Einleitung 1. Historische Einleitung
Mit der hier edierten Vorrede zu seiner Auslegung des Neunten Psalms bezog Johann Funck erstmals in einer gedruckten Veröffentlichung positiv Stellung zur spezifischen Soteriologie Osianders.Vgl. Wengert, Defending Faith, 170 (mit Anm. 244).
Nachdem Johann Funck im Herbst 1547 nach Königsberg gekommen war, hatte ihn der Herzog zunächst nach Litauen entsandt und ihm nach seiner Rückkehr die kommissarische Verwaltung der Altstädtischen Kirche übertragen; Funck erfreute sich wachsender Gunst des Herzogs, und anscheinend sah Osiander, als er im Januar 1549 nach Königsberg kam, in Funck zunächst einen Konkurrenten. Osiander, der schon seit den frühen 1520er Jahren in Verbindung zu Albrecht stand,Dies geht hervor aus einer Bemerkung Osianders in der Widmung an Albrecht in folgender Schrift: CONIECTV- || RAE DE VLTIMIS TEMPORI || BVS, AC DE FINE MVNDI, EX || Sacris literis. || Authore || ANDREA OSIANDRO. || [Verlagsssignet Joh. Petreius: Im Kreis ein Flammenschwert, von Hand aus Wolken aufrecht gehalten, daneben ligiertes Monogramm IP, Umschrift: SERMO . DEI . IGNITVS . ET . PENETRANTIOR . QvOVIS GLADIO . ANCiPiTi. ^[Hebr 4,12^]] || Norimbergae apud Iohan. Petreium, || Anno Christi M. D. XLIIII. (VD 16 O 995); dort heißt es, Bl. a2r: Deinde facile sperabam, huius libelli lectionem illustrissimae tuae Celsitudini non ingratam fore quod multa de quibus ante uiginti annos inter nos contulimus, in eo esset recognitura. erhielt neben der Altstädtischen Pfarrei auch einen theologischen Lehrauftrag an der 1544 gegründeten Universität,Dass Osiander, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht promoviert war, unter Übergehung sämtlicher seiner Kollegen alsbald als Professor primarius auftrat, sorgte für Verstimmungen. Vgl. Möller, 313f. Funck wurde Hofprediger.Vgl. Möller, 307f. Anfänglich noch schwankend in seiner Haltung zu Osiander, machte er sich dessen Rechtfertigungslehre schließlich doch zu eigen und wurde ein entschiedener Verteidiger der osiandrischen Position, auch über den Tod ihres Urhebers hinaus. Zuvor schon warb er für Osianders Position im Druck, so widmete er die hier edierte Auslegung des 9. Psalms mit Datum vom 1. Juni 1551 der Schwiegermutter des Herzogs, Gräfin Elisabeth von Henneberg,Vgl. unten S. 61 die Anm. 1 zum Text. die sich um eine Befriedung der Kirche bemühte. Im August desselben Jahres sandte Funck der Herzogin Anna MariaAnna Maria von Braunschweig-Calenberg-Göttingen (*23. April 1532; †20. März 1568), Elisabeths Tochter aus erster Ehe, war seit dem 16. Februar 1550 die zweite Ehefrau Herzog Albrechts. eine Predigt Bernardino Ochinos,Ochino hielt sich zu jener Zeit in England auf, nachdem er infolge des Schmalkaldischen Kriegs hatte aus dem Reich fliehen müssen. Auf die Fürsprache Thomas Cranmers hin bezog er seit Mai 1548 eine Pension von König Edward VI., hatte ein Kanonikat an der Kathedrale von Canterbury inne, das ihm auf Lebenszeit verliehen worden war, und war als Prediger der italienischsprachigen evangelischen Flüchtlingsgemeinde in London tätig. Nach der Thronbesteigung Mary Tudors musste Ochino 1553 mit seiner Familie aus England fliehen. Zu seinem bewegten Leben vgl. Umberto Mazzone, Art. Ochino, in: TRE 25 (1995), 1–6. die er im Osiandrischen Sinn interpretierte.Vgl. dazu Stupperich, Osiander in Preußen, 222.
2. Der AutorJohann FunckZu Funcks Vita vgl. Paul Tschackert (W. Möller), Art. Funck, Johann, in: RE³ 6 (1899), 320–323; Friedrich Wilhelm Bautz, Art. Funck, Johann, in: BBKL II (1990), 154f; Carl Alfred Hase, Herzog Albrecht von Preussen und sein Hofprediger. Eine Königsberger Tragödie aus dem Zeitalter der Reformation, Leipzig 1879. wurde am 7. Februar 1518G. A. Will, Nürnbergisches Gelehrten-Lexicon, Bd. 1 (1755), S. 503, nennt als alternatives Datum den 25. Februar. in Wöhrd bei NürnbergDen Ort hatte die Reichsstadt Nürnberg 1427 erworben, so dass die Pfarrei dem Nürnberger Rat unterstand. Vgl. G. A. Will, Der Nürnbergischen Münz-Belustigungen Dritter Theil, 48. Stück (29. 11. 1766), S. 379. als Sohn eines Fischers geboren. Im Wintersemester 1536/37 wurde er in Wittenberg immatrikuliert.Matrikelnr. 1536/37-Nr. 207 (Förstemann S. 165, Sp. b). 1539 erwarb er den theologischen Magistergrad und wurde im Januar 1541 zum Pfarrer ordiniert. Nach kurzer Wirksamkeit in Seyda und OschatzAußerdem hielt Funck sich anscheinend zumindest kurze Zeit in Lüneburg auf, denn die Vorrede seiner Schrift Sanct Anshel= || mus frage / Auff ein Christ: || liche Ordenung gestellet / || Die krafft vnd ehre Got= || tes vnd seiner heiligen || belangende. || (VD 16 F 3387) [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Hans Walther. M. D. XLI.] ist datiert: Luͤneburg am dage Petri et Pauli. [= 29.06.] Anno. M. D. XLI. wurde er 1542 von Nürnberg her, wo er sich kurz zuvor mit Margarethe Goltz verheiratet hatte,So C. A. Hase, Hofprediger (wie Anm. 1), S. 95. Margarethe (von der?) Goltz müsste dann spätestens 1560 gestorben sein, denn in jenem Jahr heiratete Funck Agnes Osiander, die Witwe Andreas Aurifabers. – Vgl. dazu auch Möller, Osiander, S. 544, Anm. 6. – Die Inschrift des Epitaphs, das sich in der Altstädtischen Pfarrkirche befand, wird mitgeteilt in: Erleutertes Preußen, Tomvs II, Königsberg 1725, S. 54: Margaris hic tegitur Funci charissima conjunx, | Golziadum celebri, quae sata stirpe fuit. | Bis denos annos juncta trieteride vixit | Conjugii primum vincula quando tulit. | Filiolos peperit binos noviesque puellam | Quarum solis adhuc lumina quinque vident. | Adde novem lustris annum cursumque tenebis | Vitae, corpus humum, spiritus astra colit. – Demnach hätte Margarethe Goltz mit etwa 23 Jahren geheiratet und wäre mit etwa 46 Jahren (?) verstorben, also ca. 1563/4, letzteres passt allerdings nicht zur Wiederheirat Johann Funcks 1560. nach Regensburg berufen. Dort wurde ihm jedoch das öffentliche Predigen verwehrt,Er veröffentlichte daraufhin einen Katechismus: Vnterrichtung || gemeiner v] rechter Christ= || licher Lere / nach den furnembsten || stucken / so eim jeden Christen menschen am || hoͤchsten von noͤten sein / fur die armen || vnberichten vnd einfeltigen Chris= || ten / vnd in sonderheit fur die || gemeinen Jugent / be= || schriben durch || M. Johan Funck von || Nurenberg. || [Vignette: Regensburger Stadtwappen (gekreuzte Schlüssel weiß auf rotem Grund) in einem floralen Kranz] [im Kolophon: Gedruckt zu Regenspurg durch || Hansen Khol.] (VD 16 F 3390) Die Widmungsvorrede an Kämmerer und Rat der Freien Reichsstadt Regensburg datiert vom 3. November 1542. Bezeichnend angesichts der spezifischen Situation ist die Schlussbemerkung an den christlichen Leser: Vnd was dir ferner zur Christlichen vnd höhern verstendnuß von nöten sein wird / wöllest aus der teglichen Predig / so dir in sonderheit befolhen sein soll / mit fleis lernen / denn es vnmüglich ist alles in solcher einfeltigen weise vnd vnterrrichtung zuuerfassen. und so kehrte Funck 1543 nach Nürnberg zurück und wurde Pfarrer in seinem Heimatort Wöhrd. Dort blieb ihm offenbar Zeit, um neben den Amtsgeschäften schriftstellerisch tätig zu werden. So veröffentlichte er 1545 eine Chronologia.CHRONOLOGIA || HOC EST. || OMNIVM TEMPORVM ET || ANNORVM AB INITIO MVNDI VSQVE || AD RESVRRECTIONEM DOMINI NOSTRI IESV CHRISTI, || computatio. || In qua methodice enumerantur omnium populorum, Regnorumque memorabilium || origines ac successiones. Item omnes eorum Reges, quando quisque coeperit, quam || diu regnarit, quid memoria dignum gesserit. Quique eodem tempore simul diuer- || sis locis imperarint. Quis status Populi Dei fuerit. Ac quemadmodum summum Im || perium ab uno populo ad alterum sit translatum, donec tandem omnia Romanorum potentiae sunt subiecta. Et si qui uiri illustres, quae facinora egregia, ac si quid am- || plius memoratu dignum extitit, ea omnia breuiter suis locis referuntur. || Suntque in hac computatione omnia tempora, tum ex Sacris Biblijs, cum ex || optimis quibusque autorib. historicis, et Astronomorum obseruatio- || nibus summa fide ac diligentia conciliata. || ITEM COMMENTARIORVM Liber unus. || Autore IOANNE FVNCCIO NORIBERGENSI. || [griech. Verse des Hieronymus Wolf] || CVM GRATIA ET PRIVILEGIO || Imperiali ad septem annos. || — || M. D. XLV. [Am Schluss datiert: VVerdae Noricae ex Parochia, Anno salutis M.D.XLV. Calend. Martijs. – Kolophon: Impressum Norimbergae apud Georgium VVachterum, || expensis Ciriaci Iacobi ciuis Franco= || fordiensis.] (VD 16 F 3381). Es gab in den folgenden Jahrzehnten zahlreiche erweiterte Auflagen, bis an die jeweilige Gegenwart weitergeführt, vgl. z. B. VD 16 F 3385 (Wittenberg 1578). Das geschätzte Werk gab anscheinend Anlass, Funck zur Fortschreibung der Chronica Carionis aufzufordern.Vgl.: CHronica || Durch Magistrum Johan || Carion / fleissig zusamen ge / || zogen / meniglich nützlich zulesen. || Sampt eynem Register / || Volstreckung dieser Chronica / || vom 32. Jar der mindern zal / biß in || 46. Durch M. Johan Fun= || cken zusamen getragen. [Frankfurt/M., 1546] (VD 16 C 1003; Titelaufnahme nach BSB-Online-Katalog). In den Folgejahren ergänzte Funck die Chronik immer wieder, vgl. etwa VD 16 C 1006 (1552), VD 16 C 1009 (1555), VD 16 C 1010 (1556), VD 16 ZV 2948 (1558), VD 16 C 1013 (niederdt., Magdeburg 1547). Während des Schmalkaldischen Kriegs predigte er gegen den Kaiser und wurde deshalb im Mai 1547 vom Rat entlassen, als sich die kaiserlichen Truppen näherten; er hielt sich zunächst noch in Nürnberg auf, ehe er auf Empfehlung Veit Dietrichs nach Königsberg zu Herzog Albrecht ging; dort traf er am 28. Oktober 1547 ein. Albrecht übertrug ihm die einstweilige Verwaltung der Altstädtischen Kirche in Königsberg und nahm ihn auch 1548 als geistlichen Begleiter mit auf seine Reise nach Polen zur Bestattung König Sigismunds und zur Feier des Thronwechsels. Als Osiander im Januar 1549 nach Königsberg gekommen war, erhielt dieser bald darauf die Altstädter Pfarre, und Funck wurde Hofprediger. In den Streitigkeiten schlug sich Funck – nach zeitweiligem Schwanken – auf die Seite Osianders; nach dessen Tod 1552 wurde er zum bedeutendsten Verfechter von dessen Lehre. Vermittlungsversuchen, etwa von sächsischer oder Württemberger Seite, verschlossen sich Funck wie Herzog Albrecht. Eine Unterdrückung der Streitigkeiten durch herzogliche Mandate gelang nicht. Die Erbitterung insbesondere gegen Funck als Hofprediger mit erheblichem Einfluss auf den Herzog wuchs. Schließlich gelang es Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg,Er hatte am 24. Februar 1555 Anna Sophie von Preußen geheiratet, die älteste Tochter Herzog Albrechts und dessen erster Ehefrau Dorothea von Dänemark und Norwegen. seinen Schwiegervater zu einer Änderung seiner Haltung zu bewegen, so dass Funck sich auf der Synode zu RiesenburgRiesenburg in Westpreußen, ehemals Residenz der Bischöfe von Pomesanien; heute Prabuty, Woiwodschaft Pommern, Polen. im Frühjahr 1556 zum Widerruf etlicher aus seinen Schriften zusammengetragener Irrlehren bereit erklären musste und versprach, bei dem Augsburger Bekenntnis und den Loci Melanchthons bleiben zu wollen. Der versprochene Widerruf vor der Gemeinde unterblieb zunächst, mit Duldung Herzog Albrechts. Funck wurde in der Folgezeit als einflussreichster Berater des Herzogs auch für Entwicklungen und Maßnahmen verantwortlich gemacht, die auf andere zurückgingen, etwa die Einführung der Kirchenordnung von 1558, die im wesentlichen von Johann Aurifaber (Vratislaviensis, d. h. aus Breslau). Er war im Mai 1554 als Theologieprofessor, Domprediger und (ab Oktober) Präsident des Bistums Samland nach Königsberg gegangen, und zwar auf Wunsch Herzog Albrechts, der sich von ihm vergeblich eine Beilegung des Osiandrischen Streits erhoffte. Aurifaber leitete u. a. die Riesenburger Synode im Februar 1556. Der Auseinandersetzungen müde, ging er (nach Mai 1565) in seine Heimatstadt Breslau, wo er ab Mai 1567 als Superintendent und Pfarrer an der Elisabethkirche tätig war. Er starb dort am 19. Oktober 1568 im Alter von 51 Jahren. Vgl. G[ustav] Kawerau ([Julius August] Wagenmann †), Art. Aurifaber 2. Johannes, Vratislaviensis, in: RE³ 2 (1897), 288–290. und Matthäus VogelVgl. unten Nr. 17, S. 870f. entworfen worden war. Nach dem Tod Andreas Aurifabers,Geboren 1514 in Breslau, gestorben am 12. Dezember 1559 in Königsberg. Vgl. G[ustav] Kawerau ([Julius August] Wagenmann †), Art. Aurifaber 1. Andreas, in: RE³ 2 (1897), 287f. der herzoglicher Leibarzt gewesen war, heiratete Funck dessen Witwe Agnes, eine Tochter Osianders. Die Opposition gegen den Herzog, die auch politische Ursachen hatte, wuchs und richtete sich auch gegen Funck, obwohl dieser schließlich mehr und mehr von Osianders Sonderlehren abrückte; 1561 ließ er sich von den Theologen in Wittenberg und Leipzig aufgrund eines vorgelegten Bekenntnisses seine Rechtgläubigkeit bestätigen. Dennoch musste er schließlich 1563 den 1556 unterlassenen Widerruf leisten. Dies erfolgte in vier Predigten vor seiner Königsberger Gemeinde.Vier Predigt. || Von der Rechtferti= || gung des Suͤnders / durch den || Glauben fuͤr GOTT. || Jn welchen / der gantze Artickel / nach den fuͤrnembsten vmbstenden / Gruͤndtlich aus || Heyliger Goͤttlicher Schrifft erkleret wirdt / Geschrieben vnd Gepredigt zu Koͤnigs= || perg in Preussen / im Monat Febru= || ario diß 1 5 6 3. Jars. || Jtem || Kurtze Bekentnus vnnd Erkle= || rung desselben Artickels / den Herrn Theologen beder Hohen schulen || Leipzig / vnd Wittenberg zu= || gestellet Anno 1561. || Durch || M. Johann. Funck. || Gedruckt zu Koͤnigßperg in Preussen || bey Johann Daubman. (anscheinend bislang ohne VD-16-Nr.). Im August 1566 entsandte der polnische König Sigismund II. August als OberlehnsherrHerzog Albrecht hatte infolge des Friedens von Krakau vom 8. April 1525 als letzter Hochmeister des Deutschen Ordens das Ordensland Preußen mit Einführung der Reformation in ein weltliches Herzogtum umgewandelt und der polnischen Krone zu Lehen angetragen, so dass das Territorium nicht Teil des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war und nicht der Botmäßigkeit des Kaisers unterstand. Vgl. Stephan Herbert Dolezel: Das preußisch-polnische Lehnsverhältnis unter Herzog Albrecht von Preußen (1525-1568), Köln, Berlin 1968 (Studien zur Geschichte Preußens 14). aufgrund von Beschwerden der Stände eine Untersuchungskommission nach Königsberg. Einige Verantwortliche hatten sich durch Flucht der Verfolgung entzogen. Aber der Hofprediger Funck und die herzoglichen Räte Matthias Horst, Johann Schnell und Johann Steinbach wurden als Störer der öffentlichen Ordnung angeklagt, Funck auch als Irrlehrer, der an der Vertreibung vieler rechtschaffener Kirchendiener mitgewirkt habe. Die gerichtliche Untersuchung überließ die königlich-polnische Kommission dem örtlichen Kneiphöfischen Gericht, dessen Mitglieder Gegner der Angeklagten waren. Steinbach wurde mit Landesverweisung bestraft, die anderen zum Tode verurteilt; eine Appellation nach Polen wurde ausgeschlossen. Am 28. Oktober 1566 wurde Johann Funck in Königsberg auf dem Markt im Kneiphof zusammen mit den herzoglichen Räten Horst und Schnell enthauptet.
3. InhaltFunck löst mit der Veröffentlichung seiner Auslegung von Psalm 9 eine Zusage ein, die er der Gräfin Elisabeth zu Henneberg, der Schwiegermutter seines Landesherrn, gegeben hatte, vermittelt durch deren Hofprediger Martin Listrius. Er hat bislang aus Bescheidenheit und aus Furcht vor missgünstiger Kritik mit der Veröffentlichung gezögert, wurde aber von Herzog Albrecht umgestimmt. Dabei sieht Funck einen besonderen Vorteil darin, dass die Abfassung und Predigt der Auslegung schon eine Weile zurückliegt, so dass sie die Beständigkeit seiner Position in der Rechtfertigungslehre belegen können: Alle Menschen sind in Sünden verderbt und tot, Gott hat sich ihrer erbarmt und ihnen seinen Sohn geschenkt, damit er sie von Sünden, Tod und Verdammnis erlöse und zum ewigen Leben führe. Dazu hat Gott die Sünden der Menschen auf seinen Sohn gelegt, der durch seine göttliche Gerechtigkeit und Heiligkeit das Fleisch der sündigen Menschen gerechtfertigt und geheiligt habe in seinem sündlosen Leib. Christus habe das Gesetz vollkommen erfüllt, durch sein Kreuzesleiden und seinen Tod für die menschliche Sünde bezahlt, die Menschen aus der Hölle befreit, Tod und Teufel besiegt. Wer an Christus als seinen Heiland glaube, dem seien alle Sünden vergeben, Gott nehme Wohnung in ihm und reinige ihn durch den Heiligen Geist, so dass der Mensch immer mehr der Sünde absterbe und der Gerechtigkeit lebe, bis er durch den leiblichen Tod gänzlich von der Sünde befreit werde. Bis dahin wird der Mensch, in dem Christus durch den Glauben wohnt, vor Gott dem Vater für gerecht geachtet, weil Christi Gerechtigkeit die verbliebene Sünde des Menschen bedecke. Was der Mensch im Glauben Gutes tue, sei Christi Werk in ihm, so dass sich niemand eigener Verdienste vor Gott rühmen könne.
Funck sieht sich wegen dieser Lehrmeinung zu Unrecht angegriffen, er fordert seine Kritiker auf, ihre eigene Auffassung öffentlich im Druck darzulegen, damit er sich dazu verhalten könne. Er wolle keine Irrtümer verteidigen und habe bislang nach bestem Wissen und Gewissen gelehrt. Funck stellt der Fürstin anheim, über seine Lehre zu urteilen bzw. urteilen zu lassen; sie möge ihn nötigenfalls zurechtweisen, aber auch sein Büchlein gegen Lästerer verteidigen, sofern sie die Ausführungen sachgemäß finde. Abschließend empfiehlt Funck sich der fürstlichen Gnade und die Fürstin und ihre Untertanen dem Schutz Gottes, damit sie die Kirche noch lange fördern könne.
4. AusgabeNachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A:Der Neunde || Psalm / geprediget vnd || einfeltiglich ausge= || leget. || Ein Gebet der Christlichen || Kirchen in gegenwertiger Not / aus || dem selben neunden Psalm ge= || stellet. durch || Johan Funck. || Mit einem kurtzen Be= || kentnis / wie wir fuͤr Gott gerecht || werden / in der Vorrede mit || eingefuͤret. || Koͤnigsberg || Jn Preussen. || 1551. [Hans Lufft] 77 Bl. 4° (VD 16 F 3386)
Vorhanden:
Greifswald, Universitätsbibliothek: 4 Ft 99[Ft 236](BW 505)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 280.47 Theol.(5); 317.43 Theol.(6) [benutztes Exemplar] ; S 228.4 Helmst.(5)