Europäische Religionsfrieden Digital Edikt von Saint-Germain (8. August 1570) Alexandra Schäfer-Griebel MitarbeitKevin WunschSilke Kalmer Digitale Edition gemäß TEI P5 Akademie der Wissenschaften und der Literatur MainzUnter der Leitung von Irene Dingel und Thomas Stäcker Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt http://lobid.org/organisation/DE-17 2013

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Europäische Religionsfrieden Digital

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Deutsch
Charles IX König König von Frankreich Catherine de Médicis Regentin Königin von Frankreich Heinrich III. von Frankreich Henri de Valois; bis 1576 Herzog von Anjou François de Valois Herzog von Anjou ab 1576, Herzog von Alençon Jeanne d’ Albret Königin von Navarra Heinrich IV. von Frankreich König Heinrich III. von Navarra; Henri de Bourbon Louis I de Bourbon Fürst Prince de Condé, Anführer der evangelischen Partei in den französischen Religionskriegen Henri I. de Condé Prinz Henri de Bourbon Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken Pfalzgraf Wilhelm I. von Nassau-Oranien Prinz Statthalter der Niederlande Ludwig von Nassau Graf Vollrad IV. von Mansfeld Graf Heinrich II. König König von Frankreich Nicolas de Neufville seigneur de Villeroy Frankreich, Königreich Anjou, Grafschaft Alençon, Herzogtum Navarra, Königreich Bourbon-l’Archambault Condé-en-Brie, Herrschaft Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum Nassau-Oranien, Grafschaft Niederlande Nassau, Grafschaft Mansfeld, Grafschaft Champagne, Region Bretagne, Region Chartres Paris Normandie, Region Albret, Herzogtum Armagnac, Grafschaft Foix, Grafschaft Bigorre, Grafschaft Île de France, Region Clermont Beauvais Crépy Laonnois Brie, Region Vezelay Villenoce in der Champagne Burgund, Region Arnay-le-Duc Mailly Picardie, Region Montdidier Ribemont Pont-Audemer Carentan Lyonnais, Landschaft Charlieu Saint-Genis-Laval Becherel Kerhez (Kerez), in der Bretagne Dauphiné, Region Crest Chorges Provence, Region Mérindol Forcalquier Languedoc, Provinz Aubenas Montagnac Guyenne, Region Bergerac Saint-Sever Orléans Touraine, Provinz Maine, Provinz Chartrain, Gebiet um Chartres Sancerre Maillé Senlis Meaux Melun Montlhéry Dourdan Rambouillet Houdan Meulan-en-Yvelines Vigny Méru Saint-Leu-d’Esserent Orange, Fürstentum Toulouse Rouen Dijon Grenoble Bordeaux La Rochelle Montauban Cognac La Charité-sur-Loire Saint-Germain-en-Laye Edict / Der Koͤn Kön . iglichen Würden in Franckreich / vber uber die friedshandlung vnd und hinlegung juͤngſten jüngsten Kriegs daſelbſt daselbst . Zu Pariß im Parlament publiciert, den eilfften Auguſti Augusti . M. D. LXX.

WJr Wir Carol , von Gottes genaden / Koͤnig König in Franckreich / , Entbieten allen gegenwertigen / vnd und künfftigen / vnſern unsern gruß zuuor zuvor ꝛc. etc. Jn In bedenckung des groſ -ſen gros -sen jammers vnd und vbels ubels / , ſo so ſich sich begeben / vnd und zugetragen haben / durch Krieg vn̄ und entpoͤrungen entpörungen / , damit vnſer unser Koͤnigreich Königreich ein lange zeit hero / vnd und noch gegenwertiglich betruͤbet betrübet iſt ist / , Vnd Und dieweil wir vor geſehen gesehen Korrigiert aus: geſeben geseben . / die verwuͤſtung verwüstung , ſo so entſtehen entstehen moͤchte möchte / , wann durch gnad vnd und barmhertzigkeit Gottes Herren ermelte entpoͤrungen entpörungen nicht alſo also bald vnd und fürderlichen zu friden ge -ſtelt ge -stelt wurden / , damit wir nun denſelbigen denselbigen entlichen abhelf -fen / vnd und allen truͤbſalen trübsalen / , ſo so darauß entſtehen entstehen / , fürkommen moͤchten möchten / , Auch vnſere unsere Vnderthanen Underthanen zu fridlichem leben / , ruhe / , einigkeit / vnd und gleichmuͤtigkeit gleichmütigkeit bringen / , wie dann al -lezeit vnſer unser will vnd und meinung iſt ist geweſen gewesen . So thun wir meniglich zuwiſſen zuwissen / , daß wir mit gu -tem vnd und fuͤrſichtigem fürsichtigem gehabten Rath vnd und bedacht / der Koͤnigin Königin , vnſer unser allerliebſten allerliebsten vnnd unnd Ehrwürdigſten Ehrwürdigsten Fraw Frau Muter / , vnd und vnſer unser allerliebſten allerliebsten Bruͤdern Brüdern , des Hertzogen von Anchou , vnſers unsers oberſten obersten Statthalters / , vnd und des Her -tzogen Dallençon Korrigiert aus: Dallenron. , Fürſten Fürsten vnſers unsers Koͤniglichen Königlichen gebluͤts geblüts / , ſampt sampt andern groſſen grossen vnd und anſehenlichen ansehenlichen Perſonen Personen un -ſers un -sers geheimen Raths / , haben, auff jhr ihr gutbeduncken vnd und guten Rath / auch obbemelten beweglichen vrſachen ursachen / vnd und anderer guter vnd und groſſer grosser bedenckung halben / , ſo so vns uns dar -zu bewegt haben / , durch dieſes dieses vnſer unser gegenwertig / ewig -werend / vnd und vnwiderrufflich unwiderrufflich Edict / geſagt gesagt / , erklaͤrt erklärt / , geſetzt gesetzt vnd und geordnet / , ſagen sagen / , ſetzen setzen / , erklaͤren erklären vnd und ordnen woͤllen wöllen / vnd und iſt ist vns uns gefellig / das jenig, ſo so hernach volgt.

1.Sämtliche Artikelnummern stehen jeweils neben der ersten Textzeile des Artikels rechts oder links am Rand. Erſtlich Erstlich , daß die gedaͤchtnuß gedächtnuß aller vergangenen ſa -chen sa -chen vnd und handlungen / , ſo so ſich sich zu beiden theilen begeben vnd und zugetragen haben / nach den verlauffnen entpoͤrun -gen entpörun -gen / in dieſem diesem vnſerm unserm Koͤnigreich Königreich / vnd und was ſonſt sonst dero halben moͤchte möchte entſtanden entstanden ſein sein / , ſolle solle außgeleſchet außgeleschet vnnd unnd vertuſchet vertuschet ſein sein vnd und bleiben / als ſachen sachen , die ſich sich niemals be -geben hetten. Es ſoll soll auch nicht erlaubt noch zugelaſſen zugelassen werden / vnſeren unseren General Procuratorn / noch ſonſt sonst einigen andern gemeinen offentlichen oder ſonderbaren sonderbaren Perſonen Personen , zu einiger zeit / noch vmb umb einiger vrſach ursach oder gelegenheit willen / , wie die geſchaffen geschaffen ſein sein moͤchte möchte / , einige meldung derhalben zuthun / noch einigē einigen proceß oder rechtfertigung an jrgend irgend einem Gerichtszwang anzuſtellen anzustellen .

2. Wir verbieten auch allen vnſeren unseren Vnderthanen Underthanen / , was Stands / , Würden / , weſens wesens ſie sie ſeyen seyen / , daß ſie sie nit ſol -len sol -len die gedaͤchtnuß gedächtnuß derſelben derselben wider ernewren erneuren / , ſich sich einander widerſetzen widersetzen / , ſchmehen schmehen / noch einer den andern durch ver -weiſung ver -weisung deſſen dessen / , ſo so ſich sich verlauffen / , anreitzen / , daruon darvon di -ſputieren di -sputieren / , darwider ſich sich beruffen / , zancken / noch einander beſchedigen beschedigen noch beleidigen / , weder thatlich noch muͤnd -lich münd -lich / , ſondern sondern mit einander fridlich leben / vnd und ſich sich verhal -ten / als Bruͤder Brüder / , Freund vnd und Mitburger / , bey ſtraff straff dem, ſo so darwider thun handlen / , daß ſie sie ſollen sollen geſtrafft gestrafft werden / als verbrecher des fridens / vnd und als betruͤber betrüber gemeiner ruhe vnd und einigkeit.

3. Wir ordnen vnd und wollen auch / , daß die Catholiſche Catholische Roͤmiſche Römische Religion widerumb ſoll soll auffgericht vnd und einge -ſetzt einge -setzt werden / an allen orten vnd und Enden dieſes dieses vnſers unsers Koͤ -nigreichs -nigreichs / vnd und Landen / , ſo so vnder under vnſerm unserm gehorſam gehorsam ſein sein / , da die vbung ubung derſelben derselben vnderlaſſen underlassen worden / , damit dieſel - big diesel - big gantz frey vnd und fridlich geübet werde / , one einige ent -poͤrung ent -pörung / noch verhinderung, bey obuermelten obvermelten ſtraffen straffen / , vnd und daß alle die jenigen, ſo so in werendem gegenwertigem Krieg eingenommen hetten / Heuſer Heuser / , guͤter güter oder einig ein -kommen / , ſo so den geiſtlichen geistlichen oder ſonſt sonst anderen Catholi -ſchen Catholi -schen zugehoͤrig zugehörig weren / , vnd und ſie sie noch beſeſſen besessen vnd und inn het -ten / , die ſollen sollen jnen inen jren iren freyen gentzlichen beſitz besitz widerumb zu ſtellen stellen / vnd und ſie sie derſelben derselben ruͤwiglichen rüwiglichen laſſen lassen genieſſen geniessen / mit der freyheit vnnd unnd ſicherheit sicherheit / , wie ſie sie vormals gethan haben / , ehe daß ſie sie derſelben derselben entſetzet entsetzet werden.

4. Vnd Und damit kein vrſach ursach noch gelegenheit zu einiger entpoͤrung entpörung vnd und zwitracht gelaſſen gelassen werde zwiſchen zwischen vnſern unsern Vnderthanen Underthanen / haben wir zugelaſſen zugelassen vnd und vergunnet / , ver -gunnen vnd und laſſen lassen denſelben denselben hiemit zu / , daß ſie sie leben vnd und bleiben moͤgen mögen in allen Staͤtten Stätten / vnd und oͤrten örten dieſes dieses vnſers unsers Koͤnigreichs Königreichs vnd und Landen vnſerer unserer gehorſame gehorsame , ohne einige erſuchen ersuchen / , belaͤſtigung belästigung / vnd und beſchwerung beschwerung / , auch one zwang jrgend irgend etwas zuthun / von wegen der Religion / wider jre ire gewiſſen gewissen / , daß ſie sie auch von wegen derſelben derselben nit ſollen sollen er -ſucht er -sucht noch erkuͤndigt erkündigt werden / in den Heuſern Heusern vnd und oͤr -teren ör -teren / , da ſie sie werden wohnen wollen / , doch dergeſtalt dergestalt / , daß ſie sie ſich sich dem gemeß verhalten / , ſo so in diſem disem gegenwertigen Edict begriffen iſt ist .

5. Wir haben auch vergunt vnd und zugelaſſen zugelassen allen Edel -leuten vnd und anderen Perſonen Personen / , ſo so wol den Jnwonern Inwonern die -ſes die -ses Koͤnigreichs Königreichs als anderen in vnſerem unserem Koͤnigreich Königreich vnd und Landen vnſers unsers gebiets / , ſo so die hohe Obrigkeit vnd und halß -gericht haben / , Als wie in der Normandey / , es ſey sey eigen -thumblichen / oder Nießlich / , zum theil / oder aber gar / , daß ſie sie in ſolchen solchen jren iren Heuſern Heusern / ermelten hohen Obrigkeit oder Lehensgerechtigkeit / , ſo so ſie sie ernennen werden vnd und anzeigen für jre ire fürnembſte fürnembste bewohnung / vnſerer unserer Landuoͤgten Landvögten vnd und Schoͤffen Schöffen , ein jelicher in ſeinem seinem gepiet haben ſolle solle die vbung ubung der Religion, ſo so ſie sie die Reformierte heiſſen heissen vn̄ und nen -nen / , ſo so lang ſie sie ſich sich daſelbſt daselbst werden verhalten vnd und wonen / vnd und in jrem irem abweſen abwesen jhre ihre Weiber vnd und Haußgeſind Haußgesind / , der -halben ſie sie dann ſollen sollen antwort geben vnd und ſchuldig schuldig ſein sein / ermelte jre ire Heuſer Heuser / gemelter Landuoͤgten Landvögten vnd und Schoͤffen Schöffen / zuernen̄en zuernennen vnd und anzuzeigē anzuzeigen / zuuor zuvor vn̄ und ehe, daß ſie sie ſich sich derſel -bigē dersel -bigen gutthaten moͤgen mögen gebrauchen vn̄ und genieſſen geniessen / ; ſie sie ſollen sollen dergleichen auch ebenmeſſige ebenmessige vbung ubung in andern jren iren Heu -ſern Heu -sern der hohen Obrigkeit habē haben / , ſo so lang ſie sie da gegenwertig ſein sein werden / vnd und ſonſt sonst anderer geſtalt gestalt nit / , alles ſo so wol für ſie sie / als für jr ir zugehoͤrig zugehörig Haußgeſind Haußgesind / vnd und andere / , ſo so ſich sich dahin woͤllen wöllen begeben.

6. Jn In den Lehenheuſeren Lehenheuseren / , da ermelte von der Religion nit die hohe Obrigkeit haben werden / , ſollen sollen ſie sie nit macht haben / ermelter Religions vbung ubung ſich sich zugebrauchen / Als für jr ir Haußgeſind Haußgesind allein / , doch wollen wir jhnen ihnen benom -men haben / , wann jnen inen jre ire freund biß jn in zehen in der anzal zukemen / oder jrgend irgend zu der Tauff in einer geſellſchafft gesellschafft beyſamen beysamen / , ſo so die ermelte anzal der zehen nit vbertreffe ubertreffe , daß ſie sie derhalben ſollen sollen oder moͤgen mögen erſucht ersucht oder gerechfertigt werden.

7. Vnnd Unnd damit wir vnſer unser freundlichen geliebten Baſen Basen , Koͤnigin Königin von Nauarra Navarra , willfarten / , haben wir jr ir vergun̄et vergunnet vnd und zugelaſſen zugelassen / vber uber das jenig / , ſo so hie oben zugelaſſen zugelassen iſt ist worden / den ermelten Herren der hohen Obrigkeit / , daß ſie sie noch zu dem allen moͤgen mögen in jeglichem jren iren Fürſten -thumben Fürsten -thumben / Dalbret , Graffſchafften Graffschafften Dearmaignac, Foix vnd und Bigorre , in einem Hauß jr ir zugehoͤrig zugehörig / Vnd Und da ſie sie die hohe Obrigkeit haben würd / , vnd und von vns uns ſoll soll erwehlet vnd und ernennet werden / , die ermelte vbung ubung der Religion haben für all die jenigen / , ſo so darbey ſein sein woͤllen wöllen / , wiewol ſie sie auch abweſend abwesend ſein sein wurd.

8. Es ſollen sollen die jenigen, ſo so ermelter Religion ſeind seind / , die -ſelbige die -selbige vben uben vn̄ und brauchen moͤgen mögen / in den hernach beſtimp -ten bestimp -ten oͤrtern örtern / , Nemlich: in der Landſchafft Landschafft der Jnſel Insel FranckAm rechten Rand: 1. -reich / in den Vorſtaͤten Vorstäten der Statt Clermont in Beauuoiſyns Beauvoisyns , vnd und in der zu Creſpy Crespy in Laonnois . ; Jn In der Landſchafft Landschafft Cham Am rechten Rand: 2. - paigne vnd und Brye / vber uber die Stat Vezelay / , ſo so ſie sie noch heutigs tags inn haben / , in den Vorſtaͤtten Vorstätten Villenors . ; Jn In der Land -ſchafft Land -schafft Burgund / in den Vorſtaͤtten Vorstätten Darnay le Duc / vnd und inAm rechten Rand: 3. denē denen zu Mailly die Statt; in der Landſchafft Landschafft der Picardey / Am rechten Rand: 4. Jn In den Vorſtaͤtten Vorstätten der Statt Mondidier / vnd und in denen zu Ribemont . ; Jn In der Landſchafft Landschafft der Normandey in den vor Am rechten Rand: 5. -ſtaͤtten vorAm rechten Rand: 5. -stätten der Statt Ponteau de Mer / vnd und in denen zu Carenten . ; Jn In der Landſchafft Landschafft Lyonnoys / in den vorſtaͤten vorstäten zu Charlieu / Am rechten Rand: 6. vnd und in denen zu Sanct Geny de Laual Laval . ; Jn In der Landſchafft Landschafft Am rechten Rand: 7. Bretaigne / Jn In den Vorſtaͤtten Vorstätten zu Becherel / vnd und in denen zu Kerhez / ; in der Landſchafft Landschafft Daulphine / in den Vorſtaͤten Vorstäten derAm rechten Rand: 8. Statt Creſt Crest / vnd und in denen zu Chorges / ; in der Landſchafft Landschafft Am rechten Rand: 9. Prouuenze Prouvenze / in den Vorſtaͤtten Vorstätten zu Merindol / vnd und in denen zu Forcalquier . ; Jn In der Landſchafft Landschafft Languedoc vber uber Aubens Korrigiert aus: Gubens. / , Am rechten Rand: 10. ſo so ſie sie noch heutigs tags in haben / , in den Vorſtaͤtten Vorstätten zu Montaignac . ; Jn In der Landſchafft Landschafft Guyenne zu Berge Am rechten Rand: 11. - rac , zu Sainct Seuer / , ſo so ſie sie auch noch heutigs tags jnnen innen ha -ben / ; vnd und in der Landſchafft Landschafft Orleans, Tourraine , le Meine / , inAm rechten Rand: 12. dem Land Chartrain vber uber Sancerre / , ſo so ſie sie jnn inn haben / , an Bo Am rechten Rand: 13. - urg de Maille Korrigiert aus: de Matlle. .

9. Vnnd Unnd zum vberfluß uberfluß haben wir jhnen ihnen verwilliget, die vbung ubung ermelter Religion zu halten vnd und zu Continuieren in allen denen Staͤtten Stätten / , da es ſich sich erfinden wird / , daß ſie sie ſey sey gehalten worden offentlich den 1. tag dieſes dieses gegenwerti -gen Auguſtmonats Augustmonats .

10. Jhnen Ihnen hiemit außtruckenlichen verbietende / , daß ſie sie kein vbung ubung derſelben derselben nicht haben ſollen sollen / , ſo so wol / als viel den Kirchen dienſt dienst / als die anſtellung anstellung der Diſciplin Disciplin / oder die offentliche vnderweiſung underweisung der Kinder vnd und anderer belan -gen thut / , als allein außgenommen an denen orteren / , ſo so hie oben erlaubt vnd und zugelaſſen zugelassen worden.

11. Wie man den auch gleichfals kein vbung ubung ermelter fürgewenter Reformierten Religion nit haben ſoll soll an vn -ſerem un -serem Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [Hof]. / noch zwo meil wegs darumb herumb.

12. Dergleichen woͤllen wöllen wir auch nit, das einige vbung ubung angezogner Religion gehalten werde / Jn In der Statt / , Landuogtey Landvogtey vn̄ und Graffſchafft Graffschafft Pariß / noch zehē zehen meil wegs vmb umb dieſelb dieselb Statt herumb / , welche zehen meil wir geſetzt gesetzt vnd und vmbfangen umbfangen ſie sie mit den hernachbenantē hernachbenanten oͤrtern örtern / , Als da nemlich ſeind seind / : Senlis / , die Vorſtaͤtte Vorstätte , Meaux / , die vorſtat vorstat , Mellun / vnd und die Vorſtadt Vorstadt , ein meil vber uber Chaſtres Chastres / vnder under Montlhery, Dourdan / vnd und die Vorſtaͤtt Vorstätt , Rembouillet , Hou - dan / vnd und die vorſtaͤtt vorstätt , eine groſſe grosse meil wegs vber uber Meulan / , Vigni / , Meru / vnd und Sanct Leu de Serens / ; an welchen obermel -ten oͤrtern örtern / wir nit woͤllen wöllen / , daß einige Religions vbung ubung gehalten werde / , doch außgenommen / , daß die jenigen / , ſo so derſelben derselben Religion anhengig, nit ſollen sollen noch moͤgen mögen der -halben erſucht ersucht oder gerechtfertigt werden / , wann ſie sie ſich sich anderſt anderst verhalten / wie oben vermeldet iſt ist worden.

13. Wir gebieten auch allen vnſern unsern Statthaltern / , Schoͤffen Schöffen oder ordenlichen Richtern / , einem jeglichen in ſeinem seinem gepiet / , daß ſie sie jnen inen oͤrter örter ſollen sollen verſchaffen verschaffen / , die jh -nen ih -nen zugehoͤrig zugehörig ſein sein ſollen sollen / , es ſeyen seyen gleich die jenigen / , die ſie sie vorhin vberkommen uberkommen haben / oder die ſie sie vberkom̄en uberkommen moͤch -ten möch -ten / , dahin ſie sie die todten vnd und verſtorbne verstorbne begraben koͤnnen können / , Vnd Und daß nach jrem irem abſterben absterben / einer auß den Haußge -noſſen Haußge -nossen oder Haußgeſind Haußgesind ſollichs sollichs dem Wachtmeiſter Wachtmeister zu wiſſen wissen thue / , welcher dem todtengraͤber todtengräber derſelben derselben Pfarr -kirchen beuelhen bevelhen vnd und gebieten wird / , daß er jme ime ein ſolche solche anzal der Stattknecht / , als jne ine für gut anſehen ansehen thut / , zuge -ordnet werde / , jn in zu begleiten vnd und zuuerhuͤten zuverhüten / , damit ſich sich kein ergernuß zutrage / vnd und damit er den todten Leichnam bey naͤchtlicher nächtlicher weil hole / vnd und an das ort trage / , ſo so darzu verordnet worden / , one begleitung nicht mehr als zehen Perſonen Personen / , vnd und in den ander Staͤtten Stätten / , da kein Wacht -meiſter Wacht -meister ſein sein wurd / , ſoll soll ein Diener der Obrigkeit beſtellt bestellt werden / von den Richtern deſſelbigen desselbigen orts.

14. Es ſollen sollen auch die jenigen, ſo so ermelter Religion ſein sein / , keine Heyrat nicht machen / in dem grad der Sipſchafft Sipschafft / oder Schwaͤgerſchafft Schwägerschafft , ſo so da verbotten ſein sein / durch die an -genommene geſatz gesatz in dieſem diesem Koͤnigreich Königreich .

15. Auch ſoll soll kein vnderſcheid underscheid noch diſtinction distinction gehalten werden / von wegen der Religion zu auff vnd und annem̄ung annemmung / , ſo so wol auff den Vniuerſiteten Universiteten / , Schulen / , Spitalen / , Auſſe -tzigen Ausse -tzigen / als zu den allgemeinen Almuſen Almusen / , der Schuler, kranckenKorrigiert aus: Schuler-||krancken. vnd und der Armen.

16. Vnd Und damit kein zweiffel ſein sein moͤge möge / an dem rechten guten willen vnd und meinung zugemelter vnſer unser Baſen Basen , der Koͤnigin Königin von Nauarren Navarren , vnſerer unserer freundlichen, geliebten Bruͤdern Brüdern / vnd und Vettern, den Fürſten Fürsten von Nauarra Navarra vnnd unnd Conde / , Vater vnd und Sone / , haben wir geſagt gesagt vnd und erklaͤret erkläret , ſagen sagen vnd und erklaͤren erklären nochmals / , daß wir ſie sie halten vnd und ach -ten / für vnſere unsere gute Freunde / , getrewe getreue Vnderthanen Underthanen vnd und Diener.

17. Wie wir denn gleichsfals auch alle Herren / , Ritter / , Edelleut / , Amptleut vnd und andere Jnnwoner Innwoner der Staͤtt Stätt / , gemeinſchafften gemeinschafften / , Flecken vnd und anderer oͤrter örter gemeltes vn -ſers un -sers Koͤnigreichs Königreichs / vnd und Laͤnder Länder vnſer unser gehorſame gehorsame / , die jhnen ihnen anhengig vnd und beyſtendig beystendig geweſen gewesen / , es ſey sey an was enden / vnd und orten es woͤlle wölle / , für vnſere unsere gute / , getrewe getreue Diener vnd und Vnderthanen Underthanen halten.

18. Vnd Und vergleichen auch den Hertzogen von Zweybru -cken vnd und ſeine seine Kinder / , den Printzen von Vranien Uranien / , Graff Ludwigen vnd und ſeine seine Gebruͤdere Gebrüdere / , Graff Wolraden von Manßfeld / vnd und andere außlendiſche außlendische Herren / , die jnen inen ge -holffen vn̄ und beyſtendig beystendig ſein sein geweſen gewesen / , für vnſere unsere gute Nach -bawren / , Vettern vnd und Freunde.

19. Vnd Und ſollen sollen ſo so wol ermelte vnſer unser Baſe Base / als gemelter vnſer unser Bruͤder Brüder vnd und Vetter / , Herren / , Edelleut / , Staͤtt Stätt vnd und gemeinſchafften gemeinschafften / , auch andere / , ſo so jnen inen geholffen haben / vnd und beystendig geweſen gewesen / , jhre ihre Erben vnd und Nachkommen quit, ledig vnd und vnbeleſtiget unbelestiget ſein sein vnd und bleiben / , wie wir ſie sie mit dieſem diesem gegenwertigen Brieff quit / , ledig vnd und loß ſpre -chen spre -chen / , alles des gelts halben / , ſo so durch ſie sie / oder jre ire verord -nung / genommen vnd und auffgehaben worden / , ſo so wol von vnſerm unserm einkommen / , einnemmen / , finantzen / , wie hoch ſich sich auch dieſelbe dieselbe Summa erſtrecken erstrecken mag / , ſo so wol der Staͤtt Stätt / , Gemeinſchafften Gemeinschafften / oder ander ſonderbare sonderbare , Renten / , ein -kommen / vnd und ſilberwerck silberwerck / , verkauffung fahrender Guͤter Güter / , ſo so wol der geiſtlichen geistlichen / als anderer / , groſſen grossen vnd und hohen vn - felbaren un - felbaren gehoͤltz gehöltz / , es ſey sey vnſer unser oder ander, ſtraffgelt straffgelt / , beut, Ranzon / oder ſonſt sonst anderer geſtalt gestalt / von jnen inen genommen gelts / , ſo so wol von wegen des gegenwertigen / als der vor -gehenden Kriegen / , ohne daß ſie sie noch die jenigen / , ſo so von jnen inen befelch geben werden / , gemeltes gelt zu erheben / , oder die es geben vnd und erlegt hetten / in einicherley weiß / , derhal -ben nit ſollen sollen noch moͤgen mögen erſucht ersucht werden vnd und gerecht -fertigt / , weder gegenwertiglich noch künfftiglich / ; vnd und ſollē sollen deſſen dessen quit vnd und loß ſein sein vnd und bleiben / , ſo so wol ſie sie als gemelte jre ire Befelchhaber, aller handlung / vnd und verwaltung / vnd und ſollen sollen ſich sich zu aller entſchuͤldigung entschüldigung / vnd und entledigung Refe -rieren Korrigiert aus: Refe-||cieren. vnd und ziehen auff ermelte vnſer unser Baſen Basen / oder gemelte vnſere unsere Bruͤder Brüder vnd und Vettern / vnd und auff die jenigen / , denen von jnen inen befolhen wordē worden / die verhoͤrung verhörung vn̄ und beſchlieſſung beschliessung deſſelbigen desselbigen . Sie ſollen sollen auch quit / , ledig / vnd und loß ſein sein vnd und bleiben / aller feindlichen thaten halben / , auffnemmung vnd und beſtellung bestellung des Kriegsuolcks Kriegsvolcks / , Müntzſchlagung Müntzschlagung / , gieſ -ſung gies -sung / vnd und nemmung des groſſen grossen geſchuͤtzs geschützs vn̄ und Munition / , ſo so wol in vnſeren unseren eignen zeugheuſern zeugheusern / als in ſonderbaren sonderbaren / , auch des gemachten puluers pulvers / vnd und Salpeters halben / , von einnemmung / , befeſtigung befestigung / , abbrechung der Mauren / vnd und verwüſtung verwüstung der Staͤtt Stätt / vnd und der darinnen fürgenommen verbren̄ung verbrennung vnd und zerſtoͤrung zerstörung / der Kirchen vnd und Heuſer Heuser / , an -ſtellung an -stellung vnd und aufrichtung der Juſtitien Justitien / , gerichten / vn̄ und deren Execution / , von den reiſen reisen / , verſtantnuſſen verstantnussen / , werbungē werbungen / , hand lungen hand -lungen / vn̄ und Contracten / , ſo so ſie sie gepflogē gepflogen haben mit allen auß -lendiſchē auß -lendischen Fürſten Fürsten / , Staͤtten Stätten vn̄ und gemeinſchafften gemeinschafften , einfuͤrung einfürung ermelter außlēdiſcher außlendischer / in die ſtaͤtt stätt vn̄ und andere gegend / vn̄ und oͤr -ter ör -ter diſes dises vnſers unsers Koͤnigreichs Königreichs / , vn̄ und in gemein von allen dē den / , dz daz geſchehen geschehen / , gehandelt vn̄ und ſich sich zugetragē zugetragen hat in werenden vn̄ und nachuolgenden nachvolgenden , gegenwertigen, Erſten Ersten vnd und anderen ent -poͤrungen ent -pörungen / , ob wol ſolches solches inſonderheit insonderheit außgetruckt vnd und ſpecificiert specificiert hette ſollen sollen werden.

20. Alſo Also ſollen sollen auch die von der Religion / , welche ſich sich der Reformierten zu ſein sein / anmaſſen anmassen / , abſtehen abstehen vn̄ und verlaſſen verlassen alle geſelſchafften geselschafften / , ſo so ſie sie haben in vnd und auſſerhalb ausserhalb dieſes dieses Koͤnigreichs Königreichs / , vnd und werden forthin kein gelt nicht mehr er -heben noch auffnemmen / ohne vnſer unser erlaubnuß, keine auff -zeichnuß / noch einſchreibung einschreibung der Leut / , noch einige ver -ſamlung ver -samlung / oder noch zuſamen zusamen kunfft nit halten / , als wie obē oben vermeldt vnd und ohne waffen / , welches wir jhnen ihnen verbieten vnd und vnderſagen undersagen bey ſtraff straff / , damit daß ſie sie ernſtlich ernstlich ſollen sollen derhalben geſtrafft gestrafft werden / vnd und als veraͤchter verächter vnd und ver -brecher vnſers unsers gebots vnd und ordnungen.

21. Alle oͤrter örter / , Staͤtt Stätt vnd und Landſchafften Landschafften ſollen sollen verblei -ben / vnd und genieſſen geniessen / gleicher Priuilegien Privilegien / , Immuniteten / , frey -heiten / , Gerichtszwangs / , Gerichtſtuls Gerichtstuls / der Iuſtitien Justitien / , wie ſie sie vorhin auch vor den entpoͤrungen entpörungen gethan haben.

22. Vnd Und damit wir alle klagen künfftiglichen auffhe -ben / vnd und hinweg nemmen moͤchten möchten / , haben wir erklaͤrt erklärt vnd und erklaͤren erklären hiemit die Religions verwanten / faͤhig fähig / , zuhalten vnd und zu vben uben alle Stende / , Wirden / vnd und Ampter / , ſie sie ſeyen seyen offentliche / , Koͤnigliche Königliche / , herrliche / vnd und in den Staͤtten Stätten di -ſes di -ses Koͤnigreichs Königreichs / , vnd und ſollen sollen ohn vnderſchied underschied zugelaſſen zugelassen vnd und angenommen werden / zu allen Raͤthen Räthen / , berathſchla -gungen berathschla -gungen / , verſamlungen versamlungen / , Staͤnden Ständen vnd und aͤmptern ämptern / , ſo so da anhengig ſein sein den obuermelten obvermelten ſachen sachen / , vnd und ſollen sollen in kei -nerley weiß noch weg verworffen / noch verhindert wer -den / , daß ſie sie nit als bald / nach verkündigung dieſes dieses gegen -wertigen Edicts ſich sich deſſelben desselben gebrauchen.

23. Auch ſollen sollen die ermelte von der Religion / , ſo so fürge -wendet wird / die Reformierte zuſein zusein / , nochmals nicht be -ſchweret be -schweret noch beleſtiget belestiget werden / , nit einicherley / Ordinari / oder Extra ordinari beſchwerden beschwerden / mehr als die Catholiſchen Catholischen , vnd und nach der Proportion jrer irer guͤter güter vnd und vermoͤgens vermögens / ; vnd und nichts deſto desto weniger, in bedenckung der groſſen grossen beſchwer -den beschwer -den / , ſo so ſich sich ermelte von der Religion erbieten zutragen / , ſollen sollen ſie sie erledigt / von allen den anderen / , ſo so die Staͤtt Stätt auff erlegen werden / von wegen des verlauffnen vncoſtens uncostens . , Aber ſie sie ſollen sollen zumal anligen in allen denen / , ſo so wir auffle -gen werden / , dergleichen auch in allen denen, ſo so die Staͤtt Stätt anlegen werden künfftiglich / , ſo so wol als die Catholiſchen Catholischen .

24. Es ſollen sollen auch volgends alle gefangene, ſo so da ver -hafft ſeind seind / , es ſey sey durch gewalt der Obrigkeit / oder ſonſt sonst jrgend irgend / , ſo so gar auch auff den Galeen / , von wegen gegen -wertiger entpoͤrung entpörung , ledig gelaſſen gelassen vnd und wider frey gemacht werden zu beiden theilen / , ohne bezalung einiger Ranzon. Doch wollen mir nicht verſtanden verstanden haben / , daß die Ran -zonen / , ſo so ſchon schon bezalt ſein sein worden / , widerumb von denen moͤge möge erfordert werden / , die ſie sie ſchon schon empfangen haben.

25. Vnd Und ſo so viel die zaͤnck zänck vnd und ſtritt stritt belangen thut / , die ſich sich begeben moͤchten möchten / von wegen ermelter verkauffung der Guͤter Güter / oder ſonſt sonst anderer vnbeweglichen unbeweglichen Obligationen, verpflichtungen / oder Hypotecken / , ſo so da gemacht ſeind seind worden / von wegen gemelter Ranzon / , wie dann auch für alle andere Diſputationes Disputationes / , ſo so der Kriges handlung anhengig iſt ist / , ſo so ſich sich zutragen moͤchten möchten / , werden ſich sich die Partheyen zu vnſerm unserm freundlichen geliebſten geliebsten Bruͤdern Brüdern , dem Hertzo -gen von Anchou Korrigiert aus: Anchau. , verfuͤgen verfügen / , damit er die Marſchaͤlck Marschälck auß Franckreich beruffe / vnd und die ſach sach durch jne ine gericht vn̄ und ent -ſchieden ent -schieden werde.

26. Wir ordnen / , woͤllen wöllen / vnd und gefellt vns uns / , daß alle die je -nigen / , ſo so ermelter Religion ſein sein / , ſo so wol in gemein als in -ſonderheit in -sonderhet / , widerumb ſollen sollen einkommen vnd und erhalten / , ge -handhabt vnd und geſchuͤtzt geschützt werden / vnder under vnſerm unserm ſchutz schutz vnd und ſchirm schirm vnd und gewalt / in aller vnd und jeden jren iren guͤtern gütern , Recht / vnd und anforderungen / , auch an jhren ihren ehren / , ſtand stand / , würden / , aͤmptern ämptern / , beſoldungen besoldungen / , ſie sie ſeyen seyen gleich geſchaffen geschaffen wie ſie sie woͤllen wöllen / , außgenommen die Statthalter vnd und Schoͤffen Schöffen / ſampt sampt jren iren Obriſten Obristen Statthaltern / , an deren ſtatt statt wir an -dere in jhre ihre aͤmpter ämpter geſetzt gesetzt / in werendem gegenwertigem Krieg / , welche dann ſollen sollen verwiſen verwisen werden / zu wider er -ſtattung er -stattung des billichen, rechtmeſſigen rechtmessigen werts / gemelter jhrer ihrer aͤmpter ämpter / auff das aller richtigeſt richtigest gelt vnſerer unserer Finantz oder Cammer / , wann ſie sie nit lieber woͤllen wöllen Rath ſein sein in vnſern unsern Parlaments gerichten / oder jren iren vndergerichten undergerichten / oder im groſſen grossen Rath, ſo so zu vnſer unser wahl ſtehen stehen ſoll soll / , in welchem fall / man jnen inen kein weitere erſtattung erstattung thun ſoll soll / als die vber uber maß des werts ermelter aͤmpter ämpter / , wann derſelb derselb vbertrifft ubertrifft / , wie ſie sie dann auch die vbermaß ubermaß bezalen ſollen sollen / , wann jhre ihre Ampter eines mindern werts ſein sein .

27. Die fahrende Guͤter Güter , die man noch finden wird / an einigem ort / vnd und die nicht feindlicher weiß genommen ſein sein worden / , ſollen sollen den jenigen widerumb zugeſtellt zugestellt wer -den / , denen ſie sie zugehoͤren zugehören / , doch der geſtallt gestallt / , daß ſie sie den Kauffern den wert wider erſtatten erstatten / von den Guͤtern Gütern , die da verkaufft ſeind seind worden / auß befelch der Obrigkeit / oder ſonſt sonst durch ein andere Commiſſion Commission / oder offentlichen geheiß / , ſo so wol von den Catholiſchen Catholischen / als von den Reli -gions verwanten / ; vn̄ und zuvolziehung deſſen dessen Korrigiert aus: zuvolziehungdeſſen zuvolziehungdessen . , ſo so obengemelt / , ſollen sollen die Jnnhaber Innhaber ermelten farender guͤter güter / , ſo so der Re - ſtitution Re - stitution oder widergebung vnderworffen underworffen ſein sein / , gezwungen werden / , alſo also bald vnd und one verzug / , auch ohne einige wi -derred oder außzug / , ſie sie widergeben vn̄ und zuſtellen zustellen den eigen -thūber eigen -thumber Herren / vmb umb den werth, den ſie sie darum̄ darumb bezalt habē haben .

28. Vnd Und ſo so viel belangt die nutzung vnd und nieſſung niessung der ligenden Guͤter Güter / , ſoll soll ein jeglicher widerumb zu Hauß vnd und Hoff kommen / vnd und ſollen sollen zu beiden theilen der geſamleten gesamleten frucht diſes dises gegenwertigen Jars genieſſen geniessen / , vnuerhindert unverhindert / aller entſetzung entsetzung vnd und verhinderung / , ſo so dem wider beſche -hen besche -hen in werenden entpoͤrungen entpörungen / , wie dan̄ dann auch ein jeglicher ſoll soll genieſſen geniessen der außſtendigen außstendigen Renten / , die da nit ſeind seind eingenommen worden durch vns uns / oder durch vnſern unsern be -felch / , zulaſſung zulassung / oder verordnung vnſer unser oder vnſern unsern be -felchhaber.

29. Dergleichen ſollen sollen alle Feſtungen Festungen vnd und beſatzungen besatzungen / , die da ſein sein oder ſein sein werden / an den oͤrtern örtern / , Staͤtten Stätten vnd und Schloͤſſern Schlössern , ſo so vnſeren unseren vnderthanen underthanen zugehoͤrig zugehörig ſein sein / , ſie sie ſeien seien was Religion ſie sie woͤllen wöllen / , alßbald geraumbt werden / nach verkündigung dieſes dieses gegenwertigen Edicts / , damit jnen inen die freye vnd und gentzliche nieſſung niessung derſelben derselben gelaſſen gelassen werde / , wie ſie sie dieſelbige dieselbige gehabt haben vor jrer irer entſetzung entsetzung .

30. Wir woͤllen wöllen auch gleichsfals / , daß vnſere unsere liebe ge -trewe ge -treue Vettern / , der Printz von Vranien Uranien / vnd und Graff Lud -wig von Naſſaw Nassau / , ſein sein Bruder / , widerumb wircklichen ein -geſetzt ein -gesetzt werden in alle jre ire Land / , Herrſchafften Herrschafften vn̄ und Gerichts -zwang / , ſo so ſie sie haben in gedachtem vnſerm unserm Koͤnigreich Königreich vnd und Landē Landen vnſers unsers gebiets / , zu ſampt sampt dē dem Fürſtenthumb Fürstenthumb Orāges Oranges / , deroſelben deroselben Recht / , Titel / vnd und ſchrifftlichen schrifftlichen vrkunden urkunden vnd und brieffen / , vn̄ und was dēſelbigen denselbigen anhengig iſt ist / , ſo so jnen inen genom̄en genommen vnd und entzogen worden iſt ist / durch vnſere unsere oberſte oberste Statthalter vnnd unnd andere vnſere unsere Diener / , von vns uns darzu verordnet / oder ſonſt sonst anderer geſtalt gestalt / , welche gedachten Printzen von Vranien Uranien Korrigiert aus: Vramen Uramen . vnd und dem Grauen Graven , ſeinem seinem Bruder, ſollen sollen wider erſtattet erstattet vnd und zugeſtelt zugestelt werden in ſolchen solchen ſtand stand / , wie ſolche solche vor ermelten entpoͤrungen entpörungen geweſen gewesen / ; werden ſich sich auch fort -hin derſelbigen derselbigen gebrauchen / , vermoͤg vermög der fürſehung fürsehung / , Arreſt Arrest vnd und erklerung, jnen inen vergunnet vnd und zugelaſſen zugelassen / durch wei -land hochloͤblichſter hochlöblichster gedaͤchtnuß gedächtnuß / vnſers unsers aller geliebſten geliebsten Herren vnd und Vatters, Koͤnig König Heinrichen / , dem Gott gne -dig ſey sey / , vnd und andere vnſere unsere Vorfahren, die Koͤnig König / , wie ſie sie vor der entſtandnen entstandnen entpoͤrung entpörung gethan haben.

31. Wie wir dann gleichsfals auch woͤllen wöllen / , daß alle Ti -tel / , Schrifften und brieffliche vrkunden urkunden / , ſo so da genommen worden ſein sein / , widerumb gegeben vnd und zugeſtellt zugestellt ſollen sollen wer -den / zu beiden theilen / den jenigen / , ſo so die zugehoͤren zugehören .

32. Vnd Und damit man / , ſo so viel moͤglichen möglichen zuthun iſt ist / , moͤge möge außleſchen außleschen / vnd und vndertrucken undertrucken die gedaͤchtnuß gedächtnuß aller ver -gangnen entpoͤrungen entpörungen vnd und zwitrachtē zwitrachten / , haben wir erklert / , erklaͤren erklären alle Spruͤch Sprüch / , Vrtheil Urtheil vnd und beſcheid bescheid vnd und proceß, einnemmung vnd und verkauffung der guͤter güter / vnd und alle Dekret, ſo so ergangen vnd und gegeben ſein sein worden / wider ermelte die von der Religion / , ſo so ſie sie als Reformiert fürwenden / , ſo so wol wider die lebendigen als todten / , nach abſterben absterben vnſers unsers al -ler Ehrwirdigſten Ehrwirdigsten Herren vn̄ und Vaters, Koͤnig König Heinrichs / , von wegen gedachter Religion / Auffruhr vnd und entpoͤrun -gen entpörun -gen / , ſo so darnach entſtanden entstanden / , zu dem auch die Execution vnd und volziehung derſelben derselben vrtheil urtheil vn̄ und Recht, in gegenwertigkeit / nichtig / , vnkraͤfftig unkräfftig / vnd und widerrufflich / , welche wir den̄ denn der -halben wollen außgethan vnd und außgeleſcht außgelescht haben / vnd und auß vnſern unsern Gerichts regiſtern registern / , ſo so wol der Ober gerichten als vndergerichtē undergerichten , auffgehebt haben / , wie dan̄ dann auch alle zei -chen / , fußſtapffen fußstapffen vnd und gedaͤchtnuſſen gedächtnussen ermelter Executionen, ſchmachſchrifften schmachschrifften vn̄ und handlungē handlungen wider jre ire perſon person / , gedecht -nuß / vnd und nachkoͤmlige nachkömlige / ; ordnen vn̄ und woͤllen wöllen / , daß ſolchs solchs alles hinweg gethan / vnd und außgetilget werde / vnd und daß die oͤrter örter vn̄ und plaͤtz plätz / , an welchen man der vrſachen ursachen halbē halben einige abbre -chung oder ſchleiffung schleiffung fürgenom̄en fürgenommen / , derſelben derselben eigenthūbs eigenthumbs herrn widerum̄b widerumb zugeſtelt zugestelt werdē werden / , damit ſie sie dieſelbige dieselbige gebrau chen gebrau -chen / , nuͤtzen nützen vnd und nieſſen niessen / nach jrem irem willen vnd und gefallen.

33. Vnd Und ſo so viel belangt die rechtfertigungen / , vrtheil urtheil vn̄ und Recht / , ſo so ergangen vn̄ und geben worden / wider die ermelte von der Religion / , es ſey sey in was anderen ſachen sachen es woͤlle wölle / , weder in Religions vnd und entpoͤrungs entpörungs ſachen sachen / , ſampt sampt den veriaͤrun gen verjärun gen vnd und einnem̄ung einnemmung der Lehenguͤter Lehengüter / , ſo so ſich sich begeben vnd und zugetragen haben / in werenden gegenwertigen / , letzten / vn̄ und vorgehenden entpoͤrungen entpörungen , anfangs des 1567., ſollen sollen ge -halten werden / , als wann ſie sie nicht gethan / , ergangen vnd und geſchrieben geschrieben weren / ; vnd und die Partheyen ſollen sollen ſich sich derſelben derselben keins wegs gebrauchen moͤgen mögen / , ſonder sonder ſollen sollen in den ſtand stand geſetzt gesetzt werden / , darinnen ſie sie auch vorhin geweſen gewesen ſein sein .

34. Wir ordnen auch / , daß die vor ermelter Religion bey den Politiſchen Politischen ſatzungen satzungen vnſers unsers Koͤnigreichs Königreichs bleiben / , als daß die feſt fest gehalten / , vnd und ſollen sollen die von der Religion an denſelben denselben tagen nit ſchaffen schaffen / , verkauffen / noch mit offnem Laden feil haben / ; vnd und die Faſt Fast tag / , an welchen das Fleiſch Fleisch zu eſſen essen verbotten iſt ist / durch die Roͤmiſche Römische Catholiſche Catholische Kir -chen / , ſollen sollen die Metzgen nit offen gehalten werden.

35. Vnd Und damit die Juſtitia Justitia vnſeren unseren Vnderthanen Underthanen ge -halten / vnd und verwaltet werde / ohn argwohn, einiges haß oder gunſts gunsts willen / , haben wir geordnet vnd und ordnen / , woͤl -len wöl -len / vnd und gefellt vns uns / , daß die Proceß vnd und rechfertigungen / , ſo so da entſtanden entstanden oder entſtehen entstehen moͤchten möchten zwiſchen zwischen Par - theyen / , die widerwertiger Religion weren / , ſo so wol mit an -klagen / als mit antworten / , es ſey sey in was Burgerlicher oder peinlichen ſachen sachen es woͤlle wölle / , die ſollen sollen gehandlet wer -den in erſter erster inſtantz instantz vor Statthalter vnd und Schoͤffen Schöffen / vnd und anderen vnſeren unseren ordenlichen Richtern, vermoͤg vermög vnſerer unserer ordnung / ; vnd und da ſich sich ein Appellation begeben wuͤrde würde / von vnſerm unserm Parlamentsgericht, einem an das zu Pariß / , wel -ches beſtelt bestelt iſt ist mit ſiben siben Cammeren / , deren die groͤſte gröste iſt ist in La Tournelle Gemeint sind die beiden Kammern des Pariser Parlement La Grande und La Tournelle. vnd und fünff / , die man nennet Des Enqueſtes Enquestes / , ſollen sollen dieſe diese , der fuͤrgewendten fürgewendten Reformirtē Reformirten Religion ſein sein / moͤgen mögen / , ſo so es jnen inen gefellig iſt ist / , in ſachē sachen / , die ſie sie in einer jetwedern er -melten Cammer haben / , Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [verlangen, dass vier,]. es ſeien seien Preſidem Presidem oder Rath, ſich sich enthalten / , in jren iren ſachen sachen zu richten / , welche dann one eini -che vermeldung der vrſachen ursachen ſollen sollen entſchuͤldigen entschüldigen / , ſich sich derſelben derselben zu entſchlagen entschlagen / , vnangeſehen unangesehen der ordnung / , wel -che nicht zulaſſet zulasset / , daß die Preſidenten Presidenten vnd und RathFehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [sich so verhalten können, dass sie ohne Gründe ablehnen. Und überdies]. ſollen sollen jh -nen ih -nen Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [gegen alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. vorbehalten ſein sein / alle rechtmeſſig rechtmessig Recuſationes Recusationes vn̄ und ver -werffungen , vermoͤg vermög der ordnung.

36. Was aber die Proceß anlangt / , ſo so ſie sie haben werden an dem Parlament zu Toloſa Tolosa / , wann ſich sich die Partheien nicht koͤnnen können eines andern Parlaments vergleichen / , ſollen sollen ſie sie gewieſen gewiesen werden fuͤr für die Supplications Herren vnſers unsers Hoffgerichts / in jr ir Auditorium. im Pallaſt Pallast zu Pariß / , wel -che jre ire Proceß vnparteiſch unparteisch ſollen sollen Rechtfertigen / vn̄ und endli -chen vrtheilen urtheilen / als das haupt vn̄ und oberſt oberst Gericht / , als wenn ſie sie Richter weren geweſen gewesen / ermelts vnſers unsers Parlaments.

37. Anlangend die de Rouén, Dyon, Prouence Provence Korrigiert aus: Prouente Provente ., Bretaigne , vnd und Grenoble Korrigiert aus: Grenbole., moͤgen mögen diſelben diselben begeren / , daß ſechs sechs Præſidentē Praesidenten , oder Rahtsherrn ſich sich der Rechtfertigung jrer irer Proceß enthal -ten / , von wegen dreyer von einer jeglichen Cammer / vnd und in dem von Bourdeaux , von wegen vier in jeglicher Cam̄er Cammer .

38. Die Catholiſchen Catholischen moͤgen mögen auch begeren, wan̄ wann ſie sie woͤl - len wöl - len / , daß alle die jenigen ermelter Gerichten / , die jrer irer Amp -ter vnd und Stands entſetzt entsetzt ſein sein worden / von wegen der Reli -gion / von gemelten Parlamenten, ſich sich enteuſſern enteussern / , jre ire Pro ceß Pro -ceß zu Rechtfertigen / , Auch gleichsfalls ohne vermeldung einiger vrſach ursach / , vnd und ſollen sollen dieſelbigen dieselbigen ſchuͤldig schüldig / , ſich sich dauon davon zu enthalten. Dergleichen ſollen sollen jnen inen auch vorbehalten ſein sein / widerFehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. alle ordenliche Recuſationes Recusationes . , ſo so von Rechtswe -gen durch die Ordnungen erlaubt.

39. Vnd Und dieweil vil ſonderbarer sonderbarer Perſonen Personen / empfangen vnd und erlitten haben / ſo so vil ſchmach schmach vn̄ und ſchaden schaden an jren iren -tern vnd und Perſonen Personen / , daß ſie sie ſchwerlichen schwerlichen koͤnnen können derſelben derselben gedechtnus auß dem ſinn sinn ſchlagen schlagen / , wie es ſich sich denn wol gebuͤrete gebürete / zu volziehung vnſerer unserer meinung vn̄ und vorhabens / , dieweil wir allen vnrath unrath begeren zuuerhuͤten zuverhüten / vnd und vrſach ursach moͤchten möchten geben den jenigen / , die ſich sich villeicht foͤrchten förchten vnd und beſorgen besorgen / , daß, wen̄ wenn ſie sie widerumb zu jren iren heuſern heusern kemen / , dz daz ſie sie der ruhe moͤchten möchten beraubt werden / , damit ſie sie warten koͤn nen kön -nen vnd und moͤgen mögen / biß daß der widerwillen vnd und feindſchaff -ten feindschaff -ten ermiltert werden / , haben wir denen von der Religion zuuerwahren zuverwahren geben / die Statt Rochelle , Mōtauban Montauban , Coignac , vnd und Charite, in welchen die jenigen, ſo so vnder under jnen inen / ſo so bald nicht widerumb woͤllen wöllen heim zu jhren ihren Haͤuſern Häusern ſich sich moͤ -gen -gen verfuͤgen verfügen / vnd und wohnen / , Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [sich zurückziehen und daran gewöhnen können.]. Vnd Und zu verſicherung versicherung der -ſelben der -selben / ſollen sollen gedachter vnſer unser Bruder vnd und Vetter / , der Printz von Nauarra Navarra vnd und Conde / vnd und zwentzig Edelleut ermelter Religion / , die von vns uns ſollen sollen ernennet werden / , ſchweren schweren vnd und verheiſſen verheissen , ſamptlich samptlich vnd und ſonderlich sonderlich / , fuͤr für ſich sich vnd und für die gemelte Religions verwandten / , vns uns die obgenante Staͤtt Stätt zu verwaren / vnd und zu end zweyer jaren ſie sie widerumb vberlieffern uberlieffern / in deſſen dessen hand vnd und gewarſa -me gewarsa -me / , den wir darzu verordnen werden / , in dem Standt, in dem ſie sie ſein sein / , ohne einige vernewrung verneurung noch verenderung / vnd und ohne einigen verzug oder beſchwerung beschwerung / , von was vr -ſach ur -sach oder gelegenheit wegen das ſein sein moͤchte möchte / ; Zu ende deſ -ſelbigen des -selbigen Termins / ſolle solle die vbung ubung gemelter Religion fort -hin volzogen werden / , wie dazumals beſchehen beschehen / , wie ſie sie es jnnen innen gehabt. Nichts deſto desto minder wollen wir / vnd und iſt ist vns uns gefellig / , daß in dieſelbigen dieselbigen alle Geiſtlichen Geistlichen moͤgen mögen frey, ſi -cherlichen si -cherlichen wider einkommen / vnd und jren iren Gottesdienſt Gottesdienst ver -richten / in aller freyheit / vnd und aller jrer irer guͤter güter genieſſen geniessen / , mit ſampt sampt allen Catholiſchen Catholischen Jnwohnern Inwohnern derſelbigen derselbigen Statt / ; welche geiſtlichen geistlichen / vnd und andere Jnwohner Inwohner gedach -ter vnſer unser Bruder / , Vetter / vnd und andere Herren / in jhren ihren ſchutz schutz / , ſchirm schirm / vnd und gleith nemmen ſollen sollen / , damit ſie sie nicht verhindert / , gemelten Gottesdienſt Gottesdienst zuuerrichten zuverrichten / , noch be -ſchweret be -schweret oder beleſtiget belestiget werden an jhren ihren Perſonen Personen / vnd und an der genieſſung geniessung jrer irer güter . , Sondern herwiderumb einge -ſetzt einge -setzt vnd und eingeſtellt eingestellt / in die vollkomne beſitzung besitzung derſelben derselben / ; wollen hieruͤber hierüber / , daß in ermelten vier Staͤtten Stätten vnſere unsere Richter widerumb eingeſetzt eingesetzt / vnd und daß die vbung ubung deß Ge -richts vnd und gerechtigkeit auffgericht werde / , wie es vor ent -ſtandener ent -standener entpoͤrungen entpörungen pflegt gehalten zu werden.

40. Wir wollen dergleichen auch / , daß, alſo also bald nach ver kuͤndigung ver -kündigung dieſes dieses gegenwertigē gegenwertigen Edicts / in beiden Legeren, vberall uberall in gemein die Waffen hingelegt werdē werden / , welche al -lein ſollē sollen ſein sein vnd und bleiben in vnſeren unseren haͤnden händen , vnſers unsers freund lichen freund -lichen , geliebſten geliebsten Bruders, deß Hertzogen von Anchou Korrigiert aus: Anchau..

41. Das frey gewerb vnd und durchziehen / ſol sol wider auff vnd und angerichtet werden / in allen Staͤtten Stätten / , Flecken / , oͤrte -ren örte -ren / , Bruͤcken Brücken / vnd und Paſſen Passen vnſers unsers gemelten Koͤnigreichs Königreichs / in den Stand / , wie es geweſen gewesen iſt ist / vor den entſtandenen entstandenen erſten ersten vnd und letzten entpoͤrungen entpörungen .

42. Vnd Und zu vermeidung aller gewaltigen widerſpennig -keit widerspennig keit / , die ſich sich etwan begeben moͤchtē möchten / in viel vnſeren unseren Staͤt - ten Stät - ten / , ſollen sollen die jenigen, ſo so von vns uns verordnet werdē werden / zu vol -ziehung dieſes dieses gegenwertigen Edicten / , die einen in abwe -ſenheit abwe -senheit der anderen / , die fuͤrnempſten fürnempsten Jnwohner Inwohner ermelter Staͤtt Stätt / beider Religion / ſchweren schweren laſſen lassen / , die, ſo so ſie sie darzu er -wehlet werden / , die volziehung vnſers unsers Edicts zu halten / , dieſelben dieselben werden denn eins theil in den ſchutz schutz vnd und ſchirm schirm des anderen befehlen / vnd und ſie sie zu beyden theilen zugleich beleſtigen belestigen / vn̄ und durch offentliche Gerichtshandlung vffer -legen uffer -legen / , ſich sich Buͤrgerlichen Bürgerlichen zuuerantworten zuverantworten / von wegen be -ſchehner be -schehner verbrechung vnd und vbertrettung ubertrettung obgemeltes Edi -ctes / in ernanten Staͤtten Stätten / , durch Jnwohnere Inwohnere derſelben derselben / zu beyden theilen / , oder aber die Verbrecher vnd und Mißhaͤndler Mißhändler deſſelben desselben / in der Obrigkeit hand vbergeben ubergeben vnd und lieffern.

43. Vnd Und damit / als wol vnſer unser Richter vnd und Amptsleut ſo so wol als vnſere unsere Vnderthanen Underthanen / klaͤrlichen klärlichen vnd und mit aller ge -wißheit vnſers unsers willens vnd und meinung verſtendiget verstendiget ſeyen seyen / vn̄ und zu auffhebung alles zweiffels / , vmbſchweiffes umbschweiffes / vn̄ und auß -fluchts / , die von wegen des vorgehenden Edicts fuͤrgewen det fürgewen -det werden moͤchten möchten / , haben wir erklaͤrt erklärt / vnd und erklaͤren erklären alle andere Brieff / , Declaration, Modification, Reſtrictio Restrictio , Außle -gungen / , ergangene Vrtheil Urtheil vnd und Regiſter Register / , gleich ſo so wol die heimliche / als andere, berathſchlagungen berathschlagungen / , ſo so hiebeuor hiebevor gemacht worden in vnſeren unseren Gerichts Parlamenten / vnd und anderen, die nachkuͤnfftiglichen nachkünfftiglichen moͤchten möchten gemacht werden / , zu nachteil vnſers unsers gegenwertigen Edicts / , belangende die Religions ſachen sachen / vnd und der entſtandenen entstandenen entpoͤrungen entpörungen in dieſem diesem vnſeren unseren Koͤnigreich Königreich / , daß ſie sie nichtig vnd und vnkrefftig unkrefftig ſein sein ſollen sollen / ; welchen / vnd und den abbrüchigen, derſelben derselben darin -nen begriffen / , haben wir durch ermeltes dieſes dieses vnſer unser E -dict abgebrochen / vnd und benemen es hiemit ab / , jetz als dann / vnd und dann als jetz / , heben wir es auff / , widerruffens vnd und ver nichtigens ver -nichtigens / vn̄ und erkleren außtruͤckenlichen außtrückenlichen / , das wir wollen / , daß diſes dises vnſer unser ermeltes Edict / ſol sol ſicher sicher / , beſtendig bestendig vn̄ und vn -uerbruͤchlich un -verbrüchlich gehalten vnd und gehandhabt werden / , ſo so wol durch vnſer unser Richter vnd und Amptleuten / als Vnderthanen Underthanen / , vnangeſehen unangesehen vnd und vnuerhindert unverhindert / alles deß jenigen / , was darwider ſein sein moͤchte möchte / oder demſelbigen demselbigen abbruͤchig abbrüchig ꝛc. etc.

44. Vnd Und zu mehrer verſicherung versicherung / , erhaltung vnd und hand -habung / deſſelben desselben , wie wir begeren / , wollen, ordnen / vnd und ſe -tzen se -tzen wir gefellig / , daß alle Landuoͤgt Landvögt vnſer unser Landſchafften Landschafften / , vnſere unsere oberſte oberste Statthalter / , Bürgermeiſter Bürgermeister vn̄ und Schoͤffen Schöffen / vnd und andere ordenliche Richter der Statt diſes dises vnſers unsers Koͤ -nigreichs -nigreichs / , alſo also bald nach empfahung dieſes dieses vnſers unsers gemel -ten Edicts, ſchweren schweren ſollen sollen / , daſſelbig dasselbig zu halten vn̄ und zu hand -haben / , auch zu halten / vn̄ und zu handhaben verſchaffen verschaffen / vnd und ein jeglicher in ſeinem seinem gebiet zuerhalten / , wie dann gleichs -falls auch alle andere Amptleut / , wie ſie sie Namen haben / , Im französischen Quellentext erfolgt eine detailliertere Aufzählung (vgl. den französischen Quellentext). ſo so jaͤrliche järliche oder zeitliche Ampter haben / , ſo so wol die gegenwer -tige / nach empfangung diſes dises Edicts / als jre ire nachkom -mende / , bey dem Eyd / , den ſie sie vns uns pflegen zu thun / zu ein -gang jrer irer Empter vnd und Gebiets / , welches Eyds ſollen sollen of -fentliche kundſchafften kundschafften verfertiget werden / allen den jeni -gen / , die es begeren werden.

45. Wir befehlen auch vnſeren unseren geliebten vnd und getrewen getreuen Dienern vnſerer unserer Gerichts Parlamenten / , daß ſie sie , alſo also bald nach empfangenem vnſerem unserem gegenwertigen Edict / , dz daz alle ſachen sachen hindan geſetzt gesetzt / vnd und bey ſtraff straff der nichtigkeit aller handlungen / , ſo so ſie sie anderſt anderst thun würden / , daß ſie sie gleichen Eyd thun ſollen sollen / vnd und diſes dises vnſer unser Edict offentlich verkün -den laſſen lassen / vnd und in vnſere unsere Gerichtsbuͤcher Gerichtsbücher ein Regiſtriren Registriren / nach ſeiner seiner form vnd und inhalt / , lauter vnd und einfeltiglich / , ohne gebrauchung einiger Modification, Reſtriction Restriction , Declaration, oder heimlich Regiſter Register / , auch ohne erwartung vnſers unsers eini -gen , weiteren geheiß oder befehls / , vnd und vnſeren unseren oberſten obersten Procuratoren / , daß ſie sie alſo also bald vnd und ohne vnterlaß unterlaß ſol -len sol -len begeren / vnd und anhalten / , daß ermelte verkündigung / , welche wir woͤllen wöllen / , daß in beyden Laͤgern Lägern beſchehe beschehe / jn -nerhalb in -nerhalb ſechs sechs tagen / nach beſchehener beschehener Publication / an vnſerem unserem Parlaments Gericht zu Paris / , damit die Auß -lendiſchen Auß -lendischen alſo also bald abgefertiget / vnd und abgeſchafft abgeschafft wer -den. Wir aufferlegen gleichsfalls auch vnſeren unseren ober -ſten ober -sten Statthaltern vnd und Regenten / , daß ſie sie ermeltes vn -ſer un ser Edict alſo also bald laſſen lassen verkünden / , fuͤr für ſich sich ſelbß selbß / als durch andere jhre ihre Vndergerichts Undergerichts AmptleuteIm französischen Quellentext erfolgt eine detaillierte Aufzählung (vgl. den französischen Quellentext). / vnd und an -dere ordenliche Richter der Staͤtte Stätte jhrer ihrer Herrſchafften Herrschafften / vnd und an allen orten / , da es ſich sich gebuͤren gebüren wirdt / , zu ſampt sampt , daß ein jeglicher / daſſelbig dasselbig ſeines seines theils / halte / , ſchuͤtze schütze / vnnd unnd handhabe / , damit man auffs beſte beste moͤge möge auffhoͤ -ren auffhö -ren / alle feindliche handlungen / vnnd unnd verhindrungen / , daß alle beſchwernuͤſſen beschwernüssen vnnd unnd aufflagen / , ſo so geſche -hen gesche -hen ſeyn seyn / oder moͤchten möchten / von wegen ermelter entpoͤ -rungen entpö -rungen , auffgehaben werden / nach verkuͤndigung verkündigung die -ſes die -ses vnſers unsers gegenwertigen Edicts / ; was nach beſchehe -ner beschehe -ner gemelter Publication geſchehen geschehen würde / , erkleren wir ſtraffwirdig straffwirdig ſein sein / vnnd unnd der wider erſtattung erstattung ſchuͤl -dig schül -dig / , Nemlichen: wider die jenigen / , die ſich sich der Waf -fen , gewalts / vnnd unnd drangs gebrauchen werden / in ver -brechung vnnd unnd ſchwechung schwechung dieſes dieses vnſers unsers gegenwerti -gen Edicts / vnd und mit der that verhindern werden / deſſel -ben dessel -ben Execution / vnd und deſſelben desselben gebrauch, bey ſtraff straff deß to -des / ohne hoffnung einiger gnade noch verzeihung. Vnd Und dann belangend andere gegenthaten / , ſo so nicht mit Waf -fen / , zwang / noch drang werden beſchehen beschehen / , ſollen sollen geſtrafft gestrafft werden / mit anderen leiblichen ſtraffen straffen / , als der Acht / , Leib -ſtraffen Leib -straffen / nach ermeſſigung ermessigung / vnd und anderen Geltſtraffen Geltstraffen / nach wichtigkeit vnd und erforderung der Mißhandlung, zu - gefallen / vnd und ermeſſigung ermessigung deß Richters geſtellet gestellet / , dem wir die erkentnus deren ſachen sachen heimgeſtelt heimgestelt haben / , denen wir dißfals bey jhren ihren ehren vnd und gewiſſen gewissen aufferlegen / , daß ſie sie ſolches solches volnfuͤren volnfüren mit gerechtigkeit vnd und gleichmeſſigkeit gleichmessigkeit / , wie es ſich sich gebuͤret gebüret / , ohne anſehen ansehen vnd und ohne vnterſcheid unterscheid der Perſonen Personen / oder der Religion. [46.]Artikelnummer fehlt im deutschen Text; ergänzt nach dem französischen Quellentext. Wir geben auch befehl ermelten vnſeren unseren Leuten / , ſo so gedacht vnſer unser Parlament Gericht beiſitzen beisitzen Korrigiert aus: beſitzen besitzen . / , den Camme -ren vnſer unser Rechnung / , Gerichten vnſerer unserer hilff / , Statthal -tern / , Schoͤffen Schöffen / , Profoſen Profosen / vnd und anderen vnſeren unseren Rich -tern vnd und Amptleuten / , denen es gebuͤren gebüren wirt / oder jhren ihren Statthaltern / , daß ſie sie diß gegenwertig Edict vnd und Ord -nung offentlichen laſſen lassen verleſen verlesen / , verkuͤndigen verkündigen / , in jren iren Gerichtsbuͤchern Gerichtsbüchern ein regiſtriren registriren / vnd und daſſelbig dasselbig erhalten / , ſchuͤtzen schützen vnd und handhaben / vnuerbruͤchlich unverbrüchlich , von Puncten zu Puncten / , vn̄ und deſſelben desselben Jnhalts Inhalts laſſen lassen genieſſen geniessen / , vollkom -menlichen vnd und friedlichen gebrauchen / alle die jenige / , de -nen es gebüren wirt / , auffgehaben vnd und hindan geſetzt gesetzt / al -ler entpoͤrungen entpörungen vnd und verhinderungen, ſo so darwider ſein sein moͤchte möchte / , Denn ſolches solches iſt ist vnſer unser wil vnd und meinung / . Vnd Und zu zeugnis deſſelben desselben / haben wir dieſen diesen gegenwertigen Brieff mit eigner Hand vnterſchrieben unterschrieben / , Vnd Und zu mehrer verſi -cherung versi -cherung vnd und beſtettigung bestettigung deſſelben desselben / zu ewiger beſtendig -keit bestendig -keit / vnſer unser Jnſigel Insigel hieran hencken laſſen lassen . Geben zu Sanct Germain / , im Auguſt August Monat / , im jar der gnaden 1570 . , vnſers unsers Koͤnigreichs Königreichs den 10. Alſo Also underſchrieben underschrieben . : Charles. Vnderzeichnet Underzeichnet : vom Neufuillo.