Der fridliche anſtandanstandWaffenstillstand.:,
zůzu franckfurt aufgericht im ApꝛilenAprilen
Anno. M.D.XXXIXFehlt Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 7.
Von gottes gnaden / Wir, Ludwig, Pfaltzgraffe
bey Rhein / , Hertzog in̄inn Bayern / , VnndUnnd wir vonn
den ſelbigenselbigen gnaden Gottes / , Joachim, MargraffGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 8: aufgrund fehlerhafter Transkription Burggrave statt Marggrave. zůzu
BꝛandenburgBrandenburg / , zůzu Stetin / , Pomern, der CaſſubenCassuben / ,
Wenden /
vnndunnd in SchleſienSchlesien zůzu CroſſenCrossen Hertzog / ,
BurggraueBurggrave zůzu Nürenberg vn̄und FürſtFürst zůzu Rüegen / , des
hailigen RoͤmRöm.ischen Reichs / EꝛtzthruchſesErtzthruchses vndund Ertz Ca
-
merer, beide CurfürſtenCurfürsten / , Bekennen vnndunnd thůnthun kundt
offentlich mit diſemdisem bꝛieffbrieff / , Als aus dem Nüerenber
-
giſchenNüerenber-
gischen FridſtandtFridstandt, der hiebeuoꝛhiebevor der mindern zalGemeint ist, dass bei der folgenden Jahresangabe nur die Zehner und Einer angegeben werden. Im
XXXII. jar auffgerichtet woꝛdenworden / , Vgl. den [Nürnberger Anstand](0112#anstand) vom 24.7.1532[, oben S.#].
ain mißuerstandtmißverstandtDissens, Streit.
fürgefallen / VndUnd der Aller durchleuchtigeſtdurchleuchtigest / , Gꝛoß
-
mächtigeſtGroß-
mächtigest FürſtFürst vndund herꝛherr / , HerꝛHerr Carel / , RoͤmiſcherRömischer
KäyſerKäyser, zůzu allen zeiten / mehrer des Reichs, in̄inn Germa
-
nien, zůzu HiſpanienHispanien / , baider Sicilien / , JeruſalemJerusalem, Hung
-
eren., Dalmatien / , Croatien / KoͤnigKönig / , Ertzhertzog zůzu
OſterꝛeichOsterreichFehlt aufgrund fehlerhafter Transkription Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 16. / ,
[herzog]Ergänzt nach Frankfurt a. M., Institut für Stadtgeschichte, Reichssachen Urkunden Nr. 449, fol. 3r. Fehlt aufgrund fehlerhafter Transkription Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 16.
zůzu BurgūdjBurgundi / , BꝛabandtBrabandt / , GꝛaueGrave zůzu Hab
-
ſpurgHab-
spurg / , Flandern vndund Tirol / etc., VnſerUnser allergne
-
digiſterallergne-
digister herꝛherr / , aus beſondernbesondern Käy.serlichen, vätterlichen, mil
-
ten gnaden vn̄und gůotemguotemGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 18: aufgrund fehlerhafter Transkription guten statt gutem. /
auff freüntlich vndund vnderthe
nigunderthe-
nig fürpitt / der RoͤmRöm.ischen KoͤnigKönig.lichen MaiMaj.estat, vnsersunsers gnedig
ſtengnedig-
stenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 19: gnedigen.
herꝛenherren / , vn̄und vnſerunser jetz gemeltēgemelten Curfürsten / als der
vnderhändlerunderhändlerGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 19: danach folgend auch.
in̄inn gnedigſtergnedigster erwegung diſerdiser beſchwer
lichenbeschwer-
lichen, soꝛgfältigensorgfältigenbesorgniserregenden.
vndund bekoͤmberlichenbekömberlichenKummer hervorrufenden.
läuffenZeiten. /
vndund
hoͤchſterhöchster zůſteenderzusteenderdrohender.
noth / des hailigen Reichs Teut
-
ſcherTeut-
scher Nation / vndund der gantzen ChriſtenhaitChristenhait.,
Damit ein mal der gantz nachtheilig zweiſpaltzweispalt vnſe
rerunse-
rer heiligen Religion / in ChꝛiſtenlichChristenlich einigkeyt vndund
vergleichungAusgleich.
gebracht / , das soꝛgfeltigsorgfeltig müsſtrewenmüsstreuenKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 23: mistrawen. Textvorlage: müsſchreyenmüsschreyen.
zwiſchenzwischen den ſtendenstenden des heyligen Reichs abgethan / ,
lieb / , frid / , RůeRue vndund einigkeyt in dem selben gepflantzt,
dem grauſamengrausamen feünd der chꝛiſtenheytchristenheyt, dem Türcken,
beharlicher / , dapferer vndund ernſtlicherernstlicher widerstand ge
-
laiſtetge-
laistet / vndund alſoalsoGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 26: aufgrund fehlerhafter Transkription alss statt also. ein mal beide, die gewiſſengewissen / vndund auch
das ellend chꝛiſtenlichchristenlich plůtplut / , in welchs der TyranniſchTyrannisch
feind / lange zeit herGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 27: aufgrund fehlerhafter Transkription langezeithen statt lange zeither.
one einichirgendeinen.
erſpꝛießlichēersprießlichentauglichen, wirkungsvollen. wid'erſtandstand
grauſamlichgrausamlich gewuetet, erꝛetteterrettet. Vn̄Und ſunderlichsunderlich damit
man zůzu einem ChꝛiſtenlichenChristenlichen freuntlichem geſpꝛechgesprech
der Religion halber / deſterdester füglicherdesto zweckmäßiger, leichter.
kom̄enkommen moͤgemöge / , be
-
willigt vndund zůgelaſſenzugelassen., Das diſerdiser tag allhie angeſetztangesetzt
vndund durch vnsuns auf zimlichegeziemende, angemessene.
mittel vndund wegGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1072, Z. 30: wege und mittell.
gehande
-
letverhandelt.
wurde / , auch derhalben den hochwürdigen FürſtenFürsten,
herꝛenherren JohanſenJohansen / , erwoͤltenerwölten ErtzbiſchoͤfenErtzbischöfen zůzu LundēLunden / ,
poſtuliertenpostulierten zůzu Costantz / vndund BiſchofBischof zůzu Roßſchil
-
denRoßschil-
denRoskilde. / , ſeinerseiner Kay.serlichen Ma.jestat OꝛatornOratorn general in teutſchenteutschen
landen / , mit volkomnem gewaltVgl. die Vollmacht Kaiser Karls V. für Johann von Weeze und Matthias
Held vom 25.11.1538 in Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1060f., Nr. 387.
vnndunnd die RoͤmiſcheRömische
KoͤnKön.igliche Majestat / die nachbeſchꝛibnenachbeschribneunten verzeichneten. - Vgl. [unten](#seg6)[ S.#].
ſeinerseiner KoͤnKön.iglichen Ma.jestat ver
oꝛdnetever-
ordneteGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 2: aufgrund fehlerhafter Transkription verordner statt verordnete.abgeordnete.
räth vndund CommiſſarienCommissarienStellvertreter.
geſchicktgeschickt., Das wir
demnach durch vnſerunser fleiſſigfleissig vn̄und ernſtlichernstlich vnderhand
lungunderhand-
lung abgeredtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 3: aufgrund fehlerhafter Transkription obgeredt statt abgeredt.verabredet, vereinbart.,
beſchloſſenbeschlossen vndund verabſcheidetverabscheidet haben / ,
inmaſſeninmassen, wie hernach volgetGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 4: hiernachvolgt..:
Zum erſtenersten / , ſoso will die RoͤmiſcheRömische Kay.serliche Ma.jestat zůzu
aufhebung ſolichssolichs müßtrewensmüßtreuens / vndund damit man zůzu
obgemeltemoben erwähntem.
chꝛiſtenlichenchristenlichen geſpꝛechgesprech deſterdester fuͤglicherfüglicher
kommen moͤgemöge., Auch auß Kay.serlicher miltigkeitMilde, Güte. / ,
denen, die
der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfessionEinige evangelische Stände hatten die Confessio Augustana in einer deutschen und einer lateinischen Fassung am 25.6.1530 auf dem Augsburger Reichstag dem Kaiser übergeben lassen (Edition: Dingel u.a., Bekenntnisschriften, S. [65]85-225). Im Jahr 1533 erschien eine bearbeitete Fassung des deutschen Textes der Confessio Augustana (Auszüge: Dingel u.a., Bekenntnisschriften Quellen 1, S. [108]109-118). Im Frankfurter Anstand wird nicht genauer spezifiziert, auf welche der Fassungen Bezug genommen wird.
vndund der ſelbigenselbigen Re
-
ligion jetz verwandt ſeindseind / , ein frid vn̄und anſtandanstandWaffenstillstand. / fünff
-
zehen Monat lang / noch dato diß brieffs / , prima
MaijMaii nechſtkünfftignechstkünfftig anzefahen / , geben vndund brieflich
verſichernversichern / , AlſoAlso das die jetzgemeltensoeben erwähnten.,
ſoso der Augſpur
giſchenAugspur-
gischen ConfeſſionConfession vn̄und der ſelbigenselbigen Religion jetzt ver
-
wand ſeindtseindt., In mitler zeitwährend.
jetz beſtimptsbestimpts anſtandtsanstandts /
von niemants der Religion halben vberzogenuberzogenangegriffen, überfallen. / ,
ver
-
gwältigt, bekriegt / od'er einigeirgendwelche.
andre beſchwerlichebeschwerliche pra
-
ctickengewaltsame Maßnahmen.
wider die ſelbenselben fürgenommen werden ſollensollenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 13: soll..
Zum andernZweiten.,
ſoso ſolsol nichts deſtwenigerdestweniger der obgemelt
fridſtandtfridstandt, zůzu Nürnberg gemacht /,Vgl. [oben](#seg7)[ S.#].
des gleichenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 15: aufgrund fehlerhafter Transkription dergleichen statt desgleichen.
das
Kayse.rliche mandat, zůzu RegenſpurgRegenspurg ausgangen /,Vgl. das [kaiserliche Mandat Karls V. für einen allgemeinen Frieden im Reich](0112#mandat) vom 3.8.1532[, oben S.#].
die zeit
des voꝛgeſchꝛibnenvorgeschribnenzuvor verzeichneten.
jetzgemachten anſtandsanstands / in ſeinerseiner
ſubſtantzsubstantz bei kräfften vn̄und wirdenWürde, Geltung.
onuerletztonverletztGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 17: unverruckt.
pleibēpleiben. Vn̄Und
wo in der ſelbigenselbigen zeit des anſtandsanstands die vergleichungder Ausgleich, die Übereinkunft (in).
der Religion ſachsach (da Gott voꝛvor ſeysey) nit veruolgtevervolgteGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 18: ervolgte.erfolgte. /
noch entlichendgültig.
beſchloſſenbeschlossen wurde., So ſollsoll doch nichtsde
ſtermindernichtsde-
sterminder der ſelbigselbig NürnbergiſchNürnbergisch fridſtandtfridstandt vn̄und ob
genant RegenſpurgiſchRegenspurgisch mandat nochnach.
ausgang der
zeit des anſtandtsanstandts gegen denēdenen, die der AugſpurgiſchēAugspurgischen
ConfeſſionConfession vndund der ſelbigenselbigen Religion [izt]Fehlt in der Textvorlage; ergänzt nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 21.
verwant ſeinsein / ,
nicht aufgehept / , ſundersunder biß zůzu nächſtemnächstem Reichstag
oder gemeinerallgemeiner.
Reichs verſamlungversamlung / nach laut ſeinsseins
bůchſtabensbuchstabens werenGeltung haben. / ;
jmim fallGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 23: aufgrund fehlerhafter Transkription falls statt falh.
aber, das in mitler zeitin (der) Zwischenzeit. / , ee
der anſtandtanstandt ſichsich endet / , ein Reichstage fürgenom̄enfürgenommen
würde / , ſoso ſollsoll dochKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 24 aus: das.
der NürnbergiſchNürnbergisch fridſtandtfridstandt / vndund
RegenſpurgiſchRegenspurgisch mandat obgenant / dadurch nit auf
-
gehaben / , ſundersunder biß auf den nächſtuolgendennächstvolgenden Reichs
-
tag od'er reichsverſamlungreichsversamlung / , ſoso nach ausgang diſesdises an
-
ſtandsan-
stands gehalten würdet / , in laut deſſelbigēdesselbigen fridſtandsfridstands,
wie voꝛberuͤrtvorberürt, beſtehnbestehn vndund pleiben / vnndunnd mitſamptmitsampt
diſemdisem anſtandtanstandt publiciert werden.
Es ſollensollen auch alle wider ſiesie fürgenomne pꝛocesproces in̄inn
den alhieGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 29: aufgrund fehlerhafter Transkription alher statt alhier.
vbergebnenubergebnen ſachensachen /Die Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes hatten ihren Forderungen, die sie am 1.3.1539 den beiden Vermittlern übergeben hatten, eine Liste mit Prozessen beigefügt, deren Einstellung sie verlangten (vgl. Fuchtel, Anstand, S. 168; Schlütter-Schindler, Bund, S. 165f.).
durch die Käy.serlichee MaieMaje.stat
aus ſondernsondern gnadēgnaden / vn̄und vmbumb des fridens willen / im Käyserlichenn
Camer.- vndund andern gerichten., Dergleichen deren
von Minden acht /Das Reichskammergericht hatte in einem Prozess gegen die Stadt Minden, den der Schmalkaldische Bund als Religionsprozess ansah, am 9.10.1538 die Acht verhängt (vgl. Schlütter-Schindler, Bund, S. 155-161).
in mitler zeitwährend.
gedachts(des) erwähnten.
anſtandtsanstandts
vndund des werenden NürnbergiſchenNürnbergischen fridſtandtsfridstandts / , wie
oben daruondarvon meldung beſchehenbeschehenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 33: geschehen.geschehen.
iſtist / , wurgklich ſuſpen
diertsuspen-
diert / vndund in dergleichen sachen / wider sie nit pꝛoce
-
diertproce-
diert werden.
VndUnd obwenn.
darüber jemands / von dem obgeſchꝛibnenobgeschribnenKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1073, Z. 33: obgeschriebnen. Textvorlage: abgeſchꝛibnenabgeschribnen.oben verzeichneten.
thail / , die der AugſpurgAugspurg:ischen ConfeſſionConfession / vndund der ſelbigenselbigen
Religion jetzo verwant ſeinsein / , in zeit obgemeltsoben erwähnten.
an
-
ſtandtsan-
standts vn̄und NürnbergiſchēNürnbergischen fridſtandsfridstands / bemelterGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 1: gemelter.erwähnter.
ſach
ensach-
en halber weither mit gerichtlichen PꝛoceſſenProcessen fürge
-
nomenrechtlich belangt.
vnndunnd beſchwerdtbeschwerdt wurde., So ſollensollen die ſelbenselben
PꝛocesProces lauts der ClauſulenClausulen DecretjDecreti IrꝛitantisIrritantisGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 2: aufgrund fehlerhafter Transkription irritantes statt irritantis.Nichtigkeitsklausel. / ,
inn
der NürenbergiſchenNürenbergischen Käy.serlichenKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 3: keiserlichen. Textvorlage: KoͤnKön.iglichen.
frids verſicherungversicherung ver
-
leibtenthalten. - Vgl. die entsprechende [Passage im Nürnberger Anstand](0112#seg4)[ oben S.#]. /,
Jetzt als dan̄dann / vndund dan̄dann als jetztFormelhaft für: ein für alle Mal. /
CaſſiertCassiert vn̄und ver
-
nichtigt ſeinsein / , Auch durch die Käy.serliche MaiestMajest.at vffuff an
-
ſůchenan-
suchen vndund begeren der beſchwerdtenbeschwerdten partejpartei ſonder
-
lichsonder-
lich CaſſiertCassiert vndund vernichtigt werden.
Es ſollsoll auch wider die / , ſoso der AugſpurgeriſchAugspurgerisch Con
feſſionCon-
fession / vn̄und der ſelbigenselbigen Relligion jetzt verwandt ſeinsein,
gemeinlichgenerell.
vndund ſonderlichsonderlich in̄inn mitler zeit gedachts an
ſtandsan-
stands / vn̄und des wehrenden NürenbergiſchēNürenbergischen fridstādsfridstands / ,
wie oben daruondarvon meldung beſchehenbeschehen iſtist / , die Excep
-
tionEinrede, Einwendung.
jrerirer Relligion vndund glaubens halben / , Das ſiesie da
-
rumb [im Rechten nit standt haben mochten,]Fehlt in der Textvorlage; ergänzt nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 9.
im Rechten nit gebꝛauchtgebraucht noch zůgelaſſenzugelassen / , ſon
derson-
der jneninen vnangeſehenunangesehen der ſelbenselben ExceptiōException / das Re
-
cht geſtattetgestattet werden.
Hierentgegen ſollensollen auch die
vilgemeltenvielfach erwähnten. / ,
ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession / vndund
der ſelbigenselbigen Relligion jetztGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 13: aufgrund fehlerhafter Transkription in statt iz.
verwandt ſeinsein / , mitler zeit
dis anſtandsanstands / der Religion halben niemants über
-
ziehenangreifen, überfallen.,
vergwältigen / , überkriegenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 14: bekriegen.überwältigen.
oder enigeirgendwelche.
andere
beſchwerlichebeschwerliche pꝛactikenpractikengewaltsame Maßnahmen.
wider jemandts, was ſtandsstands
oder weſenswesens der were / , fürnemen / noch auch in zeit dis
anſtandsanstands der fünffzehenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 16: aufgrund fehlerhafter Transkription funfzehenden statt funfzehen.
Monaten / von newemneuem je
-
mands in jrir buntnüsGemeint ist der Schmalkaldische Bund.
beruͤffenberüffen vndundGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 16: noch.
annemmēannemmen. Doch
alſoalso das auch mitler zeit deſſelbendesselben anſtandsanstands der Aug
ſpurgiſchenAug-
spurgischen ConfeſſionConfession vnndunnd der ſelbigenselbigen Religion
halber / niemandsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 18: danach folgend vergwaltigt noch.
beſchwertbeschwert werde / , So wil auch die
Käy.serlichee M.ajestat auß ſondernsondernGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 19: aufgrund fehlerhafter Transkription besonders statt besondern.
gnaden / vndund vmbumb fridens
willen / bei dem andern theyl verſchaffenverschaffen laſſenlassen / , das
auch in zeit dis anſtandsanstands / niemands in jreire bundtnüsGemeint ist der Nürnberger Bund. Zu diesem vgl. die [Einleitung](0105#nuernberger_bund)[ oben S.#].
genommen werde.
Es ſollensollen auch die offtgemeltenoft erwähnten.
der Augſpurgi
-
ſchenAugspurgi-
schen ConfeſſionConfession / vndund der ſelbigenselbigen Religion jetzt ver
-
wandte Ständ / in zeit diſesdises anſtandsanstands der fünffze
-
hen Monaten die geyſtlichengeystlichen, wo die wonen / , inn oder
auſſerhalbausserhalb landts., Der zins / , gültenAbgaben. / ,
renth vnndunnd li
-
gende guͤtergüter, ſoso ſiesie noch vnderhandenunderhandenim Besitz (haben).
vndund bißher ein
-
genommen haben / , nicht entſetzenentsetzenberauben.
noch entwoͤhꝛenentwöhrenberauben, den Geistlichen ... die Zinsen ... wegnehmen..
Zum dꝛittendritten / , dieweilGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 26: weil.
[nit]Fehlt in der Textvorlage; ergänzt nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 26.
wol verhoffenlich iſtist / , das ein
beständiger vn̄und entlicherendgültiger.
frid / , růweruwe der gewiſſengewissen / , lieb,
freüntſchafftfreüntschafft vnndunnd rechtgeſchaffensrechtgeschaffens vertrewenvertreuen im
heyligen reich erlangt werden moͤgemöge / , Es sei dan̄dann ſachsach,
das in der Religion als der rechten hauptſachenhauptsachen / ein
gůtgut ChꝛiſtenlichChristenlich vn̄und entliche vergleichung gemacht
werde., So hat der voꝛgemeltvorgemelt Kay.serliche OꝛatoꝛOrator bewil
-
liget, das dieGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 30: danach folgend Rhomisch.
Kay.serliche Ma.jestat einen tag vngeuäꝛlichungevärlichGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 30: aufgrund fehlerhafter Transkription ungewerlich statt ungeverlich.
auf
prima AuguſtiAugusti nechſtnechst künfftig goͤngön NoꝛnbergNornberg auß
-
ſchꝛeibenauß-
schreiben / ;Vor allem wegen des Widerstands der Kurie erfüllte der Kaiser diese Zusage nicht und zögerte das Religionsgespräch, an dessen Abhaltung der Schmalkaldische Bund mehrmals erinnerte, immer weiter hinaus (vgl. Fuchtel, Anstand, S. 193-204). Erst am 18.4.1540 lud er schließlich doch zu einem Religionsgespräch, ohne dabei allerdings auf den Frankfurter Anstand Bezug zu nehmen (vgl. die [Einleitung](0105#religionsgespraeche)[ oben S.#]).
daſelbſtdaselbst ſollensollen dieGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 31: aufgrund fehlerhafter Transkription der statt die.
Ständ, der RoͤmiſchenRömischen
Kirchen anhängig / , vnndunnd die Ständ, der Augſpur
-
giſchennAugspur-
gischenn ConfeſſionConfession / vndund der ſelbigenselbigen Religion ver
-
wandt / , beyder theylsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1074, Z. 33: bede teil.
durch ſichsich ſelbsselbs / oder, obwenn.
ſiesie woͤl
-
lenwöl-
len, durch jreire botſchaftenbotschaften erſcheinenerscheinen., Doch das die ge
ſandtenge-
sandten von beyden theylen from̄efromme / , richtige / , verſtän
digverstän-
dig / , GotsfoͤꝛchtigGotsförchtig, frid:- vndund ehꝛliebendehrliebendGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 1: danach folgend und. / ,
nicht eygen
ſinnigeygen-
sinnig / , zänckiſchzänckisch / , hartnäckiſchhartnäckisch leüt ſeinsein / vnndunnd auch
uꝛkundturkundt bꝛingenbringen / von den Ständen, von denen ſiesie ge
ſchicketge-
schicket werden. Die ſelbigenselbigen Ständ oder jreire bot
-
ſchafftenbot-
schafften ſollensollen ſichsich der antzalGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 3: aufgrund fehlerhafter Transkription ainzall statt anzall.
der perſonenpersonen geleerter
Theologen / vndund verſtändigerverständigerGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 4: aufgrund fehlerhafter Transkription verstendigen statt verstendiger.
layen yetzgemelter con
-
dition vnndunnd eygenſchaffteygenschafft eynes groſſengrossen vnndunnd kleynen
außſchutzesaußschutzesAusschusses.
vergleichen / vnndunnd vereynigen, vnndunnd der
zwiſpaltzwispalt des glaubens / durch die ſelbigenselbigen erſtlichēerstlichen im
groſſengrossen / vndund nachmalsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 6: nochmals.
im kleynen außſchutzeaußschutze fürge
-
tragen / , daruondarvon chꝛiſtlichchristlich / , fridlich / vndund guͤtlichgütlich gere
-
det / vnndunnd auff ein chꝛiſtenlichchristenlich loͤblichelöbliche vereynigung
gehandeltverhandelt. /
vnndunnd nachmalsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 8: aufgrund fehlerhafter Transkription nochmals statt nachmals.
die handlungGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 8: handlungen. /
allen er
-
ſcheinendener-
scheinenden Ständen vnndunnd botſchafftenbotschafften angezey
-
get werden.
VnndUnnd wiewol wir, die obgemeltenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 10: aufgrund fehlerhafter Transkription abermals statt obvermelte.oben erwähnten.
ChurfürſtenChurfürsten / ,
als vnderhändlerunderhändler der ſachensachen zůzu gůtgut / für vnsuns ſelberselber
die ding dahin gezogen / , das zůzuGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 11: aufgrund fehlerhafter Transkription yn statt zu.
der RoͤmRöm.isch Kay.serlichen Ma.jestat
willen vndund gefallen ſtehnstehn ſollsoll / , der PäbſtlichenPäbstlichen heylig
-
keyt zůuerkündigenzuverkündigen / , ob ſiesie woͤllewölle / den ſelbigenselbigen tag be
-
ſůchenbe-
suchen laſſenlassen., So haben doch dieFehlt aufgrund fehlerhafter Transkription Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 13.
von der Augſpur
-
giſchenAugspur-
gischen ConfeſſionConfession / vnndunnd der ſelbigenselbigen Religion ver
-
wandtēver-
wandten / auß uꝛsachenursachen / , das ſiesie den PabſtPabst nit für das
haupt der ChꝛiſtlichenChristlichen Religion halten noch erken
-
nenanerkennen. / ,
vnndunnd des halben jrerirer voꝛgethanervorgethanerGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 15: vorgethamen [!].
pꝛoteſtationprotestationVgl. die erweiterte Speyrer Protestation vom 20.4.1529 in DRTA.JR 7,2, S. (1273)1274-1288, Nr. 143, bes. S. 1277, Z. 29-34; S. 1281, Z. 13-26; S. 1283, Z. 6-24.
zůwiderzuwider nicht gehellenzustimmen.
noch bewiligen woͤllenwöllen / , jneine inn
diſemdisemGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 30: aufgrund fehlerhafter Transkription diesem statt diesen.
vertrag zůzu beſtimmenbestimmen., Achten auch für vn
-
nothun-
noth, ſeineseineKorrigiert aus: ſienesiene. OꝛatoresOratores bei der obgeſchꝛibnenobgeschribnen verſam
-
lungversam-
lung / vndund vnderredeunderrede, als obſtehetobstehet / , zůzu haben.
So moͤgenmögen auch beyde, Kay.serliche vnndunnd KoͤnKön.igliche Ma.jestaten,
veroꝛdneteverordnete von hohen, ehꝛlichenehrlichen, anſehenlichenansehenlichen perſo
-
nenperso-
nen bei allen voꝛangezeygtenvorangezeygtenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 20: aufgrund fehlerhafter Transkription voran geneigten statt voran gezeigten.
handlungen habēhaben / vndund,
obwenn.
ſichsich die theyl in̄inn eynem oder mehꝛmehr nicht vergleichen
koͤntenkönten / , das darin̄endarinnen durch die ſelbenselben veroꝛdnetenverordneten zůzu
gůterguterGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 22: gutlicher.
ChꝛiſtlicherChristlicher vergleichung mitGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 22: aufgrund fehlerhafter Transkription nit statt mit.
beyder teyl wiſ
-
ſenwis-
sen vndund willen moͤgemöge gehandelt werden.
VndUnd was alſoalso eynträchtiglich mit gůtemgutem willen
von den StändēStänden beyder theyl / oder jreniren botſchafftenbotschafften
oder durch mittel der veroꝛdnetenverordneten von RoͤRö.mischer Key.serlicher vn̄und
KoͤnKön.iglicher Ma.jestaten mit jrerirer aller gůtemgutem willen / beyder theylGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 26: bederley.
Ständ oderGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2,
S. 1075, Z. 26: danach folgend irer.
botſchafftenbotschafften bewilligt vnndunnd beſchloſſenbeschlossen
würt / , das ſollsoll an die abweſendēabwesenden Ständ gebꝛachtgebracht / vn̄und
deren meynung darin̄darinn gehoͤꝛetgehöret / vndund, ſoso ſiesie das ſelbigselbig
auch alſoalso bewilligt / , durch der Kay.serlichen Majestat. OꝛatoꝛenOratoren / ,
wie er ſichsich erbotten hat / , inn krafft ſeinesseines habenden ge
-
walts / inn namen RoͤmRöm.isch Kay.serlicher Majestat. ratificiert wer
-
den. Oder aber die Ständ von beyden theylen / moͤ
-
genmö-
genkönnen. / ,
obwenn.
ſiesie woͤllenwöllen / , die RoͤmiſchRömisch Kay.serliche Majestat. vnder
-
theniglichunder-
theniglich erſůchenersuchen., Solliche vergleichungKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1075, Z. 32 aus: verleihung. /
durch mit
-
tel eynes reichs tags / oder inn andere gepürliche wege,
hierzůhierzu dienſtlichdienstlich vnndunnd nothdürftignotwendig.,
zůzu ratificieren, zůzu
publicieren vndund darob zůzu halten.
Auch ſollsoll yedes theyl ſeinsein kriegsbewerbungRüstung zum Krieg.
ab
-
ſtellenab-
stellen / vnndunnd, wo yemands argkwoͤnigargkwönig gemacht / , ſollsoll
darumb beſchicktbeschicktBoten geschickt. / ,
beſchꝛibenbeschribengeschrieben. /
vnndunnd nothdürftiglich
gehoͤꝛtgehört werden. VnndUnnd ſichsich darüber yederGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 3: aufgrund fehlerhafter Transkription jeden statt jeder.
one ſollichsollich
grundtlich warhafftige verkündigungErkundigung.
ſollichersollicherGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 3: aufgrund fehlerhafter Transkription solchen statt solcher.
be
-
werbungRüstung.
enthaltenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 3: aufgrund fehlerhafter Transkription einhalten statt enthalten. / , doch nothdürftiger billicher ge
-
genwoͤhꝛge-
genwöhr vnuergriffenlichunvergriffenlichdoch ohne (das Recht auf) notwendige rechtmäßige Verteidigung einzuschränken..
AuſſerAusser diſſerdisser vndund ſonſtsonst inn anderen ſachensachen / ſollensollen
ſichsich KeyſerKeyser / , KoͤnnigKönnig / , ChurfürſtenChurfürsten / , FürſtenFürsten / vnndunnd
andere Ständ des reichs / vnndunnd ein jeder in prophan
händelenStreitigkeiten.
an dem Kay.serlichen landfridenVgl. die Landfriedensordnung vom 26.5.1521 in DRTA.JR 2, S. (315)317-332, Nr. 30. /
gleichs(des) Rechts, (der) Gerechtigkeit. vn̄und rechtsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 7: gleich und Recht.
ſettigensettigen laſſenlassen.
Auß diſemdisem anſtandanstand / ſollensollen auch geſchloſſengeschlossen ſeinsein
alle widertäuffer vnndunnd andere vnchꝛiſtenlicheunchristenliche ſe
-
ctense-
cten vnndunnd rotten / , ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischenKorrigiert aus: AugſpuriſchenAugspurischen. ConfeſſionConfession
vnndunnd der ſelbigenselbigen Religion verwandten / nit gemeß
leeren / oder vnderunder der RoͤmiſchenRömischen KirchēKirchen nit weren / ;
dieſelbigendieselbigen ſollensollen auch von keynem theylGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 11: aufgrund fehlerhafter Transkription wil statt teil.
geduldet
werden.
So ſollensollen vnndunnd woͤllenwöllen auchGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 12: aufgrund fehlerhafter Transkription ains statt auch.
die Ständ, der Aug
-
ſpurgiſchenAug-
spurgischen ConfeſſionConfession vnndunnd derſelbigenderselbigen Religion
verwandt / , zůzu der Türcken hilff gehoͤꝛiggehörig / ſichsich mit der
ſelbigēder-
selbigen / neben den andern Ständen geuaſtgevastsich zu ... bereit.
machen.
VnndUnnd die ſechssechs ChurfürſtenChurfürsten, auchGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 14: danach folgend andre.
die fürnembſtenfürnembsten
FürſtenFürsten vnndunnd Ständ des reichs / , in nammenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 14: danach folgend der.
RoͤmRöm.isch
Kay.serlicher Ma.jestat beſchꝛibenbeschribenschriftlich eingeladen.
vnndunnd vermůgtvermugtKorrigiert nach Frankfurt a. M., Institut für Stadtgeschichte, Reichssachen Urkunden Nr. 449, fol. 5v: vermocht; Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 15: stattdessen aufgrund fehlerhafter Transkription vermacht. Textvorlage: vernůgtvernugt.veranlasst.
werden., JreIre
vollmächtige botſchafftenbotschafften vnndunnd räthe / auf nechſtnechst
künftigen ſontagsontag Exaudi18.5.1539. Da ihm dieser Termin zu kurzfristig erschien, verschob König Ferdinand den Beginn der Wormser Tagung in seiner Einladung auf den 1.6.1539 (vgl. Fuchtel, Anstand, S. 192; Neuhaus, Repräsentationsformen, S. 177f.).
zůzu WoꝛmbsWormbs einzůkom̄eneinzukommenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 17: aufgrund fehlerhafter Transkription anzukomen statt einzukomen.anzukommen.
veroꝛdnenverordnen / , darzůdarzu die der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession
vnndunnd derſelbigenderselbigen Religion verwandtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 17: verwanten.
/ jreire botſchaf
-
tenbotschaf-
ten auch veroꝛdnenverordnen vndund ſchickenschicken ſollensollen / , der eillenden
Türcken hilf wegen / , wie die hieuoꝛhievor auf dem Reichs
-
tag zůzu RegenſpurgRegenspurg angeſchlagenangeschlagenverabredet.
vnndunnd geleyſtetgeleystetversprochen.
woꝛ
-
denwor-
den iſtist /,Vgl. den Abschied des Regensburger Reichstags vom 27.7.1532 in DRTA.JR 10,3, S. 1060, Z. 83-S. 1061, Z. 121, Nr. 303.
zůleyſtenzuleysten gerathſchlagtgerathschlagtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 20: aufgrund fehlerhafter Transkription geratschlagen statt geratschlagt.
vndund beſchloſſenbeschlossen wer
-
den.dass der eilenden Türkenhilfe wegen ... (sie) zu leisten beratschlagt und beschlossen werde.
VndUnd was alſoalso durch die ChurfürſtenChurfürsten, FürſtenFürsten /
vnndunnd gemeyne Ständ durch den mehꝛeentheylmehreentheylden größeren Teil, die Mehrheit.
in
dem für not vndund gůtgut angſehenangsehen vn̄undFehlt aufgrund fehlerhafter Transkription Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 22.
beſchloſſenbeschlossen wirdt /,Die Verhandlungen in Worms, die am 6.6.1539 begannen, blieben ergebnislos, da auch die altgläubige Mehrheit zur Bewilligung der Türkenhilfe die Abhaltung eines Reichstags verlangte (vgl. Fuchtel, Anstand, S. 192; Neuhaus, Repräsentationsformen, S. 180-185).
dem ſollsoll durch die der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession
vndund der ſelbigenselbigen Religion verwandtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 23: verwanten.
/ neben vndund mit
andern ſtändenständen des Reichs gelebt werden / ; vnndunnd ſollsoll
hiemitt allen Stenden, ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischen Con
-
feſſionCon-
fession vndund derſelbenderselben Religion verwandt / vnndunnd hie
perſonlichpersonlich in diſerdiser handlung geweſengewesen / , obgemelter
maſſenmassen / ſollichensollichen tag zůbeſůchenzubesuchen oder zůbeſchickenzubeschicken /
angekündigt ſeinsein.
VndUnd wawo, wenn.
dan̄dann zůzeytzuzeytGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 27: in zeit.
diſesdises anſtandsanstandsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 27: aufgrund fehlerhafter Transkription anstand statt anstands.
der Tyꝛan̄iſchTyrannisch
feynd, der Türck / , anziehen würdtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 27: aufgrund fehlerhafter Transkription wird statt wurd.
oder woͤltewölte / , das
dann die der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession vndund derſel
bigendersel-
bigen Religion verwandtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 28: verwanten. /
die obgemeltenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1076, Z. 29: obgemelt.
beſchloſ
-
ſenbeschlos-
sen hilff / jresires teyls / neben vndund mit dem mehꝛernteylmehrernteyl
der andern Stend des Reichs / zůzu jrerirer aller gepürentsprechend ... Pflicht.
helffen vndund leyſtenleysten ſollensollen.
VnndUnnd wiewol diſerdiser abſchidabschid durch vnsuns vilgemelte
ChurfürſtenChurfürsten als vndund'erhändlere / zwiſchenzwischen Kay.serlicher Ma.jestat
OꝛatoꝛnOratorn / vn̄und der KoͤnKön.iglichen Ma.jestat CommiſſarienCommissarien / , auch de
-
nen, ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſiōConfession vndund derſelbenderselben
Religion jetzt verwandt ſeinsein / , biß an die zwen pun
-
cten / , als nämblich für den einen / , Da der Augſpur
-
gerAugspur-
gerGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 3: Augspurgischen.
ConfeſſionConfession vndund derſelbenderselben Religion verwandteGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 4: verwanten. /
den Artickel der oꝛtortArt.
im andernzweiten.
Artickel der NottelUrkunde.
eyngeleibt / , das der NůrnbergiſchNurnbergisch FridſtandFridstand / vnndunnd
RegenſpurgiſchRegenspurgisch Mandat / nach außgang diß an
-
ſtandsan-
stands / gegen denen, ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischen Confeſ
-
ſionConfes-
sionKorrigiert aus: ConfeſConfes|feſſionfession. vn̄und derſelbigenderselbigen Religion jetzt verwandt ſeinsein / ,
biß zůzu nächſtemnächstem Reichßtag oder gemeyner Reichß
-
verſamlungReichß-
versamlung nach laut ſeinsseins bůchſtabensbuchstabens wärēwären.,Vgl. [oben](#seg5)[ S.#].
Als
ſoltsoltGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 8: aufgrund fehlerhafter Transkription solche statt solte.
derſelbigderselbigGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 8: aufgrund fehlerhafter Transkription derhalb statt derselb.
den NůrnbergiſchenNurnbergischen fridſtandfridstand / vn̄und ob
-
gemeltGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 8: obbemelt.
Kayserlich Mandat einziehenschmälern, einschränken.
vnndunndGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 9: oder.
verän
-
gernverengen, einschränken. / ,
nicht eingeenvereinbaren. / ,
ſundersunder den vnuerrucktunverruckt inn ſei
-
nemsei-
nem BůchſtabenBuchstaben haben /Die Auslegung des [Nürnberger Anstands](0112#anstand) war umstritten. Nach dem Verständnis des Kaisers und seiner Vertreter galt der Anstand nur für die evangelischen Stände, die ihn unterzeichnet hatten. Nach der Interpretation des Schmalkaldischen Bundes galt er hingegen auch für alle neuen Bundesmitglieder (vgl. die [Einleitung](0105#seg1)[ oben S.#]). Die Regelung, dass der Nürnberger Anstand nach dem Auslaufen des Frankfurter Anstands für alle gegenwärtigen Anhänger der Augsburger Konfession gelten solle, stellte daher aus kaiserlicher Sicht eine Erweiterung, aus der Sicht des Schmalkaldischen Bundes aber eine Einschränkung des Nürnberger Anstands dar.
vndund doch der Kay.serliche OꝛatoꝛOrator
vndund die KoͤnKön.iglichen Com̄iſſarienCommissarien auß beweglichenbegründeten, triftigen.
vꝛsach
-
enursach-
en / denſelbendenselbenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 11: aufgrund fehlerhafter Transkription derselben statt denselben.
nit außlaſſenaußlassen woͤllenwöllen., VndUnd für den an
-
dern / , die pündtnüß vndund gegenpündtnüß berürend / ,
endtlichengültig.
abgeredt / , beſchloſſenbeschlossen / , angenommen / vnndunnd
zůhaltenzuhalten bewilligt.,Vgl. [oben](#buendnisse)[ S.#].
So hat doch der Kay.serliche OꝛatoꝛOrator /
auß ſondernsondern beweglichen vꝛſachenursachen / die RoͤmRöm.isch Kay.serliche
May.estat dahin / , das jrirGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 14: sein.
May.estat mit erweitterung der ge
-
genpündtnüß / , anderſtanderst dann wie hernach volgt / , ſtillstill
ſteensteen / oder die erweitterung derſelbigenderselbigen abſchaffenabschaffen
ſoltsolt, nit verpindenverpflichten. / ,
Auch die, ſoso der AugſpurgiſchenAugspurgischen
ConfeſſionConfession vndund derſelbenderselben Religion jetzt verwandt
ſeindseind / , in die obgeſchꝛibnenobgeschribnenoben verzeichneten.
puncten nit haben bewil
-
ligen woͤllenwöllen., Es würde dann zůzu beyder ſeittenseitten mitt
erweitterungGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 18: erweitherungen.
beyder pündtniſſenpündtnissen inn gleichem ſtill
-
geſtandenstill-
gestanden., So haben wir, die vnderhändlerunderhändler / , dem
Kay.serlichen OꝛatoꝛiOratori geradten / , auch ihn vermoͤchtvermöchtdazu gebracht. / ,
das er
vmbumb fridens willen / vnndunnd das laiſtunglaistung der hilff wi
-
der den Türcken hierdurch nitt verhindert / , bewil
-
ligt hat / , das diſerdiser abſchidabschid der RoͤmRöm.isch Kay.serlichen May.estat zů
-
geſchicktzu-
geschickt werden ſollsoll / , ſichsich darüber ihꝛesihres gnädigſtengnädigsten
willens vndund gemůtsgemuts zůentſchlieſſenzuentschliessen. VndUnd ſoso jrir Kay.serliche
May.estat ſichsich bewilligt, gnädigſtgnädigst zůuerſchaffenzuverschaffen / , das die
angezogneangeführten, zitierten.
beſchwerlichenbeschwerlichen woꝛtwort / des obgemelten Ar
-
tickels / , verängerūgverängerung des NůrnbergiſchēNurnbergischen fridſtandsfridstands / ,
außgelaſſenaußgelassen / vndund in zeyt diſesdises anſtandsanstands der .xvXV. Mo
-
nat / niemandts in die NůrnbergiſcheNurnbergische pündtnüß ge
-
nommen werd., So ſollsoll es dann inn allen Artickeln /
ſtracksstracks bey dem obgeſchꝛibnenobgeschribnen abſchidabschid bleiben / vnndunnd
derſelbderselb von allen theylen veſtigklichvestigklich gehalten vnndunnd
vollzogen werden.
VndUnd zůerlangungzuerlangung ſollichersollicher ReſolutiōResolution von Kay.serlicher
May.estat ſollensollen vjVI. Monat, die nächſtennächsten von dem erſtenersten
tag nächſtkommendsnächstkommendsGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 30: nehistkunftigs.
Monats MaijMaii, genommen / ,
DiſeDise ſachsach durch vnsuns, die vnderhändlerunderhändler / , der Kay.serlichen
May.estat mitt beſtembestem fleiß zůzeſchꝛeibenzuzeschreibenschriftlich mitzuteilen. / ,
darinn der
Kay.serlichen May.estatGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 31: keiserlich.
OꝛatoꝛOrator ſichsich ſeinerseiner fürderung auch er
-
botten hat / , vnndunnd inn mitler zeytwährend.
der ſechssechs Monat
nächſtkünfftignächstkünfftig der obgeſchꝛibenobgeschriben abſchideabschide / dißGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 33: aufgrund fehlerhafter Transkription des statt dis.
frid
-
ſtandsfrid-
stands in allen puncten vndund Artickeln / vnndunnd in ſun
-
derheitsun-
derheit, das in den ſechssechs MonatēMonaten / keins teyls pündt
-
nüßGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 34: Bundtnussen.
erweittert / , von allen theilen geſtracksgestracks vnndunnd er
-
barlich gehalten werden.
VnndUnnd wawo, wenn.
aber in mitler zeyt der ſechssechs Monath,
den nächſtennächsten / , angezeygte ReſolutionResolution der beyder
puncten wegen / , als obſteetobsteet / , nit erlangt würde /,Der Kaiser ratifizierte den Anstand nicht (vgl. die [Einleitung](0105#seg2)[ oben S.#]).
So
ſollsoll es nach derFehlt Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1077, Z. 37.
verſcheinungverscheinungdem Ablauf.
derſelbēderselben ſechssechs nächſtkünff
-
tigennächstkünff-
tigen Monaten / in allem bey dem NůrnbergiſchenNurnbergischen
friden / laut deſſelbēdesselben bůchſtabensbuchstabens (wie voꝛvor diſerdiser tag
-
leyſtungtag-
leystungZusammenkunft.)
beſteenbesteen vndund bleiben.
VndUnd wir, der RhoͤmiſchRhömisch Kay.serlichen vnndunnd KoͤnKön.iglichen May.estaten,
vnſerunser aller gnedigſtengnedigsten Herren, OꝛatoꝛOrator general / inn
TeütſchenTeütschen landen / vndund Com̄iſſarienCommissarien / , Nämlich Jo
-
hanns, erwoͤltererwölter ErtzbiſchoffErtzbischoff zůzu Lunden / , poſtulier
-
terpostulier-
ter zůzu CoſtentzCostentz / vndund BiſchoffBischoff zůzu RoßſchiltenRoßschilten / , vnndunnd
MelchioꝛMelchior von Lambergk Frankfurt a. M., Institut für Stadtgeschichte, Reichssachen Urkunden Nr. 449, fol. 7r: danach folgend ritter; Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 5: stattdessen aufgrund fehlerhafter Transkription Ritter.
/ vn̄und Jacob Franckfurter / ,
der Rechten DoctoꝛDoctor.,
VndUnd von Gottes gnaden wir, Johans Friderich,
Hertzog zůzu SachſenSachsen / , des Heyligen RhoͤmiſchenRhömischen
Reichs ErtzmarſchalckErtzmarschalck vn̄und ChurfürſtChurfürst / , Landtgraff
zůzuGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 7: in.
Thüringen / , Marckgraf zůzu MeiſſenMeissen / vn̄und Burg
-
graf zůzu Magdenburg., VndUnd wir, Philips, Landt
-
graf zůzu HeſſenHessen / , GraueGrave zůzu CatzenelnbogēCatzenelnbogen / , zůzu Dietz / ,
ZiegenhainKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 8 aus: Ziegenhaim.
vnndunnd NiddaGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 9: aufgrund fehlerhafter Transkription Nidder statt Nidda..,
VnndUnnd wir, Burgermei
-
ſterBurgermei-
ster vndund RathGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 9: aufgrund fehlerhafter Transkription raith statt ratth.
der ſtattstatt Franckfurt / , innammen vn
-
ſerſelbsun-
serselbsKorrigiert aus: vnun|vnſerſelbsunserselbs. / vndund aller anderer FürſtēFürsten / , GꝛauenGraven / , Her
-
ren / , StettGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 10: aufgrund fehlerhafter Transkription Rett statt Stett.
vnndunnd Ständ / vnſererunserer AugſpurgiſchenAugspurgischen
ConfeſſionConfession vndund derſelbigēderselbigen [Religion]Fehlt in der Textvorlage; ergänzt nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 11.
eynignngseynigungs verwandtenBundesgenossen. / ,
Bekennen, das diß hieuoꝛhievor geſchꝛibengeschriben guͤtlichgütlich abrede
vndund vergleichung / mit vnſerunser allen gůttemguttem wiſſenwissen vn̄und
willen beſchehenbeschehengeschehen.
vndund beſchloſſenbeschlossen iſtist. Gereden vnndunnd
verſpꝛechenversprechen darauff / wir, der RoͤmRöm.isch Kay.serlichen vndund KoͤnKön.iglichen
May.estaten, vnſererunserer aller GnädigſtenGnädigstenKorrigiert aus: GnägigſtenGnägigsten. HerꝛenHerren, OꝛatoꝛOrator vndund
CommiſſarienCommissarienGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 14: danach folgend in.
krafft vnſererunserer habenden gewält / JnIn
nammenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 15: danach folgend Rho.misch.
Kay.serlicher vnndunnd KoͤnKön.iglicher May.estaten, vnſererunserer allergnä
-
digſtenallergnä-
digsten Herren., VndUnd wir, die jetzgemeltensoeben genannten.
Churfür
-
stenGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 15: Chur.
vnndunnd FürſtenFürsten / , GꝛauenGraven / , Herren / , Stett vnndunnd
Ständ der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession / vnndunnd der
-
ſelbigender-
selbigen Religion eyngungseynigungs verwandten / , ſoso eyge
-
ner perſonperson allhieGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 17: hie.
erſchienenerschienen ſeindseind / , für vnsuns selbs / vndund
anſtattanstatt der abweſendenabwesenden FürſtenFürsten / , GꝛauenGraven / , Herren /
vndund Stett / derſelbenderselben botſchafftenbotschafften vnndunnd geſandtengesandten
innammen jrerirer Herren vnndunnd Obern / Vgl. die Auflistung der sonstigen Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes, die persönlich oder durch Gesandte an den Verhandlungen in Frankfurt beteiligt waren, in der [Einleitung](0105#unterhaendler)[ oben S.#].
Bey vnſernunsern
FürſtlichenFürstlichen vnndunndFehlt Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 19.
gůttengutten treüwen / , das alles, wie ob
-
ſteetob-
steet, zůhaltenzuhalten / , darwider nitt zethůndzethund noch ſchaffenschaffen
gethon werden / , alles vngeuärlichungevärlichGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 20: one geverlich.ehrlich, aufrichtig..
VndUnd des zůzu vꝛkundturkundt ſoso haben wirGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 21: danach folgend der.,
Kay.serlicher vndund KoͤnKön.iglicher
May.estaten OꝛatoꝛOrator vndund CommiſſarienCommissarien., Auch wir, die bey
-
de ChurfürſtenChurfürsten / Pfaltz vnndunnd BꝛandenburgBrandenburg, die vn
-
derhändlerun-
derhändler., VndUnd wir, Johanns Friderich, HoͤꝛtzogHörtzog
zůzu SachſenSachsen vndund ChurfürſtChurfürst / , dochKorrigiert nach Ganzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 23 aus: das.
das wir hiemitt der
KoͤnKön.iglichen May.estat den Titel eins RoͤmRöm.ischen KoͤnigsKönigs / nicht be
-
willigt noch eingereimbteingeräumt, zugestanden.
haben / , ſundersunder bey den Ca
-
dawiſchenCa-
dawischen vnndunnd WieniſchenWienischen verträgen bleiben woͤl
-
lenwöl-
len.,Vgl. den Vertrag von Kaaden vom 29.6.1534 in Schneider, Urkunden, S. 98, Z. 23-S. 99, Z. 26, Nr. 27 und den Vertrag von Wien vom 20.11.1535 in Winckelmann, Bedeutung, S. 245-247, Beilage. In beiden Verträgen wurde die Anerkennung Ferdinands als römischer König vom Erlass neuer Regelungen für die Königswahl abhängig gemacht.
Vn̄Und wir, Philips, Landtgraf zůzu HeſſenHessen / , GꝛafGraf zůzu
Catzenelnbogen ꝛc.etc., VnndUnnd dann wir, BurgermeiſterBurgermeister
vndund RadtGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 27: aufgrund fehlerhafter Transkription raith statt ratth.
der ſtattstatt Franckfurt / , , vnſereunsereGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 27: unser.
JnsigelInsigelGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 27: Sigil.
da
-
ranGanzer / zur Mühlen, Akten 1,2, S. 1078, Z. 27: hiran.
thůndthund hencken. Gegeben vnndunnd geſchehengeschehen zůzu
Franckfurt am Main / , auff SambſtagSambstag, den .xixXIX.
des monats ApꝛilisAprilis. Nach ChꝛiſtiChristi vnſersunsers lieben Her
-
ren geburt TauſentTausent fünffhundertdꝛeiſſigfünffhundertdreissig neün jar.