Edict /
Der
Koͤn
Kön
.
iglichen Würden in
Franckreich
/
vber
uber
die friedshandlung
vnd
und
hinlegung
juͤngſten
jüngsten
Kriegs
daſelbſt
daselbst
.
Zu Pariß im Parlament publiciert,
den eilfften
Auguſti
Augusti
.
M. D. LXX.
WJr
Wir
Carol
, von Gottes genaden /
Koͤnig
König
in Franckreich
/
,
Entbieten allen
gegenwertigen /
vnd
und
künfftigen /
vnſern
unsern
gruß
zuuor
zuvor
ꝛc.
etc.
Jn
In
bedenckung des
groſ
-
ſen
gros
-
sen
jammers
vnd
und
vbels
ubels
/
,
ſo
so
ſich
sich
begeben /
vnd
und
zugetragen haben / durch Krieg
vn̄
und
entpoͤrungen
entpörungen
/
,
damit
vnſer
unser
Koͤnigreich
Königreich
ein lange zeit hero /
vnd
und
noch gegenwertiglich
betruͤbet
betrübet
iſt
ist
/
,
Vnd
Und
dieweil wir
vor
geſehen
gesehen
Korrigiert aus:
geſeben
geseben
.
/ die
verwuͤſtung
verwüstung
,
ſo
so
entſtehen
entstehen
moͤchte
möchte
/
,
wann
durch gnad
vnd
und
barmhertzigkeit Gottes Herren ermelte
entpoͤrungen
entpörungen
nicht
alſo
also
bald
vnd
und
fürderlichen zu friden
ge
-
ſtelt
ge
-
stelt
wurden
/
,
damit wir nun
denſelbigen
denselbigen
entlichen abhelf
-
fen
/
vnd
und
allen
truͤbſalen
trübsalen
/
,
ſo
so
darauß
entſtehen
entstehen
/
,
fürkommen
moͤchten
möchten
/
,
Auch
vnſere
unsere
Vnderthanen
Underthanen
zu fridlichem leben
/
,
ruhe
/
,
einigkeit /
vnd
und
gleichmuͤtigkeit
gleichmütigkeit
bringen
/
,
wie dann al
-
lezeit
vnſer
unser
will
vnd
und
meinung
iſt
ist
geweſen
gewesen
.
So thun wir meniglich
zuwiſſen
zuwissen
/
,
daß wir mit gu
-
tem
vnd
und
fuͤrſichtigem
fürsichtigem
gehabten Rath
vnd
und
bedacht / der
Koͤnigin
Königin
,
vnſer
unser
allerliebſten
allerliebsten
vnnd
unnd
Ehrwürdigſten
Ehrwürdigsten
Fraw
Frau
Muter
/
,
vnd
und
vnſer
unser
allerliebſten
allerliebsten
Bruͤdern
Brüdern
, des Hertzogen
von Anchou
,
vnſers
unsers
oberſten
obersten
Statthalters
/
,
vnd
und
des
Her
-
tzogen Dallençon
Korrigiert aus: Dallenron.
,
Fürſten
Fürsten
vnſers
unsers
Koͤniglichen
Königlichen
gebluͤts
geblüts
/
,
ſampt
sampt
andern
groſſen
grossen
vnd
und
anſehenlichen
ansehenlichen
Perſonen
Personen
un
-
ſers
un
-
sers
geheimen Raths
/
,
haben, auff
jhr
ihr
gutbeduncken
vnd
und
guten Rath / auch obbemelten beweglichen
vrſachen
ursachen
/
vnd
und
anderer guter
vnd
und
groſſer
grosser
bedenckung halben
/
,
ſo
so
vns
uns
dar
-
zu bewegt haben
/
,
durch
dieſes
dieses
vnſer
unser
gegenwertig / ewig
-
werend
/
vnd
und
vnwiderrufflich
unwiderrufflich
Edict /
geſagt
gesagt
/
,
erklaͤrt
erklärt
/
,
geſetzt
gesetzt
vnd
und
geordnet
/
,
ſagen
sagen
/
,
ſetzen
setzen
/
,
erklaͤren
erklären
vnd
und
ordnen
woͤllen
wöllen
/
vnd
und
iſt
ist
vns
uns
gefellig / das jenig,
ſo
so
hernach volgt.
1.Sämtliche Artikelnummern stehen jeweils neben der ersten Textzeile des Artikels rechts oder links am Rand.
Erſtlich
Erstlich
, daß die
gedaͤchtnuß
gedächtnuß
aller vergangenen
ſa
-
chen
sa
-
chen
vnd
und
handlungen
/
,
ſo
so
ſich
sich
zu beiden theilen begeben
vnd
und
zugetragen haben / nach den verlauffnen
entpoͤrun
-
gen
entpörun
-
gen
/ in
dieſem
diesem
vnſerm
unserm
Koͤnigreich
Königreich
/
vnd
und
was
ſonſt
sonst
dero
halben
moͤchte
möchte
entſtanden
entstanden
ſein
sein
/
,
ſolle
solle
außgeleſchet
außgeleschet
vnnd
unnd
vertuſchet
vertuschet
ſein
sein
vnd
und
bleiben / als
ſachen
sachen
, die
ſich
sich
niemals be
-
geben hetten. Es
ſoll
soll
auch nicht erlaubt noch
zugelaſſen
zugelassen
werden /
vnſeren
unseren
General Procuratorn
/ noch
ſonſt
sonst
einigen
andern gemeinen offentlichen oder
ſonderbaren
sonderbaren
Perſonen
Personen
,
zu einiger zeit / noch
vmb
umb
einiger
vrſach
ursach
oder gelegenheit
willen
/
,
wie die
geſchaffen
geschaffen
ſein
sein
moͤchte
möchte
/
,
einige meldung
derhalben zuthun / noch
einigē
einigen
proceß oder rechtfertigung
an
jrgend
irgend
einem Gerichtszwang
anzuſtellen
anzustellen
.
2. Wir verbieten auch allen
vnſeren
unseren
Vnderthanen
Underthanen
/
,
was Stands
/
,
Würden
/
,
weſens
wesens
ſie
sie
ſeyen
seyen
/
,
daß
ſie
sie
nit
ſol
-
len
sol
-
len
die
gedaͤchtnuß
gedächtnuß
derſelben
derselben
wider
ernewren
erneuren
/
,
ſich
sich
einander
widerſetzen
widersetzen
/
,
ſchmehen
schmehen
/ noch einer den andern durch
ver
-
weiſung
ver
-
weisung
deſſen
dessen
/
,
ſo
so
ſich
sich
verlauffen
/
,
anreitzen
/
,
daruon
darvon
di
-
ſputieren
di
-
sputieren
/
,
darwider
ſich
sich
beruffen
/
,
zancken / noch einander
beſchedigen
beschedigen
noch beleidigen
/
,
weder thatlich noch
muͤnd
-
lich
münd
-
lich
/
,
ſondern
sondern
mit einander fridlich leben /
vnd
und
ſich
sich
verhal
-
ten
/ als
Bruͤder
Brüder
/
,
Freund
vnd
und
Mitburger
/
,
bey
ſtraff
straff
dem,
ſo
so
darwider thun handlen
/
,
daß
ſie
sie
ſollen
sollen
geſtrafft
gestrafft
werden /
als verbrecher des fridens /
vnd
und
als
betruͤber
betrüber
gemeiner ruhe
vnd
und
einigkeit.
3. Wir ordnen
vnd
und
wollen auch
/
,
daß die
Catholiſche
Catholische
Roͤmiſche
Römische
Religion widerumb
ſoll
soll
auffgericht
vnd
und
einge
-
ſetzt
einge
-
setzt
werden / an allen orten
vnd
und
Enden
dieſes
dieses
vnſers
unsers
Koͤ
-
nigreichs
Kö
-
nigreichs
/
vnd
und
Landen
/
,
ſo
so
vnder
under
vnſerm
unserm
gehorſam
gehorsam
ſein
sein
/
,
da die
vbung
ubung
derſelben
derselben
vnderlaſſen
underlassen
worden
/
,
damit
dieſel
-
big
diesel
-
big
gantz frey
vnd
und
fridlich geübet werde
/
,
one einige
ent
-
poͤrung
ent
-
pörung
/ noch verhinderung, bey
obuermelten
obvermelten
ſtraffen
straffen
/
,
vnd
und
daß alle die jenigen,
ſo
so
in werendem gegenwertigem
Krieg eingenommen hetten /
Heuſer
Heuser
/
,
guͤter
güter
oder einig ein
-
kommen
/
,
ſo
so
den
geiſtlichen
geistlichen
oder
ſonſt
sonst
anderen
Catholi
-
ſchen
Catholi
-
schen
zugehoͤrig
zugehörig
weren
/
,
vnd
und
ſie
sie
noch
beſeſſen
besessen
vnd
und
inn het
-
ten
/
,
die
ſollen
sollen
jnen
inen
jren
iren
freyen gentzlichen
beſitz
besitz
widerumb
zu
ſtellen
stellen
/
vnd
und
ſie
sie
derſelben
derselben
ruͤwiglichen
rüwiglichen
laſſen
lassen
genieſſen
geniessen
/
mit der freyheit
vnnd
unnd
ſicherheit
sicherheit
/
,
wie
ſie
sie
vormals gethan
haben
/
,
ehe daß
ſie
sie
derſelben
derselben
entſetzet
entsetzet
werden.
4.
Vnd
Und
damit kein
vrſach
ursach
noch gelegenheit zu einiger
entpoͤrung
entpörung
vnd
und
zwitracht
gelaſſen
gelassen
werde
zwiſchen
zwischen
vnſern
unsern
Vnderthanen
Underthanen
/ haben wir
zugelaſſen
zugelassen
vnd
und
vergunnet
/
,
ver
-
gunnen
vnd
und
laſſen
lassen
denſelben
denselben
hiemit zu
/
,
daß
ſie
sie
leben
vnd
und
bleiben
moͤgen
mögen
in allen
Staͤtten
Stätten
/
vnd
und
oͤrten
örten
dieſes
dieses
vnſers
unsers
Koͤnigreichs
Königreichs
vnd
und
Landen
vnſerer
unserer
gehorſame
gehorsame
, ohne einige
erſuchen
ersuchen
/
,
belaͤſtigung
belästigung
/
vnd
und
beſchwerung
beschwerung
/
,
auch one zwang
jrgend
irgend
etwas zuthun / von wegen der Religion / wider
jre
ire
gewiſſen
gewissen
/
,
daß
ſie
sie
auch von wegen
derſelben
derselben
nit
ſollen
sollen
er
-
ſucht
er
-
sucht
noch
erkuͤndigt
erkündigt
werden / in den
Heuſern
Heusern
vnd
und
oͤr
-
teren
ör
-
teren
/
,
da
ſie
sie
werden wohnen wollen
/
,
doch
dergeſtalt
dergestalt
/
,
daß
ſie
sie
ſich
sich
dem gemeß verhalten
/
,
ſo
so
in
diſem
disem
gegenwertigen
Edict begriffen
iſt
ist
.
5. Wir haben auch vergunt
vnd
und
zugelaſſen
zugelassen
allen Edel
-
leuten
vnd
und
anderen
Perſonen
Personen
/
,
ſo
so
wol den
Jnwonern
Inwonern
die
-
ſes
die
-
ses
Koͤnigreichs
Königreichs
als anderen in
vnſerem
unserem
Koͤnigreich
Königreich
vnd
und
Landen
vnſers
unsers
gebiets
/
,
ſo
so
die hohe Obrigkeit
vnd
und
halß
-
gericht haben
/
,
Als wie in der Normandey
/
,
es
ſey
sey
eigen
-
thumblichen
/ oder Nießlich
/
,
zum theil / oder aber gar
/
,
daß
ſie
sie
in
ſolchen
solchen
jren
iren
Heuſern
Heusern
/ ermelten hohen Obrigkeit oder
Lehensgerechtigkeit
/
,
ſo
so
ſie
sie
ernennen werden
vnd
und
anzeigen
für
jre
ire
fürnembſte
fürnembste
bewohnung /
vnſerer
unserer
Landuoͤgten
Landvögten
vnd
und
Schoͤffen
Schöffen
, ein jelicher in
ſeinem
seinem
gepiet haben
ſolle
solle
die
vbung
ubung
der Religion,
ſo
so
ſie
sie
die Reformierte
heiſſen
heissen
vn̄
und
nen
-
nen
/
,
ſo
so
lang
ſie
sie
ſich
sich
daſelbſt
daselbst
werden verhalten
vnd
und
wonen /
vnd
und
in
jrem
irem
abweſen
abwesen
jhre
ihre
Weiber
vnd
und
Haußgeſind
Haußgesind
/
,
der
-
halben
ſie
sie
dann
ſollen
sollen
antwort geben
vnd
und
ſchuldig
schuldig
ſein
sein
/
ermelte
jre
ire
Heuſer
Heuser
/ gemelter
Landuoͤgten
Landvögten
vnd
und
Schoͤffen
Schöffen
/
zuernen̄en
zuernennen
vnd
und
anzuzeigē
anzuzeigen
/
zuuor
zuvor
vn̄
und
ehe, daß
ſie
sie
ſich
sich
derſel
-
bigē
dersel
-
bigen
gutthaten
moͤgen
mögen
gebrauchen
vn̄
und
genieſſen
geniessen
/
;
ſie
sie
ſollen
sollen
dergleichen auch
ebenmeſſige
ebenmessige
vbung
ubung
in andern
jren
iren
Heu
-
ſern
Heu
-
sern
der hohen Obrigkeit
habē
haben
/
,
ſo
so
lang
ſie
sie
da gegenwertig
ſein
sein
werden /
vnd
und
ſonſt
sonst
anderer
geſtalt
gestalt
nit
/
,
alles
ſo
so
wol für
ſie
sie
/ als für
jr
ir
zugehoͤrig
zugehörig
Haußgeſind
Haußgesind
/
vnd
und
andere
/
,
ſo
so
ſich
sich
dahin
woͤllen
wöllen
begeben.
6.
Jn
In
den
Lehenheuſeren
Lehenheuseren
/
,
da ermelte von der Religion
nit die hohe Obrigkeit haben werden
/
,
ſollen
sollen
ſie
sie
nit macht
haben / ermelter Religions
vbung
ubung
ſich
sich
zugebrauchen / Als
für
jr
ir
Haußgeſind
Haußgesind
allein
/
,
doch wollen wir
jhnen
ihnen
benom
-
men haben
/
,
wann
jnen
inen
jre
ire
freund biß
jn
in
zehen in der anzal
zukemen / oder
jrgend
irgend
zu der Tauff in einer
geſellſchafft
gesellschafft
beyſamen
beysamen
/
,
ſo
so
die ermelte anzal der zehen nit
vbertreffe
ubertreffe
, daß
ſie
sie
derhalben
ſollen
sollen
oder
moͤgen
mögen
erſucht
ersucht
oder gerechfertigt
werden.
7.
Vnnd
Unnd
damit wir
vnſer
unser
freundlichen geliebten
Baſen
Basen
,
Koͤnigin
Königin
von
Nauarra
Navarra
, willfarten
/
,
haben wir
jr
ir
vergun̄et
vergunnet
vnd
und
zugelaſſen
zugelassen
/
vber
uber
das jenig
/
,
ſo
so
hie oben
zugelaſſen
zugelassen
iſt
ist
worden / den ermelten Herren der hohen Obrigkeit
/
,
daß
ſie
sie
noch zu dem allen
moͤgen
mögen
in jeglichem
jren
iren
Fürſten
-
thumben
Fürsten
-
thumben
/ Dalbret
,
Graffſchafften
Graffschafften
Dearmaignac, Foix
vnd
und
Bigorre
, in einem Hauß
jr
ir
zugehoͤrig
zugehörig
/
Vnd
Und
da
ſie
sie
die hohe
Obrigkeit haben würd
/
,
vnd
und
von
vns
uns
ſoll
soll
erwehlet
vnd
und
ernennet werden
/
,
die ermelte
vbung
ubung
der Religion haben
für all die jenigen
/
,
ſo
so
darbey
ſein
sein
woͤllen
wöllen
/
,
wiewol
ſie
sie
auch
abweſend
abwesend
ſein
sein
wurd.
8. Es
ſollen
sollen
die jenigen,
ſo
so
ermelter Religion
ſeind
seind
/
,
die
-
ſelbige
die
-
selbige
vben
uben
vn̄
und
brauchen
moͤgen
mögen
/ in den hernach
beſtimp
-
ten
bestimp
-
ten
oͤrtern
örtern
/
,
Nemlich: in der
Landſchafft
Landschafft
der
Jnſel
Insel
FranckAm rechten Rand: 1.
-
reich
/ in den
Vorſtaͤten
Vorstäten
der Statt
Clermont
in
Beauuoiſyns
Beauvoisyns
,
vnd
und
in der zu
Creſpy
Crespy
in
Laonnois
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
Cham
Am rechten Rand: 2.
-
paigne
vnd
und
Brye
/
vber
uber
die Stat
Vezelay
/
,
ſo
so
ſie
sie
noch heutigs
tags inn haben
/
,
in den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
Villenors
.
;
Jn
In
der
Land
-
ſchafft
Land
-
schafft
Burgund
/ in den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
Darnay le Duc
/
vnd
und
inAm rechten Rand: 3.
denē
denen
zu
Mailly
die Statt; in der
Landſchafft
Landschafft
der Picardey
/
Am rechten Rand: 4.
Jn
In
den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
der Statt
Mondidier
/
vnd
und
in denen zu
Ribemont
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
der Normandey in den
vor Am rechten Rand: 5.
-
ſtaͤtten
vorAm rechten Rand: 5.
-
stätten
der Statt
Ponteau de Mer
/
vnd
und
in denen zu
Carenten
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
Lyonnoys
/ in den
vorſtaͤten
vorstäten
zu
Charlieu
/
Am rechten Rand: 6.
vnd
und
in denen zu
Sanct Geny de
Laual
Laval
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
Am rechten Rand: 7.
Bretaigne
/
Jn
In
den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
zu
Becherel
/
vnd
und
in denen zu
Kerhez
/
;
in der
Landſchafft
Landschafft
Daulphine
/ in den
Vorſtaͤten
Vorstäten
derAm rechten Rand: 8.
Statt
Creſt
Crest
/
vnd
und
in denen zu
Chorges
/
;
in der
Landſchafft
Landschafft
Am rechten Rand: 9.
Prouuenze
Prouvenze
/ in den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
zu
Merindol
/
vnd
und
in denen
zu
Forcalquier
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
Languedoc
vber
uber
Aubens
Korrigiert aus: Gubens.
/
,
Am rechten Rand: 10.
ſo
so
ſie
sie
noch heutigs tags in haben
/
,
in den
Vorſtaͤtten
Vorstätten
zu
Montaignac
.
;
Jn
In
der
Landſchafft
Landschafft
Guyenne
zu
Berge
Am rechten Rand: 11.
-
rac
, zu
Sainct Seuer
/
,
ſo
so
ſie
sie
auch noch heutigs tags
jnnen
innen
ha
-
ben
/
;
vnd
und
in der
Landſchafft
Landschafft
Orleans, Tourraine
, le Meine
/
,
inAm rechten Rand: 12.
dem Land
Chartrain
vber
uber
Sancerre
/
,
ſo
so
ſie
sie
jnn
inn
haben
/
,
an
Bo
Am rechten Rand: 13.
-
urg
de Maille
Korrigiert aus: de Matlle.
.
9.
Vnnd
Unnd
zum
vberfluß
uberfluß
haben wir
jhnen
ihnen
verwilliget, die
vbung
ubung
ermelter Religion zu halten
vnd
und
zu Continuieren in
allen denen
Staͤtten
Stätten
/
,
da es
ſich
sich
erfinden wird
/
,
daß
ſie
sie
ſey
sey
gehalten worden offentlich den 1. tag
dieſes
dieses
gegenwerti
-
gen
Auguſtmonats
Augustmonats
.
10.
Jhnen
Ihnen
hiemit außtruckenlichen verbietende
/
,
daß
ſie
sie
kein
vbung
ubung
derſelben
derselben
nicht haben
ſollen
sollen
/
,
ſo
so
wol / als viel
den Kirchen
dienſt
dienst
/ als die
anſtellung
anstellung
der
Diſciplin
Disciplin
/ oder die
offentliche
vnderweiſung
underweisung
der Kinder
vnd
und
anderer belan
-
gen thut
/
,
als allein außgenommen an denen orteren
/
,
ſo
so
hie
oben erlaubt
vnd
und
zugelaſſen
zugelassen
worden.
11. Wie man den auch gleichfals kein
vbung
ubung
ermelter
fürgewenter Reformierten Religion nit haben
ſoll
soll
an
vn
-
ſerem
un
-
serem
Fehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#court) ist hier zu ergänzen: [Hof].
/ noch zwo meil wegs darumb herumb.
12. Dergleichen
woͤllen
wöllen
wir auch nit, das einige
vbung
ubung
angezogner Religion gehalten werde /
Jn
In
der Statt
/
,
Landuogtey
Landvogtey
vn̄
und
Graffſchafft
Graffschafft
Pariß
/ noch
zehē
zehen
meil wegs
vmb
umb
dieſelb
dieselb
Statt herumb
/
,
welche zehen meil wir
geſetzt
gesetzt
vnd
und
vmbfangen
umbfangen
ſie
sie
mit den
hernachbenantē
hernachbenanten
oͤrtern
örtern
/
,
Als
da nemlich
ſeind
seind
/
:
Senlis
/
,
die
Vorſtaͤtte
Vorstätte
,
Meaux
/
,
die
vorſtat
vorstat
,
Mellun
/
vnd
und
die
Vorſtadt
Vorstadt
, ein meil
vber
uber
Chaſtres
Chastres
/
vnder
under
Montlhery, Dourdan
/
vnd
und
die
Vorſtaͤtt
Vorstätt
,
Rembouillet
,
Hou
-
dan
/
vnd
und
die
vorſtaͤtt
vorstätt
, eine
groſſe
grosse
meil wegs
vber
uber
Meulan
/
,
Vigni
/
,
Meru
/
vnd
und
Sanct Leu de Serens
/
;
an welchen obermel
-
ten
oͤrtern
örtern
/ wir nit
woͤllen
wöllen
/
,
daß einige Religions
vbung
ubung
gehalten werde
/
,
doch außgenommen
/
,
daß die jenigen
/
,
ſo
so
derſelben
derselben
Religion anhengig, nit
ſollen
sollen
noch
moͤgen
mögen
der
-
halben
erſucht
ersucht
oder gerechtfertigt werden
/
,
wann
ſie
sie
ſich
sich
anderſt
anderst
verhalten / wie oben vermeldet
iſt
ist
worden.
13. Wir gebieten auch allen
vnſern
unsern
Statthaltern
/
,
Schoͤffen
Schöffen
oder ordenlichen Richtern
/
,
einem jeglichen in
ſeinem
seinem
gepiet
/
,
daß
ſie
sie
jnen
inen
oͤrter
örter
ſollen
sollen
verſchaffen
verschaffen
/
,
die
jh
-
nen
ih
-
nen
zugehoͤrig
zugehörig
ſein
sein
ſollen
sollen
/
,
es
ſeyen
seyen
gleich die jenigen
/
,
die
ſie
sie
vorhin
vberkommen
uberkommen
haben / oder die
ſie
sie
vberkom̄en
uberkommen
moͤch
-
ten
möch
-
ten
/
,
dahin
ſie
sie
die todten
vnd
und
verſtorbne
verstorbne
begraben
koͤnnen
können
/
,
Vnd
Und
daß nach
jrem
irem
abſterben
absterben
/ einer auß den
Haußge
-
noſſen
Haußge
-
nossen
oder
Haußgeſind
Haußgesind
ſollichs
sollichs
dem
Wachtmeiſter
Wachtmeister
zu
wiſſen
wissen
thue
/
,
welcher dem
todtengraͤber
todtengräber
derſelben
derselben
Pfarr
-
kirchen
beuelhen
bevelhen
vnd
und
gebieten wird
/
,
daß er
jme
ime
ein
ſolche
solche
anzal der Stattknecht
/
,
als
jne
ine
für gut
anſehen
ansehen
thut
/
,
zuge
-
ordnet werde
/
,
jn
in
zu begleiten
vnd
und
zuuerhuͤten
zuverhüten
/
,
damit
ſich
sich
kein ergernuß zutrage /
vnd
und
damit er den todten Leichnam
bey
naͤchtlicher
nächtlicher
weil hole /
vnd
und
an das ort trage
/
,
ſo
so
darzu
verordnet worden
/
,
one begleitung nicht mehr als zehen
Perſonen
Personen
/
,
vnd
und
in den ander
Staͤtten
Stätten
/
,
da kein
Wacht
-
meiſter
Wacht
-
meister
ſein
sein
wurd
/
,
ſoll
soll
ein Diener der Obrigkeit
beſtellt
bestellt
werden / von den Richtern
deſſelbigen
desselbigen
orts.
14. Es
ſollen
sollen
auch die jenigen,
ſo
so
ermelter Religion
ſein
sein
/
,
keine Heyrat nicht machen / in dem grad der
Sipſchafft
Sipschafft
/
oder
Schwaͤgerſchafft
Schwägerschafft
,
ſo
so
da verbotten
ſein
sein
/ durch die an
-
genommene
geſatz
gesatz
in
dieſem
diesem
Koͤnigreich
Königreich
.
15. Auch
ſoll
soll
kein
vnderſcheid
underscheid
noch
diſtinction
distinction
gehalten
werden / von wegen der Religion zu auff
vnd
und
annem̄ung
annemmung
/
,
ſo
so
wol auff den
Vniuerſiteten
Universiteten
/
,
Schulen
/
,
Spitalen
/
,
Auſſe
-
tzigen
Ausse
-
tzigen
/ als zu den allgemeinen
Almuſen
Almusen
/
,
der Schuler,
kranckenKorrigiert aus: Schuler-||krancken.
vnd
und
der Armen.
16.
Vnd
Und
damit kein zweiffel
ſein
sein
moͤge
möge
/ an dem rechten
guten willen
vnd
und
meinung zugemelter
vnſer
unser
Baſen
Basen
, der
Koͤnigin
Königin
von
Nauarren
Navarren
,
vnſerer
unserer
freundlichen, geliebten
Bruͤdern
Brüdern
/
vnd
und
Vettern, den
Fürſten
Fürsten
von
Nauarra
Navarra
vnnd
unnd
Conde
/
,
Vater
vnd
und
Sone
/
,
haben wir
geſagt
gesagt
vnd
und
erklaͤret
erkläret
,
ſagen
sagen
vnd
und
erklaͤren
erklären
nochmals
/
,
daß wir
ſie
sie
halten
vnd
und
ach
-
ten
/ für
vnſere
unsere
gute Freunde
/
,
getrewe
getreue
Vnderthanen
Underthanen
vnd
und
Diener.
17. Wie wir denn gleichsfals auch alle Herren
/
,
Ritter
/
,
Edelleut
/
,
Amptleut
vnd
und
andere
Jnnwoner
Innwoner
der
Staͤtt
Stätt
/
,
gemeinſchafften
gemeinschafften
/
,
Flecken
vnd
und
anderer
oͤrter
örter
gemeltes
vn
-
ſers
un
-
sers
Koͤnigreichs
Königreichs
/
vnd
und
Laͤnder
Länder
vnſer
unser
gehorſame
gehorsame
/
,
die
jhnen
ihnen
anhengig
vnd
und
beyſtendig
beystendig
geweſen
gewesen
/
,
es
ſey
sey
an was enden /
vnd
und
orten es
woͤlle
wölle
/
,
für
vnſere
unsere
gute
/
,
getrewe
getreue
Diener
vnd
und
Vnderthanen
Underthanen
halten.
18.
Vnd
Und
vergleichen auch den
Hertzogen von Zweybru
-
cken
vnd
und
ſeine
seine
Kinder
/
,
den Printzen von
Vranien
Uranien
/
,
Graff
Ludwigen
vnd
und
ſeine
seine
Gebruͤdere
Gebrüdere
/
,
Graff Wolraden von
Manßfeld
/
vnd
und
andere
außlendiſche
außlendische
Herren
/
,
die
jnen
inen
ge
-
holffen
vn̄
und
beyſtendig
beystendig
ſein
sein
geweſen
gewesen
/
,
für
vnſere
unsere
gute Nach
-
bawren
/
,
Vettern
vnd
und
Freunde.
19.
Vnd
Und
ſollen
sollen
ſo
so
wol ermelte
vnſer
unser
Baſe
Base
/ als gemelter
vnſer
unser
Bruͤder
Brüder
vnd
und
Vetter
/
,
Herren
/
,
Edelleut
/
,
Staͤtt
Stätt
vnd
und
gemeinſchafften
gemeinschafften
/
,
auch andere
/
,
ſo
so
jnen
inen
geholffen haben /
vnd
und
beystendig
geweſen
gewesen
/
,
jhre
ihre
Erben
vnd
und
Nachkommen
quit, ledig
vnd
und
vnbeleſtiget
unbelestiget
ſein
sein
vnd
und
bleiben
/
,
wie wir
ſie
sie
mit
dieſem
diesem
gegenwertigen Brieff quit
/
,
ledig
vnd
und
loß
ſpre
-
chen
spre
-
chen
/
,
alles des gelts halben
/
,
ſo
so
durch
ſie
sie
/ oder
jre
ire
verord
-
nung
/ genommen
vnd
und
auffgehaben worden
/
,
ſo
so
wol von
vnſerm
unserm
einkommen
/
,
einnemmen
/
,
finantzen
/
,
wie hoch
ſich
sich
auch
dieſelbe
dieselbe
Summa
erſtrecken
erstrecken
mag
/
,
ſo
so
wol der
Staͤtt
Stätt
/
,
Gemeinſchafften
Gemeinschafften
/ oder ander
ſonderbare
sonderbare
, Renten
/
,
ein
-
kommen
/
vnd
und
ſilberwerck
silberwerck
/
,
verkauffung fahrender
Guͤter
Güter
/
,
ſo
so
wol der
geiſtlichen
geistlichen
/ als anderer
/
,
groſſen
grossen
vnd
und
hohen
vn
-
felbaren
un
-
felbaren
gehoͤltz
gehöltz
/
,
es
ſey
sey
vnſer
unser
oder ander,
ſtraffgelt
straffgelt
/
,
beut,
Ranzon / oder
ſonſt
sonst
anderer
geſtalt
gestalt
/ von
jnen
inen
genommen
gelts
/
,
ſo
so
wol von wegen des gegenwertigen / als der vor
-
gehenden Kriegen
/
,
ohne daß
ſie
sie
noch die jenigen
/
,
ſo
so
von
jnen
inen
befelch geben werden
/
,
gemeltes gelt zu erheben
/
,
oder
die es geben
vnd
und
erlegt hetten / in einicherley weiß
/
,
derhal
-
ben nit
ſollen
sollen
noch
moͤgen
mögen
erſucht
ersucht
werden
vnd
und
gerecht
-
fertigt
/
,
weder gegenwertiglich noch künfftiglich
/
;
vnd
und
ſollē
sollen
deſſen
dessen
quit
vnd
und
loß
ſein
sein
vnd
und
bleiben
/
,
ſo
so
wol
ſie
sie
als gemelte
jre
ire
Befelchhaber, aller handlung /
vnd
und
verwaltung /
vnd
und
ſollen
sollen
ſich
sich
zu aller
entſchuͤldigung
entschüldigung
/
vnd
und
entledigung Refe
-
rieren
Korrigiert aus: Refe-||cieren.
vnd
und
ziehen auff ermelte
vnſer
unser
Baſen
Basen
/ oder gemelte
vnſere
unsere
Bruͤder
Brüder
vnd
und
Vettern /
vnd
und
auff die jenigen
/
,
denen
von
jnen
inen
befolhen
wordē
worden
/ die
verhoͤrung
verhörung
vn̄
und
beſchlieſſung
beschliessung
deſſelbigen
desselbigen
. Sie
ſollen
sollen
auch quit
/
,
ledig /
vnd
und
loß
ſein
sein
vnd
und
bleiben / aller feindlichen thaten halben
/
,
auffnemmung
vnd
und
beſtellung
bestellung
des
Kriegsuolcks
Kriegsvolcks
/
,
Müntzſchlagung
Müntzschlagung
/
,
gieſ
-
ſung
gies
-
sung
/
vnd
und
nemmung des
groſſen
grossen
geſchuͤtzs
geschützs
vn̄
und
Munition
/
,
ſo
so
wol in
vnſeren
unseren
eignen
zeugheuſern
zeugheusern
/ als in
ſonderbaren
sonderbaren
/
,
auch des gemachten
puluers
pulvers
/
vnd
und
Salpeters halben
/
,
von
einnemmung
/
,
befeſtigung
befestigung
/
,
abbrechung der Mauren /
vnd
und
verwüſtung
verwüstung
der
Staͤtt
Stätt
/
vnd
und
der darinnen fürgenommen
verbren̄ung
verbrennung
vnd
und
zerſtoͤrung
zerstörung
/ der Kirchen
vnd
und
Heuſer
Heuser
/
,
an
-
ſtellung
an
-
stellung
vnd
und
aufrichtung der
Juſtitien
Justitien
/
,
gerichten /
vn̄
und
deren
Execution
/
,
von den
reiſen
reisen
/
,
verſtantnuſſen
verstantnussen
/
,
werbungē
werbungen
/
,
hand
lungen
hand
-
lungen
/
vn̄
und
Contracten
/
,
ſo
so
ſie
sie
gepflogē
gepflogen
haben mit allen
auß
-
lendiſchē
auß
-
lendischen
Fürſten
Fürsten
/
,
Staͤtten
Stätten
vn̄
und
gemeinſchafften
gemeinschafften
,
einfuͤrung
einfürung
ermelter
außlēdiſcher
außlendischer
/ in die
ſtaͤtt
stätt
vn̄
und
andere gegend /
vn̄
und
oͤr
-
ter
ör
-
ter
diſes
dises
vnſers
unsers
Koͤnigreichs
Königreichs
/
,
vn̄
und
in gemein von allen
dē
den
/
,
dz
daz
geſchehen
geschehen
/
,
gehandelt
vn̄
und
ſich
sich
zugetragē
zugetragen
hat in werenden
vn̄
und
nachuolgenden
nachvolgenden
, gegenwertigen,
Erſten
Ersten
vnd
und
anderen
ent
-
poͤrungen
ent
-
pörungen
/
,
ob wol
ſolches
solches
inſonderheit
insonderheit
außgetruckt
vnd
und
ſpecificiert
specificiert
hette
ſollen
sollen
werden.
20.
Alſo
Also
ſollen
sollen
auch die von der Religion
/
,
welche
ſich
sich
der Reformierten zu
ſein
sein
/
anmaſſen
anmassen
/
,
abſtehen
abstehen
vn̄
und
verlaſſen
verlassen
alle
geſelſchafften
geselschafften
/
,
ſo
so
ſie
sie
haben in
vnd
und
auſſerhalb
ausserhalb
dieſes
dieses
Koͤnigreichs
Königreichs
/
,
vnd
und
werden forthin kein gelt nicht mehr er
-
heben noch auffnemmen / ohne
vnſer
unser
erlaubnuß, keine auff
-
zeichnuß
/ noch
einſchreibung
einschreibung
der Leut
/
,
noch einige
ver
-
ſamlung
ver
-
samlung
/ oder noch
zuſamen
zusamen
kunfft nit halten
/
,
als wie
obē
oben
vermeldt
vnd
und
ohne waffen
/
,
welches wir
jhnen
ihnen
verbieten
vnd
und
vnderſagen
undersagen
bey
ſtraff
straff
/
,
damit daß
ſie
sie
ernſtlich
ernstlich
ſollen
sollen
derhalben
geſtrafft
gestrafft
werden /
vnd
und
als
veraͤchter
verächter
vnd
und
ver
-
brecher
vnſers
unsers
gebots
vnd
und
ordnungen.
21. Alle
oͤrter
örter
/
,
Staͤtt
Stätt
vnd
und
Landſchafften
Landschafften
ſollen
sollen
verblei
-
ben
/
vnd
und
genieſſen
geniessen
/ gleicher
Priuilegien
Privilegien
/
,
Immuniteten
/
,
frey
-
heiten
/
,
Gerichtszwangs
/
,
Gerichtſtuls
Gerichtstuls
/ der
Iuſtitien
Justitien
/
,
wie
ſie
sie
vorhin auch vor den
entpoͤrungen
entpörungen
gethan haben.
22.
Vnd
Und
damit wir alle klagen künfftiglichen auffhe
-
ben
/
vnd
und
hinweg nemmen
moͤchten
möchten
/
,
haben wir
erklaͤrt
erklärt
vnd
und
erklaͤren
erklären
hiemit die Religions verwanten /
faͤhig
fähig
/
,
zuhalten
vnd
und
zu
vben
uben
alle Stende
/
,
Wirden /
vnd
und
Ampter
/
,
ſie
sie
ſeyen
seyen
offentliche
/
,
Koͤnigliche
Königliche
/
,
herrliche /
vnd
und
in den
Staͤtten
Stätten
di
-
ſes
di
-
ses
Koͤnigreichs
Königreichs
/
,
vnd
und
ſollen
sollen
ohn
vnderſchied
underschied
zugelaſſen
zugelassen
vnd
und
angenommen werden / zu allen
Raͤthen
Räthen
/
,
berathſchla
-
gungen
berathschla
-
gungen
/
,
verſamlungen
versamlungen
/
,
Staͤnden
Ständen
vnd
und
aͤmptern
ämptern
/
,
ſo
so
da
anhengig
ſein
sein
den
obuermelten
obvermelten
ſachen
sachen
/
,
vnd
und
ſollen
sollen
in kei
-
nerley weiß noch weg verworffen / noch verhindert wer
-
den
/
,
daß
ſie
sie
nit als bald / nach verkündigung
dieſes
dieses
gegen
-
wertigen Edicts
ſich
sich
deſſelben
desselben
gebrauchen.
23. Auch
ſollen
sollen
die ermelte von der Religion
/
,
ſo
so
fürge
-
wendet wird / die Reformierte
zuſein
zusein
/
,
nochmals nicht
be
-
ſchweret
be
-
schweret
noch
beleſtiget
belestiget
werden
/
,
nit einicherley / Ordinari
/
oder Extra ordinari
beſchwerden
beschwerden
/ mehr als die
Catholiſchen
Catholischen
,
vnd
und
nach der Proportion
jrer
irer
guͤter
güter
vnd
und
vermoͤgens
vermögens
/
;
vnd
und
nichts
deſto
desto
weniger, in bedenckung der
groſſen
grossen
beſchwer
-
den
beschwer
-
den
/
,
ſo
so
ſich
sich
ermelte von der Religion erbieten zutragen
/
,
ſollen
sollen
ſie
sie
erledigt / von allen den anderen
/
,
ſo
so
die
Staͤtt
Stätt
auff
erlegen werden / von wegen des verlauffnen
vncoſtens
uncostens
.
,
Aber
ſie
sie
ſollen
sollen
zumal anligen in allen denen
/
,
ſo
so
wir auffle
-
gen werden
/
,
dergleichen auch in allen denen,
ſo
so
die
Staͤtt
Stätt
anlegen werden künfftiglich
/
,
ſo
so
wol als die
Catholiſchen
Catholischen
.
24. Es
ſollen
sollen
auch volgends alle gefangene,
ſo
so
da ver
-
hafft
ſeind
seind
/
,
es
ſey
sey
durch gewalt der Obrigkeit / oder
ſonſt
sonst
jrgend
irgend
/
,
ſo
so
gar auch auff den Galeen
/
,
von wegen gegen
-
wertiger
entpoͤrung
entpörung
, ledig
gelaſſen
gelassen
vnd
und
wider frey gemacht
werden zu beiden theilen
/
,
ohne bezalung einiger Ranzon.
Doch wollen mir nicht
verſtanden
verstanden
haben
/
,
daß die Ran
-
zonen
/
,
ſo
so
ſchon
schon
bezalt
ſein
sein
worden
/
,
widerumb von denen
moͤge
möge
erfordert werden
/
,
die
ſie
sie
ſchon
schon
empfangen haben.
25.
Vnd
Und
ſo
so
viel die
zaͤnck
zänck
vnd
und
ſtritt
stritt
belangen thut
/
,
die
ſich
sich
begeben
moͤchten
möchten
/ von wegen ermelter verkauffung
der
Guͤter
Güter
/ oder
ſonſt
sonst
anderer
vnbeweglichen
unbeweglichen
Obligationen,
verpflichtungen / oder Hypotecken
/
,
ſo
so
da gemacht
ſeind
seind
worden / von wegen gemelter Ranzon
/
,
wie dann auch für
alle andere
Diſputationes
Disputationes
/
,
ſo
so
der Kriges handlung anhengig
iſt
ist
/
,
ſo
so
ſich
sich
zutragen
moͤchten
möchten
/
,
werden
ſich
sich
die Partheyen
zu
vnſerm
unserm
freundlichen
geliebſten
geliebsten
Bruͤdern
Brüdern
, dem
Hertzo
-
gen von Anchou
Korrigiert aus: Anchau.
,
verfuͤgen
verfügen
/
,
damit er die
Marſchaͤlck
Marschälck
auß
Franckreich beruffe /
vnd
und
die
ſach
sach
durch
jne
ine
gericht
vn̄
und
ent
-
ſchieden
ent
-
schieden
werde.
26. Wir ordnen
/
,
woͤllen
wöllen
/
vnd
und
gefellt
vns
uns
/
,
daß alle die je
-
nigen
/
,
ſo
so
ermelter Religion
ſein
sein
/
,
ſo
so
wol in gemein als
in
-
ſonderheit
in
-
sonderhet
/
,
widerumb
ſollen
sollen
einkommen
vnd
und
erhalten
/
,
ge
-
handhabt
vnd
und
geſchuͤtzt
geschützt
werden /
vnder
under
vnſerm
unserm
ſchutz
schutz
vnd
und
ſchirm
schirm
vnd
und
gewalt / in aller
vnd
und
jeden
jren
iren
guͤtern
gütern
, Recht /
vnd
und
anforderungen
/
,
auch an
jhren
ihren
ehren
/
,
ſtand
stand
/
,
würden
/
,
aͤmptern
ämptern
/
,
beſoldungen
besoldungen
/
,
ſie
sie
ſeyen
seyen
gleich
geſchaffen
geschaffen
wie
ſie
sie
woͤllen
wöllen
/
,
außgenommen die Statthalter
vnd
und
Schoͤffen
Schöffen
/
ſampt
sampt
jren
iren
Obriſten
Obristen
Statthaltern
/
,
an deren
ſtatt
statt
wir an
-
dere in
jhre
ihre
aͤmpter
ämpter
geſetzt
gesetzt
/ in werendem gegenwertigem
Krieg
/
,
welche dann
ſollen
sollen
verwiſen
verwisen
werden / zu wider
er
-
ſtattung
er
-
stattung
des billichen,
rechtmeſſigen
rechtmessigen
werts / gemelter
jhrer
ihrer
aͤmpter
ämpter
/ auff das aller
richtigeſt
richtigest
gelt
vnſerer
unserer
Finantz oder
Cammer
/
,
wann
ſie
sie
nit lieber
woͤllen
wöllen
Rath
ſein
sein
in
vnſern
unsern
Parlaments gerichten / oder
jren
iren
vndergerichten
undergerichten
/ oder im
groſſen
grossen
Rath,
ſo
so
zu
vnſer
unser
wahl
ſtehen
stehen
ſoll
soll
/
,
in welchem fall /
man
jnen
inen
kein weitere
erſtattung
erstattung
thun
ſoll
soll
/ als die
vber
uber
maß des werts ermelter
aͤmpter
ämpter
/
,
wann
derſelb
derselb
vbertrifft
ubertrifft
/
,
wie
ſie
sie
dann auch die
vbermaß
ubermaß
bezalen
ſollen
sollen
/
,
wann
jhre
ihre
Ampter eines mindern werts
ſein
sein
.
27. Die fahrende
Guͤter
Güter
, die man noch finden wird / an
einigem ort /
vnd
und
die nicht feindlicher weiß genommen
ſein
sein
worden
/
,
ſollen
sollen
den jenigen widerumb
zugeſtellt
zugestellt
wer
-
den
/
,
denen
ſie
sie
zugehoͤren
zugehören
/
,
doch der
geſtallt
gestallt
/
,
daß
ſie
sie
den
Kauffern den wert wider
erſtatten
erstatten
/ von den
Guͤtern
Gütern
,
die da verkaufft
ſeind
seind
worden / auß befelch der Obrigkeit /
oder
ſonſt
sonst
durch ein andere
Commiſſion
Commission
/ oder offentlichen
geheiß
/
,
ſo
so
wol von den
Catholiſchen
Catholischen
/ als von den Reli
-
gions verwanten
/
;
vn̄
und
zuvolziehung
deſſen
dessen
Korrigiert aus:
zuvolziehungdeſſen
zuvolziehungdessen
.
,
ſo
so
obengemelt
/
,
ſollen
sollen
die
Jnnhaber
Innhaber
ermelten farender
guͤter
güter
/
,
ſo
so
der
Re
-
ſtitution
Re
-
stitution
oder widergebung
vnderworffen
underworffen
ſein
sein
/
,
gezwungen
werden
/
,
alſo
also
bald
vnd
und
one verzug
/
,
auch ohne einige wi
-
derred oder außzug
/
,
ſie
sie
widergeben
vn̄
und
zuſtellen
zustellen
den
eigen
-
thūber
eigen
-
thumber
Herren /
vmb
umb
den werth, den
ſie
sie
darum̄
darumb
bezalt
habē
haben
.
28.
Vnd
Und
ſo
so
viel belangt die nutzung
vnd
und
nieſſung
niessung
der
ligenden
Guͤter
Güter
/
,
ſoll
soll
ein jeglicher widerumb zu Hauß
vnd
und
Hoff kommen /
vnd
und
ſollen
sollen
zu beiden theilen der
geſamleten
gesamleten
frucht
diſes
dises
gegenwertigen Jars
genieſſen
geniessen
/
,
vnuerhindert
unverhindert
/
aller
entſetzung
entsetzung
vnd
und
verhinderung
/
,
ſo
so
dem wider
beſche
-
hen
besche
-
hen
in werenden
entpoͤrungen
entpörungen
/
,
wie
dan̄
dann
auch ein jeglicher
ſoll
soll
genieſſen
geniessen
der
außſtendigen
außstendigen
Renten
/
,
die da nit
ſeind
seind
eingenommen worden durch
vns
uns
/ oder durch
vnſern
unsern
be
-
felch
/
,
zulaſſung
zulassung
/ oder verordnung
vnſer
unser
oder
vnſern
unsern
be
-
felchhaber.
29. Dergleichen
ſollen
sollen
alle
Feſtungen
Festungen
vnd
und
beſatzungen
besatzungen
/
,
die da
ſein
sein
oder
ſein
sein
werden / an den
oͤrtern
örtern
/
,
Staͤtten
Stätten
vnd
und
Schloͤſſern
Schlössern
,
ſo
so
vnſeren
unseren
vnderthanen
underthanen
zugehoͤrig
zugehörig
ſein
sein
/
,
ſie
sie
ſeien
seien
was Religion
ſie
sie
woͤllen
wöllen
/
,
alßbald geraumbt werden /
nach verkündigung
dieſes
dieses
gegenwertigen Edicts
/
,
damit
jnen
inen
die freye
vnd
und
gentzliche
nieſſung
niessung
derſelben
derselben
gelaſſen
gelassen
werde
/
,
wie
ſie
sie
dieſelbige
dieselbige
gehabt haben vor
jrer
irer
entſetzung
entsetzung
.
30. Wir
woͤllen
wöllen
auch gleichsfals
/
,
daß
vnſere
unsere
liebe
ge
-
trewe
ge
-
treue
Vettern
/
,
der Printz von
Vranien
Uranien
/
vnd
und
Graff Lud
-
wig von
Naſſaw
Nassau
/
,
ſein
sein
Bruder
/
,
widerumb wircklichen
ein
-
geſetzt
ein
-
gesetzt
werden in alle
jre
ire
Land
/
,
Herrſchafften
Herrschafften
vn̄
und
Gerichts
-
zwang
/
,
ſo
so
ſie
sie
haben in gedachtem
vnſerm
unserm
Koͤnigreich
Königreich
vnd
und
Landē
Landen
vnſers
unsers
gebiets
/
,
zu
ſampt
sampt
dē
dem
Fürſtenthumb
Fürstenthumb
Orāges
Oranges
/
,
deroſelben
deroselben
Recht
/
,
Titel /
vnd
und
ſchrifftlichen
schrifftlichen
vrkunden
urkunden
vnd
und
brieffen
/
,
vn̄
und
was
dēſelbigen
denselbigen
anhengig
iſt
ist
/
,
ſo
so
jnen
inen
genom̄en
genommen
vnd
und
entzogen worden
iſt
ist
/ durch
vnſere
unsere
oberſte
oberste
Statthalter
vnnd
unnd
andere
vnſere
unsere
Diener
/
,
von
vns
uns
darzu verordnet /
oder
ſonſt
sonst
anderer
geſtalt
gestalt
/
,
welche gedachten Printzen von
Vranien
Uranien
Korrigiert aus:
Vramen
Uramen
.
vnd
und
dem
Grauen
Graven
,
ſeinem
seinem
Bruder,
ſollen
sollen
wider
erſtattet
erstattet
vnd
und
zugeſtelt
zugestelt
werden in
ſolchen
solchen
ſtand
stand
/
,
wie
ſolche
solche
vor ermelten
entpoͤrungen
entpörungen
geweſen
gewesen
/
;
werden
ſich
sich
auch fort
-
hin
derſelbigen
derselbigen
gebrauchen
/
,
vermoͤg
vermög
der
fürſehung
fürsehung
/
,
Arreſt
Arrest
vnd
und
erklerung,
jnen
inen
vergunnet
vnd
und
zugelaſſen
zugelassen
/ durch wei
-
land
hochloͤblichſter
hochlöblichster
gedaͤchtnuß
gedächtnuß
/
vnſers
unsers
aller
geliebſten
geliebsten
Herren
vnd
und
Vatters,
Koͤnig
König
Heinrichen
/
,
dem Gott gne
-
dig
ſey
sey
/
,
vnd
und
andere
vnſere
unsere
Vorfahren, die
Koͤnig
König
/
,
wie
ſie
sie
vor der
entſtandnen
entstandnen
entpoͤrung
entpörung
gethan haben.
31. Wie wir dann gleichsfals auch
woͤllen
wöllen
/
,
daß alle Ti
-
tel
/
,
Schrifften und brieffliche
vrkunden
urkunden
/
,
ſo
so
da genommen
worden
ſein
sein
/
,
widerumb gegeben
vnd
und
zugeſtellt
zugestellt
ſollen
sollen
wer
-
den
/ zu beiden theilen / den jenigen
/
,
ſo
so
die
zugehoͤren
zugehören
.
32.
Vnd
Und
damit man
/
,
ſo
so
viel
moͤglichen
möglichen
zuthun
iſt
ist
/
,
moͤge
möge
außleſchen
außleschen
/
vnd
und
vndertrucken
undertrucken
die
gedaͤchtnuß
gedächtnuß
aller ver
-
gangnen
entpoͤrungen
entpörungen
vnd
und
zwitrachtē
zwitrachten
/
,
haben wir erklert
/
,
erklaͤren
erklären
alle
Spruͤch
Sprüch
/
,
Vrtheil
Urtheil
vnd
und
beſcheid
bescheid
vnd
und
proceß,
einnemmung
vnd
und
verkauffung der
guͤter
güter
/
vnd
und
alle Dekret,
ſo
so
ergangen
vnd
und
gegeben
ſein
sein
worden / wider ermelte die
von der Religion
/
,
ſo
so
ſie
sie
als Reformiert fürwenden
/
,
ſo
so
wol
wider die lebendigen als todten
/
,
nach
abſterben
absterben
vnſers
unsers
al
-
ler
Ehrwirdigſten
Ehrwirdigsten
Herren
vn̄
und
Vaters,
Koͤnig
König
Heinrichs
/
,
von wegen gedachter Religion / Auffruhr
vnd
und
entpoͤrun
-
gen
entpörun
-
gen
/
,
ſo
so
darnach
entſtanden
entstanden
/
,
zu dem auch die Execution
vnd
und
volziehung
derſelben
derselben
vrtheil
urtheil
vn̄
und
Recht, in gegenwertigkeit /
nichtig
/
,
vnkraͤfftig
unkräfftig
/
vnd
und
widerrufflich
/
,
welche wir
den̄
denn
der
-
halben wollen außgethan
vnd
und
außgeleſcht
außgelescht
haben /
vnd
und
auß
vnſern
unsern
Gerichts
regiſtern
registern
/
,
ſo
so
wol der Ober gerichten
als
vndergerichtē
undergerichten
, auffgehebt haben
/
,
wie
dan̄
dann
auch alle zei
-
chen
/
,
fußſtapffen
fußstapffen
vnd
und
gedaͤchtnuſſen
gedächtnussen
ermelter Executionen,
ſchmachſchrifften
schmachschrifften
vn̄
und
handlungē
handlungen
wider
jre
ire
perſon
person
/
,
gedecht
-
nuß
/
vnd
und
nachkoͤmlige
nachkömlige
/
;
ordnen
vn̄
und
woͤllen
wöllen
/
,
daß
ſolchs
solchs
alles
hinweg gethan /
vnd
und
außgetilget werde /
vnd
und
daß die
oͤrter
örter
vn̄
und
plaͤtz
plätz
/
,
an welchen man der
vrſachen
ursachen
halbē
halben
einige abbre
-
chung oder
ſchleiffung
schleiffung
fürgenom̄en
fürgenommen
/
,
derſelben
derselben
eigenthūbs
eigenthumbs
herrn
widerum̄b
widerumb
zugeſtelt
zugestelt
werdē
werden
/
,
damit
ſie
sie
dieſelbige
dieselbige
gebrau
chen
gebrau
-
chen
/
,
nuͤtzen
nützen
vnd
und
nieſſen
niessen
/ nach
jrem
irem
willen
vnd
und
gefallen.
33.
Vnd
Und
ſo
so
viel belangt die rechtfertigungen
/
,
vrtheil
urtheil
vn̄
und
Recht
/
,
ſo
so
ergangen
vn̄
und
geben worden / wider die ermelte von
der Religion
/
,
es
ſey
sey
in was anderen
ſachen
sachen
es
woͤlle
wölle
/
,
weder
in Religions
vnd
und
entpoͤrungs
entpörungs
ſachen
sachen
/
,
ſampt
sampt
den
veriaͤrun
gen
verjärun
gen
vnd
und
einnem̄ung
einnemmung
der
Lehenguͤter
Lehengüter
/
,
ſo
so
ſich
sich
begeben
vnd
und
zugetragen haben / in werenden gegenwertigen
/
,
letzten /
vn̄
und
vorgehenden
entpoͤrungen
entpörungen
, anfangs des 1567.,
ſollen
sollen
ge
-
halten werden
/
,
als wann
ſie
sie
nicht gethan
/
,
ergangen
vnd
und
geſchrieben
geschrieben
weren
/
;
vnd
und
die Partheyen
ſollen
sollen
ſich
sich
derſelben
derselben
keins wegs gebrauchen
moͤgen
mögen
/
,
ſonder
sonder
ſollen
sollen
in den
ſtand
stand
geſetzt
gesetzt
werden
/
,
darinnen
ſie
sie
auch vorhin
geweſen
gewesen
ſein
sein
.
34. Wir ordnen auch
/
,
daß die vor ermelter Religion bey
den
Politiſchen
Politischen
ſatzungen
satzungen
vnſers
unsers
Koͤnigreichs
Königreichs
bleiben
/
,
als
daß die
feſt
fest
gehalten
/
,
vnd
und
ſollen
sollen
die von der Religion an
denſelben
denselben
tagen nit
ſchaffen
schaffen
/
,
verkauffen / noch mit offnem
Laden feil haben
/
;
vnd
und
die
Faſt
Fast
tag
/
,
an welchen das
Fleiſch
Fleisch
zu
eſſen
essen
verbotten
iſt
ist
/ durch die
Roͤmiſche
Römische
Catholiſche
Catholische
Kir
-
chen
/
,
ſollen
sollen
die Metzgen nit offen gehalten werden.
35.
Vnd
Und
damit die
Juſtitia
Justitia
vnſeren
unseren
Vnderthanen
Underthanen
ge
-
halten
/
vnd
und
verwaltet werde / ohn argwohn, einiges haß
oder
gunſts
gunsts
willen
/
,
haben wir geordnet
vnd
und
ordnen
/
,
woͤl
-
len
wöl
-
len
/
vnd
und
gefellt
vns
uns
/
,
daß die Proceß
vnd
und
rechfertigungen
/
,
ſo
so
da
entſtanden
entstanden
oder
entſtehen
entstehen
moͤchten
möchten
zwiſchen
zwischen
Par
-
theyen
/
,
die widerwertiger Religion weren
/
,
ſo
so
wol mit an
-
klagen
/ als mit antworten
/
,
es
ſey
sey
in was Burgerlicher
oder peinlichen
ſachen
sachen
es
woͤlle
wölle
/
,
die
ſollen
sollen
gehandlet wer
-
den in
erſter
erster
inſtantz
instantz
vor Statthalter
vnd
und
Schoͤffen
Schöffen
/
vnd
und
anderen
vnſeren
unseren
ordenlichen Richtern,
vermoͤg
vermög
vnſerer
unserer
ordnung
/
;
vnd
und
da
ſich
sich
ein Appellation begeben
wuͤrde
würde
/ von
vnſerm
unserm
Parlamentsgericht, einem an das zu Pariß
/
,
wel
-
ches
beſtelt
bestelt
iſt
ist
mit
ſiben
siben
Cammeren
/
,
deren die
groͤſte
gröste
iſt
ist
in
La Tournelle
Gemeint sind die beiden Kammern des Pariser Parlement La Grande und La Tournelle.
vnd
und
fünff
/
,
die man nennet Des
Enqueſtes
Enquestes
/
,
ſollen
sollen
dieſe
diese
, der
fuͤrgewendten
fürgewendten
Reformirtē
Reformirten
Religion
ſein
sein
/
moͤgen
mögen
/
,
ſo
so
es
jnen
inen
gefellig
iſt
ist
/
,
in
ſachē
sachen
/
,
die
ſie
sie
in einer jetwedern er
-
melten Cammer haben
/
,
Fehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#requerir) ist hier zu ergänzen: [verlangen, dass vier,]. es
ſeien
seien
Preſidem
Presidem
oder Rath,
ſich
sich
enthalten
/
,
in
jren
iren
ſachen
sachen
zu richten
/
,
welche dann one eini
-
che vermeldung der
vrſachen
ursachen
ſollen
sollen
entſchuͤldigen
entschüldigen
/
,
ſich
sich
derſelben
derselben
zu
entſchlagen
entschlagen
/
,
vnangeſehen
unangesehen
der ordnung
/
,
wel
-
che nicht
zulaſſet
zulasset
/
,
daß die
Preſidenten
Presidenten
vnd
und
RathFehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#setenir) ist hier zu ergänzen: [sich so verhalten können, dass sie ohne Gründe ablehnen. Und überdies].
ſollen
sollen
jh
-
nen
ih
-
nen
Fehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#autrespresidents) ist hier zu ergänzen: [gegen alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. vorbehalten
ſein
sein
/ alle
rechtmeſſig
rechtmessig
Recuſationes
Recusationes
vn̄
und
ver
-
werffungen
,
vermoͤg
vermög
der ordnung.
36. Was aber die Proceß anlangt
/
,
ſo
so
ſie
sie
haben werden an
dem Parlament zu
Toloſa
Tolosa
/
,
wann
ſich
sich
die Partheien nicht
koͤnnen
können
eines andern Parlaments vergleichen
/
,
ſollen
sollen
ſie
sie
gewieſen
gewiesen
werden
fuͤr
für
die Supplications Herren
vnſers
unsers
Hoffgerichts / in
jr
ir
Auditorium.
im
Pallaſt
Pallast
zu Pariß
/
,
wel
-
che
jre
ire
Proceß
vnparteiſch
unparteisch
ſollen
sollen
Rechtfertigen /
vn̄
und
endli
-
chen
vrtheilen
urtheilen
/ als das haupt
vn̄
und
oberſt
oberst
Gericht
/
,
als wenn
ſie
sie
Richter weren
geweſen
gewesen
/ ermelts
vnſers
unsers
Parlaments.
37. Anlangend die de Rouén, Dyon,
Prouence
Provence
Korrigiert aus:
Prouente
Provente
., Bretaigne
,
vnd
und
Grenoble
Korrigiert aus: Grenbole.,
moͤgen
mögen
diſelben
diselben
begeren
/
,
daß
ſechs
sechs
Præſidentē
Praesidenten
,
oder
Rahtsherrn
ſich
sich
der Rechtfertigung
jrer
irer
Proceß enthal
-
ten
/
,
von wegen dreyer von einer jeglichen Cammer /
vnd
und
in dem von
Bourdeaux
,
von wegen vier in jeglicher
Cam̄er
Cammer
.
38. Die
Catholiſchen
Catholischen
moͤgen
mögen
auch begeren,
wan̄
wann
ſie
sie
woͤl
-
len
wöl
-
len
/
,
daß alle die jenigen ermelter Gerichten
/
,
die
jrer
irer
Amp
-
ter
vnd
und
Stands
entſetzt
entsetzt
ſein
sein
worden / von wegen der Reli
-
gion
/ von gemelten Parlamenten,
ſich
sich
enteuſſern
enteussern
/
,
jre
ire
Pro
ceß
Pro
-
ceß
zu Rechtfertigen
/
,
Auch gleichsfalls ohne vermeldung
einiger
vrſach
ursach
/
,
vnd
und
ſollen
sollen
dieſelbigen
dieselbigen
ſchuͤldig
schüldig
/
,
ſich
sich
dauon
davon
zu enthalten. Dergleichen
ſollen
sollen
jnen
inen
auch vorbehalten
ſein
sein
/ widerFehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#presidentsetconseillers) ist hier zu ergänzen: [alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. alle ordenliche
Recuſationes
Recusationes
.
,
ſo
so
von Rechtswe
-
gen durch die Ordnungen erlaubt.
39.
Vnd
Und
dieweil vil
ſonderbarer
sonderbarer
Perſonen
Personen
/ empfangen
vnd
und
erlitten haben /
ſo
so
vil
ſchmach
schmach
vn̄
und
ſchaden
schaden
an
jren
iren
gü
-
tern
vnd
und
Perſonen
Personen
/
,
daß
ſie
sie
ſchwerlichen
schwerlichen
koͤnnen
können
derſelben
derselben
gedechtnus auß dem
ſinn
sinn
ſchlagen
schlagen
/
,
wie es
ſich
sich
denn wol
gebuͤrete
gebürete
/ zu volziehung
vnſerer
unserer
meinung
vn̄
und
vorhabens
/
,
dieweil wir allen
vnrath
unrath
begeren
zuuerhuͤten
zuverhüten
/
vnd
und
vrſach
ursach
moͤchten
möchten
geben den jenigen
/
,
die
ſich
sich
villeicht
foͤrchten
förchten
vnd
und
beſorgen
besorgen
/
,
daß,
wen̄
wenn
ſie
sie
widerumb zu
jren
iren
heuſern
heusern
kemen
/
,
dz
daz
ſie
sie
der ruhe
moͤchten
möchten
beraubt werden
/
,
damit
ſie
sie
warten
koͤn
nen
kön
-
nen
vnd
und
moͤgen
mögen
/ biß daß der widerwillen
vnd
und
feindſchaff
-
ten
feindschaff
-
ten
ermiltert werden
/
,
haben wir denen von der Religion
zuuerwahren
zuverwahren
geben / die Statt
Rochelle
,
Mōtauban
Montauban
, Coignac
,
vnd
und
Charite, in welchen die jenigen,
ſo
so
vnder
under
jnen
inen
/
ſo
so
bald
nicht widerumb
woͤllen
wöllen
heim zu
jhren
ihren
Haͤuſern
Häusern
ſich
sich
moͤ
-
gen
mö
-
gen
verfuͤgen
verfügen
/
vnd
und
wohnen
/
,
Fehlstelle; nach dem [französischen Quellentext](0519#retirer) ist hier zu ergänzen: [sich zurückziehen und daran gewöhnen können.].
Vnd
Und
zu
verſicherung
versicherung
der
-
ſelben
der
-
selben
/
ſollen
sollen
gedachter
vnſer
unser
Bruder
vnd
und
Vetter
/
,
der
Printz von
Nauarra
Navarra
vnd
und
Conde /
vnd
und
zwentzig Edelleut
ermelter Religion
/
,
die von
vns
uns
ſollen
sollen
ernennet werden
/
,
ſchweren
schweren
vnd
und
verheiſſen
verheissen
,
ſamptlich
samptlich
vnd
und
ſonderlich
sonderlich
/
,
fuͤr
für
ſich
sich
vnd
und
für die gemelte Religions verwandten
/
,
vns
uns
die
obgenante
Staͤtt
Stätt
zu verwaren /
vnd
und
zu end zweyer jaren
ſie
sie
widerumb
vberlieffern
uberlieffern
/ in
deſſen
dessen
hand
vnd
und
gewarſa
-
me
gewarsa
-
me
/
,
den wir darzu verordnen werden
/
,
in dem Standt, in
dem
ſie
sie
ſein
sein
/
,
ohne einige
vernewrung
verneurung
noch verenderung /
vnd
und
ohne einigen verzug oder
beſchwerung
beschwerung
/
,
von was
vr
-
ſach
ur
-
sach
oder gelegenheit wegen das
ſein
sein
moͤchte
möchte
/
;
Zu ende
deſ
-
ſelbigen
des
-
selbigen
Termins /
ſolle
solle
die
vbung
ubung
gemelter Religion fort
-
hin volzogen werden
/
,
wie dazumals
beſchehen
beschehen
/
,
wie
ſie
sie
es
jnnen
innen
gehabt. Nichts
deſto
desto
minder wollen wir /
vnd
und
iſt
ist
vns
uns
gefellig
/
,
daß in
dieſelbigen
dieselbigen
alle
Geiſtlichen
Geistlichen
moͤgen
mögen
frey,
ſi
-
cherlichen
si
-
cherlichen
wider einkommen /
vnd
und
jren
iren
Gottesdienſt
Gottesdienst
ver
-
richten
/ in aller freyheit /
vnd
und
aller
jrer
irer
guͤter
güter
genieſſen
geniessen
/
,
mit
ſampt
sampt
allen
Catholiſchen
Catholischen
Jnwohnern
Inwohnern
derſelbigen
derselbigen
Statt
/
;
welche
geiſtlichen
geistlichen
/
vnd
und
andere
Jnwohner
Inwohner
gedach
-
ter
vnſer
unser
Bruder
/
,
Vetter /
vnd
und
andere Herren / in
jhren
ihren
ſchutz
schutz
/
,
ſchirm
schirm
/
vnd
und
gleith nemmen
ſollen
sollen
/
,
damit
ſie
sie
nicht
verhindert
/
,
gemelten
Gottesdienſt
Gottesdienst
zuuerrichten
zuverrichten
/
,
noch
be
-
ſchweret
be
-
schweret
oder
beleſtiget
belestiget
werden an
jhren
ihren
Perſonen
Personen
/
vnd
und
an
der
genieſſung
geniessung
jrer
irer
güter
.
,
Sondern herwiderumb
einge
-
ſetzt
einge
-
setzt
vnd
und
eingeſtellt
eingestellt
/ in die vollkomne
beſitzung
besitzung
derſelben
derselben
/
;
wollen
hieruͤber
hierüber
/
,
daß in ermelten vier
Staͤtten
Stätten
vnſere
unsere
Richter widerumb
eingeſetzt
eingesetzt
/
vnd
und
daß die
vbung
ubung
deß Ge
-
richts
vnd
und
gerechtigkeit auffgericht werde
/
,
wie es vor
ent
-
ſtandener
ent
-
standener
entpoͤrungen
entpörungen
pflegt gehalten zu werden.
40. Wir wollen dergleichen auch
/
,
daß,
alſo
also
bald nach
ver
kuͤndigung
ver
-
kündigung
dieſes
dieses
gegenwertigē
gegenwertigen
Edicts / in beiden Legeren,
vberall
uberall
in gemein die Waffen hingelegt
werdē
werden
/
,
welche al
-
lein
ſollē
sollen
ſein
sein
vnd
und
bleiben in
vnſeren
unseren
haͤnden
händen
,
vnſers
unsers
freund
lichen
freund
-
lichen
,
geliebſten
geliebsten
Bruders, deß Hertzogen von Anchou
Korrigiert aus: Anchau..
41. Das frey gewerb
vnd
und
durchziehen /
ſol
sol
wider auff
vnd
und
angerichtet werden / in allen
Staͤtten
Stätten
/
,
Flecken
/
,
oͤrte
-
ren
örte
-
ren
/
,
Bruͤcken
Brücken
/
vnd
und
Paſſen
Passen
vnſers
unsers
gemelten
Koͤnigreichs
Königreichs
/
in den Stand
/
,
wie es
geweſen
gewesen
iſt
ist
/ vor den
entſtandenen
entstandenen
erſten
ersten
vnd
und
letzten
entpoͤrungen
entpörungen
.
42.
Vnd
Und
zu vermeidung aller gewaltigen
widerſpennig
-
keit
widerspennig
keit
/
,
die
ſich
sich
etwan begeben
moͤchtē
möchten
/ in viel
vnſeren
unseren
Staͤt
-
ten
Stät
-
ten
/
,
ſollen
sollen
die jenigen,
ſo
so
von
vns
uns
verordnet
werdē
werden
/ zu vol
-
ziehung
dieſes
dieses
gegenwertigen Edicten
/
,
die einen in
abwe
-
ſenheit
abwe
-
senheit
der anderen
/
,
die
fuͤrnempſten
fürnempsten
Jnwohner
Inwohner
ermelter
Staͤtt
Stätt
/ beider Religion /
ſchweren
schweren
laſſen
lassen
/
,
die,
ſo
so
ſie
sie
darzu er
-
wehlet werden
/
,
die volziehung
vnſers
unsers
Edicts zu halten
/
,
dieſelben
dieselben
werden denn eins theil in den
ſchutz
schutz
vnd
und
ſchirm
schirm
des anderen befehlen /
vnd
und
ſie
sie
zu beyden theilen zugleich
beleſtigen
belestigen
/
vn̄
und
durch offentliche Gerichtshandlung
vffer
-
legen
uffer
-
legen
/
,
ſich
sich
Buͤrgerlichen
Bürgerlichen
zuuerantworten
zuverantworten
/ von wegen
be
-
ſchehner
be
-
schehner
verbrechung
vnd
und
vbertrettung
ubertrettung
obgemeltes Edi
-
ctes
/ in ernanten
Staͤtten
Stätten
/
,
durch
Jnwohnere
Inwohnere
derſelben
derselben
/ zu
beyden theilen
/
,
oder aber die Verbrecher
vnd
und
Mißhaͤndler
Mißhändler
deſſelben
desselben
/ in der Obrigkeit hand
vbergeben
ubergeben
vnd
und
lieffern.
43.
Vnd
Und
damit / als wol
vnſer
unser
Richter
vnd
und
Amptsleut
ſo
so
wol als
vnſere
unsere
Vnderthanen
Underthanen
/
klaͤrlichen
klärlichen
vnd
und
mit aller ge
-
wißheit
vnſers
unsers
willens
vnd
und
meinung
verſtendiget
verstendiget
ſeyen
seyen
/
vn̄
und
zu auffhebung alles zweiffels
/
,
vmbſchweiffes
umbschweiffes
/
vn̄
und
auß
-
fluchts
/
,
die von wegen des vorgehenden Edicts
fuͤrgewen
det
fürgewen
-
det
werden
moͤchten
möchten
/
,
haben wir
erklaͤrt
erklärt
/
vnd
und
erklaͤren
erklären
alle
andere Brieff
/
,
Declaration, Modification,
Reſtrictio
Restrictio
, Außle
-
gungen
/
,
ergangene
Vrtheil
Urtheil
vnd
und
Regiſter
Register
/
,
gleich
ſo
so
wol
die heimliche / als andere,
berathſchlagungen
berathschlagungen
/
,
ſo
so
hiebeuor
hiebevor
gemacht worden in
vnſeren
unseren
Gerichts Parlamenten /
vnd
und
anderen, die
nachkuͤnfftiglichen
nachkünfftiglichen
moͤchten
möchten
gemacht werden
/
,
zu nachteil
vnſers
unsers
gegenwertigen Edicts
/
,
belangende die
Religions
ſachen
sachen
/
vnd
und
der
entſtandenen
entstandenen
entpoͤrungen
entpörungen
in
dieſem
diesem
vnſeren
unseren
Koͤnigreich
Königreich
/
,
daß
ſie
sie
nichtig
vnd
und
vnkrefftig
unkrefftig
ſein
sein
ſollen
sollen
/
;
welchen /
vnd
und
den abbrüchigen,
derſelben
derselben
darin
-
nen begriffen
/
,
haben wir durch ermeltes
dieſes
dieses
vnſer
unser
E
-
dict abgebrochen /
vnd
und
benemen es hiemit ab
/
,
jetz als dann /
vnd
und
dann als jetz
/
,
heben wir es auff
/
,
widerruffens
vnd
und
ver
nichtigens
ver
-
nichtigens
/
vn̄
und
erkleren
außtruͤckenlichen
außtrückenlichen
/
,
das wir wollen
/
,
daß
diſes
dises
vnſer
unser
ermeltes Edict /
ſol
sol
ſicher
sicher
/
,
beſtendig
bestendig
vn̄
und
vn
-
uerbruͤchlich
un
-
verbrüchlich
gehalten
vnd
und
gehandhabt werden
/
,
ſo
so
wol
durch
vnſer
unser
Richter
vnd
und
Amptleuten / als
Vnderthanen
Underthanen
/
,
vnangeſehen
unangesehen
vnd
und
vnuerhindert
unverhindert
/ alles deß jenigen
/
,
was
darwider
ſein
sein
moͤchte
möchte
/ oder
demſelbigen
demselbigen
abbruͤchig
abbrüchig
ꝛc.
etc.
44.
Vnd
Und
zu mehrer
verſicherung
versicherung
/
,
erhaltung
vnd
und
hand
-
habung
/
deſſelben
desselben
, wie wir begeren
/
,
wollen, ordnen /
vnd
und
ſe
-
tzen
se
-
tzen
wir gefellig
/
,
daß alle
Landuoͤgt
Landvögt
vnſer
unser
Landſchafften
Landschafften
/
,
vnſere
unsere
oberſte
oberste
Statthalter
/
,
Bürgermeiſter
Bürgermeister
vn̄
und
Schoͤffen
Schöffen
/
vnd
und
andere ordenliche Richter der Statt
diſes
dises
vnſers
unsers
Koͤ
-
nigreichs
Kö
-
nigreichs
/
,
alſo
also
bald nach empfahung
dieſes
dieses
vnſers
unsers
gemel
-
ten Edicts,
ſchweren
schweren
ſollen
sollen
/
,
daſſelbig
dasselbig
zu halten
vn̄
und
zu hand
-
haben
/
,
auch zu halten /
vn̄
und
zu handhaben
verſchaffen
verschaffen
/
vnd
und
ein jeglicher in
ſeinem
seinem
gebiet zuerhalten
/
,
wie dann gleichs
-
falls auch alle andere Amptleut
/
,
wie
ſie
sie
Namen haben
/
,
Im französischen Quellentext erfolgt eine detailliertere Aufzählung (vgl. den [französischen Quellentext](0519#maires)).
ſo
so
jaͤrliche
järliche
oder zeitliche Ampter haben
/
,
ſo
so
wol die gegenwer
-
tige
/ nach empfangung
diſes
dises
Edicts / als
jre
ire
nachkom
-
mende
/
,
bey dem Eyd
/
,
den
ſie
sie
vns
uns
pflegen zu thun / zu ein
-
gang
jrer
irer
Empter
vnd
und
Gebiets
/
,
welches Eyds
ſollen
sollen
of
-
fentliche
kundſchafften
kundschafften
verfertiget werden / allen den jeni
-
gen
/
,
die es begeren werden.
45. Wir befehlen auch
vnſeren
unseren
geliebten
vnd
und
getrewen
getreuen
Dienern
vnſerer
unserer
Gerichts Parlamenten
/
,
daß
ſie
sie
,
alſo
also
bald
nach empfangenem
vnſerem
unserem
gegenwertigen Edict
/
,
dz
daz
alle
ſachen
sachen
hindan
geſetzt
gesetzt
/
vnd
und
bey
ſtraff
straff
der nichtigkeit aller
handlungen
/
,
ſo
so
ſie
sie
anderſt
anderst
thun würden
/
,
daß
ſie
sie
gleichen
Eyd thun
ſollen
sollen
/
vnd
und
diſes
dises
vnſer
unser
Edict offentlich verkün
-
den
laſſen
lassen
/
vnd
und
in
vnſere
unsere
Gerichtsbuͤcher
Gerichtsbücher
ein
Regiſtriren
Registriren
/
nach
ſeiner
seiner
form
vnd
und
inhalt
/
,
lauter
vnd
und
einfeltiglich
/
,
ohne
gebrauchung einiger Modification,
Reſtriction
Restriction
, Declaration,
oder heimlich
Regiſter
Register
/
,
auch ohne erwartung
vnſers
unsers
eini
-
gen
, weiteren geheiß oder befehls
/
,
vnd
und
vnſeren
unseren
oberſten
obersten
Procuratoren
/
,
daß
ſie
sie
alſo
also
bald
vnd
und
ohne
vnterlaß
unterlaß
ſol
-
len
sol
-
len
begeren /
vnd
und
anhalten
/
,
daß ermelte verkündigung
/
,
welche wir
woͤllen
wöllen
/
,
daß in beyden
Laͤgern
Lägern
beſchehe
beschehe
/
jn
-
nerhalb
in
-
nerhalb
ſechs
sechs
tagen / nach
beſchehener
beschehener
Publication / an
vnſerem
unserem
Parlaments Gericht zu Paris
/
,
damit die
Auß
-
lendiſchen
Auß
-
lendischen
alſo
also
bald abgefertiget /
vnd
und
abgeſchafft
abgeschafft
wer
-
den. Wir aufferlegen gleichsfalls auch
vnſeren
unseren
ober
-
ſten
ober
-
sten
Statthaltern
vnd
und
Regenten
/
,
daß
ſie
sie
ermeltes
vn
-
ſer
un
ser
Edict
alſo
also
bald
laſſen
lassen
verkünden
/
,
fuͤr
für
ſich
sich
ſelbß
selbß
/ als
durch andere
jhre
ihre
Vndergerichts
Undergerichts
AmptleuteIm französischen Quellentext erfolgt eine detaillierte Aufzählung (vgl. den [französischen Quellentext](0519#baillissenechaux)).
/
vnd
und
an
-
dere ordenliche Richter der
Staͤtte
Stätte
jhrer
ihrer
Herrſchafften
Herrschafften
/
vnd
und
an allen orten
/
,
da es
ſich
sich
gebuͤren
gebüren
wirdt
/
,
zu
ſampt
sampt
,
daß ein jeglicher /
daſſelbig
dasselbig
ſeines
seines
theils / halte
/
,
ſchuͤtze
schütze
/
vnnd
unnd
handhabe
/
,
damit man auffs
beſte
beste
moͤge
möge
auffhoͤ
-
ren
auffhö
-
ren
/ alle feindliche handlungen /
vnnd
unnd
verhindrungen
/
,
daß alle
beſchwernuͤſſen
beschwernüssen
vnnd
unnd
aufflagen
/
,
ſo
so
geſche
-
hen
gesche
-
hen
ſeyn
seyn
/ oder
moͤchten
möchten
/ von wegen ermelter
entpoͤ
-
rungen
entpö
-
rungen
, auffgehaben werden / nach
verkuͤndigung
verkündigung
die
-
ſes
die
-
ses
vnſers
unsers
gegenwertigen Edicts
/
;
was nach
beſchehe
-
ner
beschehe
-
ner
gemelter Publication
geſchehen
geschehen
würde
/
,
erkleren
wir
ſtraffwirdig
straffwirdig
ſein
sein
/
vnnd
unnd
der wider
erſtattung
erstattung
ſchuͤl
-
dig
schül
-
dig
/
,
Nemlichen: wider die jenigen
/
,
die
ſich
sich
der Waf
-
fen
, gewalts /
vnnd
unnd
drangs gebrauchen werden / in ver
-
brechung
vnnd
unnd
ſchwechung
schwechung
dieſes
dieses
vnſers
unsers
gegenwerti
-
gen Edicts /
vnd
und
mit der that verhindern werden /
deſſel
-
ben
dessel
-
ben
Execution /
vnd
und
deſſelben
desselben
gebrauch, bey
ſtraff
straff
deß to
-
des
/ ohne hoffnung einiger gnade noch verzeihung.
Vnd
Und
dann belangend andere gegenthaten
/
,
ſo
so
nicht mit Waf
-
fen
/
,
zwang / noch drang werden
beſchehen
beschehen
/
,
ſollen
sollen
geſtrafft
gestrafft
werden / mit anderen leiblichen
ſtraffen
straffen
/
,
als der Acht
/
,
Leib
-
ſtraffen
Leib
-
straffen
/ nach
ermeſſigung
ermessigung
/
vnd
und
anderen
Geltſtraffen
Geltstraffen
/
nach wichtigkeit
vnd
und
erforderung der Mißhandlung, zu
-
gefallen
/
vnd
und
ermeſſigung
ermessigung
deß Richters
geſtellet
gestellet
/
,
dem wir
die erkentnus deren
ſachen
sachen
heimgeſtelt
heimgestelt
haben
/
,
denen wir
dißfals bey
jhren
ihren
ehren
vnd
und
gewiſſen
gewissen
aufferlegen
/
,
daß
ſie
sie
ſolches
solches
volnfuͤren
volnfüren
mit gerechtigkeit
vnd
und
gleichmeſſigkeit
gleichmessigkeit
/
,
wie es
ſich
sich
gebuͤret
gebüret
/
,
ohne
anſehen
ansehen
vnd
und
ohne
vnterſcheid
unterscheid
der
Perſonen
Personen
/ oder der Religion.
[46.]Artikelnummer fehlt im deutschen Text; ergänzt nach dem französischen Quellentext. Wir geben auch befehl ermelten
vnſeren
unseren
Leuten
/
,
ſo
so
gedacht
vnſer
unser
Parlament Gericht
beiſitzen
beisitzen
Korrigiert aus:
beſitzen
besitzen
.
/
,
den Camme
-
ren
vnſer
unser
Rechnung
/
,
Gerichten
vnſerer
unserer
hilff
/
,
Statthal
-
tern
/
,
Schoͤffen
Schöffen
/
,
Profoſen
Profosen
/
vnd
und
anderen
vnſeren
unseren
Rich
-
tern
vnd
und
Amptleuten
/
,
denen es
gebuͤren
gebüren
wirt / oder
jhren
ihren
Statthaltern
/
,
daß
ſie
sie
diß gegenwertig Edict
vnd
und
Ord
-
nung offentlichen
laſſen
lassen
verleſen
verlesen
/
,
verkuͤndigen
verkündigen
/
,
in
jren
iren
Gerichtsbuͤchern
Gerichtsbüchern
ein
regiſtriren
registriren
/
vnd
und
daſſelbig
dasselbig
erhalten
/
,
ſchuͤtzen
schützen
vnd
und
handhaben /
vnuerbruͤchlich
unverbrüchlich
, von Puncten zu
Puncten
/
,
vn̄
und
deſſelben
desselben
Jnhalts
Inhalts
laſſen
lassen
genieſſen
geniessen
/
,
vollkom
-
menlichen
vnd
und
friedlichen gebrauchen / alle die jenige
/
,
de
-
nen es gebüren wirt
/
,
auffgehaben
vnd
und
hindan
geſetzt
gesetzt
/ al
-
ler
entpoͤrungen
entpörungen
vnd
und
verhinderungen,
ſo
so
darwider
ſein
sein
moͤchte
möchte
/
,
Denn
ſolches
solches
iſt
ist
vnſer
unser
wil
vnd
und
meinung
/
.
Vnd
Und
zu
zeugnis
deſſelben
desselben
/ haben wir
dieſen
diesen
gegenwertigen Brieff
mit eigner Hand
vnterſchrieben
unterschrieben
/
,
Vnd
Und
zu mehrer
verſi
-
cherung
versi
-
cherung
vnd
und
beſtettigung
bestettigung
deſſelben
desselben
/ zu ewiger
beſtendig
-
keit
bestendig
-
keit
/
vnſer
unser
Jnſigel
Insigel
hieran hencken
laſſen
lassen
. Geben zu Sanct
Germain
/
,
im
Auguſt
August
Monat
/
,
im jar der gnaden 1570
.
,
vnſers
unsers
Koͤnigreichs
Königreichs
den 10.
Alſo
Also
underſchrieben
underschrieben
.
:
Charles.
Vnderzeichnet
Underzeichnet
: vom
Neufuillo.