Vnser, von Gottes gnaden, Albrechten des Eltern, Marggraffen zu
Brandenburg in Preussen etc., Hertzogen etc., an der Augspurgischen Confession verwanten, Ausschreiben.
Ewer liebe bitten wir freundlich zu wissen, das sich kurtz verschienervergangener. Vgl. Art. verscheinen 2), in: DWb 25, 1064f. zeit, zwischen den Ehrwirdigen vnd hochgelarten, vnsern lieben getrewen der
heiligen Schrifft Doctoribus vnd Magistris alhie zu Koͤnigsperg, klagern an einem vnd hernn Andrea Osiandro, Pfarherrn an der Altenstad Koͤnigsperg vnd verwaltern der Praesidentz vnserer Bischoͤfflichen Samlendischen Kirchen,Das Präsidenten- bzw. Adminitratorenamt der samländischen Kirche war geschaffen worden, um Bischof Georg von Polentz zu entlasten. Nachdem der Bischof im Jahr 1550 gestorben war, wurde das Bischofsamt nicht mehr besetzt, sondern lediglich ein Verwalter bestellt. Im Frühjahr 1551 wurde Osiander dieses Amt übertragen. Damit übte er im Auftrag Herzog Albrechts die geistlichen Amtsgeschäfte im Bistum Samland aus, war an der Examination und der Ordination der Pfarramtskandidaten beteiligt und übte ebenfalls in Vertretung des nichtbesetzten Bischofsstuhls das Amt eines Conservators der Universität Königsberg aus. Vgl. Hubatsch, Geschichte der evangelischen Kirche I, 109; Kaufmann, Theologische Auseinandersetzungen, 272f. sampt seinem beistand, beklagten am andern teil, hochwichtige jrrung vnd gebrechenStreitigkeiten. Vgl. Art. Gebrech, gebrechen II.3.c.γ), in: DWb 4, 1845. zugetragen, in sachen den vornemlichenbesonders wichtigen. Vgl. Art. vornehmlich 3.a), in: DWb 26, 1361. vnd heiligen Ar
tickel vnser Rechtfertigung fur Gott betreffent.
Vnd beruhet des klagenden teils oͤffentliche vnd beharlichekonstante, fortgesetzte. beschuͤldigung kuͤrtzlich hierauff, als hab der beklagte die zeit vber, so er in diesen Landen gewesen, viel anders von itzt gedachtemvon dem erwähnten. Artickel geleret vnd durch oͤffentlichen druck an tag geben,publiziert habe. Vgl. Art. Tag II.B.3.f), in: DWb 21, 40f. denn die Christliche Kirche bis anherbis anher = bisher, bis jetzt. Vgl. Art. anher, in: DWb 1, 375.
geglaubet vnd bekant vnd der selben alte vnd newe bewertebewährte. Doctores geleret vnd in der Augspurgischen Confession von den protestirenden stenden so viel jar lang, mit darstreckungunter Einsatz ihres, unter Opferung ihres. Vgl. Art. Darstreckung, in: DWb 2, 794. leibs vnd lebens, were verfochten vnd defendirt worden.Die Gegner Osianders machten dies in ihrer Schrift Antilogia seu contraria doctrina inter Lutherum et Osiandrum Anfang März 1551 deutlich. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 130. Die Schrift ist abgedruckt in HISTORIA || Welcher gestalt sich || die Osiandrische schwermerey im || lande zu Preussen erhaben / vnd wie die= || selbige verhandelt ist / mit allen || actis / beschrieben || Durch || Joachim Moͤrlin D. vnd Superinten= || dent zu Brunschwig. || || [Magdeburg: Michael Lotter, 1554] (VD 16 M 5879), F 4v–G 2v. Vnd haben sich derwegen auff des beschuͤldigten Predigten, Lectiones, Disputa-tiones vnd oͤffentlichen druck
gezogen.bezogen. Gemeint ist damit z. B. die Disputation vom 24. Oktober 1550 (vgl. unsere Ausgabe Nr. 1), die zum Ausgangspunkt des Streits wurde (vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 110–114). Zudem ist die Veröffentlichungen von Lutherzitaten durch Osiander im März 1551 (OGA 9, Nr. 447, S. 574–581; Nr. 448, S. 582–601) gemeint, mit denen er auf die Antilogia seiner Gegner (vgl. Anm. 11) reagierte und seine Lehre stützen wollte, sowie Osianders Veröffentlichung Bericht und Trostschrift (OGA 9, Nr. 434, S. 519–530), deren Verbreitung der Herzog zwar verboten hatte, woran sich Osiander jedoch nicht hielt. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 124f. Hierauff der beschuͤldigte herr Osiander sich widerumb vernemen lassen, das er vom obbemeltem Artickel der Rechtfertigung in diesem vnd draussen zu lande nie anders geleret, denn er zu Noͤrnberg bis in 28 jar daruon gepredigt vnd docirt.Osiander wurde mit Beschluss des Rats der Reichsstadt Nürnberg am 29. März 1522 zum Prediger an St. Lorenz bestimmt. Vgl. Zimmermann, Prediger der Freiheit, 25f.
Vnd weil er damals aus heiliger, goͤttlicher schrifft sein lere dermassenso sehr, so intensiv. Vgl. Art. dermaszen 3), in: DWb 2, 1020.
ergruͤndetkundig gemacht. Vgl. Art. ergründen 2), in: DWb 3, 832. vnd vnuerleglichunwiderlegbar. erweiset, das jme von den fuͤrnemsten Theologen, so die zeit im leben gewesen, keine widerfechtung begegnet vnd itzo eben die voͤrigen gruͤnde der heiligen Schrifft zu bewerung seiner lere von der Rechtfertigung inducirt vnd gebraucht vnd keiner newerung koͤnte vberfuͤndigüberführt. Vg. Art. überfündig 1), in: DWb 23, 242. gemacht werden, so wolte er verhoffen, seine ankleger
wuͤrden wider jn bey gelerten vnd erfarnen Theologis keinen beifal haben.
Jn sonderheit, weil des Erwirdigen herrn Doctoris Martini Lutheri seligen lere von der Rechtfertigung mit seiner [Osianders] lere concordirt vnd vbereinkumt, wie er [Osiander] solches mit seinen Auslegungen aus vielen oͤrtern gnugsamlich zu begleubigenVgl. z. B. Osianders Schrift Etliche schöne Sprüche von der Rechtfertigung des Glaubens des ehrwürdigen, hochgelehrten D. Martin Luther aus dem Jahr 1551 (OGA 9, Nr. 448, S. 582–601), in der er zahlreiche Aussagen Luthers aus dessen Schriften zusammenstellte, um damit die Übereinstimmung zwischen Luthers Rechtfertigungslehre und seinen Ansichten zu beweisen. vnd daraus erweisen kuͤnte, das seine
ankleger vnuolkomenmangelhaft, fehlerhaft. Vgl. Art. unvollkommen d), in: DWb 24, 2140. von der Rechtfertigung leren thetten. Vnd were jm nicht entgegen, das die Christliche Kirche jr oͤrdentlich erkantnusUrteil. Vgl. Art. erkennen 5), in: DWb 3, 868f. aus Gottes wort vber diese spaltung ergehen liesse, vnd do er aus solchem erkantnus aus Gottes wort vberzeuget, das er von der Rechtfertigung denKonjiziert aus: Ven. vnrechten verstand bis anhero geleret vnd defendirt, wolte er sich mit
gebuͤrlichem gehorsam vnd reuerentz darauff vnseumlich zu erzeigen vnd zu verhalten wissen.
Als nun solche zwispalt, beschuͤldigung vnd ge-genbericht zuuormaleneinst, damals. Vgl. Art. zuvormals, in: DWb 32, 891. nicht on besondere vnd hohe betruͤbung vnsers gemuͤtsan vns gelanget, vnd wir die ergernus vnd den schaden, so der Restaurirten
Christlichen kirchen daraus erfolgen moͤchten, zu sampt dem frolocken, so der Christlichen kirchen feinde vnd vnsere abguͤnstigenFeinde. Vgl. Art. abgünstig, in: DWb 1, 52. dieser spaltung halben wuͤrden an tagdeutlich zeigen. geben, mit gebuͤrlicher sorgfeltigkeit vnd mitleidlichkeit zu gemuͤte gefuͤret vnd erwogen, haben wir beide teil gnediglichen vermanet vnd zum offtermalen begeret, das sie sich eines
eintrechtigen vnd Christlichen verstands vber die streittigen oͤrtere der schrifft vnd wolgedachten herrn Lutheri seligen Jnterpretationes, dero sie sich von beiden teilen, ein jeder zu ergruͤndung seiner meinung, bis anhero gebraucht vnd damit defendirt, bruͤderlich mit einander vergleichen wolten.Zu den Vermittlungsbemühungen Herzog Albrechts vgl. z. B. Stupperich, Osiander in Preussen, 124–129
Vnd als sie solchs in vnterthenigkeit gewillige, haben wir jnen die Achtbarn vnd hochgelarten Doctorem Andream Aurifabrum, die zeit Rectorem,Gemeint ist die erste Jahreshälfte 1551. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 125. vnd Doctor Joachimum Moͤrlein, als den new beruffenen Pfarhern in vnser Stad Kneiphoff, auff seine selbst vnterthenige bitte vnd erbietenNach Stupperich, der sich auf Mörlins Historia aus dem 1554 beruft, wurde Mörlin von Herzog Albrecht um Vermittlung gebeten. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 124f. zu Commissarien verordnet, die haben vns widerumb referirt, das des Osiandri widerpart
ausserhalb gerichtlichs Process sich jn nicht einlassen wollen vnd daruͤber protestirt.Die Verhandlungen zwischen Osiander und seinen Gegnern, unter Vermittlung von Aurifaber und Mörlin fanden am 13. und 17. Februar 1551 statt. Vgl. dazu Stupperich, Osiander in Preussen, 124–129.
Nichts dester weniger aber hetten sie D. Osiandro auffs feindseligste zugesetzt vnd gleichwol zu keiner vngedultHeftigkeit, Erbitterung. Vgl. Art. Ungeduld 1.b), in: DWb 24, 642 jn bewegen moͤgen, vnd were also die guͤtliche handlung zwischen jnen entstanden. Demnach haben wir den
parteien ferner aufferlegt, das sie gegen einander priuatim schreiben vnd sich fleissigen solten, die fuͤrgefallenen jrrungen Christlich zu uergleichen.Herzog Albrecht und Joachim Mörlin hatten sich vor der zweiten Verhandlungsrunde am 17. Februar 1551 schon auf ein solches Vorgehen geeinigt, sofern in den Verhandlungen zwischen den Kontrahenten keine Einigkeit erzielt werden könnte. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 129. Am 8. Mai 1551 erließ der Herzog ein Mandat an den Rektor und den Senat der Universität Königsberg, in dem er weitere öffentliche Kontroversen über die Rechtfertigungslehre untersagte und stattdessen dazu aufforderte, dass die Kontrahenten ihre Positionen schriftlich austauschen sollten. Vgl. OGA 9, Nr. 470, S. 675–679. Aber diesem vnsern befehlich ist auch keine oͤrdentliche volge geleistet worden.
Vnd hat sich bemeltergenannter. D. Moͤrlein, vngeachtet, das er ein ebengewisse. Vgl. Art. eben 1), in: DWb 3, 9. zeitlang
(jedoch vnparteischer weise) dem Osiandro beifallenZustimmung. Vgl. Art. beifallen 2), in: DWb 1, 1369. gegeben, dem klagenden vnd groͤssern teile endlich anhengig gemacht vnd Osiandrum oͤffentlich vom Predigstul fur einen Ketzer ausgeruffen vnd jn viel hefftiger denn die anfenger selbst angetastetangegriffen, attackiert. Vgl. Art. antasten, in: DWb 1, 496.. Am 27. Mai 1551 hielt Mörlin eine Predigt, in der er angeblich gesagt hatte, das die gerechtigkait Gottis vaters, sons und heiligen gaists nicht kon unser gerechtigkait sein, die gerechtigkait Christi als eines menschen auch nicht, sonder es sey ein mittele gerechtigkait. Und die da sagen, das die gerechtigkait Got vaters, sons und heiligen gaists unser gerechtgkait sey, die irren, und es sey teufelslehre, und der teufel woll inen mit dieser lehr ins pad scheyssen, das ist, die lehr von der rechtfertigung unrain machen, und mit diser lehr werde der son Gottis mit fussen getretten. Vgl. Andreas Osiander an Herzog Albrecht von Preußen. 31. Mai 1551, in: OGA 9, Nr.473, S. 685–687, hier: 685,9–15. Zur Wendung Mörlins gegen Osiander und dem Streit zwischen beiden vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 137–165. Zur Polemik Osianders gegen Mörlin vgl. Kaufmann, Theologische Auseinandersetzungen, 294. Dardurch er denn vnser vorige betruͤbnus, die vns der erstandenen spaltung halben anligen, nicht wenig gemehret vnd vns
verursachet, mit gnedigem verwarnen, begeren vnd ernstlichen befehlen vnnachleslich zu uorfaren, ob wir das angezuͤndete fewr im anfang dempffen vnd lesschen moͤchten. Aber je mehr wir vns gebuͤrlicher sorgfeltigkeit, muͤhe vnd arbeit angemasset,unterzogen. Vgl. Art. anmaszen, in: DWb 1, 405f. je weniger volge haben wir bey dem klagenden teil erhalten moͤgen, vnd endlich die antwort von jnen
bekomen, das diese jrrung vnter der Christlichen Kirchen erkantnus gehoͤrig vnd vns zu entscheiden nicht gebuͤrete.Mörlin verwies auf seine Verpflichtung vor Gott, seine Gemeinde vor falscher Lehre zu schützen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 161f. Der Plan, die kontroversen Lehrmeinungen der Kirche insgesamt zur Entscheidung vorzulegen, stammt wohl vom herzoglichen Rat Wolf von Köteritz. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 209. Welche antwort wir in jrem werde vnd vnwerde beruhen lassen, beuorausbesonders, vor allem. Vgl. Art. bevoraus, in: DWb 1, 1760. weil wir vns keins erkantnus in beruͤrter spaltung vnterfangen, sonder allein wege vnd bedencken fuͤrgeschlagen, dardurch wir verhoffet, es solte vermittelst Goͤttlicher
huͤlffe widerumb eintrechtigkeit zwischen jnen bestendiger weise gestiffet werden.
Vnd haben demnach Osiandrum vermoͤcht,dazu bewegen können. das er, seiner lere von der Rechtfertigung einen volkomen bericht zu stellen, verwilliget, der gestalt, das wir jme auff seine vnterthenigste bitt widerumb zu-gelassen,
solchen bericht in oͤffentlichen druck zu geben,Damit ist Osianders Schrift Von dem einigen Mittler / De unico mediatore (OGA 10, Nr. 488/496, S. 49–300) aus dem Jahr 1551 gemeint. damit nicht allein das oͤrdentliche erkantnus der Christlichen Kirchen, sondern auch eines jeden Christen bey- oder abfalZu- oder Widerspruch. aus Gottes wort daruͤber ergehen vnd an tag komen moͤge, vnd endlich befunden werde, ob seine ankleger aus liebe der warheit oder fuͤrgesetztemvorgefasstem. widerwillen jm [sic] alhie vnd ausserhalb
vnsers Landes dermassen, wie geschehen, hochbeschwerlich vnd hefftig ausgetragen,beschuldigt. Vgl. Art. austragen 2), in: DWb 1, 1001. veracht vnd angetastet. Als vns nun solcher bericht zu vnsern handen vberantwortet,Der Herzog erhielt Osianders Schrift Von dem einigen Mittler / De unico mediatore am 9. Juli 1551. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 204. haben wir dem klagenden teil (hindan gesetzt jre vorige abschlegige antwort) ware abschrifft daruon zugeschicket vnd begeret, sie wollen darauff jre gegen antwort stellen vnd mit dem beklagten
durch schriffte wechsels weise conferirn vnd sich befleissigen, durch dis mittel die schwebendenstrittigen, nicht entschiedenen. Vgl. Art. schweben 9.a), in: DWb 15, 2378f. jrrungen in guͤte zu entscheiden vnd beyzulegen. Wir haben aber bey jnen solchs nicht erhalten moͤgen vnd ist von jnen auff Disputationes vnd Synodum prouociretappelliert. worden,Vgl. dazu Stupperich, Osiander in Preussen, 203–206. die wir jnen aus nachfolgenden vrsachen nicht gestatten wollen: Das diese jrrung aus den
gehaltenen Disputationibus sonderlich hergeflossenhervorgegangen. Vgl. Art. herflieszen 2), in: DWb 10, 1091. vnd die gemuͤte nicht gering schetzigwenig. Vgl. Art. geringschätzig 1), in: DWb 5, 3706. gegen einander verbittert vnd itziger zeit mehr gezencks denn vergleichung aus den Disputationibus gemeiniglich erfolget. Vnd denn, weil beide vnsere Landbischoffe kurtzuerschienervor kurzer, kurz zurückliegender. zeit in Gott entschlaffen,Georg von Polentz, der Bischof von Samland verstarb 1550 und Paul Speratus, der Bischof von Pomesanien, starb am 12. August 1551. wuͤsten wir mit vnsern Pfarherrn auffm Lande aus allerley
bewegendenzu bedenkenden. vrsachen den Synodum nicht zu bestellen, viel weniger, sie als die ankleger darzu zu uerordnen vnd jrenthalben zu gewarten,erwarten, hinzunehmen. das vns vom beklagten bey menniglichvor jedermann, öffentlich. nach geruͤgetnachgesagt. wuͤrde, wie wir gestattet, das seine ankleger weren gezeugen vnd Richter vber jm gewesen.
Aber vngeachtet dieser vnser erheblichen vorwendungegewichtiger Argumente. hat sich
bemelter D. Moͤrlein, sampt seinem anhange, eigener tuͤrstFrechheit, Kühnheit. Vgl. Art. durren, in: DWb 2, 1743–1745. angemasset vnd den beklagten oͤffentlich vom Predigstul seines gefallens beschuͤldigt, verurteilt vnd excommunicirt, vnd darneben, vngeachtet vnserer manichfeltigen befelich, sich vnauffhoͤrliche schmahe- vnd scheltwort hoͤren lassen,Seit dem Frühjahr 1551 war die Auseinandersetzung zwischen Mörlin und Osiander nicht mehr nur in Verhandlungsrunden und Schriften, sondern in zunehmendem Maße auch von der Kanzel und dem Universitätskatheder herab geführt worden. Herzog Albrecht hatte daher schon in einem Mandat vom 8. Mai 1551 (vgl. Anm. 29) gefordert, Eingkeit herzustellen und zukünftig gegenseitige Schmähungen zu unterlassen, um die Pfarrkinder und Studenten nicht weiter zu verwirren. Vgl. Anm. 34; Stupperich, Osiander in Preussen, 154–161; Kaufmann, Theologische Auseinandersetzungen, 280–282; Diestelmann, Joachim Mörlin, 135f. welche er vnter vermeintemeingebildetem. Vgl. Art. vermeinen, in: DWb 25, 853. schein vnd vorsetziglich zu
defendirn vnd verteidigen sich hoͤchstes fleisses bemuͤhet vnd anmasset. Vnd hat vns damit verursacht, das wir jme vnd seinem anhange zu erkennen geben, sie moͤchten jre vermeinte anklag anstellenordentlich vorbringen. Vgl. Art. anstellen, in: DWb 1, 484. vnd volfuͤren, da es stad hette vnd sich gebuͤrte, so wolten wir fuͤr vnser interesse der Christlichen Kirchen ordentliche erkantnus aus Gottes wort vber diese
spaltungen vns auffs foͤrderlichste zu erholen vnd diese jrrungen dardurch endlich zu entscheiden vnd vber solchem erkantnus gebuͤrlich zu halten wissen. Damit wir aber gruͤndlichevollständige. wissenschafftKenntnis. Vgl. Art. Wissenschaft A.2.b), in: DWb 30, 784. empfangen moͤchten, was doch jre endliche vnd eintrechtige meinung were von obgedachten Artickel, solten sie vns das einen schrifftlichen bericht thun vnd darinnen des
Osiandri Confessionem, die wir abermals jnen zuschicken theten, nach jrem besten vermoͤgen widerfechten vnd confutirn.Nach der Weigerung der Gegner Osianders, dessen Schrift Von dem einigen Mittler / De unico mediatore anzunehmen, sandte Herzog Albrecht ihnen die Schrift unverzüglich nochmals zu und verlangte von ihnen, ihm ihre Reaktionen darauf in deutscher Sprache mitzuteilen. Insbesondere sollten sie die von Osiander vorbrachten Lutherzitate im Verhältnis zu Osianders Rechtfertigungslehre beurteilen. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 206.
Hierauff haben sie zur entschuͤldigung fuͤrgewandt, weil des beklagten bericht solte jn oͤffentlichen druck ausgehen, wuͤsten sie sich mit jm in kein priuat schreiben einzulassen, vnd haben vns die vberschickte Copei vn
eroͤffnet widerumb vberantworten lassen, die wir jnen widerumb zugefertigt vnd zwey mal jren gegen bericht erfordert.Vgl. dazu Anm. 46 und 62. Wir haben aber den selben bis an diesen tag von jnen nicht erlangen moͤgen, vnd haben in stehenderanhengiger, nicht voranschreitender. Vgl. Art. stehend 4.i), in: DWb 17, 1728. handlung jrer zwen, aus jnen nicht die geringscherzigsten,unbedeutendsten. da sie gemercket, das jnen nicht gestatet wolte werden, diese sache nach jrem
willen zu tractiren, jren abschied aus vermeinten vrsachen gebeten vnd erlanget,Gemeint ist zum einen vermutlich Francesco Stancaro, der dem Herzog im August 1551 Osianders Schrift Von dem einigen Mittler / De unico mediatore im Auftrag aller anderen Gegner Osianders im Herzogtum ungeöffnet zurückgab und dabei zugleich sein Abschiedsgesuch überreichte. Vgl. Stupperich, Osiander in Preussen, 205. Zum anderen dürfte Herzog Albrecht damit wohl auf Friedrich Staphylus anspielen, der zu den entschiedenen Gegnern Osianders zählte und ebenfalls im August 1551 Königsberg verließ. Vgl. Paul Tschackert, Art. Staphylus, Friedrich, in: RE 18 (1906), 771–776, bes. 773f. vnd sollen (wie wir berichtet) in fuͤrhaben sein, diese Theologische jrrungen in frembden Landen noch beschwerlicherlästiger. Vgl. Art. beschwerlich, in: DWb 1, 1604f. zu spargirnauszubreiten. Vgl. Art. spargo, in: Georges II, 2741. vnd Vns vnd vnsere Rethe, die wir zu diesen sachen gezogen, bey menniglichen zu uerunglimpffen.
Weil wir vns denn dergleichen zu den Andern auch versehen mussen vnd sie, hindan gesetzet alle billicheangemessene, gerechte. Vgl. Art. billich, in: DWb 2, 27. mittel vnd oͤrdentliche process, sich vntereinander vnausfuͤrlichunvollständig, ohne klare Angabe von Gründen. Vgl. Art. unausführlich 2), in: DWb 24, 220. beschuͤldigen vnd condemnirn, daraus endlich allerley vnratVerwerfliches, hier gemeint: Irrlehren, Spaltungen. Vgl. Art. Unrat 1.a.ζ, in: DWb 24, 1231. erfolgen, der vns vnd jnen vntreglich vnd beschwerlich sein moͤchte. Haben wir vns vnsers gethanen erbietens erinnert vnd nach
gehabten bedenckeneingeholten Ratschlägen. dahin geschlossen, das wir vns zum foͤrderlichsten der Christlichen Kirchen vrteil vber diesen Theologischen spaltungen erholeneinholen. Vgl. Art. erholen 3), in: DWb 3, 853. wolten, in hoffnung, es solle dardurch zwischen vnsern Theologis eintrechtigkeit gemacht vnd vnser glimpff,Ehre, Ansehen. Vgl. Art. Glimpf 1.b), in: DWb 8, 105. den man derwegen bey vielen zu uerletzen sich angemasset, solle von der vermeinten aufflagAnschuldigung. Vgl. Art. Auflage 3), in: DWb 1, 680. erledigtbefreit.
werden.
SintemalWeil. denn E. Liebe auch ein bekenner vnd defensor der reinen lere, des heiligen, goͤttlichen worts ist vnd des zu vrkundBeweis. Vgl. Art. Urkund A.3.a), in: DWb 24, 2456f. vnd zeugnus in jren Landen durch Gottes gnade die Kirchen restaurirn lassen vnd mit Gottsfuͤrchtigen gelerten vnd geuͤbten Theologis vnd Predigern sonderohne. zweifel
nottuͤrfftiglichallen Erfordernissen nach. Vgl. Artl. Nothdurft 3), in: DWb 13, 927. versehen sein, tragen wir zu E. L. freundlich zuuersicht, E. L. haben mit vns, dieser Theologischen spaltung halben, ein gebuͤrlich mitleiden vnd geneigten willen zu befordern, das die selbigen durch alle muͤgliche wege foͤrderlich vnd Christlich entscheiden [sic] vnd beigelegt moͤgen werden.
Vbersenden derhalben E. L. hiebey zwey Exemplaria von des beklagten teils Confession, vnd ist an E. L. vnser freundliche bitte, E. L. wollen zu foͤrderlichsterschnellstmöglicher. Vgl. Art. förderlich 2), in: DWb 3, 1890. gelegenheit jre fuͤrnemlichenhervorragendsten, bedeutendsten. Theologos vnd Predicanten daruͤber fleissige vnd notwendige beratschlagung oͤrdentlicher weise vnd in gestalt eines Synodi halten vnd jr erkantnus aus Gottes wort schrifftlich
stellen vnd jeden in sonderheit seinen namen vnterschreiben lassen vnd vns dasselbige zum foͤrderlichsten bey eigener vnd gewisser botschafft zu vnsern eigenen handen vberschicken. Vnd hieruͤber die verfuͤgunge mit jren Predicanten, so dem Ratschlag subscribirt, thun, das sie jr gestellet erkantnus auff vier Monat lang vneroͤffnetunveröffentlicht. (ausserhalb E. L. vnd vns)
soͤllen vnd woͤllen bleiben lassen, damit wir die Execution darauff souil geruhlicher vnd beqwemer moͤgen ins werck bringen vnd dieser hohen sache vnd allem vnrat, so albereitschon jetzt. daraus erfolget, mit guter bescheidenheit moͤgen abhelffen lassen, in massen, wie wir vns schuͤldig erkennen vnd zum hoͤchsten darzu gemeiget sein. E. L. wollen vns in dem freundlich
wilfahren vnd wider diesen vnsern ergruͤndtengut begründeten. bericht niemands keinen beifal noch glauben geben vnd der aufflage, ob der einige vber vns an E. L. albereit gelanget oder kuͤnfftig gelangen wuͤrde, vns freundlich entschuͤldiget nemen. Denn E. L. widerumb freundlich zu dienen sein wir geneiget. Datum Koͤnigsperg den 5. Octobris Anno 1551.