theol.(17); 298.2 Theol.(1); S 230d.4 Helmst.(8)